Richtig ist gleichwohl, um alle Zweifel auszuräumen, dass man sich mit diesen Dingen beschäftigen und aktuelle Zahlen ermitteln muss, um dann zu überlegen, in welcher Form und wie diese Verordnung gegebenenfalls angepasst werden muss. Es ist sinnvoll, dass das Ministerium diese notwendigen Maßnahmen jetzt auf den Weg bringt.
Meine Damen und Herren, es bleibt damit festzustellen: Die jetzige Begrenzungsverordnung ist nach wie vor in Kraft. Sie ist auch rechtsgültig. Gleichwohl ist es immer Aufgabe der Landesregierung, aktuelle Rechtsprechung aufzunehmen und sich mit notwendigen Konsequenzen zu beschäftigen. Genau das hat diese Landesregierung gemacht; und wir unterstützen sie natürlich auf ihrem weiteren Weg, die Dinge auch in Zukunft in rechtlich einwandfreier Form umzusetzen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Caspar. – Als Nächster spricht Herr Abg. Lenders für die Freien Demokraten. Bitte sehr.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kollegen! Die Frage, die Herr Kollege Caspar gerade aufgeworfen hat – das spiegelt der Antrag, der hier eingebracht worden
ist, ein bisschen wider –, strotzt von dem Tenor: Alle anderen sind schuld, nur nicht diese Landesregierung.
Herr Kollege, ganz offensichtlich bezieht sich das Gerichtsurteil auf die handwerklichen Fehler, die diese Landesregierung und nicht die Bundesregierung gemacht hat. Das ist ganz offensichtlich.
Lieber Uli Caspar, ja, das war ein Zivilprozess; und hieraus ist nun ein Urteil ergangen. Das hat natürlich Auswirkungen – dazu haben wir eine andere Auffassung –, wenn wiederum gegen die Mietpreisbremse geklagt wird. Ein neues Gericht kann zwar anders urteilen, es wird sich aber auf dieses Urteil beziehen. Es wird es auch als Grundlage seiner Entscheidung heranziehen. Dass es die Landesregierung ein Stück weit selbst so sieht, wird daran ersichtlich, was Sie in Ihrem eigenen Antrag formuliert haben, dass Sie nämlich die Begründung für die Verordnung neu erarbeiten wollen. Daran wird deutlich, dass Sie dazu eine ähnliche Einschätzung haben.
Das ist auch ein bisschen gefahrengeneigt. Das hat das Bundesverfassungsgericht schon einmal nach dem Motto ausgeurteilt: Wenn wir solche starken Eingriffe in das Eigentumsrecht vornehmen, muss das genau begründet sein. Dann muss der Markt genau analysiert sein. Dann muss der Geltungsbereich genau definiert sein. Dann muss der Gesetzgeber klar sagen, warum er solche Eingriffe in das Eigentumsrecht vornimmt.
Wenn Sie eine neue Begründung machen, wenn Sie die wieder mit dem Institut Wohnen und Umwelt machen, dann kann dabei hinsichtlich des Geltungsbereichs etwas ganz anderes als das herauskommen, was Sie für das Jahr 2014 festgestellt haben. Denn die Kollegin hat es selbst zugegeben: Dieser Markt befindet sich in einer ständigen Veränderung. – Es kann etwas ganz anderes herauskommen.
Auch da gilt angesichts der Äußerungen, die Sie hier so von sich geben: Vorsicht an der Bahnsteigkante.
Die Mietpreisbremse, wie sie bisher ausgestaltet wurde, ist im besten Fall vollkommen wirkungslos. Im schlimmsten Fall ist sie eine Investitionsbremse. Das haben wir oft genug gesagt. Auch die Nachschärfung muss man sich einmal in der Praxis anschauen.
Die Bundesregierung hat jetzt etwas vor. Sie will die Mietpreisbremse nachschärfen. Für mich klingt das eher wie eine Drohung als ein Versprechen.
In der Praxis sieht es doch so aus: Ein Vermieter bietet eine Wohnung an. Jemand entscheidet sich dafür und sagt: Jawohl, zu dem Preis kann ich mir das vorstellen. – Er zieht ein. Er stellt dann fest, dass sein Vormieter weniger bezahlt hat. Glauben Sie denn allen Ernstes, dass er nach dem ersten Monat mit seinem Vermieter in den Clinch geht und sagt: Mein Vormieter hat weniger bezahlt. Ich war bereit, das zu bezahlen. Jetzt will ich aber weniger zahlen. – Das ist lebensfremd.
Diese Mietpreisbremse ist lebensfremd und eine Investitionsbremse. Das wird sie immer bleiben. Deswegen wird sie auch immer ohne Wirkung bleiben, zumindest bei angespannten Wohnungsmärkten.
Wir haben uns oft genug darüber unterhalten, wie man das Wohnungsproblem in Hessen angehen kann. Wir haben Ihnen das immer wieder gesagt. Wir sind uns da mit vielen Fachsprechern einig. Es geht darum, dass wir Bauland zur Verfügung stellen. Es müssen mehr Wohnungen gebaut werden. Es sollte mehr Angebot geben, als Nachfrage herrscht. Da geht es auch um die Baukosten. Am Ende bekommt man vielleicht eine Dämpfung der Mietpreisentwicklung hin. Vielleicht kann man dann auch irgendwann wieder einen Rückgang erleben.
Die Frau Staatsministerin erzählt uns immer wieder, wie viele Milliarden Euro sie für den sozialen Wohnungsbau, für den geförderten Wohnungsbau ausgibt. Es sind Milliarden Euro. Es sind immer utopische Summen, die da im Raum stehen.
Ich hätte die Rede des Herrn Schaus gar nicht halten können. Er hat gesagt, wir hätten doppelt so viele Sozialwohnungen wie die GRÜNEN gebaut.
Es wäre für mich schwierig gewesen, das glaubwürdig herüberzubringen. Sie hätten mir das nie geglaubt. Vielen Dank dafür.
Man muss immer die Zeit betrachten. Da bin ich gar nicht so sehr ideologisch unterwegs. Der Wohnungsbau ist ein dicker Tanker. Er ist ein Megatanker. Er ist kein Schnellboot. Wenn Sie den Wohnungsmarkt verändern wollen, dann müssen Sie wissen, dass er sich sehr langsam bewegt. Wir haben das seinerzeit verstanden. Wir haben gesehen, dass wir einer typischen Fehleinschätzung aufgesessen sind, die besagte, dass die Bevölkerung gerade im RheinMain-Gebiet zurückgehen wird. Das war damals die Prognose.
Wir haben dann gesehen: Nein, die Bevölkerung kommt wieder in den Ballungsraum zurück. Sie will wieder in die urbanen Städte. Wir haben deswegen einen großen Druck auf dem Wohnungsmarkt.
Wir haben dann gesehen, wie viele Wohnungen aus der Bindung herausfallen. Wir haben dann gefragt: Welche Instrumente haben wir? Wie können wir dem schnell entgegenwirken?
Es waren die FDP-Minister Posch und Rentsch, die das Instrument „Ankauf von Belegungsrechten“ eingeführt haben. Dafür lässt sich diese Landesregierung heute gerne feiern. Unsere Zahlen waren besser, weil wir mehr Fantasie benutzt haben. Wir haben schneller reagiert.
Wir wissen, dass das ein dicker Tanker ist und dass man das Ruder nicht einmal so herumdrehen kann. Damals waren die Rahmenbedingungen ein bisschen anders, mit denen wir es zu tun hatten. Das will ich der jetzigen Ministerin durchaus zugestehen.
Es ist nicht einfach, Baugebiete auszuweisen, wenn an der nächsten Ecke sofort wieder Mitglieder einer Bürgerinitiative stehen, die sagen: Wohnungen müssen wir bauen, aber bitte nicht bei uns. – Da braucht es den Dialog.
Es ist ähnlich. – Dazu braucht es wirklich den Dialog. Da müssen die Akteure mit den Betroffenen vor Ort reden. Sie müssen die Chancen für den Bau neuer Wohnungen ausloten. Am Geld liegt es nicht. Die Rahmenbedingungen werden dort falsch gesetzt. Die Investoren sind im Moment immer noch zu bauen bereit. Aber wir müssen ihnen helfen, das Bauland zu erschließen.
Wenn man Wohnungsbaupolitik so, wie wir es damals gemacht haben, wieder machen würde, hätte man am Ende Erfolg. Das würde auch heute wieder dazu führen, dass mehr Wohnungen schneller entstehen. – Vielen Dank.
Herr Kollege Lenders, vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Frau Staatsministerin Hinz. Bitte sehr.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielleicht sollte ich einige Dinge für diejenigen noch einmal geraderücken, die in der letzten Ausschusssitzung nicht dabei waren. Denn da haben wir das schon einmal ganz ausführlich besprochen.
In Hessen gilt die Mietpreisbremse. Sie gilt weiterhin, weil die Entscheidung des Landgerichts eine Einzelfallentscheidung eines Zivilgerichts für zwei Vertragsparteien war. Zivilgerichte haben keine Normenverwerfungskompetenz. Deswegen gilt die Mietpreisbremse.
Das Landgericht hat die Revision zugelassen, weil sie sich anscheinend nicht so ganz sicher sind, ob das, was sie entschieden haben, so tatsächlich richtig ist,
weil es grundsätzliche Bedeutung hat. Ich kann Ihnen auch sagen, warum das der Fall ist: Denn es besteht bundesweit Unsicherheit darüber, wie die Begründung einer Mietpreisbremsenverordnung genau ausgestaltet werden muss und wie sie veröffentlicht werden muss.
Ich kann Ihnen auch gerne noch einmal sagen, was ich in der Ausschusssitzung gesagt habe. Neben Hessen haben Hamburg, Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ihre Begründungen nicht veröffentlicht. Sie haben sie nicht veröffentlicht.
Gleichwohl haben alle Länder genauso wie Hessen die Verordnung natürlich auf der Grundlage eines Gutachtens erstellt. Die Begründung fand sich anschließend nicht nur im Entwurf, sondern es gab sie auch bei der Befassung des Kabinetts. Die eine Hälfte der Länder, die die Mietpreisbremse haben, hat die Verordnungsbegründung veröffentlicht, weil sie traditionell diese veröffentlichen. Die andere Hälfte hat sie nicht veröffentlicht, weil sie Begründungen traditionell nicht veröffentlichen.