Michael Siebel

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Frau Staatsministerin, was hat Sie daran gehindert, in den Förderrichtlinien, die Sie eben vorgetragen haben, zu einer regionalen Ausdifferenzierung der Einkommensgrenzen zu kommen, was es ermöglicht hätte, die Einkommensgrenzen für die Metropolen, beispielsweise für Frankfurt, entsprechend denen, wie sie in Hamburg und Berlin üblich sind, anzuheben?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist sehr schön, dass wir kurz vor dem Ende der Plenarsitzung das wichtige Thema Wohnungsbau aufrufen können. Wir haben leider wenig Hoffnung, dass unser Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Erfolg haben wird. Trotzdem möchte ich hier noch einmal darauf fokussieren, worum es geht; denn ein ganz wesentliches Versäumnis dieser Landesregierung im Hinblick auf die Schaffung von mehr Wohnraum findet in diesem Gesetzentwurf keinen Niederschlag.
Ich werde auch noch auf die Trilogie mit dem Hasen und dem Igel zurückkommen. Aber zunächst einmal zu unserem Änderungsantrag. Was Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU und den GRÜNEN, nicht einsehen wollen, ist, dass wir vor dem Hintergrund des momentanen Zinsniveaus mit einer ausschließlichen Darlehensförderung nicht in dem Maße weiterkommen, wie es notwendig wäre, und die Herausforderungen wuppen, die wir wuppen müssen.
Sie nehmen offensichtlich nicht zur Kenntnis, dass die Zahl der Sozialwohnungen seit 1999 von round about 186.000 auf mittlerweile 92.000 gesunken ist. Um diesen Prozess nicht nur aufzuhalten, sondern umzukehren, ist es notwendig, auf eine direkte Zuschussförderung zu gehen. Diesen Vorschlag macht die SPD-Fraktion mit ihrem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf.
Frau Hinz, weil Sie in der Debatte im Rahmen der zweiten Lesung behauptet haben, dass wir den Kommunen mit dem Vorschlag, die Tilgung zu übernehmen, auch noch Geld
hinterherschmeißen würden: Mit den 10 Millionen €, die wir vorsehen, wird 1 % der Tilgung übernommen. Es geht also nicht um eine vollständige Tilgung, sondern – so haben wir es berechnet – um 1 % der Tilgung. Wir glauben, dass das ein solider und ordentlicher Beitrag ist, um das zu erreichen, was wir alle gemeinsam erreichen wollen. Sie werden über kurz oder lang einsehen – wie das auch viele Kommunen und Kreise schon eingesehen haben –, dass wir auf eine Zuschussförderung umstellen müssen.
Weil wir unseren Vorschlag in den Kontext anderer Maßnahmen gestellt haben, möchte ich Ihnen noch einmal die Geschichte mit dem Hasen und dem Igel erläutern, wobei es so ist, dass wir der kluge Igel und Sie der behäbige und etwas arrogante Hase sind. Ich will das an einigen wenigen Beispielen erläutern.
Erstens. Kapitalaufstockung bei der Nassauischen Heimstätte: Das war unser Vorschlag; Sie sind dem gefolgt. Zweitens. Mietpreisstopp bei der Nassauischen Heimstätte: Das war ein Vorschlag der SPD-Fraktion; Sie sind dem gefolgt. Drittens. Kein Verkauf der Nassauischen Heimstätte: Das war einmal im Gespräch; Sie haben am Ende eingesehen, dass das kein guter Weg ist. Heute erzählt die Wohnungsbauministerin, dass die Nassauische Heimstätte ein wesentlicher Teil des Regulationsmechanismus in Hessen sei. Dieser Einsicht sind Sie also gefolgt.
Sie haben die Bearbeitung der Richtlinien im Hinblick auf die Bindungsdauer und die Einkommensgrenzen in Aussicht gestellt. Das ist eine Forderung der SPD-Fraktion, der Sie – wir harren dessen – folgen werden. Der von uns geforderten Priorisierung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus sind Sie im Wohnraumfördergesetz gefolgt. Mit der Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe sind Sie ebenfalls einer Forderung der SPD gefolgt.
Es gibt aber noch einiges zu tun. Es fehlen noch wesentliche Regelungen. Ich glaube, Sie werden über kurz oder lang auch an den Stellen unseren Vorschlägen folgen. Ich nenne folgende unserer Forderungen: Erlass einer Milieuschutzsatzung, Wiedereinführung der Wohnraumzweckentfremdungsabgabe und Aktivierung von Landesflächen zum Bodenrichtwert, um das Problem überhöhter Bodenpreise anzugehen.
Das sind Forderungen, die immer noch im Raum stehen. Ich bin mir sehr sicher, es wird ein Einsehen geben. Wenn es kein Einsehen gibt, dann wird die SPD-Fraktion diese Forderungen in Regierungsverantwortung umsetzen.
Wir nehmen die Probleme ernst. Da gibt es überhaupt nichts zu lachen. Wir sagen, dass die Schaffung von Wohnraum das entscheidende soziale Thema der nächsten Jahre sein wird. Wir werden an diesem Thema mit Kraft und Macht arbeiten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wohnungsbaupolitische Debatten haben immer einen hohen Allgemeinheitsgrad. Deshalb will ich das fortführen.
Ich erlebe die Debatten über die Wohnungsbaupolitik in den letzten Jahren – Frau Kinkel, ich nehme Bezug auf
das, was Sie in Ihrer Rede auch schon gebracht haben – ein bisschen wie das Hase-und-Igel-Rennen. Ich darf das noch einmal kurz erklären. Bei dem Hase-und-Igel-Rennen ist es so, dass der Hase sich etwas arrogant über den krummbeinigen Igel erhebt und sagt: „Du willst gegen mich ein Wettrennen anstrengen? Haha, da lache ich doch nur.“ Dann läuft er ein paar Schritte, und am anderen Ende der Strecke erscheint die Frau des Igels, die ihm sehr ähnlich sieht, und sagt: „Huhu, ich bin schon da.“ Als das 47-mal passiert ist, bricht der Hase völlig entnervt und erschöpft zusammen und gibt auf.
Was hat das jetzt mit dem Wohnungsbau in Hessen zu tun, hauptsächlich mit Ihrer Hase-Politik und unserer cleveren Igel-Politik?
Ich will es an ein paar Beispielen erläutern. In Bezug auf dieses Gesetz haben wir einen Vorschlag unterbreitet. Frau Hinz, wenn Sie die Anhörung richtig ausgewertet haben, haben Sie gesehen, dass in der Anhörung sowohl die Kommunen, um die es bei diesem Gesetz geht, als auch die großen öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften einen Punkt unterstrichen haben. Das ist der Punkt, dass ein Bauen ausschließlich auf Darlehensprodukte im Wohnungsbau nicht mehr ausreichend ist. Deshalb sieht unser Vorschlag vor, dass wir auch einen Anteil Tilgung mit einbauen, sodass tatsächlich der Einstieg in eine direkte Förderung für den sozialen Wohnungsbau und für den Wohnungsbau für mittlere Einkommen geschaffen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein sehr essenzieller Punkt, weil diese Landesregierung sich dem seit Jahren verweigert und offensichtlich nicht willens und in der Lage ist, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir vor dem Hintergrund des jetzigen Zinsniveaus mit einer ausschließlichen Darlehensförderung nicht mehr zurande kommen. Ich fordere Sie auf, endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie dort einen anderen Weg einschlagen müssen. Denn mit dem Weg, über die Bank für Wirtschaftsförderung und Infrastruktur ausschließlich auf Darlehensprodukte zu setzen, werden Sie nicht die Erfolge erzielen, die wir dringend notwendig haben, um zu mehr Wohnungsbau zu kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin mir ziemlich sicher: Sie haben nicht mehr so richtig viel Zeit. Aber wenn Sie klug sind, haben Sie wenigstens die Zeit bis zur dritten Lesung, die hiermit beantragt ist, sich noch einmal darüber Gedanken zu machen, diesen Weg einzuschlagen. Sie haben ihn an der einen oder anderen Stelle eingeschlagen. Ich will einmal sagen: Wir haben seit vielen Jahren gefordert, dass im Hessischen Wohnraumfördergesetz der soziale Wohnungsbau Priorität haben soll. Das hat die CDU über viele Jahre gar nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Dies ist geändert worden, Frau Hinz – wenigstens unter der Gleichberechtigung von sozialem Wohnungsbau und der Förderung privaten Wohnungsbaus.
Oder das Beispiel der Mietpreisbegrenzung bei der Nassauischen Heimstätte – eine Forderung, die die SPD seit vielen Monaten erhoben hat und die Sie jetzt, sozusagen in
der Not und der Bedrängnis durch einen anlaufenden Landtagswahlkampf, übernommen haben. Frau Hinz, Sie wissen ganz genau: Es ist ein richtiger Schritt, das bei der NH zu machen. Aber dann machen Sie es bitte auch bei all den Wohnungsbaugesellschaften, auf die wir von der öffentlichen Hand her Einfluss haben.
Ein drittes Beispiel. Seit Jahren sagen wir Ihnen, dass die Wohnraumförderung für mittlere Einkommen und die Förderung des sozialen Wohnungsbaus nur auf Zuschussförderung umgestellt werden müssen. Das wollen Sie nicht. Wir machen Ihnen jetzt mit unserem Änderungsantrag ein Angebot, dieses Einsehen in einem Gesetzentwurf umzusetzen, weil es richtig ist, weil es notwendig ist vor dem Hintergrund der Herausforderungen. Wir brauchen echte Fördermittel, um im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms für den Wohnungsbau voranzukommen. Sie stocken nur die Darlehensmittel auf – wir wollen richtige Förderung.
Ich sage es Ihnen noch einmal: Die Kommunalen Spitzenverbände und der VdW haben das unterstrichen. Sie haben im Gegencheck unseres Änderungsantrags, den ich natürlich von den Fachleuten gegenprüfen lasse, gesagt: Super, macht das; vielleicht gibt es eine Einsicht bei der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen.
Hintergrund für die Initiative – ich sagte es schon – ist die Situation auf dem Zinsmarkt. Die Kommunen, die jetzt initiativ geworden sind, arbeiten mit direkter Förderung, angefangen beispielsweise mit Erich Pipa im Main-KinzigKreis. Dort wird Wohnungsbau mit kommunalen Zuschüssen unterstützt. Nur, ich sehe es nicht, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen hier irgendeine Einsicht haben, das zu tun, was notwendig ist.
Wir wollen jährlich 10 Millionen € an Tilgungszuschuss zur Verfügung stellen. Das ist immerhin so viel Geld, wie die Landesregierung zurzeit jährlich an echten Landesmitteln für den Wohnungsbau zur Verfügung stellt. Aber ich nehme wahr, dass die dicken Reden vom Masterplan Wohnen nicht mehr so gehalten werden. Also, Sie haben eingesehen, dass es nicht der Weisheit letzter Schluss ist, nur mit heißer Luft den Wohnungsbau befördern zu wollen. Das ist schon einmal etwas.
Vielleicht noch einige Beispiele zu dem Hasen und dem Igel. Der Igel sagt: „Verlängert mal die Bindungsdauer für den sozialen Wohnungsbau.“ Der Hase sagt: „Nein, das machen wir nicht.“
Herr Boddenberg, schön, dass Sie mir so interessiert zuhören. Sie werden es erleben: Wir werden den Weg gehen, dass wir die Bindungsdauer für Sozialwohnungen verlängern. Denn das ist nicht vernünftig, was in Ihrem Wohnraumfördergesetz drinsteht. Das wird geändert werden müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie verweigern sich seit Jahren – die CDU vorneweg –, die Einkommens
grenzen für den sozialen Wohnungsbau zu erhöhen. Ich war jetzt wieder auf einer Podiumsdiskussion in Frankfurt. Dort ist das noch einmal unterstrichen worden. Wir haben Ihnen in den Gesetzesinitiativen unsererseits vorgeschlagen, dass wir die Einkommensgrenzen sogar regional ausdifferenzieren können. Das ist in Frankfurt etwas anderes als in Rüsselsheim oder gar im Vogelsberg.
Auch diesen Weg werden wir gehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt noch viele andere Beispiele. Sie haben den Verantwortlichen für den Wohnungsbau in Ihrer Regierung – vornehm gesagt – entlassen. Wir haben den Vorschlag gemacht, ein eigenes, fokussiertes Wohnungsbauministerium zu schaffen. Auch das wird irgendwann der Vernunft folgen, weil es richtig und vernünftig ist, die Herausforderungen zu wuppen, die wir zu wuppen haben. Ich sehe mit dem, was Sie vorgelegt haben, auch mit diesem Gesetz, die Herausforderungen als nicht angenommen an. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, ich habe mich zu Wort gemeldet, weil die Geschichte vom Hasen und Igel noch nicht zu Ende erzählt worden ist. Ich habe mich aber auch deshalb zu Wort gemeldet, weil wir offensichtlich unterschiedliche Wahrnehmungen von der Anhörung haben, Herr Caspar, Frau Ministerin. Ich darf Sie konfrontieren mit der Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, unterzeichnet von Herrn Diedrich Backhaus, dem Direktor, der da schreibt:
Der vorliegende Gesetzentwurf trägt dem Umstand einer fehlenden Zuständigkeit der kreisangehörigen Kommunen zur Schaffung von Wohnraum nach unserer Einschätzung nicht hinreichend Rechnung. Das vorliegende Förderverfahren ist als Darlehensprogramm der WIBank ausgestaltet.
Weiter unten heißt es:
Zugleich werden die Kommunen über die Ausgestaltung des Förderprogramms in Form von Darlehen wiederum zur Aufnahme neuer Schulden gezwungen, was die Bestrebung der meisten Kommunen – im Übrigen auch des Landes – zur Entschuldung der kommunalen Haushalte konterkariert. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte halten wir daher den Beitrag des Landes an der Wohnraumförderung für deutlich zu gering.
Frau Ministerin Hinz, natürlich muss das so sein: Wenn man es so macht, wie wir es vorschlagen, dann müssen weitere Maßnahmen, über die wir ja auch diskutieren, z. B. die Mietdeckelung, damit einhergehen und korrespondieren. Dann ergibt das Sinn. Ich meine, wir diskutieren den Wohnungsbau jetzt ja nicht nur auf einer Pidgin-Ebene, sondern wirklich auf ziemlich hohem Niveau.
Wenn Ihnen der Städte- und Gemeindebund aber nicht ausreicht, dann zitiere ich den VdW:
Die Wirksamkeit und Effizienz von Fördermaßnahmen ist generell von den jeweils geltenden Förderkonditionen abhängig.
Frau Ministerin, wenn Sie sich hier jetzt auf die Richtlinien beziehen: Die Richtlinien liegen dem Hessischen Landtag nicht vor. Wir können das gerne so machen wie in Hamburg und solche Richtlinien oder Erlasse, wenn sie wichtig
und von Bedeutung sind, auch im Landtag diskutieren und nicht nur in der Anhörung.
Das nur dazu. – Ich zitiere weiter:
Gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase stehen öffentliche Fördermittel … in Konkurrenz zu den Darlehen des freien Kapitalmarktes. Wohnraumförderprogramme … [mit niedrigen Darlehenszinsen] sind derzeit unattraktiv, da die Unternehmen sich am freien Markt mit Darlehen zu nur minimal ungünstigeren Konditionen versorgen können …
Aus diesem Grund plädiert der VdW Südwest für Modelle mit einer Zuschussförderung.
Wenn wir darauf rekurrieren, einen Teil der Tilgung zu übernehmen – wir haben übrigens mit 1 % Tilgung gerechnet, so sind wir auf 10 Millionen € gekommen; das ist also keine vollständige Tilgung –, dann ist das ein Einstieg in die hier geforderte Vorgehensweise: nicht nur die Übernahme der Zinsen, sondern in der Tat auch eines Teils dessen, was die Kommunen investieren müssen. Das sind dann die Tilgungen. – So viel noch zur Begründung des Änderungsantrags. Auf fachlicher Ebene musste das, wie ich glaube, noch klargestellt werden.
Ich will die mir zur Verfügung stehende Zeit dahin gehend nutzen, noch ein paar andere Punkte anzusprechen. Unter anderem bitten Sie jetzt die Kommunen, mehr Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Ich kann es Ihnen nicht ersparen: Wenn das Land Hessen solche Forderungen aufstellt und selbst nicht willens und in der Lage ist, die eigenen Landesflächen zu Bodenwertpreisen zur Verfügung zu stellen, dann ist eine solche Forderung an die Kommunen
natürlich ein relativ stumpfes Schwert, Herr Kollege Boddenberg.
Auch Ihnen ist wahrscheinlich der Sachtatbestand nicht entgangen, dass heute, mit heutigem Datum, der Deutsche Mieterbund, Landesverband Hessen, dieses Begehren der Landesregierung mit den Worten beantwortet hat:
Dafür muss das Land mit gutem Beispiel vorangehen und landeseigene Flächen bereitstellen. Wenn sich das Land aber selbst so verhält wie ein gewöhnlicher Immobilienspekulant, muss es sich nicht wundern,
dass die Kommunen sich mit diesem Appell nur schwertun.
Aber, Herr Boddenberg, ich erfreue Sie ja immer wieder gerne. Wenn Sie noch eine weitere Freude von mir besorgt haben wollen, dann diese, dass es bei Ihnen wohl auch nicht so besonders gut ankommt, dass Ihr Kollege Herr
Banzer demnächst einen Sternmarsch gegen Wohnungsbau in Frankfurt organisiert.
Das ist ja nun wirklich die Nuss auf dem Pudding, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme gerne zum Schluss. Wir werden hier im Hessischen Landtag noch weitere interessante, fachlich hoffentlich qualifizierte Diskussionen zum Thema Wohnungsbau führen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich einmal etwas Persönliches sagen.
Ich kann übrigens Sie alle verstehen, Frau Förster-Heldmann, Herr Schaus – logischerweise jeweils aus der Ihrigen Sicht auf die Dinge. Wenn man sozusagen einfach einmal danebensteht, dann kann man eigentlich fast alles verstehen, was hier gesagt wird.
Eine zweite persönliche Bemerkung. Ich stelle fest, dass der Hessische Landtag sich in seiner Gesamtheit für die Mietpreisbremse einsetzt.
Dies ist schon einmal ein Fortschritt; denn es ist nicht immer so gewesen. Haus & Grund sind dezidiert dagegen, und zumindest die CDU war in der Vergangenheit durchaus auf der Seite der Vertreter von Haus & Grund. Dass sich das verändert hat und – ich sage es einmal so – selbst die CDU jetzt für sich in Anspruch nimmt, für eine Mietpreisbremse zu sein, zeigt doch, dass wir gesellschaftspolitisch insgesamt ein Stückchen weitergekommen sind. Das finde ich zunächst einmal sehr positiv.
Zweite Bemerkung. Wir streiten uns irgendwie ein bisschen darüber, ob die Mietpreisbremse – gemeint ist natürlich die Mietenbegrenzungsverordnung – gültig ist oder nicht gültig ist, etc. Ich lese ja manchmal Anträge, und ich habe nun den Dringlichen Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gelesen. Darin steht in Punkt 1:
In Punkt 4 schreiben Sie:
Die Landesregierung wird gebeten, für Vermieterinnen und Vermieter einerseits als auch für Mieterinnen und Mieter andererseits so weit wie möglich Rechtssicherheit zu schaffen.
Ich weiß nicht, ob das von Ihnen irgendjemand versteht. Da steht in demselben Antrag einerseits, sie sei gültig, und anderseits, es müsse Rechtssicherheit geschaffen werden. Das ist ein Widerspruch, den kein Mensch versteht.
Frau Staatsministerin Hinz, ich komme nun sozusagen zu dem formalen Teil. Ich habe es am Anfang auch nicht verstanden. Da ist also eine Verordnung gemacht worden, und die hätte begründet werden sollen.
Sie ist begründet. – Also, eine Verordnung muss begründet werden. Das war ein bisschen strittig. Im Ausschuss hatten wir eine interessante Diskussion, ich habe dabei viel gelernt. Mein Kollege Norbert Schmitt hat herausgearbeitet, die Ermächtigungsgrundlage nach § 556d BGB besage, dass eine Verordnung – darin werden sehr detailliert inhaltliche Vorgaben an die Verordnung gestellt – möglich ist. Hierzu heißt es in der Gesetzesbegründung, in das Gesetz würden zudem Indikatoren aufgenommen, die dafür sprächen, dass ein angespannter Wohnungsmarkt vorliege. – Das steht im Mietrechtsnovellierungsgesetz usw., die Drucksachennummer will ich jetzt nicht noch einmal ausführen.
Frau Ministerin, Sie haben dann der Bundesregierung vorgeworfen, ein schlechtes und unpräzises Gesetz gemacht zu haben. Das steht nun auch wieder in Ihrem Antrag. Die Ermächtigungsgrundlage enthält eine Begründungspflicht, und wer das nicht glaubt, möge in der Gesetzesbegründung auf Seite 29 die Sätze 5 bis 7 nachlesen.
Dort steht nämlich die entsprechende Begründungsverpflichtung für eine Rechtsverordnung drin. Auf diese Weise soll die Entscheidung der Landesregierung nachvollziehbar gemacht werden, insbesondere im Hinblick darauf, aufgrund welcher Tatsachen die Gebiete bestimmt wurden und welche Begleitmaßnahmen geplant sind, um die Anspannung auf den Wohnungsmärkten zu beseitigen.
Ich kann mir nur vorstellen, dass an dieser Stelle die Landesregierung möglicherweise ihre eigenen Maßnahmen nicht für ausreichend hält, die zur Begründung der Mietpreisbremse ergriffen werden. Die Mietpreisbremse ist das eine, nach dem Motto: „Machen wir mal“, aber die Landesregierung darf sie nur machen, wenn sie nachweist, dass sie auch etwas anderes macht um das, was die Miet
preisbremse notwendig macht, zu beseitigen – nämlich zu hohe Mieten. Ein ganz einfaches Beispiel: Sozialwohnungen mit Sozialbindung bauen. Das wäre eine solche Maßnahme.
Man muss natürlich auch daran glauben, dass man solche Maßnahmen durchführt. Wenn man nicht daran glaubt, können letztendlich auch solche Fehler passieren, wie sie hier passiert sind.
Die Verpflichtung zur Begründung der Rechtsverordnungen, mit denen die angespannten Wohnungsmärkte ausgewiesen werden, dient der Transparenz, also der Tatsache, dass Vermieterinnen und Vermieter wissen sollen, warum in ihrem Gebiet nicht die Marktmiete verlangt werden darf – so hat es der Staatssekretär im Bundesministerium bei der entsprechenden Begründung der Verordnung vorgetragen. Und weiter im Zitat:
Nur so können wir erwarten, dass zumindest die Mehrheit der Vermieterinnen und Vermieter die Beschränkung akzeptiert. Wie die Begründung aussieht, haben wir den Ländern überlassen; denn sie sind viel näher am Geschehen und können die Situation besser abschätzen. Die Indikatoren sind im Gesetz beispielhaft genannt und keinesfalls abschließend.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt hat sich die Landesregierung bei ihrer Verordnung sozusagen auf ein Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt GmbH bezogen. Die Frau Ministerin hat im Ausschuss ausgeführt, dass sie jetzt erneut kurz davor ist – oder vielleicht ist es mittlerweile passiert –, das Institut mit einem Gutachten zu beauftragen. Warum, fragt man sich da – weil die Zahlen zu alt sind? Das hätte man auch vorher wissen müssen, dass möglicherweise die Zahlen zu alt sind.
Frau Ministerin, das ist alles nicht sehr konsistent, was Sie da zusammengeschrieben und auch argumentiert haben. Falsche Tatsachen werden durch ständige Wiederholung nicht richtig.
Deshalb stelle ich abschließend für die SPD-Fraktion fest: Die Landesregierung hat an diesem Punkt nicht sauber gearbeitet. Sie hätte es tun müssen, weil sie weiß – ich weiß das von Ihnen persönlich, Frau Ministerin –, dass ob der Konfliktfähigkeit und -trächtigkeit der Mietpreisbremse die Interessenverbände unterwegs sind, in Hessen wie auf Bundesebene.
Zweitens. Die Begründungsverpflichtung war unstrittig streitig, weil lediglich der Begründungsinhalt aus Sicht mancher Länder nicht klar genug vorgelegen hat, so hat Hessen argumentiert. Die Begründung war der Transparenz wegen zu veröffentlichen.
Drittens. Die Landesregierung hat deshalb Rechtsunsicherheit geschaffen. Dazu hat Herr Kollege Schaus das Notwendige ausgeführt. Es wird jetzt keine Klage mehr geben.
Das heißt, alle Mieter – jetzt in der Zeit, in der wir diese Situation haben, bevor wir ein neues Gutachten haben und bevor wir eine neue Verordnung haben – werden unter den alten Bedingungen die Mieten bezahlen müssen. Das ist die Rechtsunsicherheit, die Sie zu verantworten haben.
Letzter Punkt. Da komme ich wieder zu dem persönlichen Teil. Wenn wir uns alle so einig darüber sind – bis auf die FDP, Entschuldigung, ich vergesse euch immer –, dass wir nicht nur eine Mietpreisbremse, sondern auch eine letztgültige Mietpreisbremse haben wollen und dass wir eine wirkungsvolle Mietpreisbremse haben wollen, dann bitte ich um Ihre Unterstützung, meine Damen und Herren. Wir werden das Unsrige dazu tun, dass wir auf Bundesebene das, was Frau Förster-Heldmann teilweise etwas kritisch angesprochen hat, umsetzen, nämlich dass die Mietpreisbremse geschärft wird,
dass die Mieterinnen und Mieter ein Recht darauf haben, zu erfahren, wie hoch die Miete vorher war. Dann wird es auch wirkungsvoll werden, wenn wir das umgesetzt haben. Dazu bitte ich um Ihre Unterstützung, unsere Unterstützung hat es auf alle Fälle. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind momentan in einer hybriden Situation zwischen der Einbringung eines Gesetzentwurfs und dem Versuch einer weiteren wohnungsbaupolitischen Diskussion. Deshalb werde ich meine Rede genauso hybridmäßig anlegen.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein relativ marginaler Teil dessen, was Sie in Ihrem behaupteten Masterplan Wohnen darlegen. Deshalb will ich mich mit dem Masterplan Wohnen auseinandersetzen.
Ich will vorwegschicken – ich nehme Bezug auf den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU –, dass Ihr Antrag zeigt, dass Sie die Realitäten offensichtlich immer noch nicht wahrgenommen haben. Die Realität ist, dass die Zahl der Sozialwohnungen seit 1999 von über 178.000 auf 93.000 gefallen ist. Mit Verlaub, allein in der Zeit der Verantwortung von Schwarz-Grün ist die Zahl der Sozialwohnungen um 20.000 gesunken. Das heißt, Ihre Maßnahmen scheinen offensichtlich nicht zu greifen. Der Trend hat sich nicht umgekehrt.
Wir werden uns hier Zahlen um die Ohren hauen, noch und nöcher. Aber gehen Sie einmal zu den Menschen in diesem Land, und fragen Sie sie, wie viel Prozent ihres Nettoeinkommens sie für Miete ausgeben müssen. Dann werden Sie die Antwort erhalten, dass dieser Prozentsatz bei den meisten Befragten in Offenbach 45 %, in Frankfurt 42 % und in Darmstadt 38 % beträgt. Das ist die Realität draußen im Land, und die schlägt sich in Ihrem Masterplan Wohnen überhaupt nicht nieder.
Frau Staatsministerin, das Dilemma – ich kann ja verstehen, dass es manchmal schwierig ist –, das Sie hier zu vertreten haben, ist, dass wir seit vielen Jahren fordern, die Förderrichtlinien zu ändern, dass das aber nicht geschehen ist.
Wir haben bei jeder Novelle des Wohnraumfördergesetzes gesagt, dass sich die Einkommensgrenzen verändern würden. Die Sozialdemokraten haben bei jeder Novelle des Wohnraumfördergesetzes gefordert, dass die Bindungsdauern verlängert werden. Sie haben daran festgehalten – wahrscheinlich von den Forderungen der CDU getragen –, dass wir bei den fünf Jahren bleiben.
Sie haben in den letzten zwei Jahren einen Teil von den originären Landesmitteln, nämlich 4,57 Millionen €, eingesetzt – sozusagen als Notnagel –, um Bindungen zurückzukaufen. Das ist ein Widerspruch zu dem, was Sie jetzt angekündigt haben, und zu dem, was Sie momentan machen.
Das ist von keinem Redner und keiner Rednerin – keiner Rednerin, da ein Redner noch nicht die Chance hatte, zu sprechen – angesprochen worden: Wir haben einen eklatanten Mangel an Studentenwohnungen. Es fehlen nach wie vor 10.000 Studentenwohnungen. Sie verweigern sich unserer permanent vorgetragenen Forderung, ein neues 15-Millionen-€-Programm aufzulegen, um wenigstens einen Teil dieser notwendigen Studentenwohnungen bauen zu können. Das sind die Fehler. Das sind die Defizite, die wir vor Augen haben.
Jetzt will ich mich mit dem Masterplan Wohnen in Hessen auseinandersetzen. Das machen Sie – sagen wir einmal PR-mäßig – professionell. Keine Rednerin und kein Redner der GRÜNEN und kein Redner der CDU vergisst, zu erwähnen, dass dem Wohnungsbau 1,7 Milliarden € zur Verfügung stehen.
Jetzt schauen wir uns einmal die Einzelheiten dieses Masterplans Wohnen in Hessen an:
Erster Punkt. In den Jahren 2015 bis 2020 stehen Kompensationsmittel des Bundes, 372 Millionen €, zur Verfügung. Das sind Mittel des Bundes, die durchgereicht werden. Das sind keine originären Landesmittel. Das sind schon einmal 372 Millionen €, die nicht auf Ihr Konto gehen, sondern die auf das Konto einer Vereinbarung zwischen den Ländern und dem Bund gehen. Damit können Sie sich nicht schmücken.
Zweiter Punkt. Als eine besondere Unverschämtheit empfinde ich die Tatsache, dass Sie das Sondervermögen bei der WIBank, das momentan pro Jahr 127 Millionen € beträgt, in Ihrem Masterplan Wohnen in Hessen mit 6 multiplizieren. Zur Erklärung: Das ist ein Topf mit Geld, aus dem Darlehen für den Wohnungsbau vergeben werden. Dann müssen diese Darlehen wieder zurückgezahlt werden. Das Land macht eine Zinsvergünstigung.
Durch die Multiplikation kommen Sie auf 762 Millionen €. Davon bleiben nur die Zinsvergünstigungen, die round about 18 Millionen € ausmachen, übrig. Das heißt, ein so groß aufgeblasener Luftballon schrumpft auf eine kleine Erbse zusammen, die Sie hier sozusagen zu verkaufen versuchen.
Der dritte Punkt betrifft das KIP. Über einen Teil des KIP beraten wir momentan, nämlich die Summe für 2019 und 2020 – die Sie übrigens schon in Ihren wunderbaren Masterplan eingerechnet haben –, die wir jetzt in einem Gesetz verankert haben. Auch beim KIP ist es die Realität, dass es lediglich um den Erlass der Zinsen gegenüber den Kommunen geht, nicht um die Tilgung der Darlehen, die an die Kommunen gehen. Wenn Sie bei dieser Summe sagen: „Das steht dem Wohnungsbau zur Verfügung“, sage ich um der Wahrheit willen: Sie bewegen so viel Geld – Ihres, das der Bank und das des Bundes –,
aber für den realen Wohnungsbau dieser Landesregierung standen und stehen für die Jahre 2015 bis 2019 65 Millionen € zur Verfügung. Das sind 10 Millionen € pro Jahr.
Das ist nach meinem Verständnis ein Armutszeugnis für die Wohnungsbaupolitik in Hessen.
Ich habe noch etwas vergessen. Ich muss jetzt auch noch etwas Lobendes sagen. Es gibt neben den Zinsermäßigungen, die ich benannt habe, originäre Haushaltsmittel. Das sind die originären Haushaltsmittel in Höhe von 4,3 Millionen € für das Jahr 2017. Diese sind für das Jahr 2019 auf 4,75 Millionen € angestiegen. Das sind originäre Landesmittel.
Meine Damen und Herren, davon sind 4 Millionen € für den Rückkauf der Bindungen vorgesehen. Ich habe darauf hingewiesen, wo hier der Widerspruch ist: 500.000 € sind für die Bauland-Offensive,
die ich sehr begrüße, und der Rest ist für Gutachten, die ich auch nicht infrage stellen will. Wir müssen solide Daten haben. Originäre Landesmittel neben den Zinsmitteln sind aber 18,5 Millionen €. Das als einen großen Erfolg zu bezeichnen halte ich für falsch. Das ist für mich so, als ob man den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen streute. Die Bürgerinnen und Bürger wissen, dass Sie mit Ihren Programmen wirklich nicht viel bewirken, sondern dass deutlich mehr draufgelegt werden muss. Ich komme gleich zu unseren Alternativen.
Aber ich will vorher noch auf die Nummer mit dem Polizeipräsidium eingehen. Mit dem Verkauf erzielen Sie eine Einnahme, die Sie jetzt schon verfrühstückt haben: 60 Millionen € für den Fonds zum Rückkauf von Grundstücken. Herr Finanzminister, wie viel von den 210 Millionen €, die Sie in Maßnahmen zu stecken versprechen, haben Sie jetzt schon in Ihrer Kasse? Ich habe gedacht, die Landesregierung hätte beim Verkauf der landeseigenen Grundstücke ihre Strategie verändert und würde auf die Bedürfnisse vor Ort eingehen.
Ich bin letztens mit einem Taxifahrer zum Flughafen gefahren; er hat mir gesagt: Herr Siebel, ich habe mich um ein Haus in Darmstadt in der Marienburgstraße beworben – das hörte sich für mich interessant an –, ich kriege es aber nicht. – Dabei geht es um 36 Häuser, die für die Justizbediensteten der Vollzugsanstalt ehemals gebaut wurden; 23 davon werden noch bewohnt. Diese Liegenschaften werden nicht für die Bürgerinnen und Bürger – in dem Fall der Wissenschaftsstadt Darmstadt – zur Verfügung gestellt, sondern ausschließlich en bloc an einen Investor verkauft.
Sie ändern Ihre Strategie nicht. Sie bleiben dabei, dass Sie möglichst viel Geld aus den Landesliegenschaften ziehen wollen. Das muss man benennen. Das halten wir für falsch.
Ich würde von einer Landesregierung erwarten, dass sie vor dem Hintergrund, dass momentan das Darlehens- und
Zinserlassmodell nicht mehr funktioniert, darüber nachdenkt – das ist auch die Forderung der Kommunen –, inwieweit man direkte Zuschüsse für den Bau von Sozialwohnungen und für Wohnungen für Bürgerinnen und Bürger mit mittleren Einkommen zur Verfügung stellen kann und muss.
Nur mit dieser Umstellung und nur mit diesen Mitteln – und im Zweifelsfall auch mit dem Zugriff auf das, was uns an Geld bei unseren Banken zur Verfügung steht – werden wir einen wirklichen Schwenk hinkriegen, werden wir mehr Sozialwohnungen bauen und werden wir mehr Wohnungen für Bürgerinnen und Bürger mit mittleren Einkommen bauen. Das muss unser Ziel sein und nicht eine Augenwischerei à la Masterplan Wohnen in Hessen, der wenig bewirkt hat und nur etwas aufbauscht, was in der Realität auf schlappe 10,8 Millionen € pro Jahr zusammenschrumpft. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die Einbringung. Ich will einmal versuchen, ein paar neue Aspekte zu benennen und auf ein paar Redner einzugehen.
Herr Kollege Hahn, Sie hatten ein Problem mit der Kooperation der öffentlich-rechtlichen Sender. Dazu möchte ich Ihnen sagen: Dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mehr miteinander kooperieren sollen und müssen, ist nach meinem Verständnis auch ein Gebot der Tatsache, dass wir in Verantwortung als Politiker darauf achten müssen, dass mit dem von den Zahlerinnen und Zahlern zur Verfügung gestellten Geld ordentlich umgegangen wird. Deshalb ist Kooperation so wichtig, und deshalb muss sie auch hervorgehoben werden.
Nun sagen Sie: Ja, das muss aber wettbewerbsrechtlich geprüft werden. – Also, dazu heißt es im EU-Vertrag in Art. 106 Abs. 2, dass für Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut seien etc., die europäischen Wettbewerbsregeln gelten würden. – Herr Kollege Hahn, ich bin ja nun nur Lehrer, und Sie sind Jurist.
Sie können nichts dazu, ich sage auch nichts über Ihr Examen. – Wenn ich diesen Satz lese, dann ist es offensichtlich, dass die Regelung einer Dienstleistung, die wirtschaftlichem Interesse dient, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht gilt. Deswegen bin ich an diesem Punkt mit der Medienkommission wohl sehr einig, dass dort zu einer Regelung gefunden wurde, die EU-rechtlich kompatibel ist, natürlich auch in meinem Respekt vor allen Gerichten, die dazu etwas zu sagen haben.
Aus unserer Sicht sind sowohl der Punkt Medienprivileg – dazu brauche ich nichts mehr zu sagen – als auch die Frage der Kooperation der öffentlich-rechtlichen Sender, die zwei Kernbestandteile dieses Rundfunkänderungsstaatsvertrags, in Ordnung und unumstritten. Wie hat es der Kollege Hahn gesagt: Wir werden dem wohlwollend gegenüberstehen.
Ich möchte wenigstens noch den einen oder anderen Satz zu dem Bereich sagen, in dem es die Rundfunkkommission nicht geschafft hat, im 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu einer Regelung zu kommen, nämlich bei der Reform des Telemedienauftrags der öffentlich-rechtlichen Sender.
Wie man nachlesen konnte, ist in dem Ergebnisprotokoll zu den Beratungen lediglich festgestellt worden ist – ich zitiere –:
Die Verweildauern für Sendungen und auf Sendungen bezogene Telemedien (Sieben-Tage-Regelung) soll zeitgemäß ausgedehnt und die Regelung zum Verbot presseähnlicher Angebote weiter konkretisiert werden.
Ich bedauere sehr, dass wir – wie man hört, lag es am Widerstand einiger unionsgeführter Länder – in diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch nicht zu einer Regelung gekommen sind. Die Sieben-Tage-Regelung geht dermaßen an der Nutzerrealität derjenigen, die in Onlinemedien unterwegs sind, vorbei, dass wir hoffentlich sehr bald – wenigstens im Rahmen des 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, derzeit sieht es ja so aus, als käme man dort zu Potte – zu einer Regelung kommen werden.
Aus meiner Sicht sind zwei Dinge wichtig. Erstens muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in Zukunft zeitgemäße Onlineangebote zur Verfügung stellen. Dazu gehört natürlich auch die Verwendung von Texten – das ist der Punkt mit dem Begriff „presseähnlich“. Das ist insbesondere auch für diejenigen wichtig, die das Ganze unterwegs abrufen – ich glaube, die Tagesschau-App und Ähnliches sind schon ziemlich erfolgreich – und die beispielsweise in Bahnen und Bussen diese Apps nutzen.
Gerade die Regelungen zur Verweildauer in den Mediatheken wirken angesichts der modernen Nutzergewohnheiten ziemlich unnatürlich. Daher müssen wir die Verweildauern für Sendungen und auf Sendungen bezogene Telemedien zeitgemäß ausdehnen: Es versteht kein Mensch, wenn es heißt „Das Netz vergisst nichts“, und wir leisten uns noch diese – wie ich finde – ziemlich alberne Sieben-Tage-Regelung. Das entspricht nicht mehr der Nutzungsrealität von Onlineangeboten, sondern geht daran vorbei. Ich weiß, dass es bei Ihnen in der Medienkommission ganz schwierig ist, aber wir müssen da zu einer Verständigung kommen.
Dieses Thema wird immer sehr heftig diskutiert. Ich möchte abschließend etwas zu dem Vorwurf sagen, der Telemedienauftrag und die Veränderung desselben führten zu einer Schieflage im dualen System von öffentlichen-rechtlichen und privaten Anbietern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wissen, dass ich ein Verfechter der dualen Rundfunkordnung bin. Aber es hat sich in den letzten Jahren herauskristallisiert, dass auf der einen Seite der öffentlich-rechtliche Rundfunk und auf der anderen Seite die privaten Anbieter so etwas wie einen Markenkern entwickelt haben. Es ist völlig unumstritten, dass der Markenkern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Zurverfügungstellung, die redaktionelle Aufarbeitung von Informationen ist. Das ist es, was am meisten seitens der Bürgerinnen und Bürger antizipiert wird und was völlig unumstritten der Marken- und der Qualitätskern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist.
Die Privaten ringen darum, dass ihr Markenkern das ist, was ich einmal „Entertainment“ nennen würde – ich sage nicht „Unterhaltung“, sondern „Entertainment“. Das mag man nun schön finden oder weniger schön, in der einen oder anderen Ausgestaltung, die einem etwa bei RTL II so entgegenschlägt. Aber wenn man respektiert, dass es solche Markenkerne gibt, dann glaube ich, dass es unsere
Aufgabe ist, den Markenkern der Öffentlich-Rechtlichen – nämlich die Zurverfügungstellung redaktionell aufbereiteter Informationen – auch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen im Rahmen des nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags zu fokussieren. Dann täten wir dem dualen System einen guten Dienst und könnten damit insgesamt ganz zufrieden sein.
Sie haben gesagt, wir bekämen die Unterlagen aus der Regierungsanhörung – wunderbar, dann können wir auch zu einem, wie mein parlamentarischer Geschäftsführer immer sagt, geordneten, gleichzeitig aber auch im Zeitplan liegenden Verfahren kommen; das Datum 25. Mai wurde genannt.
Manchmal muss man aufgrund der dahinschwindenden Zeit – ich habe schon 7:34 Minuten gesprochen – auf das eine oder andere Thema, wie etwa die UEFA, verzichten. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Titel dieser Aktuellen Stunde lässt darauf schließen, dass es der FDP darum ginge, zu analysieren, ob die Mietpreisbremse verfassungsmäßig ist. Ich will das gleich am Anfang abräumen, was Sie da gemacht haben: Richtig ist, dass die Mietpreisbremse nach Einschätzung des Berliner Landgerichts verfassungswidrig ist. Es ging dabei um einen Mieterstreit. Allerdings bleibt diese Einschätzung des Gerichts – so ist es geschrieben – wirkungslos, da die
Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes nur das Bundesverfassungsgericht beurteilen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin kein Jurist. Eine kleine Einführung für die Juristen aus der FDPFraktion: Das ist ein sogenannter Hinweisbeschluss, der keine Relevanz bezüglich der Verfassungsmäßigkeit hat.
Herr Lenders, wenn wir uns auf diejenigen beziehen, die die größte Front gegen die Mietpreisbremse aufgemacht haben – Haus & Grund –, dann steht fest, sie hatten schon im Jahr 2015 mehrere Gutachten herangezogen, die sich auch mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit auseinandergesetzt haben. Wenn es so wäre, dass die momentane Mietpreisbremse verfassungsmäßig nicht zu halten gewesen wäre, dann hätten sich in dem Zeitraum von 2015 bis heute sicherlich Gerichte damit auseinandergesetzt. Insofern haben Sie also einen Vorwand gesucht, um einmal wieder Ihr Lieblingsthema, die Mietpreisbremse, hervorzuheben.
Ich komme auf die Gerichtsurteile zu sprechen. In Frankfurt erging jüngst ein Urteil. Da ging es um eine Wohnung mit 65 m2, die für 810 € vermietet wurde. Die Vermieterin musste dann 63,68 € zurückzahlen, weil bei dieser Wohnung die Miete 10 % über dem Mietspiegel gelegen hat. In diesem Urteil steht, dass die Mietpreisbremse verfassungsmäßig ist.
Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es legitim, für die Diskussion um die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse ein irrelevantes Urteil im Landtag heranzuziehen. Aber lassen Sie uns doch lieber über die Mietpreisbremse reden.
Natürlich ist die Mietpreisbremse in der Gesellschaft umstritten. Wenn das in der Gesellschaft umstritten ist und wenn es um die Frage geht, ob man regulierend am Markt eingreifen soll, und wie man das dann tut, oder ob man das nicht tut, dann werden von allen Menschen mit Interessen, also von allen Stakeholdern, alle Register gezogen. Natürlich wird das Register gezogen, ob das verfassungsmäßig ist. Dazu habe ich etwas gesagt. Das spielt keine Rolle.
Es werden den Vermieterinnen und Vermietern Tipps gegeben – das kann man im Internet finden –, wie man die Mietpreisbremse umgehen kann. Hier steht z. B. zu der Indexmiete:
Um die Nachteile der Mietpreisbremse auszugleichen, besteht die Möglichkeit einer sogenannten Indexmiete. Mietverträge dieser Art sind vom neuen Gesetz zur Mietpreisbremse nicht erfasst. Eine Indexmiete ist an die allgemeine Steigerung der Lebenshaltungskosten gekoppelt, z. B. die Inflationsrate.
Diese ganzen Tricksereien, die den Vermietern empfohlen werden, sind genau das, weshalb die Position der Sozialdemokratie die ist, dass wir meinen, die Mietpreisbremse muss geschärft werden, um ihre Wirkung zu entfalten.
Ich würde gerne darauf eingehen. Ich habe es aber nicht gehört.
Ich lasse einmal die Debatte im Hessischen Landtag Revue passieren. Es gibt eine Fraktion, die der FDP, die gegen die Mietpreisbremse ist. Das ist jetzt nicht wirklich etwas Neues. Wenn ich es richtig gehört habe, stehen die GRÜNEN
zur Mietpreisbremse. DIE LINKE tut es wohl auch. In der CDU-Fraktion sieht man das durchaus differenziert. Herr Caspar, auch Sie haben völlig richtig gesagt, dass es nicht stimmt, dass es einen Zusammenhang zwischen der Mietpreisbremse und Investitionen gibt. Wenn Sie über lange Zeit durchgehalten wird, ist das durchaus ein Mittel, das auf die Situation am Mietwohnungsmarkt dämpfend Einfluss nehmen kann.
Ich bin sehr gespannt, wie bei den anliegenden Koalitionsund Sondierungsgesprächen in Berlin hinsichtlich der Mietpreisbremse verhandelt werden wird.
Ich halte das, was die Ministerin in Hessen gemacht hat, für richtig. Ich will das noch einmal ausdrücklich unterstreichen. Ich halte es für richtig, dass sich die CDU darauf eingelassen hat. Ich habe das jetzt einmal vorsichtig gesagt.
Aber die Mietpreisbremse ist ein Element zur Regulierung des Wohnungsmarktes. Das gilt insbesondere für Frankfurt, Darmstadt und die anderen Zentren.
Ich komme zu meinen letzten Sätzen. – Es ist ein Mittel, mit dem man regulierend eingreifen kann. Damit kann man die Mieten in unserem Land tatsächlich dämpfen. Dafür setzen wir uns ein. Wir wollen die Schärfung der Mietpreisbremse. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Goldbach, ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich Ihren Satz – den ich sinngemäß zitiere –: „Wenn wir jetzt die Kommunen mit noch mehr Geld zuschmeißen, können sie das gar nicht umsetzen“, in der Tat für einen ziemlichen Knaller halte, den Sie hier zum Besten gegeben haben.
Frau Goldbach, das zeugt davon, dass Sie offensichtlich wenig Verständnis von den realen Situationen in den Kommunen haben
der Kollege Weiß sagt: keine Ahnung –, von fehlenden Sanierungsmitteln für die Schulen, von fehlenden Sanie
rungsmitteln für kommunale Straßen. Wir haben einen Investitionsstau in den Kommunen, den Sie nicht erhoben haben. Dazu nehmen Sie nicht die probaten Mittel in die Hand, und das muss kritisiert werden. – Mein erster Punkt.
Mein zweiter Punkt: Ich habe die Diskussion bisher sehr aufmerksam verfolgt. Keine Rednerin und kein Redner der Regierungsfraktionen ist auf die Frage des Kollegen Schmitt eingegangen. Sind die Zahlen, die er benannt hat, richtig oder falsch? Ist es richtig oder falsch, dass vier Fünftel dessen, was Sie jetzt mit der Hessenkasse machen, von den Kommunen getragen werden und lediglich ein Fünftel von der Landesregierung übernommen wird? Das ist die Kernfrage vor dem Hintergrund dessen, was Sie zu besorgen haben.
Frau Goldbach, noch eine Bemerkung, weil Sie Darmstadt zitiert haben: Ich lobe selten die Regierung in Darmstadt. Aber der Kämmerer dort – fairerweise muss ich das sagen – hat jetzt die Kassenkredite in langfristige Kredite umgeswitcht. Das ist verantwortliche kommunale Selbstverwaltung, was die Kassenkredite betrifft. Das möchte ich Ihnen gerne in Ihre Rede geschrieben haben. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte für meine Fraktion schon in der ersten Erörterung signalisiert, dass wir geneigt sind, diesem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen. Vor dem
Hintergrund dessen, was Kollege Rentsch gesagt hat, will ich das hier noch einmal unterstreichen. Herr Kollege Rentsch, das, was in diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Zusammensetzung des Hörfunkrats und des Verwaltungsrats des Deutschlandfunks verändert worden ist, entspricht vollumfänglich den dem Verwaltungsgerichtsurteil folgenden Richtlinien, die zur Staatsferne der Zusammensetzung dieser Gremien erlassen worden sind. Das haben Sie, Herr Kollege, infrage gestellt.
Das haben Sie infrage gestellt. Das ist ein schwerwiegender Vorwurf. Insofern widerspreche ich diesem schwerwiegenden Vorwurf. Ich tue dies aber nicht deshalb, weil ich mir das im Kopf ausgedacht habe, sondern deshalb, weil die Verantwortlichen das in der Tat sehr genau geklärt haben, auch vor dem Hintergrund anderer gesetzlicher Veränderungen, die hiermit im Zusammenhang stehen.
Zweite Bemerkung, die ich machen möchte. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihre Einlassungen zum Thema der Quotierung von solchen Rundfunkräten finde ich schon interessant. Vielleicht sollte man da erst einmal bei sich selbst ein bisschen aufräumen. Also, das ist eine der schwachen Formen der Quotierungen, aber wenigstens diese schwache Form ist dort durchgesetzt worden. Man hätte sich mehr wünschen können, aber das ist ein erster Schritt zur Quotierung des Hörfunkrats des Deutschlandfunks.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, alle anderen Fragen haben wir schon hinreichend erörtert.
Ich will noch einmal unterstreichen, dass wir diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch deshalb mittragen, weil er eine Verbesserung der Personalvertretung der sogenannten festen Freien sowie die Schaffung eines Freienstatus beinhaltet.
Dann zum Thema der Gebühren: Das, was dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Kern festlegt, ist die prozentuale Verteilung der Rundfunkbeiträge. Diese wird dargestellt in der Verteilung auf ARD, ZDF und das Deutschlandradio, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Zu der Frage, dass die KEF empfohlen hätte, das, was jetzt sozusagen in Rücklagen gebunden wird, zur Finanzierung der Notwendigkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks heranzuziehen, sage ich, dass wir auch das seitens der FDP-, seitens der SPD-Fraktion für richtig halten.
Oder soll ich doch sagen, seitens der FDP-Fraktion? Wenn Ihnen das lieber ist, kann ich diesen Versprecher auch einfach so stehen lassen.
Sie versuchen mit Ihren Einlassungen immer wieder, die wichtige Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks infrage zu stellen. Das sehen wir grundlegend anders. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das scheint die Woche des Wohnens gewesen zu sein – noch nicht ganz, wir sind beim letzten Punkt, der sich mit diesem Thema auseinandersetzt.
Die SPD-Fraktion stellt fest, dass wir trotz der Anstrengungen der Landesregierung weit von dem Ziel entfernt sind, für 10 % der Studierenden Wohnungen in den Hochschulstädten geschaffen zu haben. Das ist vor dem Hintergrund der Fall, dass der Versorgungsgrad mit Studierendenwohnungen seit 2010 sogar noch gesunken ist. Wir hatten damals einen Versorgungsgrad von durchschnittlich 5,97 %; heute sind es 5,26 %.
Das ist ausnahmsweise nicht die Schuld der Landesregierung, sondern der Tatsache geschuldet, dass die Zahl der Studierenden dankenswerterweise von damals rund 175.600 auf 219.932 gestiegen ist. Wenn wir dieser Tatsache Rechnung tragen wollen, ist es geboten, weitere Wohnheimplätze für Studierende in den Hochschulstädten zu schaffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund fordern wir den Hessischen Landtag auf, die Neuausrichtung der bestehenden Programme zu konfigurieren und dabei erneut – mir ist sehr wohl bewusst, dass wir ein Wohnungsbauprogramm haben – ein 30-Millionen-€-Programm aufzulegen. Dieses 30-Millionen-€-Programm basiert auf der Berechnung, dass wir, um die Zielmarge von 10 % zu erreichen, insgesamt 10.000 Wohnungen für Studierende brauchen.
Wie Frau Hinz auf dem gestrigen Empfang sehr richtig zum Ausdruck gebracht hat, ist es die Aufgabe der öffentlichen Hand, Wohnungen für weniger bemittelte Studierende zu schaffen. Uns schwebt eine Zielgröße von round about 300 € Miete für einen Wohnheimplatz vor. Das wäre zu realisieren, wenn man pro Wohnheimplatz kein Darlehen, sondern einen direkten Zuschuss von 15.000 € zur Verfügung stellen würde. Das ist dem Ministerium – wie all denen, die an der Stelle rechnen – keine unbekannte Größe, sondern eine Summe, die schon in der Vergangenheit genannt worden ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man sich die Zahlen im Einzelnen anschaut, dann sieht man: Eine einzige Stadt hat einen höheren prozentualen Versorgungsgrad zu verzeichnen – die Stadt Frankfurt. Dort ist der Versorgungsgrad von 3 % auf 3,73 % gestiegen. Das ist zwar erfreulich, aber mit diesem Prozentsatz ist Frankfurt die Stadt, die prozentual den absoluten niedrigsten Versorgungsgrad hat. Zum Vergleich: Marburg 7 %, Kassel 4,47 %, Darmstadt 6,62 %, Gießen 5,8 %.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie sich diese Zahlen und die Situation am Anfang jedes Semesters ansehen, die wir in den Studierendenstädten vorfinden, dann ist es nicht von der Hand zu weisen, dass wir ein weiteres Programm für den Studierendenwohnungsbau brauchen, und zwar in der Größenordnung von 30 Millionen €.
Um der FDP ein kleines Gutsi zuzuwerfen: Es spricht überhaupt nichts dagegen, wenn Wohnungen frei finanziert gebaut werden. Ich will aber zwei Objekte nennen, die sicherlich als Renditeobjekte für Investoren zu bezeichnen sind. Erstens das „Headquarter“ in Frankfurt-Bockenheim: Mieten zwischen 8 € und 17,50 €, durchschnittliche Marktmiete 12,50 €. Das heißt, dort wird ein Mehrpreis von über 54 % verlangt. Zweites Beispiel: „The Fizz“ in Darmstadt ist ein Projekt, das ebenfalls privat gebaut worden ist. Dort haben wir einen durchschnittlichen Mietpreis für Studie
rende von 19,10 €. Das ist für Studierende, die von BAföG abhängig sind, nicht finanzierbar. Auch diese Studierenden müssen aber eine Chance haben, an ihren Hochschulstandorten zu wohnen.
Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt. Ich finde, dass wir mit unseren Anträgen nicht sehr weit voneinander entfernt sind. Wenn ich Ihren Antrag genau lese, glaube ich, es besteht eine Bereitschaft – –
Frau Feldmayer, ist das nicht der Fall? Ich habe Ihre Geste so interpretiert.
Das ist schade. – Damit das nicht schon wieder so ausufert wie bei meiner letzten Rede zum Thema Wohnen:
Wir halten es für richtig, ein zusätzliches Programm mit einem Volumen von 30 Millionen € aufzulegen und die Förderungen nicht als Darlehen, sondern als direkte Zuschüsse zu gewähren Das hilft den Studierenden, die von BAföG abhängig sind, und dafür setzen wir uns ein.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gäbe so vieles zu sagen, und wir haben jetzt mit der dritten Rede zum Wohnungsbau auch die Möglichkeit, das zu tun.
Ich war ein bisschen gespannt, ob die FDP ihr Ideologiepaket gegen Fehlbelegungsabgabe und Mietpreisbremse auspackt oder ob eigene Vorschläge kommen. Es war so eine Mischung aus beidem, und deshalb will ich ein paar Punkte abräumen.
Die Position der SPD zur Fehlbelegungsabgabe ist klar: Wir stehen dazu. Sie gibt den Kommunen die Möglichkeit, ein paar Euro einzusammeln, um Sozialwohnungen zu bauen. Das war der Wunsch der Kommunen. Man kann es nur wiederholen: Keine Kommune muss, sondern es gibt die Option, dies zu tun. Wenn sich erweist, dass die Einnahmen geringer sind als die Ausgaben, die man tätigt, um die Fehlbelegungsabgabe zu erheben, muss keine Kommune diese erheben. Räumen wir das also bitte ab.
Zweiter Punkt. Die Mietpreisbremse existiert seit einem Jahr. Ich bedauere es, dass die FDP immer wieder auf den Leim der üblichen Verdächtigen geht. Herr Lenders, das ist natürlich ein Interessenkonflikt. Dass die Vermieter von Haus & Grund nicht sagen: „Juhu, wir haben die Mietpreisbremse“, ist selbstredend. Aber es kommt darauf an, dass wir die Mietpreisbremse nachbessern müssen. Meine Fraktion im Deutschen Bundestag ist dafür, dies zu tun. Die SPD will unter anderem durchsetzen, dass Vermieter gesetzlich verpflichtet werden, bei der Neuvermietung die Höhe der vorherigen Miete offenzulegen. Die Mietpreisbremse gilt für ausgewählte Städte und in einigen Bundesländern. Dort dürfen Mieten bei neuen Verträgen in der Regel nur noch 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie im Mietspiegel steht, sofern existent, oder entsprechend ausgerechnet wurde, was die Durchschnittsmiete angeht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn die Mietpreisbremse in diesem Sinne korrigiert wird, dann wird sie wirken. Ich habe immer gesagt, sie wird nicht nach fünf Jahren wirken. Deshalb gibt es einen guten Grund, am 24. September SPD zu wählen; denn die SPD wird die Mietpreisbremse nachschärfen.
Ja, ich weiß, ich bin immer noch im Wahlkampfmodus.
Zum Thema Wahlkampfmodus wollte ich noch sagen – Frau Feldmayer, weil du vorhin gesagt hast, in den Neunzigerjahren sei nichts passiert –: Mit Verlaub, die Älteren
unter uns können sich noch entsinnen, unter anderem Priska Hinz.
Frau Präsidentin, ich entschuldige mich. Ist angekommen.
Wenn in den Neunzigerjahren wohnungsbaupolitische Initiativen irgendwo ausgegangen sind, dann von einer rotgrünen Landesregierung. – Ich sage jetzt nichts mehr übers Alter.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte noch einmal an die Frage anschließen, weil das auch im FDPAntrag so angelegt ist: Was wird bundespolitisch denn momentan veranstaltet? – Ich möchte daran erinnern, und das ist ein Teil der Mittel, die auch die GRÜNEN für sich reklamieren und hinterlegen, dass diese Mittel in den 1,2 Milliarden € drin sind. Ein Großteil dessen sind Bundesmittel, nämlich die 1,5 Milliarden € für die soziale Wohnraumförderung, auf die ganze Bundesrepublik bezogen, und die zweite Charge der Kompensationsmittel. Unter anderem gibt es ein Programm „Altengerechter Umbau“ von 75 Millionen € und weitere Ansätze, die auf Bundesebene gemacht werden, wie beispielsweise die Reform des Wohngelds mit 635 Millionen € im Jahr 2017.
Ich habe diese Zahlen von der Bundesebene nicht umsonst genannt. Ich will durchaus nicht in Abrede stellen, dass diese Landesregierung, diese Wohnungsbauministerin, bemüht ist, vieles zu veranstalten. Aber angesichts der Dimension des Problems, vor dem wir stehen – ein Kollege aus meiner Stadtverordnetenversammlung in Darmstadt hat einmal ausgerechnet, wir haben einen Investitionsbedarf von 1,2 Milliarden € nur in Darmstadt, Kollege Fürst, jetzt bei den GRÜNEN, früher 24 Jahre SPD-Mitglied –, muss man akzentuieren, dass wir von der momentanen Regelung, dass die Verantwortung für die Wohnungspolitik im Föderalismuskompromiss auf die Länder übertragen worden ist, zu einer Neuregelung kommen müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Einvernehmen auch mit den Kollegen, die im Programmprozess der SPD auf Bundesebene sind, halte ich es für richtig, eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Wohnungsbau und Regionalentwicklung“ in der Bundesrepublik Deutschland anzustoßen.
Das wird dem gerecht, was wir als Dimension der Problemlage haben. Ich schaue jetzt alle Fraktionen an; denn das wird die Herausforderung auch jetzt in den programmatischen Auseinandersetzungen sein.
Ich mache jetzt keine Bemerkung zum Thema EnEV und Energie. Dazu hat Kollege Lenders auch nichts gesagt, das steht nur im Antrag.
Nein, du hast nichts dazu gesagt, das steht nur im Antrag. – Okay, wenn du es haben willst: KfW-Förderprogramm „Energieeffizientes Bauen“, 2 Milliarden € ausgelegt.
Aber ich gebe dem Kollegen Lenders an einer Stelle recht
na ja, warum nicht, wenn er etwas Kluges sagt –, nämlich bei der Frage der Nachhaltigkeit der EnEV. Ich weiß, dass es richtig wäre und dass viele, die in dem Bereich un
terwegs sind, sagen: Lasst doch einfach einmal ein Jahr oder eineinhalb Jahre die EnEV liegen. – Ich habe jetzt in einem Referat gelernt, dass es wichtig wäre, den Grenzpunkt zu berechnen, an dem die Investition des Kapitals für die energetische Qualifizierung von Wohnungen kompatibel gemacht werden muss mit der entsprechenden Förderung. Das kann man machen. Dafür bin ich sehr, dafür streite ich auch. Das wollte ich hier noch einmal hinterlegen.
Darüber hinaus wird über eine sogenannte Grundsteuer C diskutiert; das ist auch eine Bundesangelegenheit. Das trifft nicht viele. Aber all denjenigen, die meinen, mit einem leer stehenden Grundstück spekulieren zu können, aus welchen Gründen auch immer, sollte man ein Stück Motivation geben, dieses Grundstück schneller zu bebauen. Das ist eine der Möglichkeiten.
Letzte Bemerkung – eigentlich habe ich noch drei Minuten. Die letzte Bemerkung möchte ich noch einmal an die Landesregierung richten und einen sehr konkreten Fall ansprechen: das Agieren des hessischen Finanzministers. Wir haben unseren Kritikpunkt an der BImA, weil wir es für falsch halten, dass dort zu Höchstgeboten von den Kommunen gekauft werden muss. Da wäre es übrigens ganz nett, wenn sich die Kollegen der CDU im Deutschen Bundestag ein bisschen bewegen und diesen einen Satz im BImA-Gesetz streichen, zum Höchstgebot verkaufen zu müssen.
Aber das Land Hessen verhält sich auch nicht viel anders. Deshalb fordere ich den Finanzminister auf, einmal darüber nachzudenken, ob er tatsächlich jede Landesliegenschaft zum Höchstpreis verkauft oder ob er nicht vielmehr bereit ist, in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Grundstücke auch zum Bodenrichtwert zu veräußern. Das wäre ein Beitrag des Landes Hessen zur Lösung des Problems, was letztendlich auch die Grundstücke angeht.
Ich will damit schließen, dass wir folgende vier Punkte, die nicht ganz unerheblich sind, vor uns liegen haben:
Erstens. Die SPD-Fraktion hat einen Antrag eingebracht, unter anderem weitere 50 Millionen € für sozial gebundenen Wohnungsbau in einen Nachtragshaushalt einzustellen. Ich appelliere da insbesondere an die Kollegen der Koalition: Wir haben schon einmal an einem Punkt eine gemeinschaftliche Anstrengung unternommen, um etwas für den Wohnungsbau zu investieren. Ich will jetzt nicht noch einmal die Bemerkung des Kollegen Lenders in Richtung Nassauische Heimstätte akzentuieren – das machen wir später –, deshalb denken Sie einmal darüber nach.
Zweitens. Wir erwarten mit Spannung die Ergebnisse aus dem Bündnis für kostensparendes Bauen und insbesondere die Auswirkungen dieser auf die Hessische Bauordnung.
Drittens. Ich möchte ernsthaft darum bitten, dass die Verkaufspolitik für landeseigene Grundstücke überdacht wird und – es wurde schon gesagt – man dort in Flächen mit erhöhtem Wohnungsbedarf auf den Bodenrichtwert geht.
Viertens. Ich würde mir sehr wünschen, dass es bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag viele Parteien gäbe, die sich der Frage einer Gemeinschaftsaufgabe „Wohnungsbau und Regionalentwicklung“ tatsächlich und ernsthaft widmen würden. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns alle ziemlich einig – selbst die FDP –, dass Wohnen zur Daseinsvorsorge gehört. Wenn wir uns die Geschichte des Wohnungsbaus in Hessen und in der Bundesrepublik anschauen, dann stellen wir fest, dass die Phasen, in denen dereguliert worden ist, immer diejenigen Phasen waren, in denen die Preise für Wohnraum unabhängig vom Zinsniveau angestiegen sind, in denen die Anzahl der Sozialwohnungen zurückgegangen ist und in denen der Wohnungsmarkt angespannt war.
In den Zeiten, in denen es nach der Lesart der FDP reguliert zugegangen ist – ich sage das immer vor dem Hintergrund, dass es um Daseinsvorsorge geht –, ist das Gegenteil passiert. Die Wohnungsmärkte haben sich entspannt, und es sind mehr Wohnungen für Sozialhilfeempfänger und Empfänger von mittlerem Einkommen entstanden. Das Programm für mittlere Einkommen ist doch keine Erfindung dieser Regierung, sondern so etwas hat es schon vor vielen Jahren gegeben. Ich will jetzt keine Altersangaben von irgendjemandem machen.
Gripsi erinnert sich noch. – Um ein leicht verfremdetes Zitat von Gerhard Merz zu nehmen: Wenn jemand sagt: „Regulierung viel schlecht und Deregulierung viel gut“, dann ist das nicht die Lösung dessen, was wir hier zu besorgen haben. – Das noch einmal zu diesem Punkt.
Die letzten dreieinhalb Minuten möchte ich dem Inhalt des FDP-Antrags widmen. Frau Staatsministerin Hinz hat gesagt, die Internationale Bauausstellung würde nicht dazu beitragen, dass neue Wohnungen gebaut werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist sehr schön, dass wir hier so viele wohnungsbaupolitische Sprecher haben, die aus Frankfurt kommen, und dass es hier so viele gibt, die zwar nicht wohnungsbaupolitische Sprecher, aber Fraktionsvorsitzende sind und trotzdem aus Frankfurt kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich Ihre Reden über die Problemlagen in Frankfurt einfach einmal auf mich wirken lasse, dann müssten zumindest diese drei die größten Verfechter einer IBA sein, weil eine IBA genau das, was Sie an Problemen angesprochen haben, mit auf den Weg bringen könnte.
Ich nehme momentan aber wahr, dass die FDP – weil die Seite noch nicht voll ist – die IBA noch mit draufschreibt – –