Protokoll der Sitzung vom 12.12.2017

Er hat untertrieben. Er hat von 5 Milliarden € gesprochen. Ich summiere unsere Einnahmenentwicklung von 2013 bis 2018 sogar auf über 6 Milliarden €.

(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Stimmt!)

Da kann ich Ihnen mit fünf Positionen kurz sagen, wo sie zunächst einmal geblieben sind. Die können Sie sich alle aufschreiben.

(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Nö! Ich bin nicht Ihr Sekretär!)

Jetzt bekommen Sie den Aufwuchs einmal zerlegt in Aufwendungen, die damit einhergegangen sind. Wir haben in diesem Zeitraum Mehrausgaben für Personal von 1,5 Milliarden €: Tarifsteigerung trotz einer Nullrunde, trotz 1 % und all dem, was wir dort gemacht haben.

Wir haben außerdem einen Mehraufwand im Kommunalen Finanzausgleich von 1,2 Milliarden €, über den ich mich sehr freue. Sie haben gesehen, wir überschreiten die 5 Milliarden € im Jahre 2019. Im Länderfinanzausgleich haben wir einen zusätzlichen Aufwand von 1 Milliarde € zu verzeichnen. Außerdem haben wir – auch das darf man vielleicht erwähnen – unter den Stichworten Flüchtlinge, Integration usw. – das waren alles keine Eintagsfliegen, sondern Dinge, die über einen längeren Zeitraum im Haushalt zu finden sind – einen Mehraufwand von 1 Milliarde € zu verzeichnen.

Zeitgleich haben wir die ursprünglich geplante Nettoneuverschuldung um 1,5 Milliarden € gesenkt. Dann ist dieser Betrag zunächst einmal weg, Herr Kollege Hahn.

(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Oh!)

Es geht also darum, dass wir bei der Verausgabung der verbleibenden Mittel Prioritäten setzen. Das machen wir, anders als Sozialdemokraten, mit einem Haushaltentwurf und mit Haushaltsanträgen, über die man konkret streiten kann. Das machen wir, meine sehr geehrten Damen und Herren. Auch wir sind Hessen, und wir haben einen Plan. – Ich danke Ihnen fürs Zuhören.

(Anhaltender Beifall bei der CDU und dem BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit unterbreche ich die Haushaltsdebatte bis morgen früh um 9:10 Uhr.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz – Drucks. 19/5465 –

Den Gesetzentwurf bringt Herr Staatsminister Al-Wazir ein. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe heute den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz ein. Alles Weitere im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, es liegt keine Wortmeldung in erster Lesung vor.

Zur Vorbereitung der zweiten Lesung wird dieser Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss überwiesen. – Kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 30 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Spielbankgesetzes – Drucks. 19/5508 zu Drucks. 19/5243 –

Hierzu:

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucks. 19/5749 –

Als Berichterstatter hat Herr Abg. Bauer das Wort.

Beschlussempfehlung des Innenausschusses: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und DIE LINKE bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Vielen Dank. – Ich eröffne die Aussprache. Zunächst spricht Herr Abg. Bauer für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Hessische Landesregierung hat den Gesetzentwurf eingebracht, den wir nun in zweiter Lesung beraten. Betroffen von diesem Gesetzentwurf sind die vier Spielbanken bzw. Casinos in Hessen. Mehr sollen es laut Gesetzentwurf auch nicht sein. Gemessen an der Größe unseres Landes sind wir damit kein großer Spielbankenstandort. Das wollen wir auch nicht werden; denn was an Quantität fehlt, macht Hessen in der Spielbankenwelt an Qualität wieder wett.

Die Spielbank in Hessen vor unserer Haustür ist eine der größten und schönsten und eine der Top-Adressen in Deutschland. Über großes Renommee verfügt auch die Spielbank in Bad Homburg. In Kassel ist ebenfalls eine Spielbank zu Hause. Hier wird neben dem Automatencasino auch Poker angeboten. In Bad Wildungen steht lediglich ein reines Automatencasino zur Verfügung.

Mit dem Änderungsantrag Drucks. 19/5749 haben wir in § 2 noch einmal die vier Spielbankstandorte festgeschrieben. Dabei soll es nach unserer Auffassung auch bleiben.

Die Aufsichtsbehörde der Spielbanken ist das hessische Innenministerium. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf reagiert die Landesregierung auf Ereignisse und Ergebnisse der Evaluierung, die im Jahr 2014 durchgeführt wurde, sowie auf die seitherigen Änderungen.

Eine spürbare Folge, weshalb Änderungen notwendig sind, waren der Glücksspielstaatsvertrag im Jahr 2008 sowie das Nichtraucherschutzgesetz. Die Erträge der Spielbanken sind infolgedessen deutlich, nämlich um fast ein Viertel, eingebrochen. Zusammen mit der bereits 2006 greifenden Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung ist dies ein sehr großer Belastungsfaktor für die Standorte.

Der Gesetzentwurf sieht daher eine Absenkung der Abgabensätze und eine Tilgung der Umsatzsteuer aus dem Aufkommen der Abgabe vor. Zudem soll auch die Videoüberwachung der Spielbanken erweitert werden. Diese soll nun auch zur Verhinderung von Geldwäsche zur Anwendung kommen.

Das Gesetz schafft mit der Neuformulierung der Vorschrift die Grundlage für die Einführung der Videoüberwachung in den Spielräumen der Spielbanken. Diese Forderung geht im Übrigen auf die Forderung der Spielbanken selbst zurück und wird auch von der Finanzaufsicht als notwendig erachtet und begrüßt.

Zur Verhinderung von Geldwäsche sollen künftig versteckte Spielkontrollen vorgenommen werden können. Das ist eine sinnvolle und leider auch notwendige Maßnahme.

Wir haben mit unserem Änderungsantrag in § 16 – hierbei geht es um die Spielersperre, die Selbst- und auch die Fremdsperre – Empfehlungen des Hessischen Datenschutzbeauftragten übernommen, um die notwendigen Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen.

Alles in allem – ich mache es kurz – ist dies ein gutes Gesetz, das unseres Erachtens eine sachgemäße und zeitgemäße Lösung beinhaltet und auch die bestehenden Hand

lungserfordernisse aufgreift. Ich bitte um Ihre Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abg. Greilich für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Spielbankgesetzes sowie den Änderungsantrag der Koalition. Zunächst einmal darf ich feststellen, dass es schon auffällig ist, dass die Koalition zurzeit bei fast jedem Gesetzentwurf, der aus dem Innenresort kommt, nachbessern muss oder Änderungsanträge einbringt.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Unter dem Blickwinkel der Demokratietheorie ist das eine erfreuliche Sache; denn die Änderungsanträge erwecken zumindest den Eindruck, dass die Koalition Kritik wahrnimmt, aufnimmt und dann nachbessert.

(Manfred Pentz (CDU): Wir sind selbstkritisch! – Weitere Zurufe von der CDU)

Bei genauerer Betrachtung fällt der Änderungsantrag jedoch durch, genauso wie auch schon der Gesetzentwurf durchgefallen ist.

(Beifall bei der FDP und der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Ich verweise auf die Anhörung, an der ich selbst nicht teilnehmen konnte. Ich habe jedoch sehr gründlich das Protokoll gelesen. Beim zentralen Kritikpunkt dieses Gesetzentwurfs, nämlich dass die von Ihnen vorgeschlagene Regelung zur Videoüberwachung nicht den Anforderungen entspricht, insbesondere nicht dem Wesentlichkeitsvorbehalt, bessern Sie nicht nach. Die Anhörung hat ergeben, dass diese Regelung nicht dem Wesentlichkeitsvorbehalt genügt, also der Notwendigkeit, dass dann, wenn massive Eingriffe in Persönlichkeitsrechte vorgenommen werden, die Regelung auch im Gesetz erfolgt.

(Günter Rudolph (SPD): So ist es!)

Sie hingegen regeln, dass Art und Umfang der Videoüberwachung durch die zuständige Behörde geregelt werden soll.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch das hat die Anhörung deutlich gezeigt: Sowohl Arbeitnehmer als auch Gäste werden durch die von Ihnen vorgesehene Regelung permanent überwacht. Das ist nicht nur ein geringfügiger Eingriff in Persönlichkeitsrechte. Deshalb muss, wenn Sie hierzu Regelungen treffen wollen, dies abschließend im Gesetz geregelt werden.

Anstatt dieser Anforderung zu genügen, machen Sie etwas völlig anderes. Sie weiten die Videoüberwachung sogar noch aus gegenüber dem, was im ursprünglichen Gesetzentwurf stand. Während bislang lediglich die Eingänge, Spielräume und Spieltische überwacht werden sollten, sollen jetzt auch noch die Ausgänge und die Bereiche überwacht werden, in denen – ich zitiere – „üblicherweise Bar

geld oder Spielmarken transportiert, gezählt oder aufbewahrt werden“.