Protokoll der Sitzung vom 25.06.2014

Wenn das an einer Stelle wirklich deutlich wird, dann hier: Die FDP hätte mit dem Wissen, das sie heute hat, bei der Grunderwerbsteuer mit Sicherheit niemals zugestimmt. Aber wir haben es uns abverhandeln lassen.

(Beifall bei der FDP)

Wir bedauern das heute ein Stück weit, aber wir haben uns das abverhandeln lassen. Dass Sie zusammen mit der CDU noch einmal an der Grunderwerbsteuerschraube drehen und die Investitionen noch stärker verhindern, ist für die Immobilienwirtschaft unerträglich. Das sagen Ihnen auch die Fachleute. Sie verschärfen im Rhein-Main-Gebiet das Problem auf dem Wohnungsmarkt.

(Beifall bei der FDP)

Ich will auf Ihr letztes Argument eingehen, dass Sie alles flexibler handhaben und an den neuen Anforderungen ausrichten wollen – das haben Sie so nicht gesagt, aber Sie werden es gemeint haben –: demografische Entwicklung, barrierefreies Wohnen und eine älter werdende Gesellschaft. Das alles steht auch in dem jetzt gültigen Gesetz. All das ist darin enthalten.

Aber wenn wir uns den Gesetzentwurf anschauen, stellen wir fest: Das Erste, was Ihnen einfällt, ist, dass der Abstand zwischen den Berichten der Landesregierung von zwei auf drei Jahre vergrößert wird. Da bestätigt sich wieder die Langfristigkeit; denn das alles kann gar nicht so schnell wirken. Aber es geht dem Parlament ein Stück weit Transparenz verloren, die benötigt wird, um eventuell schneller reagieren zu können.

Meine Damen und Herren, Sie geben mit dem neuen Gesetz der Landesregierung das Instrument in die Hand, den Förderzweck frei zu bestimmen, abweichend von dem, was der Hessische Landtag – wahrscheinlich mit Ihrer Mehrheit – beschließen wird. Sie werden das zukünftig an die Landesregierung delegieren.

Frau Kollegin, das Gleiche machen Sie bei den Einkommensgrenzen. Auch da delegieren Sie die Kompetenzen,

die dieses Parlament hat, an die Landesregierung. Sie geben Ihre eigenen Kompetenzen freiwillig ab.

(Beifall des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Wie wenig selbstbewusst sind Sie eigentlich als Parlamentarierinnen und Parlamentarier, dass Sie der Landesregierung einfach all diese Instrumente geben? Das sind die wichtigsten Instrumente in diesem Landesgesetz.

(Beifall bei der FDP)

Das kann man nur durch eines erklären: Sie glauben, dass der Wohnungsbau in dem neuen Ministerium, nämlich dem Umweltministerium, einen Schwerpunkt bilden soll. Ich befürchte, dass die klassische Wohnungsbaupolitik, bei der man sich über die Instrumente manchmal fachlichsachlich streiten kann, jetzt einen ganz anderen Fokus bekommt. Dabei geht es nicht mehr um die Angebotserweiterung und auch nicht mehr um den sozialen Wohnungsbau. Es ist zu befürchten, dass mit dem Wechsel in ein anderes Ministerium der Schwerpunkt nur noch auf den Umweltbelangen – sprich: auf der energetischen Sanierung – liegt und alles andere hinten runterfällt. Das ist unsere Befürchtung.

Wir sind gespannt, was die Anhörung dazu ergeben wird. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Lenders. – Als nächster Redner spricht Kollege Siebel, SPD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will zu Beginn meiner Darlegungen zwei lobende Worte loswerden. Das erste Lob geht an Herrn Kollegen Lenders. Herr Lenders, es ist nicht durchgängig festzustellen, dass die FDP ihren Positionen aus der letzten Legislaturperiode treu geblieben ist. In der Wohnungsbaupolitik ist die FDP ihrer Position treu geblieben, indem sie den Schwerpunkt auf die Förderung des privaten Wohnungsbaus legt. Sie erklären, dass insbesondere die private Wohnungswirtschaft gefördert werden muss. Das haben Sie klar konturiert.

(Florian Rentsch (FDP): Ja!)

Insofern geht ein Lob an Sie und an die FDP-Fraktion, dass Sie dort stringent und durchlässig sind.

(Florian Rentsch (FDP): Wir sind durchlässig?)

Das zweite Lob geht an Frau Feldmayer und ihre Fraktion. Es ist Ihnen in der Tat gelungen, die Evaluation des damals vorgelegten Gesetzes schneller zu realisieren, als es dort vorgegeben war. Wir hatten einen Evaluationszeitraum von zwei Jahren vereinbart. Sie haben es jetzt geschafft, die Evaluation innerhalb eines knappen Jahres hinzubekommen.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Möglicherweise ist das aber nicht ganz durchgängig eine Evaluation, sondern es ist der Tatsache geschuldet, dass die CDU ihren Koalitionspartner gewechselt hat. Trotzdem spreche ich Ihnen vielen herzlichen Dank dafür aus, dass

Sie so schnell evaluiert haben. Wir müssen uns jetzt mit den Ergebnissen dieser Evaluation befassen.

Gesetze macht man, wenn ein zu lösendes Problem vorliegt, und die Qualität eines Gesetzes bemisst sich daran, ob das Problem kompetent und zielorientiert gelöst wird. Sie haben Ihren Gesetzentwurf „Gesetz zur Weiterentwicklung der Förderung von sozialem Wohnraum in Hessen“ genannt. Das ist ein Versuch. Aber ich werde Ihnen darlegen, dass Sie in zentralen Punkten an der Lösung des Problems vorbeizielen. Um das in ein Bild zu kleiden: Mit diesem Gesetzentwurf reiten Sie einen Hamster. Ich möchte Ihnen gern zeigen, wie Sie ein Pferd reiten können.

(Beifall bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu nenne ich Ihnen ein paar Zahlen, Daten und Fakten. Es ist immer gut, wenn man versucht, darauf basierend Politik zu machen. In dem letzten Wohnungsbaubericht der Hessischen Landesregierung wurde angegeben, dass wir in Hessen 2,9 Millionen Wohnungen haben, weit die Hälfte davon in Drei- oder Mehrfamilienhäusern. Mietwohnungen machen den überwiegenden Anteil der Wohnungen aus, die wir in Hessen haben.

Wir haben die Situation, dass seit vielen Jahren, nämlich seit 1990, die Zahl der sozial gebundenen Wohnungen zurückgeht. Darüber haben wir schon hinreichend diskutiert. Wir hatten in den letzten Jahren außerdem die Situation – übrigens auch zu Beginn der Evaluation –, dass die Zahl der Baugenehmigungen für neue Wohnungen zurückgegangen ist und einen Tiefstand erreicht hat. Mittlerweile stagniert sie. Das ist die Situation, in der wir uns befinden.

Um den Bestand an Sozialwohnungen in Hessen zu erhalten, müsste die Landesregierung klare Aussagen dazu treffen. Aber die vermissen wir bei dieser Weiterentwicklung des Gesetzes.

Deswegen fordere ich Sie dazu auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Anzahl der jährlich zu fördernden Wohnungen in dieser Legislaturperiode verdoppelt wird. Dafür müssen die finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden. Ich werde Ihnen gleich sagen, wie das gehen kann.

(Beifall bei der SPD)

Darüber hinaus – das ist unser erster zentraler Kritikpunkt – steht in dem Gesetzentwurf nichts über die finanzielle Bindung. Das war schon damals ein Kritikpunkt, und das ist auch heute ein Kritikpunkt. Natürlich kann man das in ein solches Gesetz schreiben.

Da ich weiß, dass Sie gern bereit sind, Hinweise und Tipps aufzunehmen: Eine der Möglichkeiten, wie Sie damit umgehen könnten, wäre, zu sagen – die Frau Ministerin hat sich dazu schon im Rahmen der Beantwortung eines Berichtsantrags eingelassen; wir werden darauf achten, dass das passiert –, dass die Kompensationsmittel des Bundes für den Wohnungsbau ausgegeben werden.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen und der Regierung, Sie könnten sich darauf einlassen und sagen: Die Mittel, die wir als Kompensationsmittel bekommen und für den Wohnungsbau ausgeben, wollen wir auch langfristig für den Wohnungsbau gebunden wissen.

Das heißt, Sie könnten diese Mittel den Fördermitteln der WIBank zuordnen. Damit würden Sie das Sondervermögen innerhalb der WIBank um 32 Millionen € aufstocken. Das würde bedeuten, dass Sie langfristig – ich glaube, wir sind momentan bei 140 Millionen € – 170 Millionen € für Wirtschaftsförderung und Wohnungsbau zur Verfügung haben. Dann kann man auch Umschichtungen vornehmen.

Frau Feldmayer, das wäre eine Zusage, bei der man sagen könnte: Wir würden das Sondervermögen aufstocken und hätten langfristig mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau – das wäre unsere Priorität – oder für den Wohnungsbau allgemein zur Verfügung, je nachdem, wie man das sortiert.

Zweite Bemerkung. Frau Feldmayer, Sie korrigieren zwar die zentrale Zielsetzung der Priorisierung; Sie machen jetzt eine Gleichsetzung von privater Wohnraumförderung und der Förderung von Mietwohnungsbau. Dazu kann ich nur sagen: Ich bin dezidiert anderer Auffassung als Herr Lenders. Nach unserem Verständnis – ich habe das vorhin an den Zahlen erläutert – muss aber die Förderung des Mietwohnungsbaus in den Vordergrund gestellt und mit Priorität versehen werden. Ich kann diese Gleichberechtigung verstehen; so macht man das in der Koalition. Aber Sie erlauben mir, zu sagen, dass für die SPD in Hessen die Priorität bei der Förderung des Mietwohnungsbaus liegen muss. Deshalb muss das deutlich unterstrichen werden.

(Beifall bei der SPD)

Vielleicht noch zwei kleine Punkte, die sozusagen im Gesetzesvollzug liegen. Erstens. Ich kann nicht verstehen, warum dieser Gesetzentwurf keine Aussage über den harten Kritikpunkt der Anhörung zu dem ersten Gesetzentwurf beinhaltet, was die Laufzeit der Sozialbindungen angeht. Es waren sich, mit Verlaub, alle Fachleute einig, dass eine Laufzeit von fünf Jahren nicht ausreichend ist. Der Mieterbund geht von 15 Jahren aus; wir haben uns in unserem Änderungsantrag auf zehn Jahre bezogen. Ich kann auch aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehen, warum da nicht nachgebessert worden ist.

Zweitens. Ich kann verstehen, dass man aus Regierungssicht einen bestimmten Sachtatbestand auf dem Verordnungswege regelt, nämlich den, wo denn eigentlich die Einkommensgrenzen sein sollen. Das war einer der Streitpunkte bei der letzten Anhörung. Wir finden, dass die Einkommensgrenzen für Einpersonenhaushalte auf 17.000 € und für Zweipersonenhaushalte auf 25.000 € angehoben werden sollen. Ich erwarte von der Landesregierung, wenn sie jetzt auf diesen Gesetzentwurf der Fraktionen Replik nimmt, dass auch eine Aussage dazu getroffen wird.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, letzte Bemerkung.

Ja, bitte die letzte.

Es ist also notwendig, finanzielle Bindungen vorzunehmen, eine Priorisierung für den Mietwohnungsbau, eine Verlängerung der Bindungsdauer und eine verbindliche Erhöhung der Einkommensgrenzen. Dann kann aus diesem Versuch eines Gesetzes tatsächlich etwas werden, was für

die Sozialbindung und den sozialen Wohnungsbau in Hessen Wirkung entfaltet. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Siebel. – Als nächster Redner spricht Kollege Schaus von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Jedes Jahr fallen in Hessen rund 3.200 Wohnungen aus der sozialen Mietpreisbindung heraus. Das ist keine neue Erscheinung; denn das findet schon seit mehr als zwei Jahrzehnten statt, und der Bestand an Sozialwohnungen schrumpft in den nächsten Jahren Schritt für Schritt weiter. Laut Auskunft der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage vom 24. Mai 2012 gab es im Jahre 1991 noch 205.907 Sozialwohnungen in Hessen. 20 Jahre später waren es nur noch 123.028, und Ende dieses Jahres wird es vermutlich nur noch 110.000 Sozialwohnungen in Hessen geben. Diese schlimme Entwicklung muss endlich umgekehrt werden, und dazu brauchen wir erheblich mehr finanzielle und organisatorische Aufwendungen als derzeit.

Gestern hat der DGB Hessen zu Recht darauf hingewiesen, dass eigentlich 280.000 hessische Familien Anspruch auf eine Sozialwohnung hätten. Diese Zahlen einer Studie des Pestel-Instituts wurden noch auf der Grundlage der früheren niedrigeren Einkommensgrenzen ermittelt. Nach heutigem Stand dürfte die Zahl der Anspruchsberechtigten in Hessen bei weit über 300.000 liegen – diejenigen, die aufgrund ihres Einkommens rein formal Anspruch auf eine Sozialwohnung hätten. Dabei sind die Studierenden noch nicht einmal eingerechnet.

Alle Verantwortlichen kennen zwar diese Zahlen, und sie kennen die dramatische Entwicklung auf dem Sozialwohnungsmarkt, besonders in den Ballungsräumen und Universitätsstädten, aber sie tun viel zu wenig dagegen. Die vorgelegte Novelle des Wohnraumfördergesetzes sei ein wichtiger Schritt für eine moderne, zielgerichtete und effiziente Wohnungspolitik, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung der beiden Koalitionsfraktionen, CDU und GRÜNE, zur Vorstellung des vorliegenden Gesetzentwurfs.

Sicherlich enthält Ihr Gesetzentwurf auch einige gute Ansätze. Es ist richtig, die Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende in die Förderung mit einzubeziehen. Es ist auch richtig, ein stärkeres Gewicht auf neue Wohnformen und behindertengerechtes Wohnen zu legen. Aber ich sage Ihnen auch ganz klar: Was Sie hier vorgelegt haben, ist nichts anderes als die Vorspiegelung von Aktivitäten, die keine grundlegenden Veränderungen mit sich bringen werden; und ich behaupte sogar, dass Sie das wissen, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen.