Protokoll der Sitzung vom 26.04.2018

Ich habe alle Fraktionen angesprochen, weil es im Petitionsausschuss die gute Regel gibt, dass wir Verfahrensänderungen nur im Konsens entscheiden. Das halte ich auch für richtig. Denn dann haben wir keine Rangeleien um das Verfahren. Daran liegt mir viel. Denn wir handeln vor allem im Sinne der Petentin oder des Petenten.

Andere Länder sind leider weiter. Das muss nicht sein. Wir können das auch in Hessen.

Ich will mich für die gute Zusammenarbeit mit dem Petitionsreferat bedanken. Sie müssen manchmal sehr gute Nerven haben, um mit uns immer wieder die gleichen Fälle durchzusprechen. Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen für die gute Zusammenarbeit im Petitionsausschuss in dieser Legislaturperiode. Das ist immer sehr gut gelaufen. – Vielen Dank.

(Allgemeiner Beifall)

Frau Ypsilanti, danke. – Ich denke, ich kann für das gesamte Haus sprechen, wenn ich Ihnen nicht nur für den Bericht, sondern auch für Ihre Arbeit als Vorsitzende danke.

(Allgemeiner Beifall)

Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Als Erste hat sich Frau Goldbach für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einmal im Jahr sprechen wir über die Arbeit des Petitionsausschusses. Frau Ypsilanti, ich danke Ihnen als Vorsitzende sehr herzlich für den Bericht.

Ansonsten arbeitet dieser Ausschuss im Stillen und Verborgenen. Er verrichtet dort, wie ich finde, sein sehr gutes

Werk. Deswegen finde ich es gut und freue mich, dass wir heute wieder die Gelegenheit haben, im Plenum über diesen Ausschuss und seine Arbeit zu sprechen.

1.144 Petitionen sind im Jahr 2017 eingegangen. Das ist eine ganze Menge. Sie müssen angenommen und eingestellt werden. Sie bekommen Nummern. Sie müssen verwaltet werden. Sie müssen den Berichterstatterinnen und Berichterstattern übergeben werden.

Das alles macht das Referat Petitionen. Dort oben sitzen vier von ihnen. Meinen ganz herzlichen Dank für die ausgezeichnete Unterstützung, für Ihre fachlichen Hilfen und dafür, dass man mit Ihnen einfach so toll zusammenarbeiten kann.

Das Referat ist seit einiger Zeit unter neuer Führung. Frau Engelhardt, wir hatten sofort eine klasse Zusammenarbeit, als würden wir uns schon lange kennen. Das ist bei einem Führungswechsel nicht selbstverständlich. Auch dafür ganz herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN, der CDU und der LINKEN)

Ihre Unterstützung geht dann weiter, wenn die Petitionen eingestellt und an die Berichterstatter überwiesen werden. Dann geht es nämlich ans Fachliche. Auch dort wären wir ohne Ihre Hilfe wahrscheinlich oft aufgeschmissen. Auch dafür noch einmal herzlichen Dank.

Ich möchte noch auf einen Punkt kommen, den auch Frau Ypsilanti schon angesprochen hat, nämlich die Öffentlichkeitsarbeit. Wie bekannt ist eigentlich unser Petitionsausschuss? Oder, besser gesagt: Wie bekannt ist eigentlich dieses Jedermannsrecht?

Wir haben, wie Sie auch schon sagten, Sprechstunden außerhalb von Wiesbaden angeboten. Im letzten Jahr war ich mit Kollegin Müller in Kassel. Das ist eine schöne Sache – erst einmal bieten uns Verwaltungen dann immer ihre Räume an. Dort waren wir im Regierungspräsidium Kassel. Dann haben wir über die Zeitung vorher bekannt gemacht, dass der Petitionsausschuss vor Ort ist und eine Sprechstunde anbietet. Das ist etwas ganz Wichtiges. Daran arbeiten wir weiter. Es gibt so viele Bürgerinnen und Bürger, die überhaupt nichts von ihrem Recht wissen, sich hier direkt an uns, die Volksvertreter, mit ihren Anliegen wenden zu können. Das bewirkt eine ganze Menge.

(Unruhe)

Wir haben das in diesem Jahr in Fulda auch wieder angeboten: eine Sprechstunde mit Pressearbeit. Da gab es in einem Presseartikel so einen schönen Titel – –

(Die Rednerin bricht ihre Rede ab wegen anhalten- der Unruhe.)

Frau Goldbach, Sie haben recht. Wir müssen hier oben Ruhe bewahren, Herr Präsident.

(Präsident Norbert Kartmann übernimmt den Vor- sitz.)

„Der Petitionsausschuss – letzte Hoffnung der Bürgerinnen und Bürger“. Das ist er tatsächlich manchmal, gerade in

den Sprechstunden, wenn man eben nicht zuerst eine Akte auf den Tisch bekommt – online oder auf Papier –, sondern einem dieser Menschen gegenübersitzt. Es sind manchmal dramatische Situationen. Das sind Menschen am Existenzminimum, die nicht mehr weiterwissen. Sie sind wirklich in einer Situation, in der man sagt: Ich möchte ihnen so gerne helfen; aber es ist oft nicht möglich. – Trotzdem ist es gut, das zu machen, auch wenn diese menschlichen Schicksale manchmal schwer zu ertragen sind und man am Ende vielleicht nicht viel tun kann. Trotzdem nehmen wir immer einige Petitionen mit, und in einigen Fällen können wir dann tatsächlich etwas für die Petenten tun.

Zum Ausgang der Petitionen. Auch wenn wir nach Sachund Rechtslage entscheiden, also dem Petitum des Petenten nicht stattgegeben werden kann, heißt das nicht, dass wir ihm nicht geholfen haben. Vielmehr ist es ganz oft so, dass wir an andere Stellen verweisen, an die sich die Petenten wenden können und wo sie noch einmal Hilfe bekommen oder beraten werden. Es ist auch ein wichtiger Teil unserer Arbeit, wenn wir dann in den Beschluss hineinschreiben, wo die Petenten weitere Beratung bekommen können oder wo sie vielleicht noch eine andere Möglichkeit finden, dass ihrem Anliegen Rechnung getragen wird.

Wenn wir mit den auswärtigen Sprechstunden und unserer Pressearbeit so weitermachen, führt das natürlich dazu, dass wir noch mehr Petitionen bekommen. Wir haben eine Zunahme von einem Drittel im Vergleich zum Jahr 2016 – das sagten Sie schon. Aber wir nehmen diese Arbeit gerne an und freuen uns darüber. Wir sind ja immerhin noch 21 Mitglieder in diesem Ausschuss. Ich habe einmal nachgeschaut und festgestellt: Auch im Vergleich zu anderen Bundesländern, zu den Flächenländern, sind wir hier mit 21 Mitgliedern gut besetzt. Wenn man das ins Verhältnis zur Anzahl der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land setzt, sind wir hier in Hessen recht gut besetzt. Daher möchte ich diesen Landtag für die Besetzung dieses Ausschusses einmal loben.

Die Arbeit im Petitionsausschuss ist ganz anders als die in allen anderen Ausschüssen. Das wissen Sie alle. Da kann man sich nicht öffentlich profilieren. Wir befassen uns direkt und unmittelbar mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Wir sind den Menschen mit ihren Schicksalen und Anliegen hier im Landtag nirgendwo so nah wie im Petitionsausschuss.

Wir haben in dieser Legislaturperiode eine Ausschussvorsitzende gehabt, die genau das gelebt hat und in ihrer Ausschussführung getan hat.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Sie haben angekündigt, dass Sie sich aus der Landespolitik zurückziehen werden. Deswegen möchte ich mich heute dafür bedanken, dass Sie diese Arbeit wahrnehmbar gerne und voller Überzeugung getan haben. Danke für den Dienst an den Menschen in diesem Land, Frau Ypsilanti.

(Allgemeiner Beifall)

Das Wort hat Frau Abg. Faulhaber für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mich zuerst bei Frau Ypsilanti bedanken, vor allem für ihre geduldige und souveräne Art, mit der sie den Petitionsausschuss geleitet hat.

(Allgemeiner Beifall)

Ich bedanke mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats, die die Arbeit immer mit großer Geduld, Nachsicht und Sachkenntnis erledigen. Vielen Dank.

(Allgemeiner Beifall)

Meine Damen und Herren, zum Glück sind die Zeiten vorbei, als sich Männer mit demütigen Bitten in einer Audienz an den Feudalherrn, König oder Kaiser wenden konnten. Auch wenn das Petitionsrecht heute ein Jedermannsrecht ist und zumindest die Gewissheit besteht, dass sich der Petitionsausschuss mit dem eingebrachten Thema befasst, heißt das noch lange nicht, dass der Petent immer zu seinem Recht kommt. Aber ich finde es positiv, dass das Petitionsrecht nicht an Kriterien wie Alter, Wohnort oder Staatszugehörigkeit gebunden ist und allen Menschen zusteht – sowohl einzelnen Menschen als auch Gruppen und Interessengruppen.

Aber vielen der Anliegen, mit denen sich Menschen an den Petitionsausschuss wenden, kann nicht entsprochen werden. Oft ist auch den Petenten nicht klar, welche Möglichkeiten der Petitionsausschuss tatsächlich hat. Besonders bei Ausländerpetitionen ist die Gesetzeslage nicht immer nachvollziehbar und erzeugt oft drastische Härten für die betroffenen Petenten, sodass der Petitionsausschuss dann oft nicht hilfreich sein kann.

Immerhin konnten 69 % der Eingaben abgeschlossen werden. Aber man muss sich das schon einmal vor Augen führen: Davon waren 16,1 % positiv, einige davon auch nur teilweise positiv. Ich selbst sehe die Arbeit des Petitionsausschusses besonders in den Fällen als produktiv an, in denen zwischen Petenten und Behörden vermittelt werden kann. In Behörden arbeiten Menschen, und wo Menschen arbeiten, entstehen Fehler. Es ist gut, wenn es eine Stelle gibt, die den Ablauf eines Vorgangs im Interesse des Petenten noch einmal durchschaut und überprüft.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, wenn umfassendere Anliegen in Sammelpetitionen eingebracht werden, sollten sich aber eigentlich der Landtag und die Landtagsfraktionen damit befassen. Dabei geht es meistens um politische Anliegen, und da wirken Petitionen wie Seismografen. Diese Anliegen müssen ernst genommen werden. Das geschieht aber leider oft nicht. Ich finde das sehr bedauerlich. Ich sehe darin auch einen Grund, warum es inzwischen so viele freie Petitionen gibt. Im Netz kursieren diese Petitionen offen und sind zugänglich. Der Fortgang der Petition kann nachvollzogen werden. Jeder kann sich informieren. Offensichtlich ist deshalb in der Wahrnehmung der Bevölkerung ein politisches Anliegen in einer offenen Petition besser aufgehoben.

Allen diesen außerparlamentarischen Portalen ist gemeinsam, dass sie Öffentlichkeitsarbeit machen und soziale Medien zur Verbreitung ihrer Informationen und der Anliegen ihrer Petitionen nutzen.

Ich finde es gut, dass Frau Ypsilanti hier Vorschläge gemacht hat, wie die Möglichkeiten des Petitionsausschusses so erweitert werden könnten, dass Anliegen der Petenten in das politische Handeln Eingang finden. Nicht selten entstehen schwierige Situationen aufgrund von problematischen gesetzlichen Regelungen. Ich führe hier noch einmal das Asyl- und Aufenthaltsrecht an. Ich würde es mir wünschen, wenn sich die Fraktionen hier im Landtag mit den rechtlichen Brüchen befassen würden, die im Petitionsausschuss immer deutlich werden, und wenn sie auch ihre Bundestagsabgeordneten oder Regierungsmitglieder ansprechen würden. Das wäre für mich die logische Folge aus der Arbeit im Petitionsausschuss.

In diesem Sinne wünsche ich dem Petitionsausschuss eine Öffnung und eine erfolgreiche Arbeit in der nächsten Legislaturperiode.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank. – Das Wort hat Frau Kollegin Wallmann für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vorsitzende hat bereits vieles über die Arbeit des Petitionsausschusses im Berichtszeitraum 2017 genannt, insbesondere auch die Zahlen und Fakten. Daher möchte ich mich jetzt auf ein paar ganz grundsätzliche Anmerkungen beschränken.

Jedermann hat das Recht, sich mit einer Petition, also mit einer Beschwerde, an die Volksvertretung zu wenden. Das ist ein im Grundgesetz und auch in der Hessischen Verfassung verbrieftes Recht. Die Hürde dafür ist sehr niedrig. Ein einfaches Schreiben oder eine Onlineeingabe auf der Internetseite des Hessischen Landtags reicht aus.

Ich erwähne das deswegen, weil das den Unterschied zwischen dem Jedermannsrecht – es reicht, wenn sich eine einzelne Person an den Landtag wendet – und den Petitionsplattformen darstellt; das ist eben schon erwähnt worden. Bei den Petitionsplattformen, die im Übrigen oftmals von Privatunternehmen betrieben werden, wollen diejenigen die Öffentlichkeit mit ihrem Anliegen sowie Unterstützer für ihr Anliegen erreichen. Das ist der Unterschied zu den Petitionen, die an Volksvertretungen gesandt werden; denn das sind am Ende oftmals eben auch – mit Ausnahmen, das hatten Sie, Frau Ypsilanti, auch gesagt; ich nehme das Beispiel Fuchsjagd, das man heute in der Presse nachlesen kann – Einzelfälle, die Vertraulichkeit verlangen. Ich erachte diese Vertraulichkeit für wichtig; wir haben sie miteinander vereinbart. Denn am Ende werden uns mitunter auch sehr persönliche und sehr sensible Angaben gemacht. Der Petent muss sich darauf verlassen können, dass das im vertrauten Kreis bleibt.

Ich möchte kurz auf die persönliche Erklärung am Ende der Rede von Frau Ypsilanti eingehen: Zum einen will ich leicht widersprechen, denn wir haben ein gutes Petitionsrecht. Das heißt aber nicht, dass es keine Dinge gäbe, die man verändern könnte. Das würde ich auch sofort unterschreiben.

Sie haben das Thema „öffentliche Petitionen“ genannt. Ich habe mir heute eine Ausarbeitung vom Wissenschaftlichen