Protokoll der Sitzung vom 23.05.2018

(Zurufe von der SPD)

Aber, Sie haben es angesprochen: Das Innovative, das – noch, sage ich – deutlich mehr kostet, wie beispielsweise die E-Busse, fördern wir ausdrücklich, weil wir da die Kommunen unterstützen wollen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen auch die Parksituation in den Innenstädten und dicht bebauten Ortskernen entlasten, fördern moderne Angebote wie Carsharing, Leihfahrradstationen und Ähnliches inklusive der IT-Systeme, um die unterschiedlichen Verkehrsträger miteinander zu vernetzen.

Herr Minister, Sie denken an die Redezeit?

Ich denke an die Redezeit, Herr Präsident, und komme zum Schluss. – Wir alle wollen und müssen mobil sein. Wir fördern die Mobilität der Zukunft. Wir setzen dabei eigene Akzente und passen die Förderung der Verkehrsinfrastruktur an heutige Erfordernisse an.

Ich sage ausdrücklich – das ist mein letzter Satz –: Es steht „mindestens 100 Millionen €“ im Gesetz. Der Haushaltsgesetzgeber, also der Landtag, ist frei, wenn Bedarfe größer sind, für bestimmte Projekte mehr in den Haushalt einzustellen. Aber dass wir diese 100 Millionen € jetzt gesichert haben, das ist eine gute Nachricht für zukunftsfähige Mobilität in Hessen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister.

Wir sind am Ende der Debatte und kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Mobilitätsfördergesetz in zweiter Lesung. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Keiner. Wer enthält sich? – Der Rest des Hauses. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung beschlossen und zum Gesetz erhoben.

Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 102 auf:

Erste Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Drucks. 19/6451 –

Das Gesetz wird vom Kollegen Holger Bellino eingebracht, CDU-Fraktion. Bitte sehr, mein Lieber.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf den Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Landtagswahlgesetz heute einbringen. Ich denke, wir kennen alle die Vorgeschichte. Da wir uns morgen noch einmal mit der Thematik befassen werden, muss ich die fünf Minuten vielleicht nicht ausschöpfen.

Die Vorgeschichte ist uns bekannt. Es war zunächst geplant, dass eine große Wahlkreisreform in der nächsten Legislaturperiode stattfindet. Es gab dann auch in diesem Hause Überlegungen, dass man zumindest das Gesetz schon einmal anpacken muss, um die dringendsten Geschäfte zu erledigen. Es gab dann ein Vorziehen einer sogenannten kleinen Wahlkreisreform.

(Unruhe)

Ich kann auch warten, bis Sie fertig sind. Ich habe Zeit.

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, das Wort hat der Kollege Bellino.

Es gab dann den bekannten Streit bezüglich der Datenbasis und bezüglich der Zuschnitte der einzelnen Wahlkreise, der 25-%-Regel und später auch wegen eines Frankfurter Wahlkreises. Alles wurde vom Staatsgerichtshof abgelehnt, bis auf den einen Frankfurter Wahlkreis. Das ist uns hinlänglich bekannt.

Wir haben dann die Gelegenheit genutzt – ich danke allen, die daran beteiligt waren, in den Ministerien, aber auch in der Stadt und beim Magistrat Frankfurt –, möglichst schnell eine tragfähige Lösung zu finden. Ich hoffe, dass die Zahlen, die uns jetzt präsentiert wurden und die in den nun vorliegenden Gesetzentwurf Eingang gefunden haben, tatsächlich tragfähig sind.

(Michael Boddenberg (CDU): Na, na, na!)

Aber ich bin nach wie vor optimistisch und sicher, dass dies der Fall ist, sodass wir heute in der ersten Lesung diesen Gesetzentwurf besprechen werden. Es wird dann – so war es gewünscht – eine Anhörung geben, und wir werden im Juni-Plenum in zweiter, vielleicht auch in dritter Lesung, aber auf jeden Fall im Juni-Plenum, diesen Gesetzentwurf entsprechend beschließen.

Ich darf den Staatsgerichtshof zitieren – die schriftliche Ausarbeitung ist noch nicht da, aber in der mündlichen Urteilsverkündung wurde es ausdrücklich gesagt –, dass keiner der im Staatsgerichtshof Anwesenden an dem Fehler, der in Frankfurt passiert ist, irgendeine Schuld trägt. Es ist bedauerlich, dass dieser Fehler vorgefallen ist. Aber ich sage, es ist erfreulich, dass wir jetzt, nachdem ein entsprechendes Urteil ergangen ist, so schnell reagieren konnten, dass wir den Parteifreunden aller Couleur in Frankfurt, die jetzt zusätzliche Arbeit haben, eine Basis darlegen können, mit der man arbeiten kann.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Gut, dass Sie so schnell reagiert haben?)

Frau Kollegin Wissler, das betrifft, glaube ich, auch Sie. – Dann hat man zum einen einen Wahlkreiszuschnitt und kann zum anderen die Nominierungsverfahren einleiten, sodass die Landtagswahl nicht, wie andere behauptet haben, in Gefahr ist.

Ich darf den Gesetzentwurf einbringen, und ich denke, wir werden uns im Ausschuss und im Plenum darüber noch unterhalten. – Besten Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Bellino. – Das Wort hat der Abg. Dr. Wilken, Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, Herr Bellino, ich stimme Ihnen zu: Es ist dringlich, was wir hier machen müssen. Ich will vorab sagen: Ich habe einmal gelernt, dass der Bauer ein grenzenloser Optimist ist, der zwei faule Äpfel im Fass entdeckt und sagt, die anderen sind alle gut.

Das, was wir jetzt machen, ist dringlich, weil es alle Bürgerinnen und Bürger Hessens betrifft, nicht nur die Frankfurter; denn wir müssen sicherstellen, dass wir eine ordnungsgemäße Wahl am 28. Oktober durchführen können.

Aber ich will deswegen schon in der ersten Lesung einen genaueren Blick in diesen Gesetzentwurf werfen; denn es ist schon die Frage, wie Sie das jetzt machen.

(Vizepräsidentin Heike Habermann übernimmt den Vorsitz.)

Ich lese, Sie wollen den Stadtbezirk 531 einem anderen Wahlkreis zuschlagen. Nun ist mir als Frankfurter Bürger selbstverständlich sofort klar, welcher der Stadtbezirk 531 ist. Ich muss es also nachschauen und lerne aus der Begründung, dass die Abgrenzung des Stadtbezirks 531 „aus der Anlage 1 der Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main“ ersichtlich wird.

Nun suche ich seit gestern Nachmittag die Anlage 1 der Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main. Ich bin bisher nicht fündig geworden. Ich fürchte, so wird es auch dem einen oder anderen Bürger gehen.

Zweite Bemerkung. Sie führen in Art. 1 neue Stadtteilnamen auf. In der Begründung schreiben Sie, sie hätten sich zwischenzeitlich geändert. Sie sollen sich also seit Dezember 2017 geändert haben? Oder haben Sie in dem Gesetzentwurf, den Sie hier durchdrücken wollen, auch schon wieder zumindest Unklarheiten gelassen, also nicht ordentlich gearbeitet?

Es ist spät. Okay, Sie wollen jetzt den vom Gericht angemahnten gröbsten Fehler korrigieren. Es bleibt die weiter gehende Kritik, die der Staatsgerichtshof, Herr Poseck, deutlich geäußert hat. Er sagte, dass die 25-%-Größenabweichung eigentlich nicht haltbar ist. Vielmehr solle man sich an die 15-%-Grenze halten.

(Holger Bellino (CDU): Das habe ich nicht gehört!)

Er hat außerdem bereits während der Begrüßung deutlich gesagt, dass wir, wenn wir Wahlen so vorbereiten, mit den Grundprinzipien der Demokratie nicht sorgsam genug umgehen. Also sollten wir das jetzt korrigieren und zu Beginn der nächsten Legislaturperiode ein neues, besseres Gesetz machen, zu Beginn und nicht kurz vor knapp, wie Sie das hier machen werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Herr Kollege Rudolph für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Warum wird heute ein Dringlicher Gesetzentwurf beraten? – Er wird beraten, weil die SPD-Fraktion des Hessischen Landtags vor dem Staatsgerichtshof gegen ein im Dezember 2017 mit schwarz-grüner Mehrheit verabschiedetes Gesetz geklagt hat, weil Sie damit gegen Ihre eigenen rechtlichen Regelungen verstoßen haben. Deswegen müssen wir heute hier diesen Gesetzentwurf in erster Lesung beraten.

Es gab drei Lesungen. Wir haben umfangreich diskutiert. Wir haben Sie gewarnt. Sie haben die 25-%-Hürde hineingeschrieben. Als nach Verabschiedung des Gesetzes feststeht, dass die Zahlen nicht stimmen, stellen Sie sich hin und sagen: Na ja, jetzt kann man nicht mehr abweichen. – Das geschah, obwohl hier wie mit einer Monstranz behauptet wurde: Nein, nein, es gelten die 25 %, und darüber geht gar nichts. – Ein Dank an den hessischen Staatsgerichtshof, dass er die Fraktionen der CDU und der GRÜNEN darauf hingewiesen hat, dass Recht und Gesetz auch für sie gelten. Recht und Gesetz gelten auch für CDU und GRÜNE.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Bellino, Sie waren mit mir zusammen ein paar Stunden lang in dem stickigen Saal. Ich glaube, wir müssen für den Staatsgerichtshof einmal etwas mehr Haushaltsmittel bereitstellen. Es ist wie im Landtag. Mit der Technik klappt das meistens nicht. Geschenkt.

Herr Kollege Bellino, Sie haben eben dazwischengerufen. Der Präsident des Staatsgerichtshofs hat natürlich eingangs gesagt, dass die Wahlkreisreform zu Beginn der Wahlperiode vorgenommen werden müsse. Das hat er ganz klar gesagt.

Sie und Ihr Innenminister haben versagt. Der Innenminister hat im April 2017 geschrieben, er habe keine aktuellen Zahlen, die große Wahlkreisreform werde man in der neuen Wahlperiode machen. Fünf Monate später haben Sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, an dem Sie permanent nachgearbeitet haben. Dann passieren eben solche gravierenden Verstöße. Es ist gut, dass der Staatsgerichtshof Sie wieder auf den Boden des Gesetzes zurückgeholt hat, das Sie selbst mit Ihrer Mehrheit hier verabschiedet haben.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt liegt ein Gesetzentwurf vor. Wie wir alle wissen, können Sie ihn übrigens nach § 14 Abs. 1 der Geschäftsordnung heute schon in erster Lesung annehmen. Das können Sie machen. Der Innenminister hat permanent darauf hingewiesen, dass das drängt.

Ich denke an die Redebeiträge von Ihnen und Ihren Rechtsvertretern in der mündlichen Anhörung. Das Gesetz jetzt noch zu ändern sei ein Jahrhundertwerk, das sei alles so schwierig; wenn wir das so schnell machen würden, würden wir Fehler machen, und die Parteien könnten ihre Listen nicht aufstellen. Das war so ein Gedöns. Schauen Sie sich einmal dazu die Pressekommentierung an.

Ein paar Tage später liegt der Gesetzentwurf vor. Das war Heuchelei pur. Denn Sie wussten natürlich, dass Sie keine solche Entscheidung des Staatsgerichtshofs haben wollten.

Wir werden uns den Gesetzentwurf in aller Ruhe anschauen. Ja, wir werden in einem Wahlkreis dann auch 20 % Abweichung gegenüber dem Durchschnitt der anderen Wahlkreise haben. Im Übrigen haben einige Mitglieder des Staatsgerichtshofs sehr wohl gesagt, dass man sich auch eine Abweichung um 15 % vorstellen könne. Das war durchaus ein Diskussionsbeitrag.