Protokoll der Sitzung vom 21.11.2017

Herr Abg. Dr. Hahn, lassen Sie mich zunächst darauf hinweisen, dass die Reaktionen, die uns auf den Erklärfilm zuteilgeworden sind, überwiegend ausgesprochen positiv waren.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Ja, großartig! – Janine Wissler (DIE LINKE): Blockbuster!)

Durchaus, das war in der Tat ein Blockbuster.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Ich habe ihn sogar im Kino gesehen!)

Es war der Versuch, nicht gerade ganz einfache Zahlenzusammenhänge so anschaulich darzustellen, dass auch Menschen, die sich mit diesen Fragen nicht allzu häufig beschäftigen, eine Chance haben,

(Manfred Pentz (CDU): Sodass auch wir das verstehen!)

eine Vorstellung davon zu entwickeln, wie das funktioniert.

Die Produktionskosten beliefen sich auf 4.595 € plus Mehrwertsteuer, wobei die redaktionelle und inhaltliche Gestaltung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses übernommen wurde. Lediglich bei der technischen Umsetzung erfolgte eine externe Unterstützung. Ich will hinzufügen: Sowohl die „Eier legende Wollmilchsau“ als auch unsere Hauskatze haben auf Honoraransprüche verzichtet.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU – Zuruf von der SPD: Wie lustig!)

Zusatzfrage, Herr Kollege Dr. Hahn.

Herr Staatsminister, hat es Sie wirklich überrascht, dass diese Art von – ja, doch – „Kleinkinderklärung“ auf eine positive Reaktion gestoßen ist?

Herr Finanzminister.

Nein, das hat mich keineswegs überrascht. Das war sozusagen die Hoffnung, dass dies eine positive Resonanz findet. Ich wiederhole es: Die komplexen Zahlenmaterien, mit denen wir uns hier auseinanderzusetzen haben, zu veranschaulichen ist keine ganz triviale Aufgabe. Wenn das möglicherweise für ein breiteres Publikum gelungen ist, bin ich damit sehr zufrieden.

Herr Abg. Merz, eine Zusatzfrage.

Herr Minister, angesichts des großen Erfolgs, von dem Sie jetzt gesprochen haben, und angesichts der Tatsache, dass auch viele Kolleginnen und Kollegen den komplexen Materien nicht immer folgen können: Würden Sie sich bereit erklären, heute auf Ihre Regierungserklärung zu verzichten und uns stattdessen einen Film zu zeigen?

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und der FDP – Lachen bei Abgeordne- ten der CDU)

Herr Finanzminister Dr. Schäfer.

Herr Abgeordneter, im Ernst: Der pädagogische Erfolg lebt bekanntlich von der Wiederholung. Deshalb werde ich meine Regierungserklärung heute halten. Sie wird danach ja auf Youtube verfügbar sein. Ich werde Ihnen persönlich den Link zu dem Video zukommen lassen, damit der pädagogische Erfolg auch bei Ihnen eintreten kann.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Janine Wissler (DIE LINKE): Aber ohne die Katze ist das nicht dasselbe!)

Ich rufe Frage 883 auf. Herr Abg. Degen, bitte.

Ich frage die Landesregierung:

Ist der neu vom Kultusministerium eingeführte Grundwortschatz mit seinen 850 Wörtern mit dem Programm „quop“ abgestimmt?

Herr Staatssekretär Dr. Lösel, bitte.

Sehr geehrter Herr Abg. Degen, der hessische Grundwortschatz dient der Entwicklung der Rechtschreibkompetenz der Schülerinnen und Schüler. Er besteht aus Funktionswörtern und Modellwörtern. Mit dem Grundwortschatz erhalten die hessischen Grundschullehrkräfte eine Handreichung, in der ausgewiesen ist, welche Wörter ein Kind am Ende der Grundschulzeit in korrekter orthografischer Schreibweise beherrschen soll. Er ist damit ein Instrument für den täglichen Rechtschreibunterricht in der Grundschule.

„quop“ setzt an einer ganz anderen Stelle an. Es handelt sich bei „quop“ nicht um ein Unterrichtsinstrument oder eine Handreichung für den Unterricht, sondern um eine computergestützte Lernverlaufsdiagnostik. Dabei geht es darum, dass die Lehrerinnen und Lehrer zu bestimmten Zeiten im Schuljahr diagnostizieren können, welche Entwicklungen sich im Lernverlauf der Schülerinnen und Schüler in den Bereichen Mathematik und Lesekompetenz ergeben haben.

Für den Deutschunterricht in der Grundschule erhalten Lehrerinnen und Lehrer damit eine differenzierte Rückmeldung zur Lernentwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler in den Bereichen phonologische Bewusstheit, Wortverständnis und Satzverständnis. Gezielt diagnostiziert werden Lesegeschwindigkeit, Lesegenauigkeit, textbasiertes Leseverständnis und wissensbasiertes Leseverständnis.

Gerade in diesen angesprochenen komplexen Kompetenzbereichen ist es für Lehrkräfte hilfreich, dass mit „quop“ die individuellen Lernverläufe aller Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe diagnostiziert werden können.

Da sich „quop“ für den Bereich des Deutschunterrichts nicht auf die Diagnose der orthografischen Sicherheit, sondern auf die Lesekompetenz bezieht, steht dieses Diagnoseinstrument entsprechend nicht in direktem Zusammenhang mit dem Grundwortschatz. Die Abstimmung von „quop“ mit dem hessischen Grundwortschatz ist von der Sache her weder notwendig noch möglich.

Allerdings dienen die unterschiedlichen Maßnahmen demselben Ziel: das Lesen und Schreiben in der Grundschule nachhaltig zu fördern.

Keine Zusatzfrage?

Dann kommen wir zu Frage 884. Herr Abg. Merz, bitte.

Ich frage die Landesregierung:

Ist es zutreffend, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Integrationskursen oder Sprachkursen an Abendgymnasien nicht berechtigt sind, das Schülerticket zu erwerben?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Sehr geehrter Herr Abg. Merz, die gemeinsamen Tarifbedingungen der Verkehrsverbünde für das Schülerticket Hessen sehen vor, dass dieses von Schülerinnen und Schülern sowie Auszubildenden erworben werden kann. Werden Sprachkurse ergänzend zu einem Schul- oder Ausbildungsverhältnis besucht, ist der Bezug des Schülertickets bereits über das Schul- und Ausbildungsverhältnis begründet.

Ebenfalls sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sprachförderungskurse im Rahmen des Programms InteA berechtigt, das Schülerticket Hessen zu erwerben. Denn sie werden in die Intensivklassen der beruflichen Schulen aufgenommen, an denen die Sprachförderkurse eingerichtet sind. Damit sind sie Schüler berufsbildender Schulen im Sinne der Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde.

Allein durch die Teilnahme an Sprachkursen wird aber, unabhängig vom Anbieter, z. B. Abendschule oder Hessenkolleg, kein Schulverhältnis begründet. Die Teilnehmenden werden nicht in die Schule selbst aufgenommen, sondern nur in den jeweils an der Schule eingerichteten Sprachförderkurs. Eine formale Aufnahme in die Schule erfolgt nur, wenn der Bildungsgang dieser Schule gewählt wird. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Integrationskursen für Erwachsene wird ebenfalls kein Schulverhältnis im Sinne der Tarifbedingungen begründet.

Arbeitslosengeldbezieher, die zum Besuch eines Integrationslehrgangs verpflichtet wurden, bekommen die jeweils günstigsten Fahrtkosten ausgeglichen. Ich will noch hinzufügen: Diese Bedingungen haben sich gegenüber den Vorgängerangeboten des Schülertickets, wie z. B. der Clever Card, nicht verändert.

Herr Abg. Merz stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, unabhängig davon, wie zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Tarifbedingungen sind: Gäbe es die Möglichkeit, diese Personengruppe durch ein Abkommen zwischen der Landesregierung und den Verkehrsverbünden aufzunehmen?

Herr Minister Al-Wazir.

Ich will es jetzt einmal so ausdrücken: Nur weil es an einer Schule ein Angebot gibt, kann man jetzt noch nicht sagen, dass derjenige, der dorthin geht, ein Schüler ist, wenn er nicht Schüler dieser Schule ist. Denken Sie einmal an die Volkshochschule. Deren Angebote finden oft an den

Schulen statt. Trotzdem würde keiner sagen, dass diejenigen, die dorthin gehen, Schüler sind.

Dementsprechend würde ich sagen: Wenn man damit anfangen würde, würde es hinsichtlich der Frage, wer dann noch Aufnahme verlangt, ein bisschen schwierig. – Ich habe das jetzt einmal vorsichtig ausgedrückt. Deswegen glaube ich, dass es gute Gründe gibt, zu sagen: Schüler ist derjenige, der in einer Schule aufgenommen wurde.

Herr Kollege Merz stellt eine Zusatzfrage.

(Gerhard Merz (SPD): Entschuldigung, nein, ich habe es mir anders überlegt!)

Danke schön.

Ich rufe dann die Frage 886 des Herrn Abg. May auf.

Ich frage die Landesregierung:

Wie hoch war der Anteil der Professorinnen an der Gesamtzahl der Professuren im Jahr 2016 im Vergleich zum Jahr 2015 an den hessischen Hochschulen?

Frau Staatsministerin – –