Protokoll der Sitzung vom 26.04.2018

Ich erinnere daran, dass sich das Land Hessen in der letzten Integrationsministerkonferenz im März letzten Jahres gegen ein Einwanderungsgesetz ausgesprochen hat.

(Beifall bei der SPD – Günter Rudolph (SPD): Hört, hört!)

Es geht jetzt einfach darum, dass wir fordern, dass unser Bundesland in Berlin, wenn es um diese gesetzlichen Regelungen geht, eben mit einer Stimme spricht, und zwar Schwarz und Grün gemeinsam.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wie wird sich die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen diesbezüglich positionieren? Nur darum geht es. Es geht darum, was dies betrifft, die Interessen unseres Bundeslandes mit einer hessischen Stimme zu vertreten. Dazu haben wir bis heute keine Antwort bekommen.

(Beifall bei der SPD – René Rock (FDP): Keine Chance!)

Der Minister hat sogar gesagt, dass jetzt ein Integrationsgesetz in der Mache sei; ein Einwanderungsgesetz sei hingegen nicht nötig. Ich bin heute noch weniger klug als nach der Debatte, die wir vor einem Jahr an derselben Stelle geführt haben. Ich denke, so können wir nicht in die Zukunft blicken. Sie haben versucht, sich mit vielen hessischen Maßnahmen herauszureden. Es ist alles löblich, was im Rahmen der Integrationsarbeit und der Flüchtlinge passiert ist, aber wir reden nicht allein über die Situation der Flüchtlinge in Hessen, sondern wir reden über die absolute Notwendigkeit, auf Bundesebene ein neues Gesetzeswerk zu schaffen, das uns alle sinnvoll in die Zukunft führt. Dazu gibt es aus Hessen keine einheitliche Stimme, die sagt, wie sich Hessen in dieser Debatte positioniert. Das wollen wir von euch wissen. Ich glaube, das ist auch die Absicht der FDP-Fraktion. Bis heute haben wir hierzu – ich wiederhole es – noch keine Antwort bekommen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Danke, Herr Di Benedetto. – Meine Damen und Herren, wir sind hier oben sehr überrascht, dass wir keine weiteren Wortmeldungen haben. Damit sind wir am Ende der Debatte.

Wir haben jetzt zwei Anträge. Der Antrag der FDP geht in den Sozialpolitischen Ausschuss, und der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr ist mitberatend?

(René Rock (FDP): Ausschuss!)

Das machen wir so. – Was ist mit dem Antrag der Regierungsfraktionen?

(Holger Bellino (CDU): Wir machen es ganz genauso!)

Mit dem machen wir genau das Gleiche. – Damit sind diese beiden Anträge an die Ausschüsse überwiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 33 auf:

Vierter Bericht der Vorsitzenden des Petitionsausschusses betreffend bisherige Tätigkeit in der 19. Wahlperiode – Drucks. 19/6196 –

Ich erteile zuerst Frau Kollegin Ypsilanti, der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich lege Ihnen heute den Vierten und letzten Bericht des Petitionsausschusses dieser Legislaturperiode vor. Das heißt natürlich nicht, dass unsere Arbeit beendet ist, aber der nächste Bericht wird in die neue Legislaturperiode fallen.

Wir haben im Berichtszeitraum von Januar bis Dezember 2017 1.144 neue Petitionen im Petitionsausschuss gehabt. Das sind in Personen Pi mal Daumen knapp 28.000 Unterstützer. Sie sehen, wir haben im Vergleich zum Vorjahr ein Drittel mehr Petitionen als im letzten Jahr gehabt. Das heißt auch, dass das Instrument der Petitionen angenommen wird. Das ist erfreulich, wenn es auch eine Problematik schildert. Wir haben 2017 791 Petitionen abschließend behandelt. In der letzten Wahlperiode waren es mehr; damals hatten wir nämlich 1.006. Das lag daran, dass noch eine ganze Reihe von Petitionen in den Fachausschüssen ist. Manche Petitionen überweisen wir ja auch an die Fachausschüsse.

Im vergangenen Jahr konnten 71 Petitionen positiv beschieden werden; 56 Petitionen konnten teilweise positiv erledigt werden. Das ist ein kleiner Zuwachs an positiven Entscheidungen. Das heißt, in manchen Fällen können wir etwas bewirken, wenn man auch dazu sagen muss, dass wir natürlich die meisten Petitionen nach Sach- und Rechtslage abschließen müssen; dort können wir nicht hilfreich sein. Wir müssen aber auch eine ganze Reihe von Petitionen neutral abschließen, d. h., mit Verweis an den Bundestag, an andere Landtage oder als Auskunftsersuchen an die Ministerien.

Den meisten Anliegen, ich habe es gesagt, können wir nicht entsprechen, weil wir im Petitionsausschuss nur das Verwaltungshandeln der Regierung kontrollieren oder nachprüfen können. Wir können aber keine eigenen Entscheidungen fällen, auch wenn wir das Anliegen der Petentinnen und Petenten ganz oft sehr gut nachvollziehen kön

nen. Manchmal allerdings, das muss man dazu sagen, können wir eine vermittelnde Funktion einnehmen. Das heißt, wir können zwar dem Petitum nicht entsprechen, aber wir können zwischen den verschiedenen Akteuren ein Gespräch zustande bringen. Manchmal kann man damit an der einen oder anderen Stelle helfen.

Wie immer ist es in Hessen so, dass die aufenthaltsrechtlichen Petitionen den größten Teil der Petitionen ausmachen. Im Berichtszeitraum hatten wir hier einen leichten Rückgang. Das hat uns verwundert, weil wir eigentlich erwartet hätten, dass nach dem Sommer der Migration 2015 sehr viel mehr an strittigen Entscheidungen auf uns zukommen würde.

Wir glauben, dass das daran liegt, dass bei den Verwaltungsgerichten noch ganz viele Klagen anhängig sind. Wir wissen auch, dass die Verwaltungsgerichte da heillos überfordert sind.

Wir sind sehr froh, dass wir bei den asylrechtlichen Petitionen, bei denen wir nur nach Sach- und Rechtslage entscheiden können, manchmal in wirklich schwierigen Fällen die Härtefallkommission anrufen können.

Es hat sich auch etwas bei den Herkunftsländern geändert. Dabei geht es um die Frage, aus welchen Ländern die Petenten kommen. Albanien ist immer noch Spitzenreiter. Aber dann folgt Afghanistan. Zum ersten Mal befindet sich Pakistan unter den ersten fünf. Seit 2014 gibt es wieder zunehmend Petitionen von Menschen aus der Türkei.

Sorgen machen uns die Petitionen, die mit Gerichtsverfahren zusammenhängen. Meistens handelt es sich um Petitionen wegen überlanger Dauer der Gerichtsverfahren. Das ist wirklich ein Problem. Die Menschen warten bei Unterhaltsangelegenheiten oder Rentenangelegenheiten dringend auf eine Entscheidung.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Ja- nine Wissler (DIE LINKE))

Ich muss dazu sagen: Es gibt die Verzögerungsrüge. Wir stellen aber fest, dass sie nicht wirklich etwas hinsichtlich der Verfahrensbeschleunigung bewirkt. Das heißt, wir schätzen das immer noch als ein recht stumpfes Schwert ein.

Wir haben auch wieder Mehrfachpetitionen gehabt. Die Petition ist ein Individualrecht. Es kann aber auch in Gemeinschaft ausgeübt werden. Wir hatten da in der Tat zum Verbot der Fuchsjagd eine große Massenpetition mit 12.103 Unterschriften. Sie wurde mit Mitteilung der Sachund Rechtslage entschieden.

Wir haben noch eine zweite Massenpetition. Dabei geht es um die Untersagung des geplanten Haiaquariums. Sie ist mit 3.929 Unterschriften eingegangen. Sie ist noch anhängig. Ich glaube, wir tun uns mit Haifischbecken sehr schwer.

(Heiterkeit der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Die Öffentlichkeitsarbeit bleibt ein großes Thema. Wir machen immer Bürgerinnen- und Bürgersprechstunden. Die machen Frau Kollegin Wallmann und Herr Kollege Roth meistens in Wiesbaden vor Ort. Wir hatten auch eine in Kassel. Sie werden vor allem dann sehr gut angenommen, wenn wir von den Medien Unterstützung bekommen. Sie wird dann angekündigt. Die Menschen wissen dann, dass die Sprechstunde stattfindet. Dann können sie kommen und vorsprechen. Wir können dann bei der Formulierung

der Petition behilflich sein. Wir können auch gleich entscheiden, ob es eine Petition oder keine Petition ist.

Wie gesagt, das funktioniert nur, wenn wir Unterstützung durch die Medien haben. Die Öffentlichkeitsarbeit bleibt für uns ein großes Anliegen. Wir stellen immer wieder fest, dass nicht genug Menschen wissen, dass es die Möglichkeit gibt, eine Petition im Hessischen Landtag zu stellen. Damit können sie sich ganz direkt an ihre politischen Vertreterinnen oder Vertreter wenden.

Das Thema Onlinepetitionen ist auch sehr erfreulich. Sie wissen, es war nicht so ganz unumstritten, ob Onlinepetitionen eingerichtet werden sollen. Ihre Zahl steigt kontinuierlich an. Wir hatten einen Zugang von 333 Petitionen. Das sind knapp 30 % Petitionen, die online eingehen.

Wir präsentieren uns immer auf dem Hessentag. Das haben wir im letzten Jahr gemacht. Das werden wir auch in diesem Jahr machen. Da bemühen wir uns auch, zu vermitteln, was der Petitionsausschuss macht. Wir machen dann immer auch ein Schulprojekt. Das haben wir auch in Rüsselsheim gemacht. Dazu suchen wir uns immer eine Schule aus. Ich bin immer dabei. Das macht den Schülerinnen und Schülern und auch uns immer recht viel Spaß.

Wir hatten im letzten Jahr auch Ortstermine. Das heißt, die Berichterstatterin oder der Berichterstatter schaut sich das Problem ganz konkret vor Ort an. Dazu werden auch die Petenten eingeladen. Dazu wird die Verwaltung eingeladen. Oft können wir gar keine schlechte Lösung finden. Das geht aber nicht immer.

Das waren zunächst einmal die trockenen Zahlen aus dem Petitionsbericht. Der Petitionsbereich hat sich die Mühe gemacht und Beispiele aus dem Petitionsausschuss angehängt. Wir machen daraus immer eine kleine Broschüre, auch als Werbung für den Petitionsbereich.

Das ist der letzte Petitionsbericht in dieser Legislaturperiode. Deshalb erlauben Sie mir ganz persönlich einen Appell an die Abgeordneten. Denn es werden viele sein, die auch im nächsten Landtag sitzen werden. Ich würde mir wünschen, dass Sie ein modernes und fortschrittliches Petitionsrecht für Hessen schaffen.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Ich würde mir wünschen, dass Sie sich dabei von dem Gedanken leiten lassen, den Bürgerinnen und Bürgern ein umfassendes Recht einzuräumen, sich an ihre parlamentarischen Vertreterinnen und Vertreter zu wenden. Das sollte nicht nur für Notlagen gelten, sondern vielleicht auch dann, wenn es Handlungsbedarf und Verbesserungen beim Verwaltungshandeln gibt.

Der Umgang mit Petitionen wird heute in der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags geregelt. Ich sage einmal ganz ehrlich: Das ist nicht mehr ganz zeitgemäß. Diese Geschäftsordnung ist von 1993. Sie wurde 2014 marginal überarbeitet.

Meine Damen und Herren, mit der Schaffung eines Petitionsgesetzes würden Sie den Petitionsausschuss an und für sich stärken. Sie würden ihm einen ganz anderen Stellenwert zuweisen. Diesen Stellenwert hat er auch verdient.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie der Abg. Eva Goldbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich habe das schon im letzten Jahr angemerkt. Ich finde, die Frage, ob es öffentliche Petitionen geben soll, ist ein

Thema. Öffentliche Petitionen sind solche, die auf einer Plattform online gestellt werden können. Da kann dann Werbung zum Unterzeichnen gemacht werden. Ab einem bestimmten Quorum könnte auch eine Anhörung im Petitionsausschuss stattfinden. Vielleicht könnte das sogar eine öffentliche Anhörung sein. Ich finde, das würde den Petitionsausschuss aufwerten. Das wünsche ich mir. Der Bundestag hat das gemacht. Es gibt auch das eine oder andere Bundesland, das das gemacht hat. Ich glaube, es wäre wirklich eine gute Sache, wenn wir den Petitionsbereich dadurch aufwerten würden.

Warum sollen wir das alles den privaten Plattformen überlassen? Da werden Unterschriften gesammelt. Die wenigsten Menschen wissen, dass das im Endeffekt überhaupt nicht im Parlament landet. Warum sollten wir das nicht besser machen können?

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Frau Ypsilanti, kommen Sie bitte zum Schluss Ihrer Rede.

Ich habe alle Fraktionen angesprochen, weil es im Petitionsausschuss die gute Regel gibt, dass wir Verfahrensänderungen nur im Konsens entscheiden. Das halte ich auch für richtig. Denn dann haben wir keine Rangeleien um das Verfahren. Daran liegt mir viel. Denn wir handeln vor allem im Sinne der Petentin oder des Petenten.