Wir bieten damit eine bundesweit einmalige Ergänzung des Bundesprogramms. Damit wird ein Investitionsvolumen von 530 Millionen € bereitgestellt. Das ist eine zusätzliche halbe Milliarde Euro, die in unsere Schulen fließt. Wir geben den Schulen dieses Geld an die Hand, um das Lernen und Lehren, das Leben und Arbeiten in den Schulen noch weiter zu verbessern. Das ist eine Investition in die Zukunft.
Gerade vor zwei Stunden hatte ich die Gelegenheit, die ersten Förderkontingente von über 90 Millionen € den Schuldezernenten der sechs Landkreise, die hier in der Region liegen, zu übergeben. Der Startschuss ist also gefallen.
Meine Damen und Herren, ich hatte vorhin davon gesprochen, dass bei aller Richtigkeit und Ausgleichsintensität eines Finanzausgleichssystems die Zukunftschancen gleichwohl sehr unterschiedlich sind, da das Ausmaß von finanziellen Altlasten ebenfalls sehr unterschiedlich verteilt ist. Deshalb haben wir mit dem Kommunalen Schutzschirm ein erstes Instrument zur Bewältigung von ausgeprägten Altschuldensituationen aufgelegt. Mit einem Volumen von 3,2 Milliarden € aus dem Landeshaushalt unterstützt die Landesregierung überschuldete Kommunen bei der Ablösung von Altschulden. Dieses deutschlandweit einmalige Entschuldungsprogramm in dieser Form ist nahezu vollständig umgesetzt und hat seine Wirkung schon nach kurzer Zeit entfalten können. Die am Schutzschirm teilnehmenden 100 Kommunen konnten ihre Haushaltsdefizite wesentlich schneller verringern. Nicht wenige haben bereits einen Haushaltsüberschuss erwirtschaftet.
Gegenüber den ursprünglichen Konsolidierungsverträgen, in denen die Kommunen die Entwicklung des Defizitabbaus vorsichtig kalkuliert haben, zeichnet sich eine deutliche Ergebnisverbesserung ab. Von 2013 bis 2016 erzielten die Kommunen eine Ergebnisverbesserung gegenüber den Planungen in Höhe von 1,2 Milliarden €.
Es verwundert einen nicht, dass diese gute Entwicklung dazu führt, dass viele Schutzschirmkommunen wesentlich schneller die Voraussetzungen erfüllen und das Schutzschirmprogramm vorzeitig verlassen möchten.
Die Voraussetzungen dafür sind drei geprüfte ausgeglichene Haushalte in Folge. Das haben seit dem Programmstart drei Kommunen geschafft – in der schnellstmöglichen Zeit. Die Entlassung aus dem Schutzschirm ist bereits vollzogen. Das war aber nur der Anfang. Die nächsten drei Kommunen stehen zur Entlassung voraussichtlich noch in diesem Jahr an. Auch diese Kommunen haben den Haushaltsausgleich sehr viel schneller wiedererlangt. Damit übertreffen sie nicht nur ihre eigenen, sondern auch unsere Erwartungen.
Die Frequenz der Entlassungen aus dem Schutzschirm wird damit bald deutlich ansteigen. Das wird klar, wenn man sich vor Augen hält, dass im Jahr 2016 bereits ungefähr 80 % der Schutzschirmkommunen einen Haushaltsausgleich erreicht haben – viele von ihnen im zweiten Jahr in Folge. Zum Vergleich: In den Planungen war vorgesehen, dass nur 44 % den Ausgleich erreicht haben sollten – 44 % geplant, 80 % erreicht. Meine Damen und Herren, das ist fast eine Verdoppelung der ursprünglichen Planung.
Diese Erfolge fallen aber niemandem aus dem Himmel direkt vor die Füße. Dafür wurde und wird sehr viel getan. Die Hauptarbeit liegt ohne Zweifel bei den Kommunen selbst, die zielstrebig daran arbeiten, ihre Haushaltssituation nachhaltig zu verbessern. Dafür gebührt jedem, der diese Ziele verfolgt und daran mitwirkt, größter Respekt.
Jeder einzelne Fall ist ein Erfolgsfall. Und viele weitere werden folgen. Wir als Land begleiten diesen Prozess nach Kräften. Wir sind nicht nur verlässlicher Partner, sondern vor allem auch verlässlicher Ansprechpartner der Kommunen.
Der Schutzschirm hat vieles bewirkt, aber er bedarf eines vierten Elementes. Die zunehmend ausgeglichenen kommunalen Haushalte, nicht nur bei den Schutzschirmkommunen, sind eine herausragende Entwicklung. Dennoch dürfen diese guten Ergebnisse nicht über eine ganz wesentliche bestehende Herausforderung hinwegtäuschen. Bei nicht wenigen Kommunen hat sich über die Jahre hinweg ein beachtlicher Schuldenberg aus Kassenkrediten angehäuft.
Bei allen deutschen Kommunen landet Hessen mit durchschnittlich 1.059 € Kassenkrediten pro Kopf bundesweit im hinteren Drittel. Schaut man sich aber die landesweite Verteilung dieser Kassenkredite an, kommt man zu sehr interessanten Erkenntnissen. Die Kassenkreditverbindlichkeiten verteilen sich nämlich nicht gleichmäßig und nach einheitlichen Kriterien. Wir haben z. B. einige seit vielen Jahren abundante Kommunen, die es gleichzeitig geschafft haben, Kassenkreditbestände aufzubauen, während wir – vor allem im ländlichen Raum – zahlreiche Kommunen haben, die es trotz weitaus schwierigerer Rahmenbedingungen geschafft haben, ohne Kassenkredite auszukommen.
Lassen Sie mich beispielhaft zwei Kommunen herausgreifen. Zum einen ist da die seit 15 Jahren dauerhaft abundante Stadt Neu-Isenburg, die zum Stichtag Ende 2016 10 Millionen € Kassenkredite hatte und zum Stichtag 30.06.2018 wahrscheinlich noch 6 Millionen € haben wird. Das ist für eine Kommune dieser Größenordnung mit der Steuerkraft kein Problem. Das kriegen die hin. Gleichwohl haben sie Kassenkredite aufgebaut.
Auf der anderen Seite ist da die von mir im Hessischen Landtag bereits mehrfach zitierte Gemeinde Breitenbach am Herzberg, die die letzten 15 Jahre immer unter den zehn steuerschwächsten in ganz Hessen war. Sie haben es geschafft, keinen einzigen Euro an Kassenkrediten aufzubauen.
Diese ziemlich bunte Verteilung auf der Hessenkarte widerspricht auch der häufig hier im Hause vertretenen These, die finanziellen Probleme auf kommunaler Ebene seien im Wesentlichen auf höherer Ebene verursacht worden. Wenn dem so wäre, dann wäre die Landschaft in Hessen deutlich weniger bunt, sondern bestenfalls mit unterschiedlichen Grautönen ausgestattet.
Wir können jetzt hier sicherlich noch endlos über die Ursachen in der einen oder anderen Kommune diskutieren. Aber die Zeit haben wir nicht; denn am Horizont der langfristigen Zinsentwicklung ist schon erkennbar, dass die extreme Niedrigzinsphase einem Ende zugeht. Das heißt, wenn wir die täglich fälligen Kassenkredite in langfristige Verbindlichkeiten mit berechenbaren Zinskonditionen umwandeln wollen, dann muss das jetzt geschehen und duldet keinen weiteren Aufschub. Wenn nicht jetzt, wann dann?
Deshalb haben wir uns zu dem bisher bundesweit einmaligen Kraftakt entschlossen, die Kassenkredite aller Kommunen zum 01.07.2018 auf null zu stellen – mit der Hessenkasse. Dabei ist der Ehrgeiz, bundesweit von einem hinteren Platz schlagartig auf einen vorderen Tabellenplatz zu wechseln, bestenfalls sekundär. Entscheidend ist der
Ein solcher Vorgang ist – das können Sie sich vorstellen – sehr aufwendig und muss gut koordiniert werden. Aus diesem Grunde habe ich mit Peter Beuth zusammen in sieben über ganz Hessen verteilten Regionalkonferenzen vor Ort mit den Praktikern der kommunalen Familie diskutiert, über die Einzelheiten informiert, aber auch zahlreiche Fragen und Anregungen mitgenommen, die wir dann versuchen werden nach Möglichkeit in die konkrete gesetzgeberische Festlegung einzubauen.
Parallel führen derzeit meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits zahlreiche Gespräche mit Vertretern der Kommunen, die voraussichtlich am Entschuldungsprogramm teilnehmen werden. 200 Gesprächstermine sind bereits bis weit in den Januar vereinbart. Zu prüfen ist jeweils, in welcher Höhe Kassenkredite zur Liquiditätssicherung erforderlich sind und zum 1. Juli abgelöst werden können. Da sind die Sachverhalte von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich und eine Abarbeitung nach „Schema F“ wenig zielführend. In gewohnter Manier setzen wir daher auf den unmittelbaren Kontakt zu und den Dialog mit den Kommunen, um mit allen eine faire und für sie optimale Lösung zu finden.
Mit der Hessenkasse greifen wir in erster Linie den Kommunen unter die Arme, die eine hohe Kassenkreditverschuldung aufweisen. Nicht wenige Kommunen in Hessen – ich sprach davon – kommen jedoch komplett ohne Kassenkredite aus. Dazu zählen unter anderem auch finanzoder strukturschwache Kommunen, die es trotz knapper Ressourcen geschafft haben, Kassenkredite – wenn überhaupt – nur zur unterjährigen Liquiditätssicherung einzusetzen. Diese Kommunen möchten wir mit einem Investitionsprogramm belohnen.
Dazu legt die Landesregierung zusätzlich zum Entschuldungsprogramm ein Investitionsprogramm mit einem Volumen von mindestens 510 Millionen € auf. Ausgeschlossen von diesem Programm bleiben lediglich die in den letzten 15 Jahren mindestens elfmal abundanten Kommunen und Kommunen, die weder finanz- noch strukturschwach sind. Bewusst sind die Kriterien so gesetzt, dass möglichst viele Kommunen vom Investitionsprogramm profitieren können. Zudem wird es für Kommunen, die am Investitionsprogramm teilnehmen, einen Mindestbetrag in Höhe von 750.000 € geben, um insbesondere kleine Kommunen davon deutlich profitieren zu lassen. Um rund 10 Millionen € – das ist der Kostenpunkt dafür – haben wir deshalb das Programmvolumen erhöht.
Welche Kommunen im Entschuldungsprogramm und welche im Investitionsprogramm antragsberechtigt sein werden, lässt sich erst nach Abschluss der laufenden Gespräche sagen. Gewiss ist jedoch, dass über 90 % der hessischen Kommunen von der Hessenkasse profitieren – über 90 % der hessischen Kommunen.
Natürlich gibt es auch ein Gegengeschäft. Auf der Grundlage eines veränderten kommunalen Haushaltsrechts werden die Aufsichtsbehörden dafür sorgen, dass die Kassenkredite in Hessen wieder das sind, wofür sie einmal gedacht waren: Instrumente zur Liquiditätssicherung der Kommunen und keine dauerhaften Finanzierungsinstrumente. Dies wird selbstverständlich in allen hessischen
An dieser Stelle noch eine weitere gute Nachricht: Wir werden zudem zulassen, dass sogenannte Altfehlbeträge noch einmal mit dem Eigenkapital verrechnet werden können. Das klingt sehr technisch, hat aber weitgehend praktische Auswirkungen: In vielen Kommunen entfällt damit die Verpflichtung zur Erstellung von Haushaltssicherungskonzepten.
Ich komme zum Schluss, meine sehr verehrten Damen und Herren. Herr Präsident, ich habe Ihre Anmerkung erahnt.
Die bisherigen Gespräche zur Hessenkasse, ebenso wie die Rückmeldungen aus den Regionalkonferenzen, stimmen mich sehr zuversichtlich, dass wir mit der Hessenkasse auf einem extrem guten Weg sind und dass wir für viele Kommunen eine neue Perspektive eröffnen können, mit angemessenen Mitteln zu guten Zukunftsaussichten zu kommen.
Vier gewichtige Maßnahmen hat die Landesregierung in den letzten Jahren angepackt, die die Kommunalfinanzierung nachhaltig gestärkt haben. Das sind vier gewichtige Maßnahmen, die Hessen voranbringen. Jede für sich sucht in Deutschland ihresgleichen. Aber zusammengenommen sind sie zweifellos bundesweit einmalig und beispielgebend. Vier gewinnt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das war die Regierungserklärung. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abg. Norbert Schmitt für die SPDFraktion.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was für eine wegweisende, bedeutende Rede, die heute so viel Neues gebracht hat – einfach sensationell, Herr Minister.
Welche neuen Botschaften und welche Argumente wurden denn eigentlich jetzt hier vorgebracht? Ist das eine Regierungserklärung wert, was der Minister hier vorgebracht hat?
Wenn man ehrlich ist, war das so spannend wie die 2551. Folge von „Rote Rosen“ oder die 2882. Folge von „Sturm der Liebe“ zusammen. Beide Folgen können Sie morgen sehen. Die Bezifferung stimmt auf jeden Fall.
Diese langweiligen Vorleseminuten sollten künftig in „Regierungsverklärung“ umbenannt werden. Genau das ist der Sinn.
Die mangelhafte Arbeit von Schwarz-Grün gegenüber den Kommunen in Hessen soll verklärt werden. Die wirkliche Lage sieht doch ganz anders aus. Diese Verklärung der Landesregierung hat mit der tatsächlichen Lage gar nichts zu tun. Nicht, dass Sie wieder dazwischenrufen, das sehe nur die SPD so: Ernst & Young haben in ihrer Kommunalstudie Ende 2015 die Situation der hessischen Kommunen wie folgt zusammengefasst: „Finanzlage desolat, keine Verbesserung in Sicht, massives Drehen an der Gebührenschraube“. Das ist der objektive Befund.