Zudem soll vor dem Hintergrund eines seltsamen Urteils des Staatsgerichtshofs – das darf ich sagen –, in dem die Zulässigkeit von Studiengebühren festgestellt wurde, jetzt verfassungsmäßig geregelt werden, dass deren Erhebung in Zukunft ausgeschlossen ist.
Denn eines ist auch klar: Nach diesem Urteil ist es der Mehrheit des Landtags vorbehalten, Studiengebühren zu erheben oder nicht. Wir wollen erreichen, dass klargestellt wird, dass keine Mehrheit im Landtag Studiengebühren wieder einführen kann.
Wir wollen auch erreichen, dass nicht kurz vor der Wahl auf einmal irgendwelche Kinderbetreuungsgebühren freigestellt werden, aber möglicherweise Mehrheiten nach der Wahl dies ändern. Wir wollen, dass kostenlose Bildung verfassungsrechtlich garantiert wird. Deswegen ist es schon ein Lackmustest für manche Diskussion in den letzten drei Tagen.
Meine Damen und Herren, ich komme jetzt zum Schluss. Ich will mich nicht um die Frage der Präambel, um die Frage des Gottesbezugs drücken. Das war übrigens auch bei uns kontrovers. Aber es war in der Bevölkerung der Punkt, der am kontroversesten diskutiert wurde. Das hat eine richtige Kontroverse ausgelöst.
Wenn man daran anknüpfen will, dass Verfassungsfragen einen möglichst breiten Konsens auch in der Bevölkerung erzielen sollen, dann war es die richtige Entscheidung, auf eine Präambel zu verzichten. Ich glaube, die Kirchen können damit leben, weil sie gesagt haben: Wenn ihr überhaupt keine Formulierung trefft, dann können wir auch damit leben. – Ich glaube, selbst Don Camillo wird am Tage der Entscheidung nicht die Glocken läuten, sondern die Kirchen werden damit leben können.
Ich komme zum letzten Satz, meine Damen und Herren. Dies ist ein guter Tag für Hessen. Dies ist auch ein guter Tag für die älteste Landesverfassung in Deutschland. Ich
(Beifall bei der SPD, der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der Abg. Mürvet Öztürk (fraktionslos))
Vielen Dank, Kollege Schmitt. – Bevor wir in der Debatte weitergehen, möchte ich für das Protokoll festhalten, dass heute Morgen versäumt worden ist, bekanntzugeben, dass die Kollegin Gnadl ebenfalls für den heutigen Tag entschuldigt ist.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach einer Plenarwoche mit relativ viel Schreierei ist es wahrscheinlich ein sehr gutes Ende, das wir jetzt kurz vor Weihnachten finden, versöhnliche Töne anzuschlagen, indem wir im Wesentlichen über einen weiten Bereich von Konsens reden, der in der Verfassungsenquetekommission gefunden wurde.
Das bringt mich jetzt in das Dilemma, im Wesentlichen vieles wiederholen zu müssen, was die beiden Vorredner auch schon gesagt haben. Denn wenn man einer Meinung ist, ist es sehr schwierig, den Gegensatz intensiv darzustellen. Ich will es trotzdem an einigen Punkten versuchen. Aber die eine oder andere Wiederholung wird Ihnen nicht erspart bleiben.
Meine Damen und Herren, es ist, wie ich gerade sagte, eine herausgehobene Stelle, an der wir das diskutieren, nämlich am Ende der letzten Plenarwoche dieses Jahres, und dem Gegenstand durchaus angemessen, weil es eine Diskussion ist, die sehr weitreichend sein wird, weil zum einen das Verfahren noch eine Weile dauern wird, bis wir hoffentlich im Herbst kommenden Jahres bei einem Volksentscheid zu den gewünschten Ergebnissen kommen, und vor allem auch, weil wir diesen Prozess weiterhin stärker als bei normalen Gesetzgebungsverfahren begleiten wollen mit Öffentlichkeitsarbeit in verschiedener Form, eben weil am Ende das Volk gefragt wird, zu Recht gefragt wird, und wir dabei sicherstellen wollen, dass es möglichst gut informiert ist.
Meine Damen und Herren, die Hessische Verfassung konnte kürzlich, wie wir finden, in guter Gesundheit ihren 71. Geburtstag feiern und hat in diesen Jahrzehnten lediglich acht Änderungen erfahren, was ein deutlicher Hinweis auf ihre gute Qualität ist.
Das jüngere Grundgesetz musste sich demgegenüber bereits 60 Änderungen gefallen lassen, was seiner Qualität eher unzuträglich war, wie Sie z. B. beim Studium des Art. 106 sehr deutlich erkennen können.
Diese Feststellung ist zugleich ein hervorragendes Argument dafür, dass wir unsere in Hessen bestehenden Regelungen zur Änderung der Verfassung nicht verändern, auch wenn sie etwas aufwendig sind. Es gab in der Vergangenheit Vorschläge. Herr Kollege Banzer hat schon darauf
hingewiesen, dass wir in dieser Runde überhaupt nicht darüber diskutieren mussten, weil wir einig sind, dass das Verfahren sehr gut ist; denn es schützt sehr wirkungsvoll vor einer Regelinflation, die bisweilen nur Ausdruck wechselseitigen Misstrauens ist.
Meine Damen und Herren, in der heutigen Debatte erreichen wir eine wichtige Zwischenstation bei unserem Vorhaben, Hessen in guter Verfassung zu halten, indem wir heute die Vorschläge der Kommission behandeln.
Ich will ganz kurz erinnern: Am 17. Dezember 2015, also nahezu exakt vor zwei Jahren, wurde der Beschluss gefasst, die Enquetekommission einzurichten. Wir haben also zwei Jahre gearbeitet und präsentieren heute die Ergebnisse. Ich finde, wenn andere Kommissionen sich an dieser Arbeit ein Vorbild nähmen, hätten sie etwas Gutes erreicht. Selbstlob fällt immer nicht ganz leicht, aber ausnahmsweise ist es verdient.
Ich will wie die Vorredner die Gelegenheit wahrnehmen, meinen Dank zu sagen, und zwar allen, die sich im Prozess der Konsensfindung innerhalb der Enquetekommission eingebracht haben. Das gilt zunächst den Kolleginnen und Kollegen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch unseren rechtskundigen Experten. Herzlichen Dank für alle Ihre Beiträge.
Meine Damen und Herren, auch ich will nicht versäumen, insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft zu erwähnen. Sie haben in dem Diskussionsprozess natürlich ihre Interessen eingebracht. Aber sie haben ebenso viel Klugheit und viel Nachdenkenswertes in unsere gemeinsame Debatte eingebracht. Alle haben ihren Beitrag zu den Vorschlägen der Enquetekommission geleistet, und ich hoffe, dass sich am Ende viele darin wiederfinden.
Wir behandeln also heute die 15 gemeinsamen Vorschläge und die vier von einzelnen Fraktionen zusätzlich eingebrachten, die keine breite Zustimmung in der Kommission finden konnten. Deshalb wurden sie oder werden noch einzeln im Laufe dieser Debatte eingebracht.
Ich will an dieser Stelle nicht im Einzelnen darauf eingehen, vielleicht am Ende bei einem Beispiel. Ich will eine generelle Aussage treffen.
Meine Damen und Herren, eine Verfassung als die rechtliche Grundordnung, sozusagen als das Fundamentalgesetz des Staates und damit als ein prägender Rahmen der gesellschaftlichen Gestaltung, sollte stets möglichst breite Zustimmung erfahren. Verfassungsformulierungen sollten also möglichst kein Gegenstand tagespolitischer Auseinandersetzung werden, weil ansonsten ihre einigende Funktion gefährdet würde. Demgemäß haben wir in dem Prozess der Aushandlung der einzelnen Änderungsformulierungen in der Enquetekommission von Anfang an darauf verzichtet, die Mehrheit der Regierungskoalition für Einzelentscheidungen einzusetzen. Es ist bereits erwähnt und auch gewürdigt worden, man muss es aber deutlich betonen. Wir haben den Kollegen Obleuten der Opposition auch für heute, also für die Einbringung in den Landtag, generell zuge
sagt, dass die Regierungsmehrheit keine zusätzlichen Gesetzentwürfe zur Verfassungsänderung einbringen wird;
Das ist allerdings, verehrter Kollege Schmitt, auch ein Hinweis auf unseren Umgang mit den Einzelvorschlägen, die noch kommen werden, was Sie wahrscheinlich schon ahnen.
Meine Damen und Herren, ich will an der Stelle auch herausstellen, dass dieser Verzicht keineswegs bedeutet – der Kollege Heinz hat es auch schon angemerkt –, dass es bei uns keine Änderungs- und Ergänzungswünsche, bezogen auf die Verfassung, gegeben hätte. Wenn man die Protokolle der einzelnen Sitzungen und die Darstellung der insgesamt 250 Vorschläge, die allein innerhalb der Kommission genannt wurden, sieht, dann kann man das deutlich erkennen.
Ich will zwei Stichworte – aus grüner Sicht einerseits besonders interessant und wichtig und andererseits bedauerlich, dass wir uns darauf nicht verständigen konnten – nennen. Das ist zum einen die Überarbeitung der Diskriminierungsverbote und zum Zweiten die Frage des Schulgelds. Das soll allerdings heute nicht Gegenstand der Debatte sein. Über das Verfahren und die Bewertung der weiteren Vorschläge können wir sicherlich bei der Diskussion des Abschlussberichts der Kommission, was wir irgendwann im Frühjahr im Plenum noch machen werden, sprechen. Ich will mich also mit den Beratungsergebnissen, mit den Gesetzentwürfen befassen, die heute vorliegen und die der Kollege Banzer für die Kommission insgesamt eingebracht hat.
Meine Damen und Herren, ich nenne vor allem die, die aus grüner Sicht besonders wichtig sind. Das Erste ist der deutliche Beitrag zur Modernisierung der Verfassung, indem wir die Gleichberechtigung von Frauen und Männern verbindlich hineinschreiben und festlegen, dass das Land aktiv daran arbeiten muss, bestehende Ungleichheiten zu beseitigen.
Der Kollege Schmitt hat schon darauf hingewiesen, auch unter Bezugnahme auf den Namen Selbert. Ja, die Großmutter Ihrer Mitarbeiterin war diejenige, die diese Formulierung im Grundgesetz durchgesetzt hat. Das wissen wir alle, und es gibt in Hessen aus diesem Grund auch eine Reihe von Straßen, die z. B. ihren Namen tragen. Ich habe selbst einmal eine in meiner Heimatstadt Dietzenbach einweihen dürfen. Insoweit ist da schon eine enge Verbindung. Aber es ist naheliegend, dass uns gerade aus grüner Sicht die Aufnahme in die Hessische Verfassung wichtig war. Selbst wenn sie im Grundgesetz steht, bedeutet die Aufnahme in unsere Verfassung eine Stärkung des Auftrags auch und gerade an die in Hessen gestaltende Politik.
Besonders wichtig finden wir natürlich die explizite Aufnahme der Kinderrechte in unsere Verfassung. Das ist schon erwähnt worden. Wir sind damit Vorreiter im bundesweiten Vergleich. Das muss man deutlich unterstreichen. Demzufolge war das Finden einer geeigneten Formu
lierung ein schwieriger Prozess. Man konnte nicht irgendwo abschreiben oder einfach ein Vorbild übernehmen. Wir mussten selbst eine Formulierung erarbeiten und abstimmen. Das haben wir geschafft. Wenn unser Volk es im Herbst auch so sieht, sind wir das erste Bundesland, das die UN-Kinderrechtskonvention mit in die Verfassung aufnimmt. Das finden wir sehr gut.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der CDU und der SPD – Prä- sident Norbert Kartmann übernimmt den Vorsitz.)
Meine Damen und Herren, das neu aufgenommene Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den Schutz informationstechnischer Systeme bringt unsere Verfassung auf die Höhe der Zeit und erlangt im digitalen Zeitalter natürlich besondere Bedeutung für den Schutz der Persönlichkeit.
Zur Zeitgemäßheit will ich die Abschaffung der Todesstrafe erwähnen. Das ist für alle eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Jetzt kommt der wichtige neue Abschnitt der Staatsziele hinzu. Die Staatsziele werden nacheinander in der Verfassung aufgeführt. Die bisher teilweise schon vorhandenen, aber in der Verfassung verstreuten Eintragungen werden an dieser Stelle zusammengeführt. Wir haben eine Begriffsbestimmung vorangestellt, was Staatsziele im Sinne der Verfassung sind. Auch das wurde bereits erwähnt. Bei den von uns konsultierten Staatsrechtslehrern war diese Absicht durchaus umstritten. Etliche waren sinngemäß der Meinung, so etwas tue man nicht. Wir haben uns entschieden, es doch vorzuschlagen, weil wir darstellen wollen, dass Staatsziele alle Gebietskörperschaften zur fortlaufenden Beachtung und dazu verpflichten, ihr Handeln danach auszurichten. Sie geben dem einzelnen Menschen damit zwar keine individuell einklagbaren Rechte, aber sie setzen den Rahmen für öffentliches Handeln von Politik und Verwaltung und haben damit auch einen starken Einfluss auf die gesellschaftliche Entwicklung.
Wenn wir das so definieren, ist für uns GRÜNE die Einführung der Nachhaltigkeit als Allgemeinprinzip in die Hessische Verfassung von ganz besonderer Wichtigkeit. Schließlich vertreten wir dieses Prinzip der Nachhaltigkeit bereits seit unserer Parteigründung. Sie kennen den alten grünen Spruch: Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt. – Künftig wird es in der Verfassung heißen:
Der Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände berücksichtigen bei ihrem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit, um die Interessen künftiger Generationen zu wahren.