Verkehrszeichen der Wegweisung, also Ankündigungstafeln, Ausfahrttafeln, Entfernungstafeln usw., sind Einzelanfertigungen. Nachdem mit den Straßenverkehrsbehörden geprüft worden ist, ob die angegebenen Ziele unverändert bleiben können, werden Lieferung und Montage vergeben.
Schließlich gibt es touristische Hinweisschilder. Diese sind Einzelanfertigungen, die nur auf besonderen Antrag aufgestellt werden. Es handelt sich hierbei um keine amtliche Beschilderung. Bei einer Beschädigung durch einen Unfall werden diese erst dann neu errichtet, wenn entweder der Unfallverursacher oder der ursprüngliche Antragsteller eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben hat. Es schließt sich dann ein Vergabeverfahren für Lieferung und Montage an. Im Ergebnis kann sich in diesen Fällen die Schadensbehebung über mehrere Wochen hinziehen.
Sehr geehrter Herr Staatsminister, da Sie von touristischen Hinweisschildern sprachen: Fallen darunter auch Hinweisschilder auf Autohöfe?
Es gibt ein Hinweisschild. Wenn sich Ihre Frage auf die Wegweisung der A 4 in Fahrtrichtung Kirchheim bezieht, die auf den Autohof in Kirchheim hinweist und die bei einem Unfall beschädigt wurde, kann ich Ihnen mitteilen, dass am 03.05. dieses Schild Gegenstand der Diskussion im Rahmen eines Infotermins für die Gewerbetreibenden in Kirchheim zum Umbau des Kirchheimer Dreiecks war, dass auf die Beschwerden reagiert wurde, dass zugesagt wurde, ein Provisorium zu prüfen, wenn die Kosten des Schildes vom Autohofbetreiber übernommen werden; denn es sind keine Schilder, die für die Autobahn selbst nötig sind, und auch keine, die auf eine Autobahnraststätte hinweisen.
Das Provisorium wurde am 19. Juli 2017 aufgestellt. Inzwischen ist auch das Provisorium ausgetauscht und das Hinweisschild fachgemäß ersetzt.
Danke schön. – Sind Sie zufriedengestellt, Herr Kollege Warnecke? – Wunderbar, er findet jetzt seinen Heimweg wieder.
Wie wurde das Projekt „Verbraucherkompetenz für Flüchtlinge“, das in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Hessen und dem DHB – Netzwerk Haushalt umgesetzt wurde, bei der Zielgruppe angenommen?
Frau Abgeordnete, das Ministerium hat 2016 das Projekt auf den Weg gebracht, um passgenau Informationen und Beratung zu verbraucherrechtlichen und hauswirtschaftlichen Themen zu bieten. Die Landesregierung finanziert diese Maßnahme im Zeitraum von 2016 bis 2018 mit insgesamt 400.000 €. Nach einem Jahr können wir feststellen, dass die Zielgruppe das Angebot hervorragend annimmt. Unsere Erwartungen wurden übertroffen.
Ich möchte Ihnen zur Veranschaulichung ein paar Beispiele nennen. Für Flüchtlinge haben viele Verbraucherberatungsstellen spezielle Beratungstage eingerichtet. Außerdem werden von der Verbraucherzentrale in Gemeinschaftsunterkünften, Gemeindehäusern und der Erstaufnahme Informationsveranstaltungen über Verbraucherrechte durchgeführt. Dabei kommen eigens geschulte Verbraucherlotsen der Verbraucherzentrale zum Einsatz, die über spezielle Sprachkenntnisse verfügen.
Insgesamt gab es bislang Angebote in zwölf Sprachen. Weit mehr als 1.500 Geflüchtete haben sich bereits bei den hauswirtschaftlichen DHB-Veranstaltungen über Kostenfallen im Haushalt und ähnliche Themen informiert. Dabei geht es unter anderem auch um Energiekosten, aber auch um Weiteres, wie z. B. Handyverträge.
Die hohe Nachfrage nach Informationen und Beratung in den beiden Kernbereichen Verbraucherrecht und Hauswirtschaft ist ungebrochen. Das ist gut; denn so erreichen wir das Ziel, Flüchtlinge wirksam vor Betrug und Abzocke zu schützen und ihnen eine gute Grundlage beim Haushalten in der eigenen Wohnung zu geben.
Seit dem vergangenen September wurden mit derartigen Angeboten in mehr als 250 Veranstaltungen rund 4.200 Personen erreicht. Davon waren 3.700 Flüchtlinge. Die anderen 500 sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hilfsorganisationen sowie Ehrenamtliche, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren. Diese Helferinnen und Helfer sind meistens die ersten Ansprechpartner für Flüchtlinge, und deswegen hat es sich als sinnvoll erwiesen, diese Zielgruppe in Verbraucherschutzfragen zu schulen, damit sie die Erstkontakte herstellen oder erste Auskünfte geben können.
Was verspricht sie sich von der Unterstützung von bestehenden bzw. der Einrichtung von neuen Landschaftspflegeverbänden auf Landkreisebene in Hessen?
Herr Abg. Dietz, die Umsetzung der europarechtlichen Verpflichtungen im Naturschutz bringt steigende Anforderungen mit sich. Daher soll die zuständige Verwaltung auf Landkreisebene bei der Betreuung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 in Hessen durch bestehende bzw. neu eingerichtete Landschaftspflegeverbände unterstützt werden. In diesem Zusammenhang wird die Einbindung der Kommunen, der Landwirtschaft und des ehrenamtlichen Naturschutzes verbessert. Das ist deshalb wichtig, weil viele kommunale Flächen auf Natura-2000-Gebieten sind bzw. landwirtschaftliche Flächen dazugehören.
Insofern haben wir mit dieser Möglichkeit über Landschaftspflegeverbände neue Kooperationen zwischen hauptamtlichem und ehrenamtlichem Naturschutz und Flächenbewirtschaftern hergestellt. Insgesamt soll hierdurch ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung des Naturerbes in Hessen geleistet werden.
Konkret handelt es sich z. B. um Wiesenbrüterprojekte für Arten wie das Braunkehlchen, das unter strengem Artenschutz steht, oder einen optimierten Einsatz von Schäfereien und Schafherden, die wichtig sind zur Erhaltung nicht nur der Kulturlandschaft, sondern z. B. von Magerwiesen. Ferner werden auch Projekte zur naturschutzgerechten Nutzung von Grünland, zur Pflege von Hecken oder für den Erhalt und die Nutzung von Streuobstwiesen umgesetzt.
Herr Abg. Landau, wir haben die Servicestelle Finanzplatz Frankfurt vor einigen Jahren eingerichtet, weil wir gesehen haben, dass die Anforderungen, die Kreditinstitute und Finanzdienstleister am Standort Frankfurt im Zusammenhang mit steuerlichen Fragestellungen und deren Klärung haben, zunehmend einer koordinierenden Funktion bedürfen.
Letztes Ergebnis der Arbeit waren die entsprechenden englischsprachigen Strukturen der Frankfurter Finanzämter, um dafür gerüstet zu sein, dass bisher in London dislozierte Finanzdienstleistungsunternehmen zunehmend Sitzanfragen im Rhein-Main-Gebiet stellen. Eine der Aufgaben ist es, zu organisieren, dass sie dort entsprechenden Service geboten bekommen.
Wie wird dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz von Ende Dezember 2016 in den einzelnen Kommunen nachgekommen, künftig die Gräber von Sinti und Roma, die während der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgt wurden, zu erhalten und ein dauerhaftes Ruherecht zu gewähren?
Frau Abgeordnete, die für die Umsetzung des Beschlusses notwendigen Regelungen werden derzeit von einer BundLänder-Arbeitsgruppe erarbeitet. Es wird angestrebt, die Beratungen noch in diesem Jahr abzuschließen.
Bereits im März 2014 hat das Land Hessen mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen, eine Rahmenvereinbarung geschlossen, die in einen Staatsvertrag überführt wird. Sowohl in dieser Vereinbarung als auch im beabsichtigten Staatsvertrag appelliert die Hessische Landesregierung vor dem Hintergrund der Verfolgungsmaßnahmen und des Völkermords an den Sinti und Roma an die Friedhofsträger, Rücksicht auf die besonderen Belange der betroffenen Familien zu nehmen.
Dieser Appell wurde von einzelnen Friedhofsträgern aufgegriffen, die in ihre Friedhofssatzungen Regelungen für die Gräber der Sinti und Roma aufgenommen haben.
Darüber hinaus wurde in der Rahmenvereinbarung hinsichtlich der in Zukunft ablaufenden Ruhefristen vereinbart, dass die Landesregierung in Zusammenarbeit mit dem Landesverband nach einer Lösung sucht, die dem Charakter der Gräber als Stätten der historischen Erinnerung entspricht.
Seit dem Jahr 2016 wird für die Überlebenden des Holocaust, die in ihren Heimatgemeinden bestattet sind, die Verlängerung der Ruhezeiten ermöglicht. Für diesen Zweck werden im Landeshaushalt vorbehaltlich der Zustimmung des Hessischen Landtags jährlich Mittel in Höhe von bis zu 50.000 € zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt so lange, bis Bund und Länder die gemeinsame Regelung für eine jeweils hälftige Kostenbeteiligung getroffen haben.
Das kann ich Ihnen so nicht sagen. Wenn wir das herausfinden können, dann will ich das gerne schriftlich nachliefern.
Wie hoch waren die Kosten zur Erstellung des Erklärfilms zum Doppelhaushalt 2018/2019, der die Eier legende Wollmilchsau als nachhaltige Politik verkaufen soll?
Herr Abg. Dr. Hahn, lassen Sie mich zunächst darauf hinweisen, dass die Reaktionen, die uns auf den Erklärfilm zuteilgeworden sind, überwiegend ausgesprochen positiv waren.