Wir werden uns den Gesetzentwurf in aller Ruhe anschauen. Ja, wir werden in einem Wahlkreis dann auch 20 % Abweichung gegenüber dem Durchschnitt der anderen Wahlkreise haben. Im Übrigen haben einige Mitglieder des Staatsgerichtshofs sehr wohl gesagt, dass man sich auch eine Abweichung um 15 % vorstellen könne. Das war durchaus ein Diskussionsbeitrag.
Wir werden auch in Frankfurt mit 2 % über dem Schnitt und 20 % unter dem Schnitt deutliche Abweichungen haben. Wir werden uns die Begründung anschauen, die der Magistrat geliefert hat. Wir werden uns anschauen, ob Sie das 1 : 1 übernommen haben.
Mit Sachstand gestern hat der Innenausschuss ein Verfahren mit mündlicher und schriftlicher Anhörung beschlossen. Wie wir wissen, kann sich das aber noch ändern. Denn Mehrheit ist Wahrheit.
Dass die schwarz-grüne Arroganz durch ein Urteil des Staatsgerichtshofs wieder auf den Boden der Realität zurückgeholt wurde, ist gut. Ein Dank an den Staatsgerichtshof und dessen Unabhängigkeit. Nur so kann man offensichtlich Schwarz-Grün daran erinnern, dass Recht und Gesetz auch für CDU und GRÜNE gelten. – Vielen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist die Aufgabe des Staatsgerichtshofs, die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze zu überprüfen
und zu schauen, ob das, was der Gesetzgeber beschlossen hat, richtig ist, in Teilen richtig ist oder gar nicht richtig ist. Das hat das hessische Verfassungsgericht gemacht. Es ist jetzt Aufgabe des Landtags, das, was der Staatsgerichtshof geurteilt hat, umzusetzen und möglichst schnell eine praktikable Lösung zu organisieren. Ich glaube, der Gesetzentwurf, der von den Koalitionsfraktionen vorgelegt worden ist, ist dafür eine gute Grundlage.
Wir haben diesen Gesetzentwurf natürlich auf der Grundlage dessen erarbeitet, was uns die Stadt Frankfurt geliefert hat. Die Zahlen wurden von der Stadt Frankfurt eruiert. Es sind deswegen Gespräche mit der Stadt Frankfurt geführt worden. Der Stadtteil Schwanheim ist betroffen, der in Teilen jetzt dem Wahlkreis 34 zugeschlagen werden soll. Der andere Teil soll beim Wahlkreis 37 bleiben.
Letztendlich ist es das, was nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs übrig geblieben ist. Herr Kollege Rudolph, es ist nur noch ein Teil von dem übrig geblieben, was Sie vor dem Staatsgerichtshof beklagt haben.
Ich wollte das nur einmal erwähnen. Da ging es auch um die Frage, auf welcher Datengrundlage das erhoben werden darf. Wir waren beide bei der Sitzung anwesend und haben uns auch die Begründung angehört. Ich glaube, Ihr Prozessbevollmächtigter wollte lieber früher gehen. Er ist dann aber auch noch bis zum Ende geblieben.
Der Staatsgerichtshof hat sehr deutlich gesagt, dass die Zahlen, die vorgelegen haben, die waren, die der Gesetzgeber nehmen musste, um das Gesetz zu gestalten. Am Ende war es so, dass die Stadt Frankfurt falsche Zahlen geliefert hat. Deswegen ging es bei diesem Wahlkreis über die 25 %. Das wird jetzt geändert werden. Ich glaube, das sollten wir schnellstmöglich machen. Unser Interesse ist, das gemeinsam zu tun. Alle Parteien, die in diesem Wahlkreis ihre Direktkandidatinnen und -kandidaten aufstellen wollen, brauchen einen gewissen Vorlauf. Sie brauchen Klarheit. Die Mitglieder müssen eingeladen werden. Diese Fristen fangen zu laufen an. Deswegen ist das gut.
Ich bin dankbar, dass wir gestern Abend im Innenausschuss einvernehmlich eine Lösung über das Verfahren gefunden haben. Das ist gut so. Dass wir heute die erste Lesung machen, ist auch nur möglich, weil sich die Fraktionen gemeinsam bereit erklärt haben, das schnell auf den Weg zu bringen. Ich begrüße das ausdrücklich. Wir werden nun die Anzuhörenden benennen. Am 7. Juni 2018 werden wir die Anhörung dazu durchführen. Es wird dazu eine mündliche Anhörung geben. Wir werden an dem Tag auch noch die Auswertung machen.
Ich glaube, man kann dann im Juni 2018 diesen Gesetzentwurf in zweiter oder, falls notwendig, in dritter Lesung beschließen. Ich glaube, das ist eine gute Grundlage. Wir sollten gemeinsam das Interesse haben, die Vorgaben des Verfassungsgerichts möglichst schnell umzusetzen. Wir sollten dazu kommen, eine rechtskonforme Lösung zu haben. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schlage vor, Ihnen vielleicht drei Minuten zu ersparen. Alles das, was ich politisch zu sagen habe, sage ich morgen in der Aktuellen Stunde.
Nachdem uns gestern der Gesetzentwurf zugesandt worden ist, habe ich ihn, da ich derzeit auch Frankfurt betreue, an den dortigen Kreisvorsitzenden geschickt. Er hat mir eine Frage gestellt, die ich nicht beantworten kann. Das mache ich im Ausschuss. – Dann schreibt er, zu Recht traue er Zahlen aus Frankfurt nicht mehr.
Ich muss gestehen, da habe ich ein bisschen Mitgefühl mit ihm. Deshalb sollten wir bei den Beratungen alles noch einmal genau hinterfragen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es war nicht das erste Mal im letzten Jahr, dass aus dem Amt in Frankfurt falsche Zahlen abgeliefert worden sind. Ich erinnere nur an die grenzenlos hohe Wahlbeteiligung bei der Oberbürgermeisterwahl,
Ja, es muss jetzt etwas geändert werden. Prof. Will hat vor dem Staatsgerichtshof einen Teilsieg im Auftrag der Sozialdemokratie erreicht. Die Schwarzen und die GRÜNEN müssen schon kapieren: Ihr habt in einem Punkt verloren.
Ich glaube, das ist vollkommen egal, weil das Verlieren für eine Regierungsfraktion immer doof ist. Das ist nie schön.
Deshalb diskutieren wir das jetzt tiefenentspannt im Ausschuss. Es sind noch drei Minuten und 22 Sekunden offen. – Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landtagswahlgesetzes vorgelegt. Wir werden damit einen Fehler korrigieren, den die Stadt Frankfurt bei der Berechnung der Zahlen für das Wahlgesetz, das wir im Dezember des vergangenen Jahres verabschiedet haben, gemacht hat. Wir werden diese Korrektur durchführen.
Wir werden darüber hinaus eine Korrektur durchführen, die niemandem bei den vergangenen Wahlrechtsänderungen aufgefallen ist, nämlich dass Benennungen von Stadtteilen im Wahlgesetz nicht mit der Hauptsatzung bzw. mit der Anlage zur Hauptsatzung übereingestimmt haben. Das werden wir ebenfalls korrigieren.
Insofern bin ich dankbar, dass die Fraktionen von CDU und GRÜNEN hier diesen Gesetzentwurf eingebracht haben. Noch schöner wäre es gewesen, wenn sich am Ende auch andere Fraktionen an diesem Gesetzentwurf beteiligt hätten,
weil hier unstreitig ein Fehler der Stadt Frankfurt berichtigt werden muss und weil das für alle Kolleginnen und Kollegen, insbesondere für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen, aber auch für alle Parteien, die zur Landtagswahl in Frankfurt antreten, ein echtes Problem ist, dass wir hier so kurzfristig Kandidaten ändern müssen. Deswegen bin ich den Fraktionen von CDU und GRÜNEN sehr dankbar.
Über die Frage der politischen Bewertung – Herr Kollege Hahn, Sie haben das gesagt – wollen wir morgen in der Aktuellen Stunde sprechen. Aber um sicherzugehen, dass wir in der Berichterstattung über die heutige Debatte nicht das stehen lassen, was Herr Kollege Rudolph hier gesagt hat, bleibt festzuhalten, dass die Sozialdemokraten vor dem Staatsgerichtshof in den für sie wesentlichen Fragen eine krachende Niederlage erlitten haben.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das ist überheblich! – Zurufe von der SPD)
Meine Damen und Herren, das lag nicht an dem Vortrag des Prozessvertreters, der eindrucksvoll war. Es lag vielmehr daran, dass diese Koalition aus CDU und GRÜNEN im vergangenen Jahr bei der Wahlrechtsänderung ordentlich gearbeitet hat.
Es sind die Maßstäbe bei der Wahlkreiseinteilung von uns korrekt vorgenommen worden. Die Abgrenzung war in Ordnung, die 25-%-Grenze war in Ordnung, die Zahlenbasis war in Ordnung. Das ist hier in diesem Plenarsaal alles bestritten worden. Das haben Sie mit Ihren Anträgen beim Staatsgerichtshof angehen wollen. Sie haben vor dem Hintergrund der drohenden Niederlage im Saal des Staatsgerichtshofs alle Anträge zurückgenommen, weil Sie wussten, Sie werden das Wahlgesetz, das wir gemacht haben, an den politisch entscheidenden Punkten nicht angreifen können. Der Staatsgerichtshof hätte das nicht mitgemacht. Wir sind hier entsprechend bestätigt worden. Das Einzige, was übrig geblieben ist, ist, dass wir den Fehler der Stadt Frankfurt jetzt berichtigen. Ich bin den Fraktionen von CDU und GRÜNEN dankbar, dass sie uns das mit dem
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Innenminister, es würde Ihnen gut anstehen, einmal das Wort mit den fünf Buchstaben – Demut – in den Mund zu nehmen. Was Sie sich hier eigentlich alles erlauben: Sie sind verantwortlich für die Abläufe bei der Einbringung des Landtagswahlgesetzes.
Ihre Aufgabe und die Ihrer Mitarbeiter in den Ministerien ist es auch, Daten zu überprüfen und nicht einfach zu übernehmen. Das haben Sie permanent nicht gemacht. Sie haben dann sechs Wochen lang die Oppositionsfraktionen im Landtag nicht darüber informiert. Am 22. Januar 2018 hatten Sie den Hinweis eines Mitarbeiters der Uni Münster, dass die Zahlen für Frankfurt nicht stimmen. Sie haben uns am 8. März um 7:58 Uhr darüber informiert. Es wäre Ihre Pflicht gewesen, alle Fraktionen im Landtag ordnungsgemäß zu informieren. Sie haben schlecht gearbeitet. Sie wollten eine Wahlkreisreform in der nächsten Wahlperiode. Das haben Sie alles nicht gemacht. Deswegen rate ich Ihnen, die Backen nicht ganz so dick aufzublasen, weil Sie an der Stelle ein Teil des Problems sind, Herr Innenminister Beuth.