Protokoll der Sitzung vom 25.06.2014

Für den letzten Berichtszeitraum, von Januar bis Dezember 2013, ist wieder eine leichte Zunahme der Zahl der Petitionen zu verzeichnen. Von 1.118 eingereichten Petitionen im vergangenen Jahr konnten 83 positiv erledigt werden; das sind 7 %. 123 wurden teilweise mit positivem Ergebnis abgeschlossen.

30 % konnten nicht behandelt werden, weil sie in die Zuständigkeit des Bundes oder in die Zuständigkeit anderer Länder gefallen sind. Dazu gehören auch die bekannten Dublin-Petitionen; ich komme noch einmal ganz kurz darauf zurück.

Die Erwartung, einen positiven Bescheid zu bekommen, ist natürlich erst einmal maßgebend, wenn jemand eine Petition einreicht. Aber mit 52 % macht der Anteil der negativ beschiedenen Petitionen gut die Hälfte aller Petitionen aus. Dass in jeder zweiten Petition dem Anliegen der Petenten nicht entsprochen werden konnte, ist zum einen dem in der Verfassung verankerten Prinzip der Gewaltenteilung geschuldet. Dem Parlament steht demnach keine Dienst-, Fach- oder Rechtsaufsicht gegenüber der Landesregierung und der nachgeordneten Verwaltung zu. Petitionsbeschlüsse können zum anderen keine gerichtlichen Entscheidungen ändern oder aufheben. Auch das ist klar.

Die Erwartungen können also nicht immer erfüllt werden, insbesondere wenn die geltende Rechtslage oder auch Gerichtsurteile einer Entscheidung im Sinne des Petenten entgegenstehen; denn der Petitionsausschuss selbst hat eben nicht die Möglichkeit, Bescheide zu erlassen oder Bescheide von Behörden aufzuheben oder zu ändern.

Obwohl wir viele Bescheide – über 50 % – ablehnen müssen, kommt dem Ausschuss oft eine Vermittlerfunktion zu. Es werden nämlich bei der Bearbeitung von Petitionen immer wieder Ortstermine vereinbart, Gesprächsrunden besucht und runde Tische eingerichtet. Oft ist es so, dass man einer Petition zwar nicht entsprechen kann, es aber außerhalb des Petitionsverfahrens zu Kompromissen kommt, oder man findet Lösungen. Eines kann immer festgestellt werden: Die Bürgerinnen und Bürger merken dann, dass jede Eingabe individuell behandelt und mit ganz großem Sachverstand und großer Sorgfalt beschieden wird.

Damit das alles gut funktioniert, arbeitet der Ausschuss mit dem Petitionsreferat auch kontinuierlich an der Vermittlung seiner Arbeit. Das ist immer ein ganz wichtiges Anliegen des Petitionsausschusses. Das geschieht im Rahmen von Bürgersprechstunden, die das Jahr über in verschiedenen Städten oder Teilen des Landes abgehalten werden. Die Annahme von Sprechstunden hängt auch davon ab – darauf möchte ich ebenfalls noch einmal hinweisen; das ist ganz wichtig –, wie wir örtlich medial begleitet werden: ob das bekannt gemacht wird. Da würden wir uns manchmal ein bisschen mehr mediale Begleitung wünschen.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU)

Insbesondere wird die Möglichkeit genutzt, die Petitionsarbeit auf dem Hessentag vorzustellen und bekannt zu machen, in Form von Sprechstunden, aber auch mit einem eigenen Stand.

Sehr viel Lob bekommt auch das Schulprojekt, das während des Hessentags vor Ort durchgeführt wird. Beim Hessentag in Kassel war es die 9. Klasse des Goethe-Gymnasiums. Das Petitionsreferat nimmt mit der jeweiligen Schule Kontakt auf, und dann werden Themen verabredet. In Kassel waren das folgende Themen: kein Einsatz von Heliumballons auf dem Hessentag, die Einführung von Schuluniformen, gesunde Ernährung, Stundentafeln, mehr Sport an Schulen und Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen. Die Petitionen werden in einem Planspiel vorbereitet und dann mit Mitgliedern des Petitionsausschusses verhandelt. Ich kann Ihnen sagen, das macht nicht nur den Jugendlichen Spaß.

Wie Sie wissen, sind im Petitionsausschuss auch Themen und Probleme anhängig, die eigentlich einer politischen Lösung bedürfen. In der letzten Legislaturperiode war das die Rückführung der Roma-Flüchtlinge. Im Vierten Bericht des Petitionsausschusses wurde ausgeführt, dass seit Ende 2012 eine Zunahme der Zahl von Petitionen zugunsten von ausreisepflichtigen serbischen und mazedonischen Staatsangehörigen mit Roma-Volkszugehörigkeit zu verzeichnen war. Die Betroffenen waren im Spätherbst 2012 eingereist und in der Regel in ihrer Heimat ohne festen Wohnsitz.

Ein genereller Abschiebestopp für diesen Personenkreis wurde seitens der Landesregierung damals nicht erlassen. Der Ausschuss sah aber ein großes Problem darin, die Betroffenen – ausschließlich Familien mit mehreren Kindern – in den Wintermonaten nach Hause zu schicken, wo sie keinen festen Wohnsitz hatten.

Frau Kollegin Ypsilanti, Sie müssen bitte zum Schluss kommen.

In diesen Einzelfällen konnte der Ausschuss erreichen, dass eine Rückführung bis zum Mai ausgesetzt wurde.

Frau Präsidentin, lassen Sie mich, bevor ich zum Schluss komme, noch einen kurzen Ausblick geben: Ich glaube, dass uns die Flüchtlingsproblematik in dieser Legislaturperiode noch sehr beschäftigen wird. Immerhin sind weltweit 50 Millionen Menschen auf der Flucht.

Kopfzerbrechen bereiten uns auch immer häufiger die Dublin-Petitionen. Darauf wollte ich zurückkommen. Sie wissen, dass diese in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen, auf der Länderebene also nicht über innerstaatliche Abschiebehindernisse entschieden wird. Die Betroffenen haben – auch das wurde gestern besprochen – keinen Zugang zur Härtefallkommission, was wir als Problem ansehen.

Weiterhin stellt sich die Frage nach den öffentlichen Petitionen, die ich kurz anreißen will. Öffentliche Petitionen

sind diejenigen, die ins Netz eingestellt werden können, wenn sich viele Menschen an dieser Diskussion beteiligen wollen. Andere Bundesländer haben damit schon Erfahrungen gemacht. Das wollen wir auswerten und es im Ausschuss zum Thema machen.

Zum Schluss – das ist mir ein großes Anliegen – will ich mich bedanken: bei den Mitgliedern des Petitionsreferats, aber auch bei allen Menschen in den Ministerien, die uns helfen, die Petitionen sachgerecht zu bearbeiten, und bei den Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss, die meistens mit sehr großer Hingabe die Einzelfälle prüfen und sachlich entscheiden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Vielen Dank. – Das Wort hat Kollegin Öztürk, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen im Landtag, meine Damen und Herren! Ich freue mich ebenfalls, Ihnen den Fünften Bericht des Petitionsausschusses vorstellen zu dürfen. Seit 2008 habe ich nunmehr die Ehre, Ihnen den Bericht jedes Jahr vorstellen zu dürfen.

Ich glaube, beim Lauschen stellen alle fest, das ist ein Ausschuss, der eine besondere Arbeit leistet. Wir alle sind in unseren Wahlkreisen immer wieder mit speziellen Einzelfällen beschäftigt: Bürgerinnen und Bürger, die ein Anliegen haben und sich an uns wenden. Es ist immer sehr schön, wenn es im Petitionsausschuss die Möglichkeit gibt, einem Anliegen themenübergreifend und ministerienübergreifend nachzugehen und es möglichst positiv zu bescheiden.

Allerdings stellen wir auch fest, dass im Petitionsausschuss nicht alle Anliegen positiv beschieden werden können. Die Vorsitzende, Frau Ypsilanti, hat die Zahlen schon genannt. Ich glaube auch, dass wir, wenn wir bei Bürgerinnen und Bürgern Erwartungen wecken und Gespräche mit ihnen führen, sehr realistisch sein und sagen müssen, dass wir keinen Ersatz für gerichtliche Verfahren oder Gesetzgebungsverfahren bieten können, wenn die Anliegen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Landes Hessen, sondern eher in den der Bundesebene fallen.

Bevor ich Ausführungen dazu mache und etwas zu den Zahlen sage, möchte ich mich als Erstes ebenfalls ganz herzlich beim Petitionsreferat bedanken: allen voran bei Frau Bachmann, Herrn Beck und Frau Brink, die oben auf der Tribüne sitzen und uns, wie jedes Jahr, lauschen, sowie bei der Kollegin Bicking und bei anderen Kollegen, die heute nicht anwesend sind. Ich möchte an dieser Stelle auch den Mitarbeitern in den Ministerien danken; denn auf deren zügige Arbeit sind wir oft angewiesen, um in unseren sachlichen Stellungnahmen weiterzukommen und die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bewerten zu können. Von daher danke ich allen ganz herzlich, die daran mitwirken.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir merken, dass der Petitionsausschuss, obwohl es eine grundrechtliche Möglichkeit des Bürgers ist, dort anzufragen, in den letzten Jahren nicht regelmäßig angefragt wurde. Deswegen haben wir uns immer wieder Gedanken gemacht, wie wir den Bürgerinnen und Bürgern das Petitionsrecht näherbringen und sie so darüber informieren können, dass sie von ihrem Verfassungsrecht Gebrauch machen.

Von daher möchte ich sehr stark loben, dass wir endlich die Onlinepetition haben. Das war ein gemeinsames Anliegen, für das wir in den letzten Jahren gestritten haben. Die Vorbehalte waren groß. Jetzt haben wir sie. Wie gesagt, im letzten Quartal haben 30 Personen diese Möglichkeit genutzt und ein Anliegen vorgetragen.

Die nächste Baustelle, die wir gemeinsam bearbeiten sollten, ist: Wie regeln wir die Übergabe der öffentlichen Petitionen? Dazu haben wir in der Vergangenheit im Landtag sehr kontroverse Diskussionen geführt. Aber wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sind sehr zuversichtlich, dass wir auch in diesem Bereich eine Regelung finden werden, wie wir bürgernah, bürgerfreundlich und mit niedrigen Hürden Menschen die Möglichkeit geben, ihre Petition auch öffentlich abzugeben. Warum erwähne ich das? Wir sehen im Bericht, dass die Anzahl der Massen- oder Mehrfachpetitionen gestiegen ist. Wir hatten schon im letzten Jahr in unserem Bericht von den Flughafenpetitionen oder von den G-8-, G-9-Petitionen berichtet. In dieser letzten Phase, im Jahr 2013, hat das KiföG die Spitze der Mehrfachpetitionen genommen, indem es mit 140.000 Unterschriften bestückt war.

(Beifall des Abg. Gerhard Merz (SPD))

Daher war es uns ein wichtiges Anliegen, auch diesen Fragen nachzugehen und die notwendigen Änderungen im KiföG vorzunehmen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir als Parlament dem Bürger die Möglichkeit geben, sein Anliegen vorzutragen, und die öffentliche Übergabe ist so eine Möglichkeit.

Meine Damen und Herren, wir werden in den nächsten Jahren trotzdem stetig an der Öffentlichkeitsarbeit des Petitionsausschusses arbeiten müssen. Die Hessentagsveranstaltungen sind sehr gute Veranstaltungen. Ich bin sehr froh, dass wir in Bensheim in diesem Jahr zum ersten Mal als Petitionsausschuss einen eigenen Stand hatten. Auch das war keine einfache Angelegenheit. Hinter den Kulissen war eine große Arbeit notwendig. Jetzt haben wir diesen Stand. Ich glaube, dass das auch noch einmal zeigt, welchen Stellenwert unser Ausschuss genießen sollte.

(Vizepräsidentin Ursula Hammann übernimmt den Vorsitz.)

Zuletzt möchte ich zwei kurze Sätze zu den Ausländerpetitionen sagen. Auf der einen Seite haben wir in den letzten Jahren immer wieder festgestellt, dass ein Großteil der Petitionen im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums, 42 %, aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten betreffen. Wir haben aber auch festgestellt, wenn wir uns den Bericht genauer anschauen, dass die Zahl dieser Petitionen in den letzten Jahren glücklicherweise zurückgegangen ist, weil auf Bundesebene verschiedene Bleiberechtsregelungen und Bleiberechtsgesetzgebungen eingeführt worden waren.

Ich möchte damit klarmachen – Frau Präsidentin, ich werde gleich zum Schluss kommen –: Wenn wir im Aufenthaltsrecht oder im Asyl- und Flüchtlingsrecht Petitionen

positiv bescheiden wollen, dann brauchen wir auf Bundesebene andere Regelungen. Auf Bundesebene sind sowohl die SPD als auch die CDU in der Bundesregierung gefordert, Gesetze zu erlassen, die es uns hier ermöglichen, auch den Anliegen der Menschen nach Aufenthalt gerecht zu werden. Wenn sie lange Jahre bei uns in Deutschland leben, gut integriert sind und wir ihnen rechtlich nicht zumuten können, zurückzugehen, würde ich mir wünschen, dass auf Bundesebene auch die Regelungen kommen, damit wir eben nicht alles – das sage ich in Anführungszeichen – in die Härtefallkommission geben müssen.

Sie müssen zum Ende kommen, liebe Kollegin.

Genau. – Daher ist es wichtig, dass wir unserer gemeinsamen Verantwortung gerecht werden. Ich habe daran keinen Zweifel; denn der Ausschuss und die Arbeit im Petitionsausschuss sind wichtig. Das Signal, das wir hier den Bürgerinnen und Bürgern senden, ist ebenfalls wichtig. In diesem Sinne möchten wir GRÜNE im Petitionsausschuss gern bürgernah, an den Menschen, arbeiten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Öztürk. – Ich würde jetzt gern eine nächste Rednerin oder einen nächsten Redner aufrufen, aber dazu liegen mir keine Wortmeldungen vor.

(Wortmeldung des Abg. René Rock (FDP))

Doch, Herr Kollege Rock. Dann dürfen Sie hierher ans Pult kommen und dazu sprechen. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das sollte jetzt keine Missachtung sein. Ich dachte, dass die größeren Fraktionen hier zuerst reden. – Für mich ist klar: Die Arbeit des Petitionsausschusses – diese ist durch den Bericht, den Frau Ypsilanti vorgetragen hat und der sehr umfassend war, dargestellt worden – ist eine besondere parlamentarische Arbeit, die alle, die sich im Petitionsausschuss zu Hause fühlen und diese mit großem Herzen tun, in besonderer Weise beschäftigt, und sie macht oftmals in besonderer Weise betroffen. Das Gute, was man sonst in der parlamentarischen Arbeit eben nicht so oft erlebt, ist, dass eine große Einhelligkeit bei der Argumentation und der Beschlussfassung über die Petitionen zustande kommt, weil sie eben sehr an der Sache orientiert ist. Das ist angenehm, das macht eine gute und schöne Arbeit möglich.

Der Petitionsausschuss ist auch ein Stück weit der Indikator für den Praxistest der Verwaltung und der Gesetze, die wir im Hessischen Landtag erlassen. Denn wenn etwas nicht gut läuft oder in der Bevölkerung entsprechend negativ gesehen wird, bekommen wir das im Petitionsausschuss relativ schnell mit und erfahren, was die Kritikpunkte sind.

Von daher ist der Petitionsausschuss auch ein wichtiges Instrument für die Landespolitik.

Ich stelle fest, das ist vielleicht auch bei vielen anderen so, dass der gesamte Bereich der Ausländerpetitionen schon immer, oder seitdem ich dabei bin, einen sehr großen Rahmen in der Arbeit des Petitionsausschusses darstellt. Wir können im Petitionsausschuss des Landes Hessen viel über die Welt lernen. Wir können viel über die Krisen in der Welt lernen, und wir können viel darüber lernen, wie sich die Krisen in der Welt verändern und verschieben. So war es noch in den Neunzigern, als viele Petenten aus dem Kosovo, aus Bosnien oder Serbien, kamen. Aber heute hat es sich verschoben, und so werden wir auch weiterhin viel von dem Leid, das in der gesamten Welt vorhanden ist und über viele verschlungene Wege seinen Weg nach Hessen findet, auch im Petitionsausschuss wiederfinden.

Gestern haben wir über die Härtefallkommission gesprochen. Es ist gut, dass wir über den Petitionsausschuss eine Möglichkeit haben, über die Härtefallkommission an gewisser Stelle doch Hilfe zu geben oder einen Weg der Hilfe aufzuzeigen, wohingegen wir sonst als Petitionsausschuss zu kurz greifen würden und vielleicht, weil wir an Recht und Gesetz gebunden sind, keine Lösungsmöglichkeit sehen würden, außer der sogenannten Sach- und Rechtslage, die dann einer Ablehnung gleichkommt.

Wir haben, auch das nehme ich aus der Arbeit mit, eine Verantwortung gerade gegenüber den Menschen in der Welt, die auf der Flucht sind, die Repressionen ausgesetzt sind, die Angst um ihr Leben haben müssen. Hier sind wir als Hessischer Landtag in einer besonderen Verantwortung. Ich glaube, alle, die im Petitionsausschuss aktiv sind und erleben, welche Schicksale wir dort vorfinden, sind der Meinung, dass wir als Land Hessen gerade in diesem Bereich noch ein bisschen mehr tun könnten. Das werden wir auch tun, da bin ich mir sehr sicher, weil diese Probleme von einzelnen Menschen, die wir im Petitionsausschuss besprechen, nur stellvertretend für die Probleme vieler anderer Menschen stehen, die es vielleicht nicht bis zu uns und die vielleicht nicht den Weg in den Petitionsausschuss geschafft haben. Von daher ist das eine Mahnung und Erinnerung an die vielen Probleme, die es in der Welt gibt und die wir in Hessen zumindest in einem gewissen Bereich lindern können.

(Beifall bei der FDP)

Wenn man nach so mancher Petitionsausschusssitzung hinausgeht und noch die Fälle vor Augen hat, über die wir geredet haben, ist man manchmal schon nachdenklich und überlegt, ob man nicht vielleicht doch bei dem einen oder anderen Gesetz einen besonderen Fall berücksichtigen sollte, der bis jetzt noch nicht berücksichtigt worden ist. Auch das ist ein Hinweis, den man mitnimmt.

Zum Schluss – ich will es hier nicht zu lange machen – möchte ich mich ganz besonders beim Petitionsreferat bedanken, das eine ganz hervorragende Arbeit leistet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen einem als Abgeordneten immer zur Verfügung und haben auf dem kleinen Dienstweg schon ganz oft Dinge gelöst, sodass diese dann erst gar nicht als Petition endgültig zur Beschlussfassung vorlagen. Sie widmen sich dieser Sache wirklich mit großem Engagement. Daher ganz herzlichen Dank an sie alle, die diese hervorragende Arbeit machen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)