Auf der anderen Seite – darauf ist auch hingewiesen worden – stehen die zukünftigen Chancen nicht im doppischen Haushalt, also die Steuereinnahmen, auf die wir jedes Jahr wegen unserer leistungsfähigen Bürgerinnen und Bürger bauen können. Die stehen nicht darin, und jetzt soll man das ausgleichen. Ich habe das als eine sehr sportliche Überlegung empfunden. Ich weiß nicht, wie das ausgeht, ob wir irgendwann einmal das Buchhaltungssystem ändern oder uns entschließen, auch Chancen zu bilanzieren. Das ist ein spannender Aspekt, aber er hat hiermit zu tun.
Denn wir müssen auch überlegen: Wie wollen wir den Beamtinnen und Beamten eine sichere Aussage garantieren, dass sie damit rechnen können, dass ihre Pension sicher ist? Ich weiß aus zahlreichen Gesprächen mit Beamtinnen und Beamten, dass sie sich diese Frage stellen. So ganz selbstverständlich sehen sie es nicht, dass die Pensionen immer gewährleistet sind. Insoweit halte ich diese Idee, eine solche Rücklage auszubauen, sie zu stabilisieren, sie auch gegen den Zugriff künftiger Haushaltsgesetzgeber abzusichern, indem eine gesetzliche Entnahmeberechtigung vorausgesetzt wird, für einen Weg, der in die richtige Richtung weist, der den Menschen auch deutlich macht, dass sie sich darauf verlassen können, dass sie auch im Alter eine sichere Pension haben.
Aber es ist nach wie vor nur ein Diskussionsbeitrag. Denn wenn wir im Jahr 2030 erst 10 % der Lasten erreicht haben werden und dabei mit 200 Millionen € plus X pro Jahr die
Ich glaube, es ist ein gutes Gesetz, das wir zu diskutieren haben. Ich halte es auch für ein mutiges Unterfangen des Landtags, sich dieser Problematik zu stellen. Sie ist jahrzehntelang totgeschwiegen worden. Wir reden darüber. Wir formulieren auch, wie hoch der Ansatz sein wird, welche Lasten künftige Generationen haben werden. Ich glaube, dass es auch im Sinne von Generationengerechtigkeit richtig ist, dass so, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Rentenversicherung schon während der Arbeitszeit des Arbeitnehmers zahlen und nicht sagen, das muss die nächste Generation machen, wir es auch bei den Beamten sehen sollten. Deswegen ist es ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Trotzdem ist es eine riesige Aufgabe, die wir noch nicht gelöst haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mich mit einer kurzen Vorbemerkung der Kritik des Kollegen Schmitt und der Kritik des Dr. h.c. Hahn anschließen. Die Art und Weise, wie mit dem Thema umgegangen wurde, entspricht, finde ich, nicht unbedingt einem kollegialen Umgang.
Es gab eine Pressekonferenz, die eigentlich nur wenige Minuten vor der Beiratssitzung stattfand. Dort wurden die wesentlichen Vorschläge für die Neuregelung öffentlich präsentiert. Danach wurde das Gremium, das auch zukünftig mit diesen Fragen konfrontiert werden wird, aus zweiter Hand informiert. Ich finde, das ist kein ordentliches Verfahren.
Ich will zu Beginn noch einmal sagen: Natürlich ist es richtig, Überlegungen anzustellen und Maßnahmen zu entwickeln, die dafür Sorge tragen, dass die Pensionen für die Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen künftig gezahlt werden können. Dazu ist man gegenüber den Beamtinnen und Beamten verpflichtet, die sich ihre Pension mit ihrer tagtäglichen guten Arbeit für das Land Hessen und für die Bürgerinnen und Bürger mehr als verdienen.
Worüber man aber reden kann, ist, auf welchem Weg wir dieses Ziel verfolgen. Wir haben heute hier einen Gesetzentwurf vorliegen, mit dem das Sondervermögen, dessen Ziel es war, eine Rücklage zu bilden, um die Pensionszahlungen zukünftig zu gewährleisten, in einen dauerhaft bestehenden Kapitalstock umgewandelt werden. Es geht um einen dauerhaft bestehenden Kapitalstock. Das ist im Kern die Neuregelung, die Sie vorschlagen.
Ich finde, man muss über diesen Weg diskutieren. Ich finde das durchaus diskussionswürdig. Denn in letzter Instanz handelt es sich doch um die Umwidmung der Mittel, die für die Beamtinnen und Beamten mit der klaren Zielvorgabe vorgesehen sind, die Pensionen zu bezahlen. Sie sollen jetzt in einen Kapitalstock umgewandelt werden. Das soll so eingerichtet werden. Wenn man sich die Zeitläufe anschaut, kann man meinen, das soll eigentlich für die Ewigkeit sein.
Bei der Einrichtung eines Kapitalstocks mit Geldern der öffentlichen Hand bestehen Fragen, mit denen wir uns sehr ernsthaft auseinandersetzen müssen. Da geht es z. B. um die Fragen, wie das Geld eigentlich angelegt werden soll und wie die Risikodiversifikation aussieht. Man bewegt sich auf einmal in der Sprache der Finanzmarktprodukte.
Wie sieht das mit der angestrebten Rendite aus? – Dr. h.c. Hahn hat seine Vorstellungen dazu hier schon zum Besten gegeben. Wie sieht es mit dem Investitionsverhalten unter ethischen, sozialen und ökologischen Aspekten aus? – Auf einmal ist die öffentliche Hand dabei, sich mit solchen Fragen zu beschäftigen.
In der Begründung des Gesetzentwurfs schreiben Sie, dass Sie, nachdem Sie sich bereits für eine nachhaltige Aktienanlage entschieden haben, nun auch eine nachhaltige Vermögensanlage in Angriff nehmen wollen. Da könnte man sagen, es sei grundsätzlich zu begrüßen, dass Fragen der Nachhaltigkeit da eine Rolle spielen sollen. Wenn man dann aber in die Details geht, entstehen ganz große Probleme. Darüber möchte ich heute reden.
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage meines geschätzten Vorgängers Willi van Ooyen vom März 2017 haben Sie geschrieben, dass aufgrund Ihrer Nachhaltigkeitskriterien beispielsweise „Hersteller kontroverser Waffen“ ausgeschlossen sind. Sie schreiben, es seien auch Unternehmen ausgeschlossen, „die sich besonders schwere Verstöße gegen die Nachhaltigkeitsgrundsätze der Vereinten Nationen, die sogenannten ‚UN Global Compact Principles‘, haben zuschulden kommen lassen“. In der Begründung des Gesetzentwurfs schreiben Sie, dass es darum gehen muss, einen „weitgehenden Ausschluss von Unternehmen“ anzustreben, „deren Geschäftsmodell auf die Gewinnung fossiler Brennstoffe gerichtet ist“.
Jetzt könnte man sagen, es sei grundsätzlich gut, dass Sie sich solcher Fragen der Nachhaltigkeit angenommen haben und nicht nur einseitig auf die Rendite schauen. Aber schauen wir uns doch einmal die Formulierungen genau an: „kontroverse Waffen“, „besonders schwere Verstöße“, „weitgehender Ausschluss“. Was bedeutet das denn im Klartext? – Das bedeutet, dass es völlig in Ordnung ist, die Mittel für die Pensionen der Beamtinnen und Beamten in Anlagen mit Waffen zu stecken. Sind Kleinwaffen und Panzer in Ordnung? – Denn das sind keine „kontroversen Waffen“. Was ist denn mit Unternehmen, deren Geschäftsmodell nicht auf die Gewinnung fossiler Brennstoffe gerichtet ist, die aber trotzdem mit fossilen Brennstoffen ihr Geld verdienen?
Herr Dr. h.c. Hahn, Sie sagen, es sei im Sinne der Beamtinnen und Beamten, auf die Rendite, die Rendite, die Rendite zu schauen. Ich sage Ihnen: Ich kenne viele Beamtinnen und Beamte, die nicht wollen, dass mit dem Geld, mit dem sie später einmal eine ordentliche Pension erhalten sollen, Spekulationen betrieben werden. Sie wollen nicht,
Ich kenne viele Beamtinnen und Beamte, denen es nicht nur darum geht, Rendite um jeden Preis zu erzielen.
Ich will ein weiteres Beispiel nennen. In der gleichen Antwort auf die Kleine Anfrage führen Sie auch aus, dass Aktien der Banken gehalten werden, die zu dem damaligen Zeitpunkt an dem hoch umstrittenen Projekt der DakotaPipeline durch Kreditvergaben beteiligt waren. Das zeigt doch: Die Nachhaltigkeitsregelungen, die Sie sich selbst anlegen, greifen doch deutlich zu kurz. Deswegen wäre es das Mindeste, diese Regelungen zu verschärfen und wenigstens das Wort „kontrovers“ bei den Waffen und die Worte „besonders schwer“ herauszustreichen, damit in Zukunft gewährleistet wird, dass die Mittel zur Gewährleistung der Pensionsansprüche der Beamtinnen und Beamten nicht in diese hoch problematischen Geschäfte investiert werden.
Herr Finanzminister Dr. Thomas Schäfer hat eine sehr grundlegende Einleitung in das Thema dieses Gesetzentwurfs gemacht. Ich habe sozusagen über die Ausführungsbestimmungen eines späteren Gesetzes gesprochen. Ich finde, man muss noch einmal die grundsätzliche Frage angehen, ob sich die öffentliche Hand überhaupt als Finanzinvestor betätigen soll, um später Pensionen bezahlen zu können.
Herr Kollege Schmitt hat schon darauf hingewiesen, dass mit diesem Verfahren nur ein Bruchteil der Summe erwirtschaftet werden wird, die später anfallen wird. Das heißt, der von Ihnen eingeschlagene Weg, den Sie sehr intensiv dargestellt haben, löst nur einen ganz kleinen Teil des Problems. Deswegen stellt sich doch genau im Sinne der Generationengerechtigkeit die Frage, ob man nicht schon heute die finanzielle Grundlage für die Versorgungsleistungen der Beamtinnen und Beamten schaffen müsste und ob es nicht im Sinne der Generationengerechtigkeit wäre, heute zu schauen, wie wir diese Versorgungsleistungen finanzieren können.
Für mich gehört dazu auch, darüber zu reden, dass unsere Gesellschaft nicht nur älter, sondern auch reicher geworden ist. Das heißt, wir müssen die Frage stellen, wie wir über eine gerechtere Besteuerung die Pensionsansprüche der Beamtinnen und Beamten bedienen können.
Ich bin auf die Anhörung und auf das gespannt, was uns die Anzuhörenden kritisch mitgeben werden. Wir werden diese Fragen dann hier weiterhin diskutieren.
Ja, manche haben es mehr und mancher weniger. Aber das ist mir egal. – Wer eben dem Kollegen Schalauske zugehört hat, der könnte, jedenfalls wenn er nicht bei der Sitzung dabei war und auch sonst keine Vorlage gelesen hat, den Eindruck gewinnen, als würde das Anlagesystem des Landes Hessen „Rendite, Rendite, Rendite“ heißen.
Er hat einfach nicht aufgepasst. Oder er wollte ein Bild stellen. Ich habe eher das Gefühl, dass das Vorsatz war und dass es nicht in irgendeiner Weise nur grobe Fahrlässigkeit war.
(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Michael Bod- denberg (CDU) und Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Jahr 2007 hat das Land Hessen eine Nachhaltigkeitsvorgabe für Aktienanlagen erörtert und beschlossen. In der vorhergehenden Legislaturperiode, in der ich die Ehre hatte, stellvertretender Ministerpräsident des Landes zu sein, wurde diese Anlagestrategie noch nachhaltiger gemacht. Frau Erfurth hat ein ganz bisschen darauf hingewiesen: In dieser Legislaturperiode wurde das noch einmal gesteigert.
Lassen Sie sich bitte kein X für ein U vormachen. Ich nehme jetzt diese Formulierung, damit ich nicht noch einmal mit dem Präsidenten dieses Hauses zu Recht in Konflikt gerate. Lassen Sie sich kein X für ein U vormachen. Es gibt keine Anlagestrategie „Rendite, Rendite, Rendite“, sondern es gibt ein gemeinsam mit dem Indexanbieter STOXX ausgearbeitetes System, in dem die Aspekte Ökologie, Soziales und Unternehmensführung beachtet werden. Die Folge davon war z. B., dass das Land Hessen, als der Dieselskandal bei dem Unternehmen mit Staatsbeteiligung VW in Wolfsburg begann, unverzüglich deren Aktien zum finanziellen Nachteil des Landes verkauft hat.
Es gibt also eine Nachhaltigkeitsstrategie. Der Kollege wollte Ihnen gerade ein X für ein U vormachen. Ich will das U wieder zurückholen. – Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Man kann das jetzt nicht so stehen lassen. Herr Dr. h.c. Hahn, Sie haben doch eben mit Ihrer Kurzintervention nur bewiesen, dass Sie meinen Ausführungen nicht zugehört haben.
(Beifall bei der LINKEN – Michael Boddenberg (CDU): Über Waffenhändler haben Sie gesprochen! – Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)
Ich habe Ihnen eben zugehört. Es war nicht besonders leicht zu ertragen, aber ich habe es getan. Vielleicht können Sie ja auch die Größe zeigen, mir zuzuhören.
Wir haben über die Frage diskutiert, wie das Geld, das eigentlich für die Pensionen der Beamtinnen und Beamten gedacht ist, angelegt wird. Ich habe darauf hingewiesen, dass der Nachhaltigkeitsansatz der Hessischen Landesregierung, den ich durchaus auch gewürdigt habe, Probleme aufwirft, weil er mit seinen Kriterien bestimmte problematische Bereiche nicht ausschließt. Ich habe da von Waffen gesprochen, die nicht ausgeschlossen werden. Es werden „kontroverse Waffen“ ausgeschlossen – das ist in Ordnung. Da geht es um Landminen, Streubomben – ich finde, das ist eine Selbstverständlichkeit. Gleichwohl wird aber nicht ausgeschlossen, dass auch in Bereiche investiert wird, die mit anderen Waffen zu tun haben. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Formulierungen „weitgehend“ und „schwere Verstöße“ Ausnahmen zulassen. Ich habe am Ende die Frage aufgeworfen, ob es überhaupt die Aufgabe des Landes Hessen ist, einen Kapitalstock zu bilden und sich mit solchen Fragen zu beschäftigen, oder ob nicht andere Wege der Finanzierung der berechtigten Pensionsansprüche der Beamtinnen und Beamten möglich sind.
(Beifall bei der LINKEN – Michael Boddenberg (CDU): Wie denn? – Zuruf des Abg. Dr. Walter Arnold (CDU))
Herr Dr. h.c. Hahn, was ich allerdings deutlich kritisiert habe, war Ihr Plädoyer dafür, dass vor allem die Frage der Rendite entscheidend ist. Das finde ich völlig falsch.