Sicherlich enthält Ihr Gesetzentwurf auch einige gute Ansätze. Es ist richtig, die Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende in die Förderung mit einzubeziehen. Es ist auch richtig, ein stärkeres Gewicht auf neue Wohnformen und behindertengerechtes Wohnen zu legen. Aber ich sage Ihnen auch ganz klar: Was Sie hier vorgelegt haben, ist nichts anderes als die Vorspiegelung von Aktivitäten, die keine grundlegenden Veränderungen mit sich bringen werden; und ich behaupte sogar, dass Sie das wissen, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen.
So führt die bereits dargestellte Herstellung der Gleichrangigkeit zwischen der Eigentumsförderung und der Sozialwohnungsförderung in der Praxis, Frau Feldmayer, zu keiner Verstärkung im sozialen Wohnungsbau, da die Nachfrage nach Eigentumsförderung – da können Sie sich bei der WIBank erkundigen – seit dem Inkrafttreten des Ge
setzes – ich sage: Gott sei Dank – weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. Die haben die Mittel bisher gar nicht ausgeschöpft. Wo sollen dann also neue Mittel herkommen? – Diese Regelung im Gesetz ist schlicht eine Nullnummer. Keine einzige zusätzliche Wohnung wird damit entstehen.
Die Koalitionsfraktionen wollen nun, dass auch mittlere Einkommensgruppen oberhalb der Einkommensgrenzen per Verordnung – Herr Lenders hat ja auf die Wirkung hingewiesen –
eine Berechtigung für eine Sozialwohnung erhalten. Das Ansinnen, die Einkommensgrenzen zu erhöhen, ist grundsätzlich richtig. Aber warum erhöhen Sie dann nicht die Einkommensgrenzen im Gesetz und nehmen das in die Verordnung? Diese Frage hätte ich gern beantwortet. Die Verlagerung der Entscheidung auf die Regierung ist falsch.
Der Kreis der Berechtigten wird durch dieses Gesetz also erheblich ausgeweitet, Studierende und Bezieher höherer Einkommen kommen hinzu, die Mittel bleiben aber gleich. 62 Millionen € pro Jahr waren es bisher; 62 Millionen € pro Jahr werden es auch in Zukunft sein – außer die Bundesmittel werden erhöht. Keine müde Mark zusätzlich bringt keinen zusätzlichen Wohnraum. Das nenne ich eine Vorspiegelung von Aktivitäten, wo keine sind.
Wir als LINKE fordern, dass sämtliche Fördermittel ausschließlich für den sozialen Wohnungsbau verwandt werden. Die wenigen noch vorhandenen Gelder dürfen nicht für andere Förderungen verwendet werden. Wir wollen auch nicht, dass damit bis zur Hälfte noch weiter auch Einfamilienhäuser im ländlichen Raum oder Eigentumswohnungen in der Stadt gefördert werden.
Sie halten in Ihrem Gesetzentwurf weiterhin an der extrem ungerechten Nachwirkungsfrist von lediglich fünf Jahren fest. Herr Kollege Siebel hat darauf hingewiesen. Diese sowie die bestehenden Möglichkeiten, sich von lästigen Sozialbindungen aufgrund von privaten Interessen befreien zu lassen, bleiben weiterhin unangetastet. Sie stellen weiterhin eine Einladung an all diejenigen dar, die sich durch öffentliche Gelder fördern lassen wollen, aber dabei nur ihren eigenen Profit im Auge haben.
Wir fordern, sowohl die Bindungs- als auch die Nachwirkungsfristen erheblich anzuheben. Wie inkonsequent Sie mit Ihrem Gesetzentwurf vorgehen, belegt auch ein kleines, aber wichtiges Detail – Frau Ministerin, jetzt bitte ich Sie, zuzuhören, es wird nämlich technisch –: In Art. 2 Nr. 2 schlagen Sie vor, in § 26 Abs. 1 Nr. 4 a das Wort „drei“ durch „sechs“ zu ersetzen. Begründet wird diese zunächst unscheinbare Änderung mit einer redaktionellen Anpassung an § 23 Abs. 3 Nr. 5 b des Wohnraumfördergesetzes.
Hier geht es also darum, dass ein Leerstehenlassen von Sozialwohnungen erst nach mehr als sechs Monaten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden soll. Sie wollen damit tatsächlich die legalen Leerstandsfristen, trotz des zunehmenden Mangels an Sozialwohnungen, zeitlich verdoppeln.
Sie bezeichnen dies auch noch – schamlos, wie ich finde – als redaktionelle Änderung. Ich frage Sie, Frau Ministerin, und ich frage die Koalitionsfraktionen: Warum ändern Sie nicht einfach § 23 Abs. 3 Nr. 5 b des vorliegenden Wohnraumfördergesetzes auf drei Monate ab, um so den gewünschten Gleichstand zwischen den beiden Gesetzen und den Zeiträumen herzustellen? Sind Sie wirklich gar nicht auf eine solche Idee gekommen und nur auf die Idee, das zu verlängern?
Dieses Beispiel zeigt, mit welcher Geisteshaltung Ihr Gesetzentwurf entwickelt wurde. Ein weiterer Kommentar ist überflüssig.
Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. – Meine Damen und Herren, es reicht nicht aus, nur am viel zu kurzen Tischtuch zu zerren. Es ist die Vorspiegelung von Aktivitäten, die keine sind. Wer die angespannte Mietwohnungssituation in den hessischen Städten wirklich entspannen will, der muss dafür nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern, sondern auch Geld in die Hand nehmen.
Vielen Dank Herr Kollege Schaus. – Als nächster Redner spricht Kollege Caspar von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDUFraktion steht für eine Wohnungspolitik, die dafür sorgt, dass alle Menschen in Hessen angemessenen Wohnraum finden und das zu angemessenen Konditionen. Wir ergreifen in diesem Zusammenhang viele Instrumente und Möglichkeiten, um das durchzusetzen und umzusetzen.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir in Hessen sehr unterschiedliche Entwicklungen haben. Es gibt weite Teile in Hessen, in denen wir mehr Wohnraum zur Verfügung haben als Nachfrage. Wir haben in anderen Teilen Hessens, insbesondere in den großen Städten innerhalb des Ballungsraums Rhein-Main, die Situation, dass die Nachfrage aus unterschiedlichen Gründen in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat. Zum einen gibt es dort Zuzüge aufgrund von Arbeitsangeboten, Studienangeboten oder Ausbildungsplätzen. Zum Zweiten haben die Menschen dank guter Rahmenbedingungen in Deutschland und in Hessen mehr Kaufkraft. Zum Dritten gibt es mehr Singlehaushalte.
All dies hat in den letzten Jahren dazu geführt und führt immer noch dazu, dass es verstärkt Nachfrage nach Wohnraum gibt. Das hat mit dazu geführt, dass das Angebot nicht in gleichem Maße gewachsen ist und es Steigerungen bei den Mieten gab. Problematisch ist auch, dass in den letzten Jahren zu wenig Bauland ausgewiesen worden ist; zudem ist der sehr stark regulierte Mietwohnungsmarkt eine Investitionsbremse.
Es gilt nach wie vor als gute Möglichkeit für Menschen, die Sorge davor haben, dass die Mieten in Zukunft weiter steigen, in die Eigentumsbildung zu gehen. Wer seine Wohnung, in der er jetzt als Mieter wohnt, kauft und Eigentümer wird, weiß, dass er heute bei den niedrigen Zinsen oft weniger Zinsen an die Banken zahlt als Mietzins an den bisherigen Vermieter. Das ist nach wie vor eine Chance, die viele Menschen, die in Hessen wohnen, nutzen sollten. Wir halten die Eigentumsbildung nach wie vor für einen hervorragenden Weg. Sie ist zugleich auch ein Weg der Altersvorsorge. Oft haben die Menschen in der aktiven Berufsphase genug Geld, um ihre Mietwohnung zu bezahlen. Wenn aber in der Ruhephase die Einkommen zurückgehen und es parallel dazu Mietsteigerungen gibt, können die Mieten oft nicht mehr bezahlt werden. Dem kann man vorbeugen, indem man Eigentum erwirbt.
Das Zinsniveau ist so zurückgegangen, dass wir der Meinung sind, dass der Eigentumserwerb nicht noch zusätzlich staatlich gefördert werden muss. Wenn Herr Schaus sagt, diese Programme würden heute nicht mehr in Anspruch genommen, dann ist das eben auch ganz klar erklärbar. Zum einen gibt es in den Großstädten zu wenige Angebote an Eigentumswohnungen. Zum anderen ist das Zinsniveau so niedrig, dass eine staatliche Förderung nicht mehr notwendig ist.
Deswegen ist die Weiterentwicklung des Wohnraumfördergesetzes, so wie wir es gemacht haben, in der derzeitigen Marktsituation das Richtige. Wenn die Rahmenbedingungen für die Eigentumsbildung auf dem Markt gut genug sind, dann muss das nicht durch staatliche Förderung unterlegt werden. So hat es der Bund gemacht. Es ist auch richtig, dass das Land im Rahmen des Wohnraumfördergesetzes entsprechend umsteuert.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass das Wohnraumfördergesetz, das wir in Hessen haben, bewusst eine große Bandbreite von Fördermöglichkeiten eröffnet. Das ist etwas, was Sie meiner Meinung nach zu Unrecht kritisieren. Ich hatte ja verdeutlicht, es gibt Regionen in Hessen, in denen die eine Maßnahme sinnvoll ist, und es gibt Regionen in Hessen, in denen eine andere Maßnahme sinnvoll ist.
Wir wissen auch, dass die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt Zyklen unterliegt. So kann es sinnvoll sein, jetzt das eine Instrument zu ergreifen und später ein anderes. Genau deswegen haben wir diese neutrale Ausgestaltung des Wohnraumfördergesetzes gewählt, damit dann im Wege von Verordnungen und im Wege von Angeboten der WIBank jeweils passgenaue Angebote gemacht werden können, die der Situation gerecht werden.
Die Novellierung des Wohnraumfördergesetzes bringt, das hat Frau Kollegin Feldmayer bei der Einbringung schon sehr richtig aufgezeichnet, vor allem eine Verbesserung für Studierende. Sie bringt auch eine Verbesserung für Menschen mit Behinderungen, sie bringt eine Verbesserung für altersgerechten Umbau – auch ein wichtiges Thema, das wir in den nächsten Jahren behandeln werden müssen.
Ein wichtiger Punkt ist auch – deswegen ist es auch richtig, ihn nicht in das Gesetz zu nehmen – das Thema der Einkommensgrenzen. Neben den im Gesetz vorhandenen Ein
kommensgrenzen, die landesweit gelten, macht es gleichwohl Sinn, in bestimmten Regionen Sonderregelungen zu treffen. Es gibt viele Menschen, die im Ballungsraum wohnen. Ich nenne einmal die Gruppe der Krankenschwestern, Erzieherinnen und Erzieher, Polizisten und Feuerwehrleute. Sie liegen über diesen landesweiten Grenzen und könnten natürlich in anderen Regionen, in ländlichen Regionen, in Regionen, in denen die Mietpreise nicht so hoch sind, angemessenen Wohnraum finden. Im Ballungsraum ist das etwas schwieriger. Deswegen macht es Sinn, passgenau für diese Gruppen ein Angebot zu unterbreiten und dann von diesen landesweit geltenden Einkommensgrenzen für diese Gruppen in Form von Sonderprogrammen abzuweichen. Meines Erachtens ist das ein sinnvoller Weg, so vorzugehen.
Der Gesetzentwurf ist nur eine Grundlage für all die Maßnahmen. Durch Verordnungen und WiBau-Programme wird dies umgesetzt. Es zeigt, dass wir ein gutes Gesetz haben, das wir jetzt weiterentwickelt haben. Wir machen eine Politik, die den Menschen und ihren Wohnbedürfnissen in Hessen gerecht wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Ich begrüße es sehr, dass die Fraktionen diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnraumfördergesetzes vorgelegt haben. Wir haben im Lande Hessen tatsächlich unterschiedliche Entwicklungen in den Fragen, wer welche Förderung braucht, wo wir Mietwohnungsbau stärker fördern müssen und wo Eigentumsbildung auch noch Sinn macht.
Wir haben im mittel- und vor allem im nordhessischen Raum nach wie vor die Situation, dass dort Eigentumsbildung gewünscht wird und entsprechende Anträge gestellt werden. Im Ballungsraum dagegen ist die Nachfrage nach Sozialwohnungen und Mietwohnungsbau in den letzten Jahren besonders stark gestiegen. Dem wollen wir mit diesem Gesetz Rechnung tragen.
Ich glaube, es ist sinnvoll und eine gute Möglichkeit, dem Rechnung zu tragen, indem man diesen Vorrang für Wohnungseigentum streicht. Es stimmt, dass er sowieso nie so richtig getragen hat; insofern ist es ohnehin nur eine Sprechblase, die darin steht. Aber es zu streichen ist auch deshalb sinnvoll, weil man dann flexibler auf die Notwendigkeiten vor Ort reagieren kann. Dafür ist es gut und notwendig, ein Gesetz so zu gestalten, dass man davon richtig und zielgenau Gebrauch machen kann.
Man muss sich natürlich auch überlegen, wo es in der Realität besonders hakt. Daraufhin muss ein Gesetz auch angepasst werden. Wir wissen, dass Studierende besonders intensiv nach Wohnungen suchen, nach Zimmern in WGs oder Studentenwohnheimen. Hier gibt es aufgrund der stark ansteigenden Studierendenzahlen einen sehr großen
Bedarf. In der Vergangenheit konnten hierfür Mittel aus dem sozialen Wohnungsbau verwendet werden, aber die Anträge dafür standen in Konkurrenz zu den klassischen Anträgen für Mietwohnungsbau und sind deswegen meistens hinten heruntergefallen. Indem man nun ganz klar sagt, dass diese Zielgruppe in das Gesetz aufgenommen wird und Mittel zur Verfügung gestellt werden, wird die Möglichkeit geschaffen, Wohnraum für Studierende zielgerichtet zu fördern und den Kommunen und Studentenwerken zu sagen: Ihr habt die Möglichkeit, auf Programme zurückzugreifen und möglichst so zu bauen, dass die Wohnungen – das ist mir wichtig – hinterher auch für Familien oder Alleinstehende genutzt werden können, wenn Studenten einmal nicht mehr in diesem Maße in der jeweiligen Stadt vorhanden sein sollten.
Nein, ich möchte erst einmal fortfahren. – Wo hakt es noch? Es hakt besonders bei Familien mit mittlerem Einkommen, die in Ballungsräumen leben, in denen die Mieten besonders stark angestiegen sind. Auch diese Zielgruppe wollen wir künftig bedenken, auch diese Zielgruppe muss in das Gesetz aufgenommen werden, genau wie die Studierenden als Zielgruppe und die Möglichkeit, eine Planung mit Studentenwerken aufzunehmen, was nur mit dieser Gesetzesänderung möglich ist. Zuvor war das überhaupt nicht drin.
Da brauchen Sie gar nicht den Kopf zu schütteln, lesen Sie sich das Gesetz durch: Es war vorher aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich, jetzt aber schaffen wir die rechtliche Möglichkeit. Die Studierendenwerke sind uns außerordentlich dankbar, dass diese gesetzliche Grundlage endlich geschaffen wird.
Jetzt werden die Richtlinien dafür erarbeitet. Heute habe ich vernommen und in der Zeitung gelesen, es sei merkwürdig, dass erstens die Einkommensgrenzen noch nicht im Gesetz stünden und dass es zweitens auf dem Verordnungswege umgesetzt werde. Das aber ist zielgerichtet, weil die Einkommensgrenzen für mittlere Einkommen jetzt erhoben und festgelegt werden. Dann müssen sie nicht landesweit gelten; denn wo im Ballungsraum ein mittleres Einkommen eben nicht mehr für eine Mietwohnung reicht, kann es im Schwalm-Eder-Kreis sehr wohl reichen. Da macht es keinen Sinn, im Gesetz eine zusätzliche Einkommensgrenze festzulegen und dann über eine Richtlinie wieder Ausnahmen festzulegen. Vielmehr wollen wir diese Zielgruppen erreichen, und wir schaffen Richtlinien, die ganz genau bestimmen, welche Einkommensgrenzen dann für welche Bereiche gelten, und wir können hinterher flexibel reagieren. Wenn sich etwas im Land Hessen verschiebt, muss man somit nicht jedes Mal das Gesetz än