Protokoll der Sitzung vom 19.06.2018

Herr Abg. Greilich, die mir vorliegenden Informationen weisen in die entgegengesetzte Richtung. Nach unseren Informationen kehren zum Schuljahresende neun Konsulatslehrkräfte in die Türkei zurück, und fünf Konsulatslehrkräfte werden voraussichtlich im Schuljahr 2018/2019 neu nach Hessen entsandt werden. Wenn sich das so verwirklicht, dann würde die Zahl der Konsulatslehrkräfte im kommenden Schuljahr von 46 auf 42 zurückgehen.

Ich rufe die Frage 1058 auf. Herr Abg. Degen.

Ich frage die Landesregierung:

In wie vielen Fällen konnte im Schuljahr 2017/2018 der Anspruch auf sonderpädagogische Förderung bei Schülerinnen und Schülern an Förderschulen aufgehoben werden?

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Degen, im laufenden Schuljahr befinden sich 528 Schülerinnen und Schüler ohne Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in allgemeinen Schulformen, die im vergangenen Schuljahr, also im Schuljahr 2016/2017, noch eine Förderschule besucht haben.

Okay. – Dann zu Frage 1059. Bitte, Frau Abg. Geis.

Ich frage die Landesregierung:

Wie viele der zusätzlichen 24 Stellen in den vier Kooperationsverbünden der Staatlichen Schulämter wurden mit Schulpsychologen besetzt?

Herr Kultusminister Prof. Dr. Lorz.

Frau Abg. Geis, von diesen 24 zusätzlichen Stellen sind den Staatlichen Schulämtern insgesamt acht Stellen für die Schulpsychologie zugewiesen worden. Diese befinden sich derzeit im Besetzungsverfahren.

Zusatzfrage, Frau Abg. Geis.

Sind das acht zusätzliche Schulpsychologenstellen, die mit acht zusätzlichen Schulpsychologen besetzt werden?

Herr Kultusminister.

Ja, Frau Abg. Geis. Diese 24 Stellen sind generell zusätzliche Stellen. Damit sind natürlich die acht Stellen, die davon für die Schulpsychologie verwendet werden, ebenfalls zusätzliche Stellen.

Ich rufe die Frage 1060 auf. Frau Abg. Hartmann ist erkrankt. Wer übernimmt?

(Christoph Degen (SPD): Ich übernehme, Herr Präsident!)

Herr Degen, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

Wie viele UBUS-Kräfte waren mit Stand 1. Juni 2018 beim Land eingestellt?

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Degen für Frau Abg. Hartmann, ich nehme an, Sie haben nichts dagegen, wenn ich als Stichtag den 7. Juni 2018 nehme. Zu diesem Stichtag waren insgesamt 152,8 der 400 UBUS-Stellen im Primarbereich besetzt.

Zusatzfrage, Herr Kollege Degen.

Herr Kultusminister, wann rechnen Sie damit, dass die schon lange – ich glaube, zum 1. Februar – versprochenen 400 Stellen endlich besetzt sein werden?

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Degen, zunächst zur Klarstellung: Die Stellen wurden nicht zum 1. Februar versprochen, sondern unmittelbar nach dem Haushaltsbeschluss des Hessischen Landtags entsprechend bereitgestellt.

Die Besetzungen schreiten in einem sehr ordentlichen Tempo voran. Allein in den letzten 14 Tagen vor dem 7. Juni konnten wir 50 Stellen besetzen. Wenn wir dieses Tempo beibehalten können, bin ich zuversichtlich, dass die weitaus größte Zahl dieser Stellen zum Schuljahresbeginn am 1. August besetzt sein wird.

Zusatzfrage, Frau Abg. Strube.

Durch Besuche in Grundschulen in meinem Wahlkreis habe ich erfahren, dass diese Stellen auf drei Schulhalbjahre angelegt worden sind. Da die Stellen jetzt nicht komplett

besetzt worden sind, lautet meine Frage, ob diese Zeit dann angehängt wird.

Herr Kultusminister.

Frau Abg. Strube, eine solche Information ist mir nicht bekannt. Von drei Schulhalbjahren höre ich jetzt zum ersten Mal. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn wir das noch einmal miteinander vertiefen könnten.

(Manuela Strube (SPD): Gerne!)

Herr Degen, eine weitere Zusatzfrage.

Herr Kultusminister, teilen Sie die Beobachtung, die ich gemacht habe? Sozialpädagogische Fachkräfte, die bisher im Rahmen der Schulsozialarbeit durch kommunale oder freie Träger beschäftigt waren, bewerben sich nun auf UBUS-Stellen, aber die Träger der Stellen, die damit frei werden, besetzen diese Stellen möglicherweise nicht nach.

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Degen, wir beobachten natürlich, dass sich in der Tat Kräfte auf diese Stellen bewerben, die schon anderweitig, nämlich auf kommunaler Seite, beschäftigt waren oder sind. Das liegt im Übrigen daran, dass die Stellen, die wir zur Verfügung stellen, unbefristet sind. Auch deswegen habe ich die vorherige Frage – ich bitte um Entschuldigung – mit den drei Schulhalbjahren nicht verstanden. Das kann nicht richtig sein.

Aber das ist, so betrachtet, kein generelles Phänomen. Wir haben Bewerbungen aus allen möglichen Richtungen. Wir haben teilweise Bewerberzahlen, die bei der zehnfachen Zahl der zu besetzenden Stellen liegen. Diese Stellen sind also richtig nachgefragt.

Ja, darunter sind kommunale Kräfte, aber, wie gesagt, auch Kräfte, die frisch von der Ausbildung kommen und bisher nicht beschäftigt waren oder die anderweitig beschäftigt waren oder sind. Das ist ein sehr buntes Bild.

Dann kommen wir zur Frage 1061. Herr Abg. Eckert.

Ich frage die Landesregierung:

Ist beabsichtigt, die Raumschießanlage in den Räumlichkeiten der Polizeidirektion Limburg in absehbarer Zeit so

nachzurüsten, dass sie bestimmungsgemäß genutzt werden kann?

Herr Innenminister Beuth.

Herr Abg. Eckert, die Raumschießanlage in Limburg wird gemäß ihrer Freigabe für das Einsatztraining und die Schießausbildung mit Farbmarkierungsmunition genutzt. 70 % der zu erbringenden Schießleistung können damit in der Raumschießanlage absolviert werden. Die notwendigen baulichen Maßnahmen für den scharfen Schuss werden als nicht wirtschaftlich angesehen. Der Schießbetrieb der Raumschießanlage in Limburg wird daher bis auf Weiteres auf das Schießen mit Farbmarkierungsmunition beschränkt bleiben.

Für den scharfen Schuss stehen den Bediensteten der Polizeidirektion Limburg-Weilburg verschiedene Raumschießanlagen im Bereich des Polizeipräsidiums Westhessen und darüber hinaus die Raumschießanlage am Standort Wetzlar zur Verfügung.

Herr Abg. Eckert, Zusatzfrage.

Herr Minister, ist es aber nicht vielmehr so, dass dies bei der Eröffnung des Erweiterungsbaus im Jahr 2004 ganz deutlich hervorgehoben wurde? Die Bestimmung seinerzeit hat wenig bis gar nichts mit der jetzigen Bestimmung zu tun; denn diese Anlage sollte insbesondere für scharfe Munition hergerichtet werden. Erst im Betrieb wurde festgestellt, dass die Räume dafür überhaupt nicht geeignet sind.

Herr Innenminister.

Herr Abgeordneter, die Raumschießanlage in Limburg war beim Neubau der Liegenschaft ursprünglich für die Schießausbildung im scharfen Schuss geplant. Derzeit ist dort ausschließlich das Schießen mit Farbmarkierungssystemen im Rahmen des situativen Einsatztrainings erlaubt. Eine aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen durchgeführte Vermessung der Lüftungstechnik führte im November 2008 zur Stilllegung der Anlage für den scharfen Schuss. Zum Zeitpunkt der Planung standen lüftungstechnische Messverfahren, mit denen die Defizite hätten festgestellt werden können und die heute standardisiert Anwendung finden, nicht zur Verfügung.

Eine Reaktivierung der Raumschießanlage für den scharfen Schuss würde eine Gesamtsanierung der raumlufttechnischen Anlage der Schießbahn, d. h. der Wände, der Decken, der Schießbahnsohle und des Geschossfangsystems inklusive der Geschossfangkammer, erfordern. Darüber hinaus besitzt die Anlage lediglich eine nutzbare