Ich möchte auf einen Satz in Ihrer Begründung – das ist ja das Einzige, was Sie geändert haben – noch einmal eingehen. Herr Schaus, ich finde es nicht glücklich gewählt, wenn Sie in Ihrer Begründung davon sprechen, dass das auch für die Polizei eine gute Lösung sei, denn es sei ja ihr berechtigtes Interesse, dass die Polizistinnen und Polizisten im Einsatz „als Menschen“ erkannt werden. Ich muss Ihnen sagen, das ist etwas schräg. Diesen Zungenschlag wollen wir in dieser Debatte ausdrücklich nicht haben.
(Hermann Schaus (DIE LINKE): Eben! Wo ist da der Widerspruch? – Marjana Schott (DIE LINKE): Deshalb sind die manchmal total vermummt, nicht wahr?)
Man muss mit dem staatlichen Gewaltmonopol selbstverständlich sehr sorgfältig umgehen. Aus diesem Grunde werden wir uns der Debatte nicht verschließen, sondern schauen, wie wir eine gemeinsame Lösung finden. Ich spreche ausdrücklich von einer gemeinsamen Lösung. Sie von den LINKEN haben schon früher – wie die GRÜNEN – einen Gesetzentwurf vorgelegt. Damals wurde mit der Polizei genauso wenig gesprochen wie jetzt. Ich finde das keine sehr freundliche Regelung, wie Sie mit den Polizeibeamten des Landes Hessen umgehen.
Deshalb fordere ich Sie auf: Lassen Sie die Interessen der Polizisten nicht außer Acht. Diese tragen vor, das sei ein Eingriff in ihre informationelle Selbstbestimmung. Ich glaube, dass man sich diesem gewichtigen Argument der Polizisten widmen sollte und sich für die Beratung ausgiebig Zeit nehmen sollte.
Meine Damen und Herren, wenn man über eine anonymisierte Kennzeichnung in geschlossenen Einsätzen nachdenkt, glauben wir, dass es angesichts der länderübergreifenden Arbeit bei Großeinsätzen mit Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aus anderen Bundesländern eigentlich die beste Lösung wäre, wenn wir eine bundesweite Regelung hätten.
Das ist doch der eigentliche Punkt in der Debatte. Ich habe eingangs gesagt: Weil es in Hessen – im Gegensatz zu anderen Bundesländern – für Großeinsätze eine Kennzeich
nung schon gibt, sollte man den Fokus eigentlich darauf legen, eine bundeseinheitliche Regelung zu finden. Vielleicht kann der Innenminister dazu noch etwas sagen. Ich weiß, dass dieser Punkt seit mehreren Jahren auf der Tagesordnung der Innenministerkonferenz steht. Wir würden uns eine solche bundeseinheitliche Regelung wünschen.
Herr Schaus hat darauf hingewiesen: Es hat bereits eine schriftliche Anhörung stattgefunden. Wenn wir im Ausschuss in die Debatte einsteigen, kann man deren Ergebnisse sicher zugrunde legen.
Meine Damen und Herren, mein Appell zum Schluss: Bitte nehmen Sie die Betroffenen mit, wenn Sie Dinge beschließen wollen, die polizeiliche Einsätze und den Arbeitsalltag der Polizei betreffen. Tun Sie es nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich am Anfang der Debatte klarstellen: Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem sich jeder für sein Handeln verantworten muss. Das gilt für Minister, für Abgeordnete, für die Bürgerinnen und Bürger und selbstverständlich auch für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Das ist völlig unstreitig und sollte vorweg einmal gesagt werden.
Herr Kollege Schaus, das Problem ist, dass in dieser Debatte bei den LINKEN die Unterstellung mitschwingt, dass sich Polizeivollzugsbeamte nicht an Recht und Gesetz halten, sondern rechtswidrig und unverhältnismäßig auf friedliebende Demonstranten einschlagen. Herr Kollege Schaus, das nehme ich Ihnen übel, denn das ist nicht in Ordnung.
Wir haben knapp 14.000 Polizeivollzugsbeamte im Dienst. Ich möchte hier vor dem Landtag erklären: Sie leisten einen hervorragenden und großartigen Dienst. Wir haben vor wenigen Wochen hier im Landtag die Polizeiliche Kriminalstatistik erörtert. Alle Fraktionen waren sich einig, dass unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten erfolgreich gearbeitet haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt Tausende von Veranstaltungen und Versammlungen, die durch hessische Polizeibeamte begleitet werden. Herr Kollege Klee, in diesem Lande wäre keine größere Sportveranstaltung möglich, wenn Polizeivollzugsbeamte nicht mit dafür sorgen würden, dass diese Veranstaltungen durchgeführt werden können. Jeden Tag finden in Frankfurt und anderswo Demonstrationen statt, und Polizeibeamte sorgen dafür, dass sie stattfinden können. Sie regeln den Verkehr, sie sorgen dafür, dass die Ablaufpläne eingehalten werden können und dass das alles funktioniert. Dafür sollten wir unseren Polizeivollzugsbeamten dankbar sein. Das zu sagen ist mir wichtig.
Wir brauchen keine Nachhilfe durch linke Gesetzesinitiativen. Es ist allen bekannt, weil es im Koalitionsvertrag steht: Wir sind im Moment dabei – auch im Gespräch mit dem Hauptpersonalrat der Polizei, Frau Kollegin Faeser –, eine Lösung zu finden, mit der wir zusätzliches Vertrauen gewinnen wollen. Wir wollen nicht unterstellen, dass irgendjemand etwas falsch macht, sondern wir wollen zusätzliches Vertrauen gewinnen. Es ist doch klug, dass wir das in dieser Phase machen, weil wir im Herbst dieses Jahres wahrscheinlich auf größere Demonstrationen zulaufen. Daher ist es doch klug, wenn wir Maßnahmen treffen, die am Ende bei den Bürgerinnen und Bürgern zusätzliches Vertrauen in die Polizei auslösen. Dafür könnte eine Kennzeichnungspflicht ein Mittel sein.
Natürlich ist es so – Kollege Greilich hat es gesagt, Frau Kollegin Faeser hat uneingeschränkt recht, Herr Kollege Bauer, Kollege Frömmrich –: Die Sicherheit der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten muss in jedem Fall gewährleistet sein, und dafür müssen wir, wenn wir eine Kennzeichnungspflicht einführen, entsprechende Vorkehrungen treffen. Da ist es klug, wenn wir das mit einer Nummer machen, nicht im Einzeldienst, sondern im geschlossenen Einsatz, da wo es am Ende notwendig ist, dass wir das nicht völlig offen machen, weil wir die Sicherheit der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in keinem Fall gefährden wollen, wenn wir das z. B. mit Nummern machen, die der einzelne Polizeibeamte selbstständig wechseln kann. Das ist eine Überlegung, die wir angestellt haben. Natürlich ist es so, dass diese Nummer nicht offen zu Markt getragen werden kann, sondern einem einzelnen Polizeibeamten zugeordnet wird und auch nicht jedem zugänglich ist, sondern nur bestimmten – ich sage jetzt einmal – Personalstellen.
Wenn irgendjemand Sorge hat, dass seine Nummer zugeordnet werden kann, weil Fotos im Internet herumschwirren – das ist alles richtig, was die Kollegen vorgetragen haben –, wenn wir Sorge haben müssen, dass einem Polizeibeamten im privaten Bereich nachgestellt wird, dann muss er auch die Möglichkeit haben, die Nummer auszutauschen. Das sind Überlegungen, mit denen wir uns auseinandersetzen, wie gesagt, im Gespräch mit den Personalräten, um am Ende eine Regelung in Hessen durchzusetzen.
Das will ich schon sagen: Frau Kollegin Faeser, es ist wahr, dass sich die Innenministerkonferenz in den letzten Jahren immer wieder mit der Frage beschäftigt hat. Aber es ist eben noch nicht dazu gekommen, dass wir eine einheitliche bundesweite Lösung bekommen haben. Da gehen wir jetzt voran. Wir werden bei uns im Land Hessen, in Frankfurt, insbesondere voraussichtlich im kommenden Herbst, größere Demonstrationen haben. Um das Vertrauen, von dem ich gesprochen habe, weiter zu ermöglichen und noch auszubauen, wollen wir diese Kennzeichnungspflicht auch zum Herbst einführen.
Dafür brauchen wir keine gesetzliche Regelung. Das hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz gibt uns in § 98 die Möglichkeit, das in einer Verwaltungsvorschrift zu machen. Das machen wir in der Verwaltungsvorschrift für die Dienstbekleidung; das ist so vorgesehen. Wie gesagt, eine gesetzliche Regelung ist dafür nicht erforderlich.
Wichtig ist mir am Ende – Herr Kollege Schaus, das war in Ihrem Vortrag so wunderbar entlarvend –: Sie haben hier Amnesty International zitiert. Sie haben von 4.000 Verfahren gesprochen und haben am Ende kleinlaut einräumen müssen, dass 95 % durch die Staatsanwaltschaften eingestellt worden sind. Da muss ich Ihnen sagen, da vertraue ich der deutschen Justiz durchweg, dass sie die Ermittlungen sehr ordentlich führt und alles prüft und, wenn am Ende nichts dran ist, die Verfahren auch einstellt. Die Unterstellung, die in Ihren Debattenbeiträgen mitschwingt, dass unsere Polizeibeamten etwa nicht rechtmäßig und nicht verhältnismäßig arbeiten würden, ist falsch.
Wir sind gut beraten, diese Debatte in den nächsten Wochen zu einem Ergebnis zu führen. Wir wollen die Kennzeichnungspflicht einführen. Wir wollen sie im Interesse größeren Vertrauens gegenüber unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Wir wollen sie aber auch so gestalten, dass die Sicherheit unserer Polizeibeamten gewährleistet ist. Da sind wir auf einem guten und ordentlichen Weg. – Vielen Dank.
Der Gesetzentwurf wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Innenausschuss überwiesen. – Allgemeine freudige Zustimmung, dann ist dies so geschehen.
Hier gibt es den Wunsch der Fraktion DIE LINKE, dass drei Petitionen gesondert abgestimmt werden. Darüber lasse ich zuerst abstimmen.
Petition Nr. 4696/18. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, SPD, GRÜNE, FDP. Dagegen? – Keiner. – Die LINKEN enthalten sich. Einstimmig.
Petition Nr. 5126/18. Wer ist dafür? – Dagegen? – Enthaltungen? – Mit dem gleichen Stimmenverhältnis beschlossen.
Petition Nr. 35/19. Wer ist dafür? – CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP. Dagegen? – Keiner. – Die LINKEN enthalten sich. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis so beschlossen.
Dann rufe ich die weiteren Beschlussempfehlungen zu Petitionen auf, das ist Drucks. 19/314 insgesamt. Wer ihnen seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das ganze Haus. Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es nicht. Einstimmig so beschlossen.
Dann haben wir noch die Beschlussempfehlungen, beginnend mit Tagesordnungspunkt 43. Auf die jeweilige Berichterstattung wird insgesamt verzichtet.
Wer stimmt zu? – CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – DIE LINKE. Damit beschlossen.
Wer ist für Abs. 2? – CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – DIE LINKE. Wer enthält sich? – SPD.