Natürlich gilt mein Dank auch den Ministerien bzw. deren Mitarbeitern, die bei uns im Petitionsausschuss schon fast dazugehören. Auch für deren Arbeit, die von großer Sachkunde geprägt ist, möchte ich mich bedanken. Bei dem einen oder anderen Ministerium müsste man vielleicht – – Aber gut, wir sind heute in sehr positiver Grundhaltung versammelt. Darum bedanke ich mich bei allen Ministerien für die gute Zusammenarbeit und hoffe, dass sie an der einen oder anderen Stelle noch ein bisschen optimiert wird. Aber bei den meisten ist sie schon ganz hervorragend. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Als nächster Redner spricht Kollege Roth von der SPD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Fünfter Petitionsbericht, fünf Fraktionen, fünf Minuten Redezeit – gestatten Sie mir, dass ich meine Rede auf fünf Punkte beschränke.
Erster Punkt. Ein herzliches Wort des Dankes an das Petitionsreferat. Ich kann mich den Vorrednerinnen und Vorrednern nur anschließen, es ist eine ausgezeichnete Zusammenarbeit. Ich bedanke mich bei der Mehrzahl der Ministerien; nicht alle Ministerien müssen sich jetzt in diesen Dank hineingenommen fühlen.
Zweiter Punkt. Was ist anders als bei den vorausgehenden Berichten? – Mir fällt auf, dass die Mehrfachpetitionen deutlich zugenommen haben. Ein paar Stichworte und ein paar Anliegen sind bereits genannt worden. Wir müssen uns künftig diesem Phänomen in unserer Arbeit stellen. Ich werde dazu gleich einen konkreten Vorschlag unterbreiten.
In unserer Darstellung hat sich auch verändert, dass wir in der Petitionsbroschüre einen Anfang mit einem niedrigschwelligen Angebot, mit der Veröffentlichung in leichter Sprache, gemacht haben. Das mag man schnell abtun. Ich glaube aber, dass das einer größeren Gruppe von Menschen, die dringend darauf angewiesen ist, eine weitere Möglichkeit gibt, Zugang zum Petitionsrecht zu haben.
Die Zahl der Petitionen zum Aufenthaltsrecht ist gegenüber dem Jahr 2000 deutlich zurückgegangen, um 75 bis 80 %. Deshalb müssen wir uns genau der Petitionen, die übrig geblieben sind, in besonderer Weise annehmen. Vieles ist durch die neuen Bleiberechtsregelungen Gott sei Dank verändert worden. Genau die, die jetzt noch offen sind, müssen wir sehr genau anschauen, damit Menschen nicht ein zweites Mal Opfer werden.
Dritter Punkt. Onlinepetitionen. Alle in diesem Haus wissen, wie sehr mir persönlich und meiner Fraktion die Onlinepetition ein Anliegen war. Aus diesem Grund haben wir – ich glaube, das darf man sagen: federführend, aber in einem gemeinsamen Antrag – es hinbekommen, in der letzten Legislaturperiode, endlich als Schlusslicht in der Republik, die Onlinepetition auch in Hessen einzuführen. Das ist ein Anliegen, das in diesem Haus seit der 16. Wahlperiode immer wieder Thema war.
Vierter Punkt. Dieser Punkt ergibt sich für mich zwangsläufig aus dem vorausgegangenen. Die Onlinepetition war nur ein Teil unserer Debatte. Wir haben es damals im Herbst abgegrenzt, weil wir nur eine Chance gesehen haben, die Onlinepetition allein mehrheitlich durchzubekommen. Im Zusammenhang mit der Mehrfachpetition und der Onlinepetition wollen wir das Forum der öffentlichen Petition schaffen. Was meint das? – Bei Petitionen, von denen der Petitionsausschuss glaubt, es wird ein Anliegen aufgegriffen, das nicht nur Problem einer einzelnen Bürgerin oder eines einzelnen Bürgers ist, sondern ein Anliegen, das für viele Menschen in unserem Land von Bedeutung sein könnte, könnte sich der Ausschuss darauf verständigen, mit Zustimmung des Petenten, diese Petition öffentlich ins Netz zu stellen, sodass sie von vielen Bürgerinnen und Bürgern mitdiskutiert werden kann. Dies ist eine hervorragende Form, sich zu beteiligen, auch an politischer Willensbildung zu beteiligen. Es ist eine gute Form, sich in die öffentliche Debatte einzubringen.
Zum guten Schluss ein fünfter Punkt, den ich nur nennen möchte, nicht im Sinne von Vorpreschen, sondern als Einladung an alle Fraktionen: Es würde dem Hessischen Landtag gut anstehen, es würde der Arbeit des Petitionsausschusses sehr entgegenkommen, wenn wir die Arbeit, die wir leisten, nicht nur in einer Geschäftsordnung geregelt hätten, sondern wenn wir es gemeinsam hinbringen, in Hessen zu einem Petitionsgesetz zu kommen.
Wunderbar, vielen Dank, Herr Kollege Roth. – Als nächste Rednerin spricht Frau Kollegin Cárdenas für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! An den Anfang möchte ich stellen, dass der Petitionsausschuss auch im Jahr 2013 eine gute Arbeit geleistet hat, so gut, wie er eben im Rahmen seiner Stellung und seiner bisher gegebenen Möglichkeiten arbeiten kann. Deshalb möchte ich auch an den Anfang meinen Dank stellen: Ich möchte mich ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats bedanken, die für uns im Ausschuss allein im Jahr 2013 über 1.200 Petitionsakten vorbereitet haben. Das ist für uns Ausschussmitglieder eine große Hilfe. Mein Dank geht auch an die Ausschussmit
glieder, die jeden Vorschlag und jedes Anliegen genau geprüft haben, in dem Sinne, ob im Interesse des Petenten noch mehr drin ist.
Wir LINKE wissen, dass der Petitionsausschuss kein revolutionäres Gremium ist, aber er ist doch ein evolutionäres Gremium in dem Sinne, dass er Entwicklungen anstoßen und voranbringen kann. Diese Funktion könnte er meines Erachtens noch besser erfüllen, wenn wir dem Petitionswesen insgesamt einen höheren Stellenwert einräumten. Wir müssten dafür dem Petitionsausschuss eine zentrale Funktion in der parlamentarischen Arbeit zugestehen, anstatt ihn mit unseren „grünen“ Abgeordneten – „grün“ im Sinne von neuen Abgeordneten – zu füllen. Wir müssten ihn zugleich offensiver als bisher für die Bürgerinnen und Bürger mit oder ohne deutschen Pass, voll- oder minderjährig, mit oder ohne Behinderungen öffnen.
Ich möchte daher als Obfrau meiner Fraktion ein paar Anregungen zur Arbeit des Petitionsausschusses machen. Wir treten auch für weitere Verbesserungen im Verfahrensablauf und in der Benutzerfreundlichkeit ein. Das Petitionsverfahren stellt sich für viele Betroffene immer noch zu wenig durchsichtig, zu wenig verständlich, zu langwierig und auch zu bürokratisch dar.
Zuvorderst die Frage der Öffentlichkeit. Wir wissen, dass in unseren Umfragen auf den letzten Hessentagen die Frage nach öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses über Jahre hinweg mit über 80 % immer als zweitwichtigste Forderung gekennzeichnet wurde. Wir wissen auch, dass der von der CDU-Vorsitzenden Motschmann geleitete Petitionsausschuss in Bremen nur öffentliche Sitzungen abhält. Geht also, kann man da nur sagen.
Warum diese Angst vor dem Bürger, der Bürgerin hier bei uns? Ich nehme Einwände wie Vertrauensschutz ernst. Wie wäre es dann wenigstens mit der partiellen Öffnung für die/den Petentin/Petenten, die/der selbst ihr/sein Anliegen vorstellen und verteidigen möchte? Wie wäre es mit einer generellen Öffnung der Sitzungen bei Themen mit öffentlichem Interesse wie z. B. KiföG- und G-8-Petitionen? Die Bedingung dafür könnte sein, dass eine Petition eine gewisse Anzahl an Mitunterzeichnerinnen/Mitunterzeichnern erreichen müsste.
Öffentliche Anhörungen und öffentliche Petitionen in Hessen würden mehr Aufmerksamkeit, mehr Medienpräsenz und damit sicherlich auch mehr Bürgernähe erzielen. Ein bisschen ist uns das zumindest mit den öffentlichen Übergaben in der letzten Legislaturperiode gelungen. Ich habe diese Entwicklung damals als Vorsitzende unterstützt und wurde dafür von den Regierungsfraktionen kritisiert. Nun steht das Thema wieder auf der nächsten Sitzung der Vorprüfungskommission, und ich hoffe, dass wir mit der neuen Vorsitzenden, Kollegin Ypsilanti, einen Schritt nach vorne kommen.
Endlich haben wir die Onlinepetitionen – schön, dass ich das noch erleben durfte. Damit können hoffentlich mehr junge Menschen erreicht werden. Das Deutsche Kinderhilfswerk empfiehlt sogar, und dem schließe ich mich an, ein kinder- und jugendgerechtes Petitionsportal einzurichten, das auch die ganz Jungen über ihr Petitionsrecht aufklärt und sie ermutigt, sich mit ihren eigenen Anliegen und
Wünschen an den Petitionsausschuss zu wenden. Ein bisschen in diese Richtung gingen wir ja mit unserem Schulprojekt am Hessentag.
Weiterhin regen wir die Einführung eines Selbstbefassungsrechts des Petitionsausschusses an. Schließlich halten wir es für sinnvoll, dass eine gesetzliche Grundlage für ein kommunales Petitionsrecht geschaffen wird, wie wir es bereits in dem von uns eingebrachten HGO-Gesetzentwurf gefordert haben.
Meine Damen und Herren, eine letzte Bemerkung: Jede und jeder hat ein Anrecht darauf, dass seine Petition ernst genommen und verfolgt wird. Das gilt auch und besonders für Ausländerpetitionen, bei denen es oft um langjährig geduldete Ausländer und Ausländerinnen geht, die mit ihren Kindern und Familien ganz existenziell von Abschiebung betroffen sind. Natürlich ist die Grenze der Arbeit das geltende Recht. Aber auch nur für Vergangenheit und Gegenwart – tempus fugit. Wo heute Ermessungsspielraum gegeben ist, da ist immer Platz für mutige Einzelfalllösungen. – Ich danke Ihnen.
Danke, Frau Kollegin Cárdenas. – Als nächste Rednerin spricht Frau Kollegin Wallmann von der CDU-Fraktion. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist viel Richtiges gesagt worden. Ich möchte nicht die Zeit heute überstrapazieren und dieses Richtige wiederholen. Es sind aber auch Dinge gesagt worden, die einfach falsch sind und auf die ich gleich noch sehr deutlich eingehen werde.
Der Petitionsausschuss hat im letzten Jahr nach bestem Wissen und Gewissen Sorge dafür getragen, dass die Bürgerinnen und Bürger mit ihren unterschiedlichen Anliegen im Hessischen Landtag Gehör fanden. Alle Mitglieder im Petitionsausschuss sind bemüht, den jeweiligen Anliegen Rechnung zu tragen. Jedes einzelne Anliegen und jede einzelne Petition sind für uns dabei gleich wichtig. Eine Petition ist keine Petitesse, und es ist für uns auch unerheblich, wie viele Menschen eine Petition unterzeichnet haben – jede einzelne Petition und jeder einzelne Petent haben einen eigenen Wert, und so behandeln wir auch jede einzelne Petition. Es ist mir wichtig, dies hier noch einmal zu betonen.
Es ist schon etwas zu den Zahlen gesagt worden, nämlich dass der Petitionseingang wieder angestiegen ist. Ich will den Fokus an dieser Stelle aber auf etwas anderes lenken, auf eine sehr erfreuliche Entwicklung: Es gab noch nie so wenige noch nicht erledigte Petitionen wie zum jetzigen Zeitpunkt. Das hat damit zu tun, dass wir eine Sondersitzung eingeführt haben, in der wir die nicht aufgerufenen Petitionen einmal im Jahr gemeinsam abarbeiten und beraten, sofern wir es können und es der Beratungsstand her
gibt. Hier sind wir auf einem sehr guten Weg; denn es muss für uns alle wichtig sein, dass Petitionen keine zu langen Liegezeiten haben, sondern der Petent am Ende auch das Recht auf eine zügige Bearbeitung hat.
Insofern bin ich guter Dinge, dass wir diesen Weg, wie wir ihn bisher gemeinsam gegangen sind, auch weiter gehen.
Es gibt noch eine weitere positive Entwicklung, nämlich den Rückgang an Ausländerpetitionen. Diese haben vor zehn Jahren einen Großteil ausgemacht, inzwischen nur noch ein Fünftel. Hier geht es immer um Einzelschicksale, und am Schluss ist das natürlich für die Mitglieder des Petitionsausschusses, für die jede einzelne Petition ein wichtiger Vorgang ist, auch angenehm, weil dies ein Zeichen dafür ist, dass die von uns betriebene Ausländerpolitik und die veränderten Bleiberechtsregelungen auch wirken und greifen.
Wenn wir uns die Fallzahlen ansehen und schauen, aus welchen Ländern die Petenten bei den Ausländerpetitionen kamen, spiegeln sich am Schluss natürlich Weltpolitik und auch die Regeln aus Brüssel und Berlin wider. Ich bin aber sehr sicher, dass sich diese Fallzahlen und – wenn man es so nennen möchte – Länder-Rankings verändern werden. Im Jahr 2013 haben die Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens die Häufigkeitsliste angeführt, was sich sicherlich ändern wird.
Es ist auf die Bürgersprechstunden, den öffentlichen Zuspruch und auch die Öffentlichkeitswirksamkeit eingegangen worden. Für den Petitionsausschuss ist es wichtig, dass wir als Einrichtung bekannt sind; daran arbeiten wir auch weiter. Ich hoffe auch, dass uns die Medien in unserer Arbeit weiterhin positiv begleiten.
Nun komme ich noch zu dem Punkt, dem ich ausdrücklich widersprechen möchte. Die Abgeordnete der LINKEN hat sich eben am Rednerpult dahin gehend geäußert, dass damals die öffentlichen Übergaben seitens der Regierung kritisiert worden seien und es nun nicht mehr funktioniere. – Da muss man schon bei der Wahrheit bleiben. Wer öffentliche Übergaben für eigene parteipolitische Interessen instrumentalisiert, sollte hier am Rednerpult sehr vorsichtig damit sein, was er sagt.
(Beifall bei der CDU – Hermann Schaus (DIE LIN- KE): Das soll also die Wahrheit sein? Das ist Ihre Wahrnehmung der Dinge!)
Herr Schaus, ich kann Ihnen nur raten, einmal die Protokolle der Vorprüfungskommission zu lesen, wo es des Öfteren thematisiert worden ist. Um nur einen Punkt zu nennen: Wenn mit Petenten kommuniziert wird und Frau Cárdenas die Signatur der LINKEN mit einem Link „Wollen Sie weitere Informationen?“ verwendet, ist das einfach nicht mehr überparteilich. Das muss man einfach mal so feststellen.