Protokoll der Sitzung vom 23.05.2018

haben wir natürlich die Angehörigen – –

(Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen des Präsiden- ten)

Es ist ja schön, dass Sie sich freuen können, wenn ein Redner einmal einen Versprecher hat, das ist nun einmal so. Wir wissen aber alle, es geht um die Anzuhörenden.

Wir haben die Anzuhörenden mit ihren Anliegen sehr ernst genommen. Unter anderem wurde erwähnt, dass wir uns bei der Förderung für Busse technologieoffener aufstellen müssen. Das ist durch den Änderungsantrag mit aufgenommen worden. Daran sehen Sie, dass wir auch diese Dinge aufgenommen haben, die sinnvoll sind, um den öffentlichen Personennahverkehr in Zukunft klimafreundlicher in

Hessen fahren lassen zu können. Ich glaube, auch das ist erfolgreich in diesen Gesetzentwurf eingearbeitet worden.

Insoweit meine ich, dass es ein Gesetzentwurf ist, dem eigentlich alle in diesem Haus zustimmen können. Ob Sie das machen, werden wir gleich in der Abstimmung sehen. Wir jedenfalls sind davon überzeugt, und das haben wir auch seitens der Kommunen als Rückkopplung bekommen, dass dies ein sehr guter Entwurf ist, der den Kommunen massiv hilft, die Infrastruktur im Verkehrsbereich weiter in einer guten Verfassung zu halten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Caspar.

Meine Damen und Herren, auf der Tribüne begrüße ich unseren langjährigen Landtagskollegen und früheren Staatsminister Willi Görlach. Herzlich willkommen, lieber Willi, wir freuen uns, dass du hier bist.

(Allgemeiner Beifall)

Jetzt hat Herr Wirtschaftsminister Al-Wazir das Wort. Tarek, bitte.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in Hessen in dieser Legislaturperiode die Weichen für die Verkehrswende, hin zu einer nachhaltigen Mobilität, gestellt.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Aha?)

Wir haben den ÖPNV gestärkt, mit deutlich mehr Geld für die Verkehrsverbünde.

(Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Wir haben neue Angebote eingeführt, beispielsweise das Schülerticket. Wir haben Fernbahnprojekte angestoßen bzw. wieder in Bewegung gebracht und begleiten sie, wie beispielsweise Frankfurt – Mannheim oder Hanau – Fulda. Wir kümmern uns um den Zustand des Landesstraßennetzes, Stichwort: Sanierungsoffensive. Wir kümmern uns um die Radfahrer und Fußgänger, z. B. mit Radwegen an Landesstraßen oder der AG Nahmobilität.

Das Mobilitätsfördergesetz, das wir heute hier beschließen, ist ein weiterer Baustein für diesen Weg zu nachhaltiger Mobilität,

(Beifall des Abg. Dr. Walter Arnold (CDU))

weil wir wissen, dass 76 % der zurückgelegten Wege kürzer als 10 km sind. 27 % sind sogar kürzer als 1 km. Ob die Verkehrswende gelingt, hängt deshalb entscheidend davon ab, wie wir die kurzen Wege gestalten. Ein großer Teil dieser kurzen Wege wird dabei innerorts zurückgelegt, und deshalb unterstützen wir mit dem Mobilitätsfördergesetz die Städte und Gemeinden bei einer zukunftsfähigen Verkehrspolitik.

Es ist erwähnt worden: Die Entflechtungsmittel des Bundes laufen Ende des Jahres 2019 aus. Ich finde, an diesem Punkt macht es auch Sinn, dieses neue Gesetz zu entfristen, Herr Kollege Lenders, weil wir wissen, dass Planun

gen im Bereich Verkehr durchaus auch sehr langfristig sind. Deswegen ist klar, dass ein nicht befristetes Gesetz, das die Mindestsumme von 100 Millionen € festlegt, den Kommunen auch Planungssicherheit gibt.

Ich will an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich sagen, dass wir diese wegfallenden Entflechtungsmittel des Bundes aus eigener Tasche ersetzen. Wir verstärken die Förderung auf dauerhafter Basis und richten sie auf nachhaltige Mobilität aus.

Zum Stichwort „Selbstverständlichkeit“, das hier genannt wird – Kollegin Wissler, auch von meiner Seite aus herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag –:

(Janine Wissler (DIE LINKE): Danke schön!)

So selbstverständlich ist es nicht, wenn man entflechtet und am Ende sozusagen Aufgaben, die bisher geteilt waren, den Ländern gibt, dass diese die Mittel für diese Bereiche einsetzen. Ich könnte Ihnen jetzt etliche Beispiele nennen – wir nehmen beispielsweise einmal den sozialen Wohnungsbau; das trifft nicht auf Hessen zu, aber auf ziemlich viele andere Bundesländer, wo es auch so eine Verabredung gab: „Ihr seid in Zukunft dafür zuständig, ihr bekommt Umsatzsteuerpunkte, macht es“ –, die es eben genau nicht gemacht, sondern das Geld für andere Zwecke ausgegeben haben.

Wir machen mit diesem Gesetz etwas, was richtig ist: Wir binden nämlich die Mindestsumme von 100 Millionen € für investive Zwecke im Verkehrsbereich der Kommunen, und das ist ausdrücklich richtig so, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erinnere Sie einmal daran: Sie können ja einmal Ihre eigenen Presseerklärungen nachlesen – ich bin mir ziemlich sicher, dass es von der Linksfraktion eine gibt, und bei der SPD weiß ich sogar ziemlich genau, dass es da eine gibt –, was Sie am Tag nach der Einigung über die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen so gesagt haben. Da wurden viele Wünsche geäußert, was man jetzt mit dem angeblichen Geldsegen, der auf die Länder niedergehen würde, so alles machen wolle. Dabei wurde vergessen, dass im Gegenzug die Entflechtungsmittel auf Dauer wegfallen.

Wenn Sie es sich einmal betrachten: Es gibt Regelungen oder Modellrechnungen zum damaligen Zeitpunkt, nach denen Hessen ungefähr ein „Plus“ von 550 Millionen € durch die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs, der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, haben würde. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Sehen Sie sich einmal die vielen Millionen Euro für die Beitragsfreistellung der Kindergärten und die 100 Millionen € an, die wir jetzt hier investiv binden – damit ist das Geld dann auch schon fast weg.

Ich finde, für Verkehrspolitiker, die langfristig denken, ist es sehr wichtig, dass wir an dieser Stelle ein Gesetz haben – natürlich hätten wir das auch im Haushalt machen können, andere Bundesländer machen das auch im Haushalt –, bei dem man nicht einmal eben eine Unterzeile in der Haushaltsberatung ändern und das Geld für etwas anderes ausgeben kann, sondern über die investive Bindung der Mittel die Mindestsumme von 100 Millionen € gesetzlich festschreibt. Das heißt, jede Veränderung an diesem Gesetz, um das Geld für etwas anderes auszugeben, wäre wieder ein Gesetz mit allem, was dazugehört – was deutlich

komplizierter ist, als mal eben im Haushalt zwischen zweiter und dritter Lesung irgendeine Zeile im Einzelplan 07 zu ändern.

(Zuruf des Abg. Gerhard Merz (SPD))

Deswegen ist es eine gute Nachricht für die langfristige Planungssicherheit der Kommunen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was wir auch festschreiben, ist die hälftige Verteilung der erhöhten Fördermittel zwischen den Projekten des kommunalen Straßenbaus und des öffentlichen Personennahverkehrs.

Ich will es an dieser Stelle noch einmal sagen: Auch dort haben die Bürgerinnen und Bürger eine ausdrückliche Meinung, der zufolge wir auf dem richtigen Weg sind. Sie haben den Hessentrend Anfang Januar gesehen – eine repräsentative Umfrage von Infratest, eine offene Frage an die Bürgerinnen und Bürger, in welchem Verkehrsbereich sie zuerst investieren würden, wenn sie es allein entscheiden könnten.

Antwort: 56 % Busse und Bahnen, 30 % Straßennetz, 10 % Radverkehr. – Niemand sollte jetzt glauben, wir müssten den Radverkehr nicht mehr fördern, weil „nur“ 10 % ihn als Erstes nennen. Nein, wir machen alles, meine sehr verehrten Damen und Herren. Aber es zeigt, dass diese hälftige Festlegung – –

(Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE): „Wer alles verspricht, wird nichts halten“!)

Nein, wir machen alles, lieber Kollege Wilken, weil wir genau mit diesem Gesetz Busse und Bahnen, den kommunalen Straßenbau und den Rad- und Fußwegebau in den Gemeinden fördern. Ich glaube, dass dies genau das ist, was die Bürgerinnen und Bürger wollen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Was auch klar ist – das will ich ausdrücklich sagen –: Wir haben neue Schwerpunkte gesetzt, weil die Herausforderung der nächsten Jahrzehnte auch der Erhalt der bestehenden kommunalen Schienennetze sein wird. Da haben wir sehr genau in den Anhörungen hingehört. Wir werden in enger Abstimmung mit den betroffenen Kommunen in der nun zu erarbeitenden Richtlinie zum Gesetz die Möglichkeiten einer Unterstützung durch das Land aufzeigen. Denn ob es nun die neuen roten S-Bahn-Züge der DB sind oder die gelben Triebfahrzeuge der Hessischen Landesbahn oder auch der grün lackierte elektrisch angetriebene Stadtbus in Fulda – ich glaube, an dieser Stelle ist es nötig, in allen diesen Bereichen zu investieren.

Wir verbessern auch das Radwegenetz, sowohl die touristischen Radwege im eher ländlichen Raum als auch die Radwege für den Alltagsverkehr mit verstärktem Bedarf im Ballungsraum.

Ich will an dieser Stelle auf das hinweisen, was an Notwendigkeiten vor uns liegt. Wir haben beispielsweise im Sommer 2018 vor, bis Ende 2019 in Hessen den sogenannten Iron Curtain Trail zu beschildern,

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

den Radweg, der sich entlang des ehemaligen Eisernen Vorhangs bewegt, der gerade zwischen Hessen und Thü

ringen eine brutale Trennung bewirkt hat. Auf nationaler Ebene werden beim Radweg Deutsche Einheit in Hessen die ersten Radstationen installiert werden. Der Radweg Deutsche Einheit geht von Bonn nach Berlin, und der größte Teil, 375 km, verläuft durch Hessen. Wir unterstützen die Kommunen an dieser Stelle bei der Finanzierung der Radstationen und übernehmen die Beschilderung.

Wir wollen natürlich auch den Radverkehr im Alltag attraktiver machen und unterstützen deshalb die Kommunen beim Bau der notwendigen Infrastruktur. Wir machen außerdem eine Förderung insbesondere zur Markteinführung von energieeffizienten und klimafreundlichen Taxen, Bussen und Bahnen möglich.

Herr Frankenberger, Sie haben angesprochen, dass es keine Förderung mehr für Neufahrzeuge gibt, die sozusagen nichts Innovatives sind, sondern einfach nur eine Ersatzbeschaffung. Darüber haben wir lange diskutiert, aber da gilt auch: Wer allen alles verspricht, der kann am Ende nicht mehr das Innovative fördern.

(Zurufe von der SPD)

Ich finde, wenn es um Ersatzbeschaffung von Bussen und Bahnen geht, die lange Abschreibungsfristen haben, dann gehört in einem kommunalen Verkehrsbetrieb auch die Rückstellung dazu, damit man, wenn man weiß, dass das irgendwann an sein Lebensende kommt, das Neue auch selbst finanzieren kann. Das gehört zu einer seriösen Finanzierung dazu.

(Zurufe von der SPD)