Sie stellen sich hierher und sagen gleichzeitig, Sie würden das, was die LINKEN heute beantragen, in einer Rechtsverordnung machen. Herr Bauer, so ganz passt das nicht zusammen.
Was denn jetzt – aufseiten der Polizei, um deren Grundrechteschutz noch mehr zu gewährleisten und deren Interessen wahrzunehmen, oder wollen Sie das Gleiche wie die Linkspartei? Dann müssen Sie hier auch dazu stehen und das anders begründen.
Beides auf einmal geht nicht. Ich will Ihnen sagen, dass ich das Verhalten der Fraktionen von CDU und GRÜNEN – und leider hat die FDP im letzten Innenausschuss auch mitgemacht – mehr als gewöhnungsbedürftig finde.
Eigentlich ist es in diesem Haus üblich – ich würde sogar sagen, das ist eine Standardsituation –, dass man bei Gesetzentwürfen auch eine Anhörung durchführt.
Das ist hier die übliche Praxis. So gehört sich das, so finde ich, in einem demokratischen Haus, wie wir es hier haben. Kollege Schaus war schon bereit, weil die GRÜNEN den gleichlautenden Gesetzentwurf letztes Jahr, der übrigens aus Brandenburg stammt, schon eingebracht haben und der schriftlich angehört wurde, darauf zu verzichten und nur die mündliche Anhörung, die noch nicht stattgefunden hat, zu beantragen. Das ist das ureigenste Recht jeder Fraktion hier im Hessischen Landtag. Zu diesem Verfahren sollten
wir auch dringend zurückkehren. Es ist nicht in Ordnung, wie Sie sich hierzu im Innenausschuss verhalten haben.
Ich frage Sie noch einmal: Ist das der neue Stil von CDU und GRÜNEN, das zu ignorieren, was Fraktionen hier nach dem üblichen Verfahren möchten?
Ich will Ihnen noch einmal den Hinweis mitgeben: Die GRÜNEN haben gerade das an der alten Regierung von CDU und FDP immer wieder kritisiert. Ich will Ihnen noch einmal sagen, dass Mehrheit eben nicht gleich Wahrheit ist. Deswegen noch einmal der dringende Appell, wenn das jetzt zurück an den Innenausschuss geht – und deswegen finde ich es gut, dass die Linksfraktion das beantragt hat –, dass wir dann zu einer mündlichen Anhörung kommen, um zum eigentlichen Kern zu kommen.
Worum geht es denn bei der mündlichen Anhörung? – Bei der mündlichen Anhörung geht es darum, die Betroffenen zu hören, und zwar in einer öffentlichen Sitzung. Bei einer Rechtsverordnung haben Sie keine öffentlichen Stellungnahmen der Polizeigewerkschaften und der Betroffenen. In einer Ausschusssitzung mit einer öffentlichen mündlichen Anhörung könnten Sie die Betroffenen zu Wort kommen lassen, und das fordern wir an dieser Stelle ein.
Ich sage Ihnen auch noch zwei Sätze dazu, warum wir das inhaltlich nicht so wollen wie plötzlich auch die CDU hier. Wir haben gesagt, dass es in Hessen bereits eine taktische Kennzeichnung der Polizei in geschlossenen Einsätzen gibt. Ich weiß nicht, warum Sie, während Sie sich sonst immer so vor die Polizei stellen, diese Tatsache hier nie erwähnen. Es gibt bereits eine Kennzeichnung. Das Problem liegt woanders. Wenn wir über Transparenz in Großeinsätzen reden, reden wir vor allen Dingen über Polizei aus anderen Bundesländern.
Deswegen haben wir auch beantragt, dass, wenn es eine Regelung mit den Betroffenen geben sollte, es eine bundeseinheitliche Regelung geben muss. Wir haben den Innenminister auch in der letzten Runde hier im Plenum aufgefordert, das bei der Innenministerkonferenz einzubringen. Herr Innenminister, ich würde dann darum bitten, dass Sie dazu vielleicht noch einmal etwas sagen, wie weit Sie da mit Ihren Bemühungen gekommen sind.
Zum Schluss appelliere ich wirklich noch einmal eindringlich an Sie: Es geht hier darum, die betroffenen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die Grundrechtsverletzungen dadurch geltend machen, in einer mündlichen öffentlichen Anhörung zu hören. Das sind wir ihnen schuldig. Deswegen bitten wir darum, das zu tun.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kollegin Faeser hat hier eine Auffassung vorgetragen, die sie schon seit vielen Jahren vorträgt. Das ist auch eine Auffassung, die man vertreten kann.
Ich sage: Wir haben eine deutlich andere Auffassung. Wir streiten da in der Sache. Das ist auch gut so. Ich will das nur einmal kurz erwähnen, damit man das auch weiß. Sie haben diese Auffassung hier vertreten, dass man eine Anhörung und dass man ein Gesetzgebungsverfahren braucht. Frau Kollegin Faeser, andere Landesregierungen, an denen die SPD auch beteiligt ist, sehen das aber auch anders.
Also wird das selbst bei Sozialdemokraten auch anders gesehen. Wir haben die Kennzeichnungspflicht gerade in Rheinland-Pfalz eingeführt. Das wird derzeit auch in Nordrhein-Westfalen diskutiert. Die Schleswig-Holsteiner machen sich auf den Weg. In Hamburg gibt es Diskussionen darüber. Von daher finde ich, dass man unterschiedliche Wege wählen kann. Aber behaupten Sie doch nicht, dass der eine Weg, den Sie wählen, der verfassungsmäßig richtige ist, während alle anderen alles falsch machen. Von daher sollten wir da vielleicht auch ein bisschen abrüsten. So viel zur Frau Kollegin Faeser.
Ein weiterer Punkt, auf den ich in der Debatte eingehen möchte, sind die Ausführungen des Kollegen Schaus. Denn ich finde schon, dass man sich damit ein bisschen länger aufhalten muss. Herr Kollege Schaus, ich sage das hier noch einmal deutlich: Sie haben Probleme mit der Wahrheit. Daran sollten Sie arbeiten, Herr Kollege Schaus.
Erstens. Keiner hat diesen Themenkomplex auf die lange Bank geschoben, wie Sie gerade behauptet haben. Wir haben das, was wir in der Koalitionsvereinbarung vereinbart haben, mit dem Innenminister durchgesprochen. Der Innenminister ist in Abstimmungsgesprächen zum Verordnungsentwurf und im Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem Hauptpersonalrat. Die Gespräche sind in vollem Gange. Sie stellen sich hierhin und sagen, das sei auf die lange Bank geschoben worden, und hier würde ohne die Betroffenen gehandelt. Herr Kollege Schaus, Sie haben offensichtlich ein Problem mit der Wahrheit.
(Hermann Schaus (DIE LINKE): Was ich weiß, ist noch lange nicht das, was Sie wissen! Sie sind doch in der Regierung!)
Dann erzählen Sie hier, es gäbe unterschiedliche Auffassungen, was die Regelung zwischen GRÜNEN und CDU anginge. Auch das stimmt nicht. Wir haben eine Koalitionsvereinbarung, auf die wir uns geeinigt haben. Das ist die Grundlage dessen, wie wir handeln. Es ist eben so, Herr Kollege Schaus, dass Sie hier nicht einfach Dinge in den Raum stellen können, die so nicht stimmen.
Auch die Behauptung, dass das nicht angehört worden ist und dass man sich damit nicht beschäftigt hat, ist so ein
Fall. Nur für die, die anwesend sind: Das ist es, wovon Herr Schaus meint, man habe sich nicht damit beschäftigt.
Das sind die Anhörungsunterlagen zu dem Gesetzentwurf, den Sie 1 : 1 abgeschrieben haben. In der Tat haben Sie aber den Bereich, wo es um Rechtsstaatlichkeit und um die ganzen Rechtsstaatsprinzipien in unserem Gesetzentwurf geht, ausdrücklich weggelassen. Für die, die das vielleicht noch nicht wissen, will ich es noch einmal zitieren. Da steht nämlich in unserem Gesetzentwurf, und das haben Sie weggelassen:
Polizeivollzugsbeamte üben im Einsatz vornehmste rechtsstaatliche Privilegien aus. Insbesondere im Bereich der Gefahrenabwehr, aber auch bei der Strafverfolgung greifen sie häufig in Rechte Dritter ein und müssen bisweilen sogar Grundrechte beeinträchtigen. Die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols durch die Polizei ist ein zwingender und zentraler Aspekt des demokratischen Rechtsstaats.
Das sind die Prinzipien, auf denen unser Rechtsstaat fußt, und diese streichen Sie aus der Begründung heraus. Sie müssen einmal begründen, warum Sie das tun, Herr Kollege Schaus. So viel nur einmal zum Warmwerden.
Zweiter Punkt. Ich finde, wir haben diesen Komplex ausgiebig diskutiert. Wir haben das Für und Wider für Verordnung und Gesetzentwurf diskutiert. Wir sind nicht der Auffassung, dass wir das über einen Gesetzentwurf machen müssen. Ich verstehe, dass Sie diese politischen Spielchen gerne spielen möchten, weil wir jetzt etwas machen, bei dem Sie gern dabei wären. Aber wir machen das eben ohne Sie, weil wir Sie dafür nicht brauchen, Herr Kollege Schaus. Das ist einfach so.
Wir haben das in der Koalitionsvereinbarung vereinbart, und wir setzen das jetzt um. Das ärgert Sie, Herr Kollege Schaus. Aber damit muss ich Sie eben auch alleinlassen.
Deswegen, Herr Kollege Schaus, brauchen wir auch keinen Gesetzentwurf, weil wir es eben über eine Verordnung machen. Ich habe das schon gesagt. Der Innenminister ist da auf dem besten Weg. Im Übrigen müssen Sie doch einmal Folgendes erklären. Der Kollege Bauer hat das gerade hier auch schon getan. Jetzt erzählen Sie uns allen, wie wichtig dieses Anhörungsverfahren ist.
Sie erzählen, wie wichtig das Gesetzgebungsverfahren und wie wichtig die Beteiligung der Verbände und aller anderen ist. Und jetzt lese ich Ihnen einmal vor, was Sie in der 18. Wahlperiode zu dem gleichen Gesetzentwurf, den Sie abgeschrieben haben, gesagt haben. Zitat vom Kollegen Schaus:
Aufgrund der gemachten Erfahrungen halten wir eine unverzügliche Verordnung zur Kennzeichnungspflicht durch den Innenminister für unabdingbar und auf Grundlage der Berliner Erfahrung für die derzeit bessere Lösung.
Dann stellen Sie sich hierhin und erzählen uns allen, dass wir unbedingt ein Gesetz brauchen, damit wir alle Betroffenen einbinden. Beim letzten Mal haben Sie genau das Gegenteil von dem erzählt. Sie müssen doch einmal erklären, warum Sie das gerade hier tun.
Es gab eine lange öffentliche Debatte. Ich glaube, seit über 20 Jahren wird in diesem Land darüber diskutiert, ob man Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte kennzeichnet. Das macht man nicht aus Misstrauen den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gegenüber, sondern das macht man, damit ein Polizeibeamter transparent den Bürgerinnen und Bürgern gegenübersteht. Das ist im Übrigen im Einzeleinsatz für den Polizeibeamten eine ständige Übung. Polizeibeamte tragen im Einzeldienst ein Namensschild.