Es gab vier Punkte, auf die sich die Fraktionen schon bei der Einsetzung der Enquetekommission verständigt hatten. Das war zum Ersten – darüber wurde medial sehr viel berichtet – die Abschaffung der Todesstrafe. Ich finde, es ist ein besonders schönes Signal, dass es zur jetzigen Zeit kommt, wo andere Staaten dafür werben, die Todesstrafe wieder einzuführen. Wir schaffen sie nach 71 Jahren endgültig aus der Hessischen Verfassung ab; und das ist gut so.
Zweitens senken wir das passive Wahlalter von 21 auf 18 Jahre ab. Das ist vielleicht – der Vorsitzende hat es schon gesagt – der politisch riskanteste Punkt. Das ist nämlich der einzige, der schon einmal, vor 22 Jahren, an einer Volksabstimmung gescheitert ist. Dennoch haben wir uns gemeinsam entschieden, erneut dafür zu werben. Wenn 18-Jährige zum Bürgermeister, zu Bundestagsabgeordneten oder Europaabgeordneten gewählt werden können, dann sollen sie auch die Chance haben, in den Hessischen Landtag gewählt zu werden.
Der dritte Punkt ist die Erleichterung von Volksbegehren und Volksentscheiden. Dazu komme ich später noch im Detail. Es ist von den vier Punkten der kniffligste, weil die Ausgestaltung noch nicht so klar war wie bei den anderen.
Der vierte Punkt ist die Verankerung des Staatsziels Ehrenamt. Mit dem neuen Art. 26f, den wir heute vorschlagen, mit dem Wortlaut: „Der ehrenamtliche Einsatz für das Gemeinwohl genießt den Schutz und die Förderung des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände“, soll die herausragende Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements von Menschen für Staat und Gemeinwesen hervorgehoben werden. Über 40 % der Hessinnen und Hessen engagieren sich ehrenamtlich. Diese Personen, das sind über 2 Millionen Bürger unseres Landes, sind der Kitt dieser Gesellschaft. Sie halten unser Land erst zusammen; und an vielen Stellen leisten diese Bürger in ihrer Freizeit oft im Kleinen Großes. Eine Gesellschaft, in der jeder nur das tut, was er unbedingt muss, wäre kein Staat, in dem wir alle gemeinsam leben wollten.
Das Ehrenamt soll ein Staatsziel werden. Staatsziele sind Leitplanken für staatliches Handeln. Sie binden alle Staatsgewalt, etwa bei der Auslegung von Gesetzen. Sie binden
auch den Gesetzgeber, die vollziehende Gewalt. Sie stellen auch verfassungsrechtliche Grundentscheidungen dar. Ihre Bindungswirkung beschränkt sich auf das Ziel – das ist schon im Namen enthalten –, wobei die Art und Weise der Zielerreichung den Organen vorbehalten ist, so in Zukunft auch uns als Gesetzgeber. Unmittelbare Ansprüche etwa auf bestimmte Leistungen ergeben sich aus Staatszielen nicht. Wir sind froh, dass die Förderung des Ehrenamts künftig zu den Leitplanken unserer Verfassung zählen soll.
Die Mitglieder der Enquetekommission haben sich auf weitere Leitplanken, also Staatsziele, verständigen können. Weitere Staatsziele sollen nach unserem Vorschlag werden: die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit zur Wahrung der Interessen künftiger Generationen und die Förderung der Infrastruktur. In das Staatsziel Infrastruktur haben wir auch den Gedanken der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land aufgenommen. Das ist für uns ein Kernanliegen der Politik. Die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum ist für uns bereits heute ein Schwerpunkt, gerade unserer Fraktion, aber auch anderer Fraktionen dieses Hauses. Er würde mit solch einer Formulierung in Zukunft auch den Verfassungsrang bekommen, der ihm gebührt. Dem Grundsatz fühlen wir uns schon heute verpflichtet. Das konnte man bei den Schwerpunktsitzungen der Koalition, beim Doppelhaushalt sowie bei vielen anderen Maßnahmen sehen, beispielsweise bei der Initiative „Land hat Zukunft – Heimat Hessen“ und anderen Programmen.
Ein weiteres Staatsziel soll die Förderung der Kultur werden. Hierzu gab es sehr interessante Anregungen, auch aus dem Bereich der Kulturschaffenden mit verschiedensten Hintergründen. Durch die jetzt vorgeschlagene Regelung würde in einem neuen Art. 26e die Bedeutung der Kultur für den Einzelnen und für das gesellschaftliche Zusammenleben auch auf Verfassungsebene die entsprechende Wertschätzung bekommen. Das Land und die kommunalen Gebietskörperschaften müssten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und finanziellen Möglichkeiten der Kultur zukünftig ein besonderes Gewicht beimessen. Auch hier noch zur Klarheit: Einen individuell einklagbaren Anspruch, dass es sich um ein Staatsziel handeln soll, gibt es selbstverständlich nicht. Um diese Bedeutung von Staatszielen noch einmal klarzustellen, haben wir gemeinsam überlegt, die Aufnahme einer Definition des Staatszielbegriffs vorzuschlagen, damit das nicht der Rechtsprechung überlassen bleibt, sondern die Verfassung selbst regelt, was ein Staatsziel ist.
Aus systematischen Gründen, das gehört zur Vollständigkeit dazu, soll das Staatsziel Sport weiter nach vorne rutschen – vom bisherigen Art. 62a in den Katalog der Staatsziele, und zwar als neuer Art. 26g. Auch die Formulierung wird geändert. Aus „Schutz und Pflege“ wird der vielleicht etwas modernere Begriff „Schutz und Förderung“, ohne dass der Landtag oder die Enquetekommission damit inhaltliche Änderungen verbunden hätte.
Grundsätzlich hatten wir uns zu Beginn – das sagte ich eingangs – auf eine Stärkung der Volksgesetzgebung verständigt. Allerdings hatten wir doch noch mehr zu tun, als es der eine oder andere vorher vielleicht gedacht hatte. Es gab kontroverse Diskussionen; es gab dazu auch anspruchsvolle Anhörungen mit hervorragenden Staatsrechtlern, die in diesem Plenarsaal gute Beiträge geleistet haben. Aber eines war uns allen von Anfang an klar: Wir wollten die Quote von 20 % der Wahlberechtigten, also von derzeit gut
880.000 Hessinnen und Hessen, absenken; denn diese 880.000 waren bisher nicht etwa Personen, die einem Volksentscheid zustimmen mussten, sondern es waren diejenigen, die ihn unterschreiben und einbringen mussten, damit es überhaupt zu einer Abstimmung kam. In 71 Jahren Verfassungspraxis hat sich herausgestellt, dass diese Hürde so unerreichbar hoch ist, dass es in Hessen bisher keinen einzigen Volksentscheid gegeben hat.
Daher haben wir in der Folge miteinander über Eingangshürden, über Zustimmungsquoren gerungen und gemeinsam vereinbart, dass spätestens der nächste Landtag das zugrunde liegende einfache Gesetz überarbeiten soll, wenn diese Regelung in Kraft getreten ist. Am Ende ist der Vorschlag einer Senkung auf 5 % als Einstiegshürde herausgekommen. Diese ist immer noch hoch, aber sie ist aus unserer Sicht erreichbar, wenn ein Vorhaben von landesweiter politischer Relevanz zugrunde liegt. Im Gegenzug wird vorgeschlagen, ein Zustimmungsquorum für den nachfolgenden Volksentscheid von einem Viertel der Stimmberechtigten einzuführen. Dies stellt sicher, dass die Entscheidung, die am Ende getroffen wird, auch wirklich dem Mehrheitswillen der Bevölkerung entspricht.
Ich komme zu einem weiteren Punkt, dem Vorschlag, in Art. 64 ein Bekenntnis zur Europäischen Union und zu einem geeinten Europa aufzunehmen. Dieser geht auf eine Initiative der CDU zurück. Ein föderatives Europa, das den Grundsätzen der Subsidiarität verpflichtet ist, ist unser Modell und unsere Vorstellung von Europa. Wir wollen den Staatenverbund, wir wollen keinen Einheitsbrei, und wir wollen keine Rückkehr zu Nationalismus und den Egoismen der einzelnen Staaten.
Wir sind der festen Überzeugung, beides führt ins Elend. Der europäische Einheitsbrei hat auf der einen Seite derzeit keine Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern. Auch sind für eine Umwandlung dieses Staatenverbunds in ein anderes Konstrukt die Ansichten in den verschiedenen Mitgliedstaaten im Moment zu unterschiedlich. Auf der anderen Seite hat auch die Vergangenheit gezeigt, gerade jüngst: Wenn angesichts der großen Herausforderungen jeder Staat für sich agiert, ist Europa nicht handlungsfähig, und am Ende drohen sogar neue Konflikte. Daher bedarf es eines Bekenntnisses zu Europa, gerade in Zeiten, in denen einige sicherlich auch an Europa zweifeln und Populisten, insbesondere Rechtspopulisten, aber auch Linkspopulisten, den Sinn der Europäischen Union infrage stellen.
Signalwirkung geht von weiteren Vorschlägen im Grundrechtsteil aus, so die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Diese soll völlig zu Recht auch in die Landesverfassung aufgenommen werden. Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes wird damit nachgebildet.
Wir haben auch – es gab dazu viel Detailarbeit zu verrichten – die Rechtsstellung von Kindern besonders gewürdigt, indem wir die Regelungen der UN-Kinderrechtskonvention aufgreifen und in die Landesverfassung übernehmen. Zur Klarstellung – das war uns auch sehr wichtig – wird darauf hingewiesen, dass die verfassungsmäßigen Pflichten und Rechte der Eltern unberührt bleiben. Wir wollen in diesem Bereich auch kein neues Verfahrensrecht und keine neue Bürokratie schaffen. Es geht uns einzig und allein darum, dass die besonderen Bedürfnisse von Kindern in diese Verfassung materiell-rechtlich erstmals aufgenommen werden.
Meine Damen und Herren, mit als letztes Grundrecht, aber nicht weniger wichtig, ist in den Katalog die Regelung in Art. 12a zum Datenschutz aufgenommen worden. Insbesondere die FDP hat hierzu viel Herzblut vergossen und Einsatz gezeigt; und ich halte das, worauf wir uns am Schluss verständigt haben, für richtig. Es geht darum, zum einen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und zum anderen das sogenannte „Computergrundrecht“, technisch besser ausgedrückt, den Schutz informationstechnischer Systeme, aufzunehmen. Beides wollen wir mit einem neuen Art. 12a in die Landesverfassung aufnehmen.
Der Vollständigkeit halber soll es künftig die Option geben, Rechtsvorschriften auch in elektronischer Form zu verkünden.
Auch soll der Rechnungshof gestärkt werden, indem die richterliche Unabhängigkeit seiner Mitglieder erstmals normiert wird. Das ist auch eine Anregung, die wir aus dem breiten Beteiligungsprozess aufgegriffen haben.
Jetzt habe ich lange darüber gesprochen, was alles in den 15 Punkten enthalten ist. Spannend ist häufig auch, was in diesen 15 gemeinsamen Punkten nicht enthalten ist.
Einmal zu dem, was wir uns noch gewünscht hätten. Wir wissen, ein breit getragener Kompromiss und alle eigenen Wünsche umsetzen, das geht nicht. Die Parteien sind aus guten Gründen unterschiedlich und haben unterschiedliche Schwerpunkte. Wenn sich am Schluss alle bei allen Punkten einig wären, wäre es auch wieder verdächtig.
Wir als CDU-Fraktion hätten uns sehr gewünscht, dass die Präambel überarbeitet wird und hierin ein Gottesbezug neu aufgenommen wird. Nach Vorstellung der CDU und beider Kirchen sollte der Text der Verfassung an den damaligen Entwurf des Europäischen Verfassungsvertrages angelehnt sein. Er hätte lauten sollen:
Diese Formulierung, die wir intern noch einmal überarbeitet hatten – wir sind mit einer anderen gestartet –, wäre aus unserer Sicht eine Absage an jede totalitäre Staatsform und würde auch dem Geist der Landesverfassung Rechnung tragen. Ein großer Staatsrechtslehrer, Ernst-Wolfgang Böckenförde, hat es einmal so formuliert: Unser christlichjüdisches Erbe und die Gedanken von Aufklärung und Humanismus sind die Quellen der in diesem Land gelebten Kultur, die das Land zusammenhält. – Eine Verpflichtung auf eine bestimmte Religion oder Art, zu leben, ist damit ausdrücklich nicht verbunden. Dies hat Böckenförde viele Jahre später konkretisiert, alle Juristen kennen das berühmte „Böckenförde-Dilemma“. Es wird häufig zitiert, ich verzichte heute darauf. Dies zu Ende gedacht, muss es in einem Staat mehr geben als ein bloßes Regelwerk. Aus unserer Sicht wäre die Präambel ein geeigneter Platz gewesen, das herauszustellen.
Außerdem hätten wir uns eine gründliche Überarbeitung der Wirtschafts- und Sozialverfassung, also der Art. 27 ff., gewünscht. Das war mit den Kollegen der SPD nicht machbar. Das haben sie fairerweise auch sehr früh angekündigt. Wir wollten den Artikel über die Sofortsozialisierung und auch das Aussperrungsverbot im Arbeitskampf streichen.
Wir hätten auch gerne erstmals ein Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft aufgenommen, weil sie ein großes Erfolgsmodell ist. Das war 1946 so noch nicht absehbar.
Das wäre aus unserer Sicht eine kluge Fortschreibung gewesen, und sie hätte die Verfassung auch insgesamt gestärkt. Das ist auch bei der Anhörung herausgekommen. Unter anderem hat Herr Prof. Hermes aus Frankfurt vorgetragen, dass die normative Kraft des gesamten Verfassungstextes geschwächt wird, wenn ganze Artikel keine Wirkungsmacht mehr entfalten können. – Es hätte auch der Rechtsprechung und der Rechtsklarheit geholfen. Erst in diesem Jahr musste der Staatsgerichtshof in einem Fall darüber entscheiden, ob Vorschriften aus diesem Abschnitt noch anwendbar sind. Er hat ganz klar bestätigt, dass sie es nicht mehr sind, sondern vom Grundgesetz überlagert werden.
Es gibt andere Dinge, die in einer Verfassung nicht geregelt werden sollten. Es gibt weitere Vorschläge, die von uns nicht mitgetragen werden. Dazu zählen die kostenfreie Betreuung von Kindern und auch die Studienbeitragsfreiheit. Wir als Regierungskoalition gehen einen anderen Weg. Ab August des kommenden Jahres, das ist bekannt, wird durch einfaches Gesetz geregelt, dass der Besuch des Kindergartens beitragsfrei ist. Solche Entscheidungen sollten aus unserer Sicht durch einfaches Gesetz getroffen werden. Wer permanent neue Leistungsgrundrechte in die Verfassung aufnehmen will und sie damit aus unserer Sicht überfrachtet, der verkennt die Bedeutung von Grundrechten. – Ich komme gleich zum Schluss, Herr Präsident.
Grundrechte sind nach unserer Sicht und nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung und in der Literatur in allererster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat, sie sind kein Katalog an Anspruchsgrundlagen. Dafür haben wir das Sozialstaatsprinzip. In Ausgestaltung dieses Sozialstaatsprinzips ringt die Politik in diesem Landtag tagtäglich um die besten Lösungen, auch in Anbetracht der fiskalischen Möglichkeiten.
Ich komme zum Schluss meiner Ausführungen. Wir konnten wichtige Teile des Verfassungstextes gemeinsam aktualisieren und modernisieren. Die Verständigung der vier Fraktionen auf gemeinsame Gesetzentwürfe ist ein großer Erfolg. Es hat gezeigt: Dieser Landtag ist bei wichtigen und großen Fragen in der Lage, lagerübergreifend und sachlich zusammenzuarbeiten.
Am Ende werden die Bürgerinnen und Bürger in einem knappen Jahr, gemeinsam mit der Landtagswahl, das letzte Wort über die Änderungen der Verfassung haben. Wir werben für eine breite Zustimmung zu den 15 Gesetzentwürfen. Wir werben auch für eine breite Zustimmung bei dem entscheidenden Schritt, nämlich der Volksabstimmung. Dann bleibt Hessen in guter Verfassung.
Herzlichen Dank, lieber Herr Kollege Christian Heinz. – Es hat nun der Kollege Norbert Schmitt, SPD-Fraktion, das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Scheitern der Verfassungsreform 2006 ist es vielleicht für viele überraschend, dass ein solch großer Konsens, wie Herr Banzer und Herr Heinz eben vorgetragen haben, überhaupt erzielt werden konnte. Aus Sicht der SPD ist das ein großer Erfolg. Es ist ein großer Erfolg für die Demokratie in Hessen. Es ist unserer Auffassung nach auch ein großer Erfolg, weil die Hessische Verfassung modernisiert werden muss, ohne ihren besonderen historischen und ihren besonderen sozialen Kern zu verändern.
Deswegen kann ich sagen: Es ist heute ein guter Tag für Hessen, es ist ein guter Tag für die Hessische Verfassung. Ich darf aber anfügen: Der Tag wäre noch besser, wenn es einen Konsens zu unserem Vorschlag gegeben hätte, die kostenlose Bildung von Anfang an verfassungsrechtlich zu garantieren. Unser Wunsch war auch, das Verbot von Studiengebühren verfassungsrechtlich zu verankern.
Es ist ein großer Erfolg, dass CDU, SPD, GRÜNE und FDP jetzt 15 einzelne Veränderungen gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Auch die Linkspartei – das muss man auch sagen – trägt viele dieser Veränderungen mit. Aus unserer Sicht hätten sie auch mit unterschreiben können.
Damit wird an die Tradition – Herr Banzer hat es dargestellt – in Hessen angeknüpft, dass bei Verfassungsfragen ein möglichst großer Konsens hergestellt werden soll. Das war auch nach dem Krieg der Fall, als die großen Parteien über Wochen, auch stundenlang über manches Wort, gerungen haben und am Ende mit ganz großer Mehrheit diese Hessische Verfassung, als erste Verfassung nach dem Krieg, auf den Weg gebracht worden ist. Sie ist mit großer Mehrheit von der Bevölkerung angenommen worden. Darauf können wir auch gemeinsam weiterhin stolz sein.
Ich möchte mich ausdrücklich beim Vorsitzenden der Enquetekommission, Herrn Banzer, bedanken. Er hat umsichtig, mit leisen Tönen und immer konsensorientiert zu einem sehr guten Arbeitsklima beigetragen. Er hat dafür gesorgt, dass dieser Konsens überhaupt auf den Weg gekommen ist.