Protokoll der Sitzung vom 23.05.2018

Ihre Aufgabe und die Ihrer Mitarbeiter in den Ministerien ist es auch, Daten zu überprüfen und nicht einfach zu übernehmen. Das haben Sie permanent nicht gemacht. Sie haben dann sechs Wochen lang die Oppositionsfraktionen im Landtag nicht darüber informiert. Am 22. Januar 2018 hatten Sie den Hinweis eines Mitarbeiters der Uni Münster, dass die Zahlen für Frankfurt nicht stimmen. Sie haben uns am 8. März um 7:58 Uhr darüber informiert. Es wäre Ihre Pflicht gewesen, alle Fraktionen im Landtag ordnungsgemäß zu informieren. Sie haben schlecht gearbeitet. Sie wollten eine Wahlkreisreform in der nächsten Wahlperiode. Das haben Sie alles nicht gemacht. Deswegen rate ich Ihnen, die Backen nicht ganz so dick aufzublasen, weil Sie an der Stelle ein Teil des Problems sind, Herr Innenminister Beuth.

(Beifall bei der SPD)

Zweitens. Das Gericht hat gesagt, es erkenne die Zahlen vom 31.12.2015 an. Das ist eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs, die ich zu akzeptieren habe. Damit entfallen natürlich bestimmte Grundlagen. Sie hätten auch Zahlen von 2010 nehmen können. Dann hätten Sie gar keine Änderung mehr machen müssen.

Ich will Ihnen das an der Stelle auch einmal sagen: Das, was Sie an Vorarbeiten gemacht haben, war grottenschlecht. Sie haben dann ja auch noch ein angebliches Gutachten durch einen ehemaligen Chefjustiziar der Staatskanzlei erstellen lassen. Ein Gutachten würde ich das nicht nennen; es war eher eine Bewertung aus Parteisicht darüber, was zulässig ist. Unabhängig war es aber allemal nicht. Sie haben damals noch gesagt: Na ja, eine Abweichung von 25 % kann man schon einmal hinnehmen, das ist gar kein Problem.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir heute, am 23. Mai, hier noch einmal über den Gesetzentwurf reden müssen, haben Sie zu verantworten. Wenn man Ihre Wortbeiträge bei der mündlichen Verhandlung zur Gesetzesänderung bewerten will, dann schauen Sie sich doch einmal die Kommentare in der Presse dazu an. Es war ja peinlich, wie Sie argumentiert haben. – Dann wird innerhalb von ein paar Tagen ein Gesetzentwurf vorgelegt. Sie waren in Ihrer Argumentation nicht stringent. Deswegen

würde Ihnen Demut eher anstehen, als hier die Opposition zu beschimpfen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Holger Belli- no (CDU))

Vielen Dank. – Es spricht Staatsminister Beuth.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Demut gegenüber dem Staatsgerichtshof ist immer angemessen. Daran werde ich mich auch halten.

Ich habe ein richtig schlechtes Gewissen gehabt. Das muss ich ehrlich sagen. Ich habe ein schlechtes Gewissen gehabt, weil ich beim Staatsgerichtshof vorgetragen habe, dass es wirklich schwierig wird, dass wir dieses Gesetz noch so schnell durch den Hessischen Landtag bekommen. Das ist meine innere Überzeugung gewesen. Deswegen habe ich das dort vorgetragen.

Ich habe mir überlegt, welche Auswirkungen das hat; denn eigentlich beginnen die Prozesse für die Parteien ja erst, nachdem wir das Gesetz verabschiedet haben. Selbst beim allerbesten Willen: Wenn wir das Gesetz im Juni verabschieden, sind noch acht Wochen Zeit. Das ist eine sehr ambitionierte Nummer für alle Kolleginnen und Kollegen, die betroffen sind. Es sind zwar nicht viele, aber es sind alle Parteien betroffen. Das war sozusagen das, was ich dem Staatsgerichtshof mit auf den Weg gegeben habe.

Jetzt will ich Ihnen einmal mein schlechtes Gewissen erklären. Mein schlechtes Gewissen resultierte aus Folgendem: Ich habe mir überlegt, dass wir jetzt mit Hochdruck daran arbeiten werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die Frankfurter haben gerechnet.

(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Na ja!)

Das ging alles in einer Woche. Am Freitag der vergangenen Woche hatten wir einen Magistratsbeschluss aus Frankfurt. Wir hatten die Überprüfung des Statistischen Landesamts. Wir hatten die Prüfung in unserem Hause. Wir haben den Gesetzentwurf zusammengeschrieben und ihn den Fraktionen zur Verfügung gestellt.

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Dann habe ich mir gesagt: Meine Güte, jetzt wird am Ende der Hessische Landtag unter Beteiligung aller Fraktionen schon im Mai-Plenum alles erledigen, und die Parteien werden hinreichend Zeit haben – ich hatte meine Sorgen gegenüber dem Staatsgerichtshof sozusagen wegen des Monats Juni vorgetragen. Ich hatte wirklich ein schlechtes Gewissen.

(Zuruf von der SPD: Zu Recht!)

Meine Damen und Herren, aber mein inneres Gefühl hat mich dann doch nicht getäuscht. Man kann sich zuverlässig auf den Kollegen Rudolph und die SPD verlassen. Es wäre ein Leichtes gewesen, dieses Gesetz in dieser Woche zu verabschieden und den Parteien Luft zu geben, in aller Ruhe ihre Kandidaten aufzustellen.

(Manfred Pentz (CDU): So ist es!)

Aber die Sozialdemokraten und der Kollege Rudolph an vorderster Front sind zuverlässig

(Michael Boddenberg (CDU): Einfach nur dagegen!)

beim Schaffen von Durcheinander in diesem Haus.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt müssen wir damit ins Juni-Plenum. Wir werden das alles sozusagen geordnet im parlamentarischen Verfahren machen.

(Marjana Schott (DIE LINKE): Geordnet?)

Jetzt behandeln wir das im Juni-Plenum. Es ist für die Parteien herausfordernd. Ich bleibe dabei: Dass ich das dem Staatsgerichtshof vorgetragen habe, dafür werde ich mich weder hier noch anderswo entschuldigen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU – Manfred Pentz (CDU): Und Schuld daran hat die SPD!)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Kollege Rudolph, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass Sie sich in irgendeiner Form entschuldigen, hätte ich gar nicht erwartet. Ich kenne Sie doch, Herr Beuth. Da brauchen Sie gar keine Angst zu haben.

Was Sie sich erlauben, ist eine ziemliche Anmaßung gegenüber dem Parlament in einer dreisten Art und Weise.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Sie wollen gönnerhaft sagen, man könne das – – Sie haben bewiesen, dass Sie Gesetzentwürfe in der ersten Lesung – –

(Zuruf von der SPD: Gerade eben!)

Das haben Sie gerade bewiesen. Mit Arroganz und Mehrheit können Sie alles machen. Wir wollen nur – da hat der Kollege Dr. h.c. Hahn recht –, weil wir in Frankfurt ein paar Erfahrungen gemacht haben, die Zahlen überprüfen. Wenn Sie das nicht wollen, entscheiden Sie es mit Mehrheit. Wir wollen ein geordnetes parlamentarisches Verfahren, egal ob Herrn Beuth das passt oder ob in China der bekannte Sack Reis umfällt – nicht mehr und nicht weniger.

Deswegen, Herr Beuth, sparen Sie sich diese Belehrungen. Sie können mit Mehrheit alles niederstimmen, aber wir lassen uns unsere Rechte nicht nehmen. Mehrheit ist Wahrheit – Sie sind das lebende Beispiel dafür, wie Sie mit Opposition und Minderheitenrechten umgehen.

(Zuruf von der CDU: Ei, ei, ei!)

Sie sollten sich in Demut üben. Das können Sie nicht. Das ist Ihre Schwäche.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN – Zurufe von der CDU)

Kolleginnen und Kollegen, ich habe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die erste Lesung zu Tagesordnungspunkt 102, Drucks. 19/6451 erfolgt.

Der Gesetzentwurf wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss überwiesen.

(Unruhe)

Kolleginnen und Kollegen noch etwas Konzentration; wir sind gleich durch.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 96 auf:

Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen – Drucks. 19/6378 –

Es gibt hierzu keine Anträge.

Wer den Beschlussempfehlungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und Kollegin Öztürk. Damit sind die Beschlussempfehlungen angenommen.

Ich komme zu den weiteren Beschlussempfehlungen. Besteht Einverständnis, dass wir auf die Berichterstattung verzichten und ich nur die Tagesordnungspunkte aufrufe? – Gut.

Wir kommen zur Beschlussempfehlung unter Tagesordnungspunkt 88. – Kollege Rudolph.

Frau Präsidentin, wir bitten, getrennt über die beiden Spiegelstriche, Ziffern 1 und 2, abzustimmen.

Dann müssen wir die Drucksache aufrufen: Tagesordnungspunkt 88, Drucks. 19/6385 zu Drucks. 19/6294.

Wer dem ersten Spiegelstrich zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer ist dagegen? – Die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? – Die Kollegin Öztürk.