Sie können das gern anders sehen, aber das ist nicht das, was ein parteiübergreifendes Gremium im Landtag machen sollte und wie wir miteinander umgehen sollten. Diesen Vorwurf muss sich die Fraktion DIE LINKE schon gefallen lassen.
(Hermann Schaus (DIE LINKE): Nein, muss sie nicht! Frau Cárdenas hat immer als Vorsitzende des Ausschusses gearbeitet! Alles andere ist Ihre Wahrnehmung! – Weitere Zurufe)
Deswegen ist es auch völlig richtig, öffentliche Übergaben nur dann zu machen, wenn garantiert ist, dass sie auch neutral ablaufen. Das war unter dem Vorsitz Ihrer Abgeordneten leider in keinster Weise gewährleistet.
Am Schluss möchte ich noch zu etwas Positivem kommen. Ich möchte mich ganz, ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats bedanken, die wie jedes Jahr hier sind. Ich sehe Frau Bachmann, Herrn Beck, Frau Brink. Bitte richten Sie die Grüße an die weiteren Mitarbeiter aus. Ich darf Ihnen im Namen der CDUFraktion ganz herzlich für die exzellente Zusammenarbeit danken. Ich darf außerdem ein herzliches Wort des Dankes auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Ministerien richten, hier namentlich auch – ich sehe ihn gerade – Herrn Dr. Dr. Theisen. Sie betreuen uns immer beim Thema Ausländerpetitionen. Vielen, vielen Dank für die gute Zusammenarbeit. Ich freue mich auf die weitere konstruktive Zusammenarbeit, nicht nur mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien und des Petitionsreferats, sondern auch mit den Fraktionskollegen – von einzelnen Ausnahmen abgesehen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Wallmann. – Für die Landesregierung spricht nun Staatssekretär Koch. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie im Bericht selbst geschrieben, ist die Arbeit des Petitionsausschusses manchmal arbeitsaufwendig, zeitintensiv und – ich füge hinzu – auch schwierig, sowohl materiell als auch unter humanitären Gesichtspunkten.
Aber diese Arbeit, davon sind wir auch nach dieser Debatte überzeugt, lohnt sich. Sie ist ein wichtiges Instrument, und ich glaube, sie muss über den heutigen Tag hinaus mit einer positiven Grundhaltung versehen sein; daran habe ich keinen Zweifel.
Eine Petition zwingt dazu, insbesondere die Auswirkungen von Entscheidungen auf den Petenten noch einmal auf den Prüfstand zu stellen und mit der Rechts- und Entscheidungslage abzugleichen. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – Bestätigung oder Veränderung einer Entscheidung – wird dadurch Vertrauen in unseren Rechtsstaat gefördert. Auch eine aus Sicht des Petenten nicht erfolgreiche Petition kann den positiven Aspekt haben, dass der Überzeugungseffekt eintritt, eben nicht ungerecht behandelt worden zu sein.
Die Aufbereitung der Sachlage und die vertiefte Erläuterung der Rechtslage im Petitionsverfahren sind manchmal notwendig, um die Verwaltungsentscheidungen transparenter zu machen. Ich hoffe, dass diese Wirkung z. B. auch im Fall der Kosten für den Austausch der Straßenbeleuchtung im Wege der Erhebung der Straßenbeiträge so erfolgt ist.
Die beschriebene Wandlung der Arbeit des Petitionsausschusses wird auch mit Blick auf die Eingaben deutlich, insbesondere – es wurde bereits angesprochen – im Bereich des Aufenthaltsrechts. Nach dem massiven Rückgang der Petitionszahlen in diesem Bereich seit dem Jahr 2000 ist die Anzahl nun zwischen 2012 und 2013 nahezu konstant geblieben. Die Ursache liegt, wie bereits angesprochen, in der Bleiberechtsregelung des § 25a. Hier war danach kein Petitionsverfahren mehr zu verzeichnen.
Darüber hinaus hat die Hessische Landesregierung im Zuge der auf Bundesebene vereinbarten künftigen Regelung eines § 25b im Februar dieses Jahres im Vorgriff eine Möglichkeit geschaffen, langjährig in Hessen lebenden gut integrierten Ausländerinnen und Ausländern, die kurz vor der Abschiebung stehen, eine Duldung zu erteilen. Ich denke, das wird sich auch beim künftigen Petitionseingang auszeichnen.
Probleme im Ausland und ausländerrechtliche Fragestellungen ernst zu nehmen und sinnvoll zu lösen, zeigt auch der Umgang mit Flüchtlingen aus Syrien. Bundes- und Hessenprogramme kommen zur Anwendung. Ich denke, dass die hessischen Aufnahmeprogramme bis jetzt richtig und erfolgreich sind. Das zeigt sich auch daran, dass nach meinem Kenntnisstand in diesen Fällen bisher noch keine einzige Petition eingegangen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch aus der Sicht der Landesregierung ist es ein vorteilhafter Aspekt der Arbeit des Petitionsausschusses, hin und wieder neue Wege zu gehen, neue Sichtweisen einzufordern, um praktikable Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen und notwendige Rechtsgrundlagen künftig anzustoßen – so geschehen im Fall der chronisch erkrankten Studentin, die ein Teilzeitstudium erbeten hatte. Ich glaube, die Hilfe, die dort erwiesen wurde, war schon massiv und durchgreifend.
Nicht nur dieser Fall zeigt: Es ist keineswegs so, dass die Notwendigkeit von Petitionsverfahren mit fehlerhaftem Verwaltungshandeln gleichzusetzen ist. Auch soziale Fragestellungen haben in den Verwaltungsentscheidungen ihren Raum und ihren Anteil. Der geschilderte Fall der teilweisen Aufhebung eines Fahrverbots für einen Menschen mit erheblicher Behinderung verdeutlicht dies. Hier liefen Gnadenverfahren und Petitionsverfahren parallel. Zuständig waren wir im Innenministerium. Es war bei meinen Mitarbeitern und mir keine Frage, in diesem Fall zu helfen. Mir war darüber hinaus daran gelegen, schon vonseiten der Verwaltung die Lösung zu finden und nicht erst das Petitionsverfahren abzuwarten.
Meine Damen und Herren, dass Sie unsere Lösung am Ende geteilt haben, dafür bedanke ich mich. Das zeigt aber auch, dass die Petitionsarbeit und die Arbeit der Verwaltung nicht per se im Gegensatz zueinander stehen. Ich denke, das wird auch zukünftig unser Handeln bestimmen.
Abschließend möchte ich an dieser Stelle den Mitgliedern des Petitionsausschusses für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit danken. Ich weiß es zu schätzen, wenn auch im laufenden Verfahren das eine oder andere Mal die
In meinen Dank und den Dank der Landesregierung schließe ich auch die Mitglieder der Härtefallkommission ein. Zu danken habe ich auch all denjenigen, die im Parlament und in den Behörden mit Petitionsangelegenheiten befasst sind. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Dann stelle ich fest, dass der Bericht des Petitionsausschusses betreffend Tätigkeit in der 18. Wahlperiode entgegengenommen und besprochen wurde.
Ich mache Sie darauf aufmerksam: Noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt worden ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Geheimdiensttätigkeit in Hessen, Drucks. 19/554. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Punkt 74, und die Redezeit beträgt fünf Minuten. – Bitte schön, Herr Kollege Schaus, zur Geschäftsordnung.
Frau Präsidentin, wir bitten, den Antrag nach Punkt 66 – das ist die Aktuelle Stunde morgen – aufzurufen und ohne Aussprache abzustimmen.
Ich mache Sie weiterhin darauf aufmerksam, dass noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Protest der Schülerinnen und Schüler und der Studierenden, Drucks. 19/ 555. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Punkt 75 und kann mit Punkt 72 gemeinsam aufgerufen werden.
Noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Bildungsstreik 2014 – Bildungsgerechtigkeit endlich realisieren, Drucks. 19/556. Wird die Dringlichkeit bejaht?
Er muss verteilt worden sein. – Nein? Dann stelle ich das zurück und rufe es später noch einmal auf.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Auflösung des Landesschulamts und zur Stärkung der dezentralen Schulverwaltung – Drucks. 19/502 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten. Herr Degen wird den Gesetzentwurf in erster Lesung einbringen. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die SPD will für unsere Schulen Unterstützung vor Ort, kompetent und bürgernah. Wir wollen Strukturen für Schulaufsicht, für Fortbildung und Qualitätsentwicklung, die die Schulen in ihrer Entwicklung auch wirklich unterstützen. Wir waren immer gegen ein zentrales Landesschulamt. Mit Verlaub, gestatten Sie mir die Bemerkung: Wir haben auch immer Kurs gehalten.
Deshalb wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das zum 1. Januar 2013 geschaffene Landesschulamt spätestens zum Ende dieses Jahres wieder auflösen. Diese Monsterbehörde wurde entgegen allen Ratschlägen installiert. Es ist eine Monsterbehörde mit rund 800.000 Schülerinnen und Schülern, mit rund 2.000 Schulen und fast 60.000 Lehrkräften. Das konnte nicht funktionieren, meine Damen und Herren.
Meines Wissens gibt es keine andere Behörde im Land, die die Aufsicht über eine vergleichbare Zahl an Menschen und Einrichtungen führt. Wir bekennen uns deshalb zur dezentralen Steuerung mit überschaubaren Einheiten.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns keine Zeit verlieren, bevor sich unbrauchbare Strukturen weiter verfestigen. Schaffen Sie mit uns eine Bildungsverwaltung, die selbstständige Schulen vor Ort wirklich unterstützen kann; denn gerade auf dem Weg zu mehr Selbstständigkeit ist die staatliche Schulaufsicht in der Fläche unerlässlich.
Die Staatlichen Schulämter kennen die regionalen und örtlichen Gegebenheiten und Bedarfslagen. Sie kennen ihre Schulen. Sie verfügen über die erforderliche Problemnähe und persönliche Präsenz in den Regionen. Sie haben ein Netzwerk zu allen Akteuren. Lassen Sie uns deshalb eine Bildungsverwaltung schaffen, in der Kompetenzen in der Region gestärkt und nicht geschwächt werden.
Das Landesschulamt sollte – so war es wohl von Einzelnen gedacht – die Staatlichen Schulämter von Verwaltungsaufgaben und Bürokratie entlasten. Doch das Gegenteil ist passiert. Es wurden unnötige Hierarchien eingezogen und neue Stellen geschaffen. Lassen Sie uns deshalb eine Bildungsverwaltung schaffen, in der Staatliche Schulämter und Schulträger auf Augenhöhe kooperieren können, weil die Schulämter eben nicht mehr für jede Absprache ein Okay aus Wiesbaden brauchen, sondern ein eigenes Mandat zum Verhandeln haben.
Meine Damen und Herren, haben Sie Vertrauen in unsere hoch erfahrenen und qualifizierten Leiterinnen und Leiter vor Ort. Wagen Sie es, ein Stück Macht wieder abzugeben.
Wie wollen wir das konkret mit unserem Gesetzentwurf angehen? Zu Ihrer Erinnerung: Das Landesschulamt ist aus den ehemals 15 eigenständigen Staatlichen Schulämtern entstanden sowie aus dem ehemaligen Amt für Lehrerbildung, zu dem auch die Studienseminare zählen, sowie aus dem Institut für Qualitätsentwicklung.
Mit unserem Gesetzentwurf lösen wir die 15 Staatlichen Schulämter wieder heraus. Sie werden unmittelbar an das Kultusministerium angebunden. Eine echte Zweistufigkeit der Schulverwaltung wird wiederhergestellt.
Der verbleibende Rumpf firmiert unserem Vorschlag nach zu einem Landesinstitut für Lehrerbildung und Qualitätsentwicklung; denn wir finden, dass es durchaus Charme hat, die Evaluation schulischer Prozesse direkt in die Ausbildung von Lehrkräften einfließen zu lassen. Vor allem Qualitätsentwicklung und Lehrerbildung müssen unabhängig sein und dürfen eben kein Anhängsel eines Landesschulamtes sein.
Das bedeutet, das Schulverwaltungsorganisationsstrukturreformgesetz wird wieder aufgehoben, entsprechende Gesetze, allen voran das Schulgesetz und das Lehrerbildungsgesetz, ebenso entsprechende Verordnungen werden angepasst.
Meine Damen und Herren, ich verspreche Ihnen: Wenn Sie unserem Modell folgen, wird die Landesregierung nicht erneut 50.000 € für einen einzelnen Beratervertrag zur Ausschreibung einer einzelnen Stelle ausgeben müssen. Schwarz-Gelb hat einen sechsstelligen Betrag in den Sand gesetzt mit all diesen Ausschreibungen und Beratungen, um eine Behörde zu schaffen, die – Sie wissen, ich zitiere immer gerne den Kollegen Wagner – keiner will und keiner braucht,