Wir werden vor allem dann etwas ändern können – wie ich bereits gesagt habe –, wenn Arbeitnehmer deutlich aufzeigen, wenn sie von Arbeitgebern übervorteilt werden. Ebenso wird es darauf ankommen, dass Arbeitgeber anzeigen, wenn sie weiße Arbeit bezahlen und von den Auftragnehmern nur schwarze Arbeit bekommen.
Positiv anmerken kann ich sicherlich, dass Sie die Frage der psychischen Erkrankungen in Verbindung mit dem Arbeitsschutz angesprochen haben. Aus der in der Antwort zu findenden Zahl kann man erkennen, dass in den letzten Jahren konstant 6.200 bis 6.700 Arbeitnehmer wegen psychischer Störungen und Verhaltensstörungen einer verminderten Erwerbstätigkeit nachgehen. Dem Bericht kann aber auch entnommen werden, dass die Hessische Landesregierung dieses Problem sehr wohl sieht und dass das Land in Zusammenarbeit mit anderen, z. B. dem Bund und den Unfallversicherungsträgern, dieses Problem bearbeitet.
Die Landesregierung hat schon darauf hingewiesen, dass aus der Umsetzung der Rahmenvereinbarung des Landes zum Präventionsgesetz abgestimmte Programme entwickelt werden können, welche es den Betrieben erleichtern, Maßnahmen zu koordinieren, die eine menschengerechte und gesundheitsfördernde Gestaltung der Arbeit mit den Mitteln der Verhaltensprävention ermöglichen. Inso
Ich hätte mir von der Opposition gewünscht, dass sie zukunftsweisende Lösungsansätze anbieten würde. Dies ist aber leider nicht erfolgt. Wenn ich diese Große Anfrage sehe, bleibt mir nur die Vermutung, dass es Ihnen darum ging, das Thema zu besetzen. Ihnen geht es also nur darum, Kritik zu üben, aber auch zum Thema Arbeitsschutz haben wir Ihnen das Entsprechende gesagt.
Ich finde, die Arbeitnehmer in Hessen haben mehr verdient. Sie haben es verdient, dass man sich um ihre Belange aktiv kümmert, wie es die von der CDU geführte Landesregierung tut.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Antwort auf die Große Anfrage war nicht leicht zu lesen. Vielleicht liegt die Art der Beantwortung daran, dass man die Informationen von anderen Behörden einholen musste. Jedenfalls konnte man den Eindruck bekommen, dass die Antworten sehr vage bleiben und die Auskunftsfreude an manchen Stellen überschaubar ist. Auch die Form der Beantwortung, einfach einmal mehrere Fragen gemeinsam zu beantworten, ist ein Stilmittel, das hier in besonderer Weise zum Einsatz gekommen ist.
Nichtsdestotrotz will ich für meine Fraktion sagen: Das macht deutlich, wie aufwendig die Beantwortung einer solchen Großen Anfrage ist, wie aufwendig es ist, die Einhaltung der Vorschriften zum Mindestlohn in irgendeiner Art und Weise zu überprüfen, und was dabei an Bürokratie entsteht. Sie kennen die Grundhaltung meiner Fraktion zu diesem Thema.
Die einzelnen Aspekte sind aus zwei verschiedenen Blickwinkeln vorgetragen worden. Darauf will ich nicht eingehen.
Ich will an der Stelle nur noch auf Folgendes hinweisen. Sie nehmen zu dem Jahresbericht „Arbeitsschutz und Produktsicherheit“ Stellung und verweisen auf diesen Bericht. Wir haben nochmals nachgeschaut: Der Jahresbericht, den wir auf der Internetseite „arbeitswelt.hessen.de“ gefunden haben, stammt aus dem Jahre 2015. Vielleicht sollte man einen aktualisierten Jahresbericht einstellen.
Wir haben uns durch die Antwort der Landesregierung in unserer Einschätzung bestätigt gefühlt, welch einen bürokratischen Aufwand die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns mit sich bringt. Ich will aber noch anmerken: Vielleicht sollte die Landesregierung eine Leitlinie entwickeln, die regelt, ob man regelmäßige Kontrollen oder Einzelfallkontrollen durchführt. Man sollte eine grundsätzliche Regelung treffen, wie man was macht, damit es ein bisschen nachvollziehbarer ist. Das möchte ich aber nicht vertieft ausführen.
Die Anfrage hat aus meiner Sicht deutlich gemacht, welch ein Verwaltungsaufwand hinter dem einen oder anderen politischen Grundsatzbeschluss steht. Das hat uns nicht glücklich gemacht. Wir fühlen uns an der Stelle bestätigt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat mit dieser Großen Anfrage zwei Schwerpunkte gesetzt, zum einen den Arbeitsschutz und zum anderen die Einhaltung der Vorschriften zum Mindestlohn.
Ich finde die Antworten sehr umfangreich. Dafür auch von meiner Fraktion einen herzlichen Dank an die Landesregierung. Ich finde, zu beiden Themenkomplexen gibt es etwas zu sagen, auch landespolitisch.
Herr Kollege Decker, was Sie nicht ganz so stark betont haben, sind die Handlungsmöglichkeiten, die wir im Arbeitsschutz tatsächlich haben. In der Tat ist es so: Wenn es darum geht, einerseits Arbeitskraft zu erhalten und andererseits die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen, gibt es eine Menge Handlungsmöglichkeiten. Die Gesundheitsförderung ist eine der Möglichkeiten, die Arbeitskraft zu erhalten. Hier gibt es einen umfangreichen Maßnahmenkatalog des Gesundheitsministeriums.
Was den Arbeitsschutz als solchen betrifft, finden viele Kontrollbesuche in den Betriebsstätten statt. Auch das können wir dem Bericht entnehmen. Ich finde, auch da wird gute Arbeit geleistet, um den Arbeitnehmern immer wieder zu signalisieren: Wir achten darauf, dass die Menschen, die dort arbeiten, tatsächlich geschützt werden.
Ein besonders wichtiger Punkt ist in dem Zusammenhang die Präventionspolitik, die in Sachen Krebs betrieben wird. Es gibt eine Menge Betriebe, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten. Hier muss unser größtes Augenmerk darauf liegen, dass es möglichst nicht zu weiteren Krebsfällen und schon gar nicht zu einer erhöhten Zahl an Krebserkrankungen kommt. Auch hierfür wird einiges unternommen. Dabei müssen natürlich alle Betriebe und auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an einem Strang ziehen.
Die Arbeitnehmer zu schützen und ihre Arbeitskraft durch Prävention und Gesundheitsförderung zu erhalten, ist das eine Thema. Ich habe aus der Antwort etwas lernen können. Wir haben rund 280.000 Betriebe. Es fanden rund 5.000 Kontrollbesuche statt. Es gibt „risikogesteuerte Besuche“ und vieles andere mehr.
Auch ich finde den Anstieg der Zahl psychisch Erkrankter unter den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sehr bedenklich. Das sollte die Frage aufwerfen: Wie stark werden Arbeitsprozesse beschleunigt und verdichtet, vor welchen Herausforderungen und Anforderungen stehen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachen Mobilität und Flexibilität? Das scheinen Fragen zu sein, die wir in der Gesellschaft diskutieren müssen. Wie entschleunigen wir? Wie kommen wir zu mehr Entzerrungen statt Arbeitsver
dichtungen? Sollten wir die Arbeit vielleicht mehr dorthin verlagern, wo die Menschen leben? – Das Finanzministerium ist hier für die Landesregierung vorbildlich vorangegangen, indem es Dependancen in den ländlichen Raum zurückverlegt hat.
Zweiter Punkt: Mindestlohn. Auch wir sind der Meinung, dass es längst überfällig war, einen Mindestlohn einzuführen. Wir haben es begrüßt, dass er eingeführt wurde. Wenn man Regeln und Gesetze einführt, muss man sie natürlich auch überwachen.
Wir konnten dem Bericht entnehmen, dass es im Jahr 2015 2.600 Überprüfungen über den Zoll gab. Herr Kollege Decker, mich wundert – ich will es nicht zu sehr parteipolitisch machen; aber Sie waren an der Bundesregierung beteiligt, wenn es sich auch um unterschiedliche Ministerien handelte –, dass es im Jahr 2015 2.600 Überprüfungen gab und im Jahr 2016, also ein Jahr später, nur noch 2.500. Das sind 100 Überprüfungen weniger, obwohl das vom Bundeszoll gemacht wird.
Ich wundere mich, warum die Zahl der Überprüfungen abgenommen hat, obwohl Sie so vehemente Befürworter stärkerer Kontrollen sind. Warum übt die Bundesregierung nicht mehr Druck auf die angeschlossenen Institutionen aus, die das überprüfen? Man müsste noch einmal überprüfen, ob Sie Ihren Einfluss stärker nutzen können; denn unser Interesse ist es auch, dass der Zoll verstärkt wird.
Etwas überraschend fand ich – das gebe ich offen zu –, dass in der Folge dieser 2.500 Überprüfungen nur 58 Verfahren eröffnet wurden. So steht es in dem Bericht. Ich möchte sagen: Jedes Verfahren ist eines zu viel. Aber wenn auf der Grundlage von 2.500 Überprüfungen nur 58 Verfahren eröffnet werden, finde ich das überraschend wenig. Entweder müsste man häufiger prüfen, oder es ist ein ganz gutes Signal und bedeutet, dass die Androhung einer Prüfung tatsächlich ein wenig Erfolg zeitigt: Der Missbrauch, der darin besteht, die Menschen nicht gerecht zu entlohnen, wächst nicht ins Uferlose.
Wir wollen das stärker überwacht haben. Aber ich glaube, hier ist die Bundesinstitution Zoll gefordert, dies noch stärker zu überprüfen. Wenn es zu skandalösen Vorfällen kommt, wie es hin und wieder der Fall ist, muss man offensichtlich stärker kontrollieren.
Diese Anfrage hat zwei Themen – Mindestlohn und Arbeitsschutz – in den Fokus gerückt. Ich bedanke mich für die Beantwortung der Fragen. Ich sehe keine großen Defizite. In diesem Bereich sind ganz viele Akteure tätig, damit Schritt für Schritt mehr auf Arbeitsschutz geachtet wird sowie darauf, dass der Mindestlohn eingehalten wird. Ich sehe, dass man dort gut aufgestellt ist. Besser kann es immer werden; aber ich sehe, dass hausintern auf allen Ebenen weiter diskutiert wird, wie man dafür sorgen kann, dass nicht noch mehr Krankheiten im Berufsleben auftreten und es zu keinen stärkeren Verletzungen des Mindestlohns kommt. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mindestlohn und Arbeitsschutz sind wichtig, und es ist entscheidend für gute Arbeit und für die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen, dass sie eingehalten werden. Deswegen finden wir es gut, dass wir heute über diese Große Anfrage diskutieren.
Ja, echt. Ich sage Ihnen auch, warum: In der Aktuellen Stunde heute Morgen, die wir LINKE zur Tarifauseinandersetzung bei der IG Metall beantragt hatten, haben Sie erklärt, die CDU werde den Antrag der LINKEN ablehnen – wobei wir gar keinen Antrag gestellt haben. Wir kennen es, dass die CDU Anträge ablehnt, die wir stellen.
Es spricht nicht gerade für Ihre Vorbereitung; denn hätten Sie sich gut vorbereitet, hätten Sie festgestellt, dass wir gar keinen Antrag vorgelegt haben, den Sie hätten ablehnen können. Das war das erste Mal, dass ich mich heute Morgen gewundert habe.
Ja, das ist kein Problem. Man kann sich natürlich auch einmal versprechen. Es wäre kein Problem, wenn das ein Versprecher war und Sie jeden unserer Anträge inhaltlich daraufhin prüfen würden, ob Sie ihm zustimmen können oder nicht. Aber da Sie einen Grundsatzbeschluss haben, machen Sie sich die Mühe vermutlich nicht.
Aber eben war ich auch überrascht. Die SPD-Fraktion hat schließlich nur eine Große Anfrage gestellt. Das heißt, sie hat Fragen gestellt. Sie hat keinen Vorwurf erhoben und auch keine Behauptungen aufgestellt. Wenn sich die Regierungsfraktionen jetzt schon darüber mokieren, dass die Opposition Fragen stellt, ist das eine etwas komische Entwicklung.
Sie nicht, Herr Bocklet. Ich habe mich auf Frau BächleScholz bezogen, die der SPD unterstellt hat, dass sie hier Behauptungen aufstellt.
Wir haben seit drei Jahren den gesetzlichen Mindestlohn. Es ist schon gesagt worden, dass es eine Studie des WSI und eine Studie des DIW zu der Frage gab, wie vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Mindestlohn vorenthalten wird, obwohl er gesetzlich vorgeschrieben ist und sich alle Arbeitgeber daran halten müssen. Das WSI kommt zu der Einschätzung, dass 2,7 Millionen Beschäftigte weniger als den Mindestlohn bekommen. Bei dem DIW liegt die Zahl ein bisschen niedriger; es kommt aber auch auf etwa 2 Millionen Beschäftigte. Das heißt, wir reden hier über 7 bis 10 % der Beschäftigten, die weniger als den Mindestlohn verdienen.
Noch einmal zur Erinnerung: Der Mindestlohn ist keine horrende Summe. Das sind 8,84 € pro Stunde. Das heißt, man bewegt sich hier immer noch im Niedriglohnbereich. Man hat es hier immer noch mit einem Betrag zu tun, von dem man, gerade in den teuren Städten, fast nicht leben kann, von dem man jedenfalls kaum seine Miete bezahlen
kann. Es gibt aber offensichtlich noch immer sehr viele Unternehmen, die nicht einmal bereit sind, diese 8,84 € pro Stunde zu zahlen, sondern den Mindestlohn unterlaufen, z. B. mithilfe von Tricks wie dem, dass die Bereitschaftszeiten nicht bezahlt werden. Oder es werden Materialkosten vom Lohn abgezogen.
Wenn es sich um 7 bis 10 % der Beschäftigten handelt, muss man schon Fragen stellen. In der Antwort auf die Große Anfrage stand, dass in Hessen 105 Verfahren eingeleitet wurden. Die Zahl ist ein bisschen schwierig zu handeln; denn die Landesregierung schreibt dazu, dass zu diesen 105 Verfahren keine Angaben gemacht werden können, weder zu der Zahl der Betriebe noch zu der Zahl der Beschäftigten, die davon betroffen sind. Daher ist es ein bisschen schwierig, diese Zahlen zusammenzubringen. Trotzdem sage ich: Wenn DIW und WSI auf solche Zahlen kommen – und das relativ genau ermitteln können –, erscheint mir die Zahl von 105 Verfahren zumindest nicht als sehr groß. Man müsste in der Tat darüber reden, wie die Kontrollen sind.
Ein wichtiger Befund dieser Studien ist auch, dass das Unterlaufen des Mindestlohns dort besonders häufig ist, wo es keine Betriebsräte und keine Tarifbindung gibt. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass es auch für uns im Hessischen Landtag von Bedeutung ist, ob und, wenn ja, welche Tarifverträge es gibt. Wenn nämlich dort, wo es keine Tarifverträge gibt, Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte einfach unterlaufen werden und man am Ende über den Arbeitsschutz dafür sorgen muss, dass solche Regelungen eingehalten werden – dass der Mindestlohn gezahlt wird und der Arbeitsschutz gewährleistet ist –, zeigt das sehr deutlich, wie wichtig in diesem Land Gewerkschaften, Betriebsräte und Tarifverträge für den Arbeitsmarkt sind.