Protokoll der Sitzung vom 11.09.2018

Wie Sie im Rahmen der Anhörung gehört haben, sagen viele, dass es gut ist, dass wir uns am Bundesgesetz orien

tieren. Dann müssen wir die weiteren Schritte planen. Daher finde ich, dass es ein guter erster Schritt ist. Deswegen bitten wir um Zustimmung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich. – Für die Landesregierung spricht Herr Staatsminister Beuth. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns liegt heute der Gesetzentwurf für das E-GovernmentGesetz zur Verabschiedung vor. Ich will kurz in wenigen Sätzen auf den Auftrag des Gesetzes eingehen. Es soll einheitliche und transparente Regelungen bei der Ausführung von Bundes- und Landesrecht gewährleisten, den Abbau von Hindernissen für die Digitalisierung der Verwaltung sicherstellen, die Öffnung des elektronischen Zugangs für die Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft zur Verwaltung sicherstellen. Damit sind die Einführung der elektronischen Akte und der elektronischen Vorgangsbearbeitung verbunden, die Schaffung von elektronischen Registern sowie darüber hinaus die verwaltungsebenenübergreifende Zusammenarbeit von Bund und Ländern, der Verwaltungen untereinander und – das liegt mir im Besonderen am Herzen – die Einbeziehung der Kommunen.

Die rechtliche Verankerung der Funktion eines CIO ist in diesem Gesetzentwurf ebenfalls vorgesehen. Wir schaffen einen IT-Planungsrat in diesem Land. Wir nennen ihn E-Government-Rat, in dem die Ressorts zusammen mit den Dienstleistern und – ach, welche Überraschung – mit den Kommunen – aha, die Kommunen sind also doch einbezogen – die Grundzüge der Digitalisierungsstrategie des Landes festlegen und Empfehlungen insbesondere zur Vorbereitung der Umsetzung der im IT-Planungsrat des Bundes besprochenen Themen und zu den dort dazu gefassten Beschlüssen aussprechen.

Meine Damen und Herren, das ist, was das Gesetz leistet. Das ist genau das, was ein E-Government-Gesetz zu leisten hat. Ein E-Government-Gesetz ist kein Haushaltsgesetz, Herr Kollege Greilich. Natürlich ist es so, dass wir in unseren Haushalten in sehr großem Umfang Mittel für das Thema IT für die Zukunft vorgesehen haben.

Ein E-Government-Gesetz ist auch keine Prozessbeschreibung, Herr Kollege Eckert. Da will ich Ihnen etwas verraten – ich zitiere Ihr Zitat mit den „scheiß Prozessen“ –: Am Ende werden Sie einen scheiß Prozess auch nicht mit dem Gesetz ändern; das geht nur in der Wirklichkeit.

Es ist auch kein Projektplan für die Zukunft der IT. Es ist schon gar keine Bedienungsanleitung für einzelne IT-Anwendungen. Aber man konnte in der Debatte den Eindruck gewinnen, dass Sie genau das alles von einem E-Government-Gesetz verlangen, das eigentlich nur dazu da ist, einen Rechtsrahmen zu schaffen. Den schaffen wir mit diesem Gesetz, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin schon einigermaßen überrascht über das eine oder andere, was hier angemerkt worden ist. Da wurde gesagt,

dass wir jetzt mit der Einführung der E-Akte beginnen, und in derselben Rede wurde vorgetragen, dass hierbei irgendjemand aufwachen solle. Meine Damen und Herren, derjenige, der das hier vorträgt, muss selbst erst einmal aufwachen. Wir haben die elektronische Akte in den Jahren 2004 und 2005 bereits eingeführt. Wir fangen doch nicht an, nachdem wir dieses Gesetz beschlossen haben, sondern das läuft doch alles schon. Vielleicht sollte man sich, wenn man hier ans Rednerpult tritt, mit der einen oder anderen Sache inhaltlich mal beschäftigt haben.

(Zurufe von der SPD)

Die Voraussetzung dafür, dass wir die Digitalisierung hinbekommen, ist, dass wir ein paar Grundbausteine erst einmal hinbekommen. Da sind wir doch weit voran. Wir haben mit den Bayern zusammen bereits eine Lösung für das E-Payment und für das elektronische Postfach geschaffen. Wir sind dabei, dafür Sorge zu tragen, dass die Bausteine, die man braucht, um überhaupt erst einmal in den Digitalisierungsprozess richtig hineinzukommen, bereits existieren.

Blicken Sie in andere Bundesländer. Da wird auf das geschaut, was wir machen. Da wird das kopiert, was wir tun und was wir gemeinsam mit den Bayern auf den Weg gebracht haben.

Es ist schon einigermaßen schwer erträglich, wenn hier so getan wird, als würden wir nach der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs erstmals damit beginnen, digitale Verwaltung zu betreiben. Meine Damen und Herren, wir sind mit den digitalen Modellbehörden in den Regierungspräsidien bereits seit Langem dabei, dafür Sorge zu tragen, dass die Prozesse entsprechend digitalisiert werden. Wir beginnen mit den Dingen, die als Dienstleistung von den Regierungspräsidien angeboten werden. Das ist zunächst einmal unsere Aufgabe. Stückchen für Stückchen nähern wir uns dieser Frage. Man kann durchaus sagen, dass die Anerkennungsprämie für Feuerwehren und Katastrophenschutz nicht die wichtigste Anwendung ist. Das ist aber eine Anwendung, bei der wir einen Prozess digital sehr schnell und sauber abbilden können. Außerdem haben wir den Bereich des Arbeitsschutzes. Ich finde, dass es eine vernünftige Herangehensweise ist, wenn man sagt: Wir wollen schauen, ob man nicht die Beantragung von Sonntagsarbeit digital hinbekommt.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Damit es noch mehr wird! Klasse! – Vizepräsident Frank Lortz übernimmt den Vorsitz.)

Die Beantragung von Elterngeld bilden wir bereits online ab, das Thema der digitalisierten Jungendhilfe, Zusammenarbeit der Ausländerbehörden. Meine Damen und Herren, das sind alles Punkte, bei denen wir digital dafür Sorge tragen, dass die entsprechenden Prozesse abgebildet werden.

Ja, es ist eine sehr große Herausforderung, die sich uns insgesamt stellt, auch was den gesetzlichen Auftrag des Bundes durch das Onlinezugangsgesetz angeht. Aber auch in diesem Fall arbeiten wir mit denen zusammen, die Dienstleistungen in der Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger anbieten. Das sind in erster Linie die Kommunen. Wahrscheinlich müssen wir in den nächsten Jahren über 500 Verfahren digitalisieren.

Meine Damen und Herren, bitte glauben Sie mir: Das machen wir nicht gegen, sondern mit den Kommunen. Ich habe den Eindruck, dass die Kommunen sehr dankbar sind

für das, was wir machen und wie wir es machen. Jedenfalls sind sie sehr dabei bei der Frage, wie wir es gemeinsam erreichen können, die digitale Verwaltung in Hessen insgesamt hinzubekommen, und zwar von den Kommunen über die Regierungspräsidien bis hin zum Land. Die Rechtsgrundlage schaffen wir jetzt mit dem E-Government-Gesetz. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegt keine weitere Wortmeldung vor. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Zunächst lasse ich über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der FDP abstimmen. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – SPD, FDP und DIE LINKE. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen nun ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – SPD, FDP und DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf beschlossen und zum Gesetz erhoben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes – Drucks. 19/6738 zu Drucks. 19/6413 –

hierzu:

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucks. 19/6762 –

Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucks. 19/6776 –

Zunächst hat der Berichterstatter das Wort. Bitte sehr, du hast das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich trage die Beschlussempfehlung vor: Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der LINKEN bei Stimmenthaltung der SPD und der FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Herr Kollege Reul, vielen Dank für die Berichterstattung. – Du kannst gleich weitermachen.

Wunderbar. – Sehr verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute in zweiter Lesung über das Ausführungsgesetz zur Umsetzung des

Bundesteilhabegesetzes im Hessischen Landtag. Die durch den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss durchgeführte Anhörung erfreute sich großer Beteiligung und zeichnete sich durch sehr viele zustimmende Beiträge aus. Einige Anpassungen und Anregungen haben die Koalitionsfraktionen aufgenommen und heute in Form eines Änderungsantrags vorgelegt. Dabei geht es im weitesten Sinne auch um redaktionelle Anpassungen und um Präzisierungen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird noch in dieser Woche und damit noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung über die Zuständigkeiten geschaffen. Dadurch können die Vorbereitungen für die ab 2020 geltenden Regelungen des Bundesteilhabegesetzes problemlos umgesetzt werden. Somit wird es gelingen, einen noch einfacheren Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zu schaffen. Das stärkt die Teilhabe und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in Hessen.

Mit dem neuen Ausführungsgesetz werden die gesetzlichen Voraussetzungen für eine umfassende Zuständigkeit des Landeswohlfahrtsverbandes in Hessen für die Eingliederungshilfe geschaffen werden. Die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen beim Landeswohlfahrtsverband Hessen wird mit dem neuen Gesetz gestärkt.

Die Regelungen sehen das Lebensabschnittsmodell mit einer Schnittstelle vor. Die sachliche Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe wird nach dem Lebensabschnittsmodell bestimmt. Demnach sollen die kreisfreien Städte und Landkreise einheitlich für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zuständig sein. Mit der Zuständigkeitsregelung auch für Kinder mit körperlichen und geistigen Behinderungen wird Klarheit geschaffen. Dies entspricht weitgehend den bereits bestehenden Strukturen und stellt gleichzeitig sicher, dass keine weitere Schnittstelle zur örtlichen Jugendhilfe entsteht. Die Fachleistungen der Eingliederungshilfe liegen damit in einer Hand auf der örtlichen Ebene.

Nach der Beendigung der Schulausbildung und nicht automatisch mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres wechselt die Leistungszuständigkeit, soweit weiterhin Fachleistungen der Eingliederungshilfe erforderlich sind. Dann geht die Zuständigkeit an den überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe, den Landeswohlfahrtsverband Hessen, über.

Die jetzt gefundene Lösung wird der Mehrheit der beteiligten Träger in Hessen gerecht – das haben wir in der Anhörung erfahren – und stellt einen Vorteil gegenüber einem Lebensabschnittsmodell mit zwei Schnittstellen dar.

Es ist erklärter Wille der Landesregierung, das Wohl und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch Hilfen, die die Selbstständigkeit, die Selbsthilfe und auch die Selbstbestimmung unterstützen, nachdrücklich zu stärken. Hierzu können der verstärkte Ausbau und die fachliche Weiterentwicklung ambulanter, dezentraler Betreuungsformen ebenso einen wichtigen Beitrag leisten wie die weitere Ausdifferenzierung der Hilfsangebote.

Jetzt ist der Landeswohlfahrtsverband in der Zusammenarbeit mit den Kreisen und Städten gefordert, die Regelungen des Ausführungsgesetzes im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes umzusetzen. Dabei sind insgesamt zentrale Kernpunkte der Umsetzung im Rahmen des Lebensabschnittsmodells mit einer Schnittstelle zu beachten.

Ich habe es bereits erwähnt: Der Schulbesuch endet nicht mit der Vollendung des 18. Lebensjahres, sondern mit dem Abschluss der Schulausbildung und dem Übergang in das Erwerbsleben. Das ist die Schnittstelle für den Wechsel. Ich halte es für wichtig, dass dies keine starre Grenze ist, sondern dass wir dies flexibel handhaben können. In der Vergangenheit gab es in diesem Zusammenhang einige gerichtliche Auseinandersetzungen. Insofern ist es wichtig, dass wir das an dieser Stelle so regeln, dass keine Streitfälle produziert werden, sondern dass die Übergänge relativ einfach, übersichtlich und auch gut strukturiert sind.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind für die Administrierung der übrigen existenzsichernden Leistungen zuständig. Der notwendige kontinuierliche Datenaustausch zwischen den örtlichen Gebietskörperschaften und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen muss insgesamt sichergestellt werden. Dies schließt auch die notwendigen Begutachtungen ein. Ich erwähne nur die Möglichkeit der Hilfeplankonferenzen und die sozialräumliche Betrachtung. Dies sind zwei sehr wichtige Kriterien, die an dieser Stelle zu beachten sind.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Hilfe zur Pflege. Die 426 Kommunen sind parallel – wenn keine Eingliederungsleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz gewährt werden müssen – weiterhin für die Hilfe zur Pflege originär zuständig. Dies gilt auch bei Leistungsbeziehern, die nach Eintritt in das Rentenalter erstmalig Eingliederungshilfeleistungen beziehen. Es besteht die Gesamtzuständigkeit der Kommunen, da die Pflege hier regelmäßig im Vordergrund steht.

Deshalb möchte ich an dieser Stelle auf einen weiteren wichtigen Punkt der Änderung hinweisen. Bisher war vorgesehen, wenn durch eine Erkrankung ein Renteneintritt prognostiziert wird, dann müssen innerhalb einer vierwöchigen Frist Anträge gestellt werden, damit keine Verfristung entsteht. Es ist aber unter Umständen schwierig, diese Vierwochenfrist einzuhalten.

Ich glaube, es ist ein kluger Vorschlag, wenn wir diese Frist von vier Wochen auf drei Monate erweitern, weil dadurch ganz einfach die Chance für jemanden, der in dieser Notsituation ist, entsteht, Anträge an die jeweiligen Stellen zu richten und seine Leistungen danach zu bekommen. Es entsteht dann nicht die Schwierigkeit, wenn jemand im Krankenhaus liegt und in diese Kategorie fällt, die Anträge fristgerecht zu stellen. Auch dies ist, so glaube ich, eine große Erleichterung und ein großes Thema, das wir jetzt auch noch einmal mit angepasst haben, dass nämlich die Antragsfrist jetzt drei Monate statt vier Wochen beträgt.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf den Punkt der Fach- und Rechtsaufsicht möchte ich jetzt nicht mehr intensiv eingehen. Das haben wir in der Anhörung mit besprochen. Diese Punkte werden wir beibehalten. Im Zweifelsfall werden wir sie auch im Laufe der Diskussion am heutigen Abend noch einmal aufrufen.

Ich möchte damit schließen: Wir können stolz darauf sein, dass wir das Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz in dieser Woche gemeinsam verabschieden werden. Wir gießen dort für die betroffenen Menschen eine klare Regelung in Gesetzesform. Wir schaffen an dieser Stelle klare