dards zu hinterfragen sind. Hierüber müssen wir uns jedenfalls unterhalten. Ich bin aber bei Ihnen, dass man dies diskutieren kann. Es ist nicht so, dass wir hierüber nicht streiten sollten. Es ist für die Patienten in diesem Land sicherlich ein notwendiger Streit, den wir zu führen haben.
Letzter Punkt. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist richtig. Er entledigt uns aber nicht der Aufgabe, im Krankenhausbereich weitere Reformen vorzunehmen. Wir haben in diesem Land vor allen Dingen das Problem, dass wir in unserem Ballungsraum, in der Region Rhein-Main, in der wir uns heute befinden, die weit bis nach Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg reicht, in den sogenannten Maximalversorgern, also den großen Krankenhäusern, eine massive Überversorgung haben.
Es ist gerade angesprochen worden, dass CDU und SPD – Herr Kollege Dr. Spies – eine Teilprivatisierung der Horst Schmidt Kliniken vorgenommen haben. Das ist ein Schritt gewesen, den ich noch am Montag mit dem Gesundheitsdezernenten der SPD diskutiert habe. Dieser Verkauf wird auch von den Sozialdemokraten mitgetragen, also scheint das Verhältnis zur privaten Seite etwas entspannter zu sein, was ich begrüße. Aber natürlich wäre bei dieser Diskussion in den letzten Jahren nicht nur die Frage zu diskutieren gewesen: „Gibt es einen privaten Partner?“, sondern ob es möglicherweise auch Partner im stationären Bereich gibt, mit denen man zusammenarbeiten kann.
Schauen Sie allein über die Landesgrenzen. Eine Frage, die wir z. B. in Wiesbaden immer diskutiert haben, war, ob es nicht sinnvoll ist, mit den Universitätskliniken in Mainz zusammen etwas zu machen. Die Krankenhausförderung endet – der Staatssekretär weiß das – an der Landesgrenze. Diese Landesgrenzensituation ermöglicht es uns eigentlich nicht, außerhalb dieser Gesetzgebung sinnvolle Strukturen zu finden, zu sagen: Wir wollen möglicherweise mit einem Krankenhaus in einem anderen Bundesland kooperieren. – Mit dieser Frage sollten wir uns dringend auseinandersetzen. Das sind Zustände, die sehr antiquiert sind und sicherlich nicht die Strukturen abbilden, die wir eigentlich bräuchten.
Vielen Dank. – Allerletzter Punkt. Das, was ich gerade angedeutet habe, die Überversorgung im stationären Bereich bei den Maximalversorgern wird ein Thema sein, dem sich die FDP widmen wird. Ich bin der festen Überzeugung, meine Damen und Herren, dass wir in diesem Bereich leider Strukturen vorhalten, die dafür sorgen, dass der Euro an anderer Stelle eben nicht ausgegeben werden kann. Das ist ein großes Thema, es ist ein dickes Brett, weil auch völlig klar ist, dass niemand sein Krankenhaus vor Ort oder vielleicht einen Teil davon gern zur Disposition stellt.
Ich will aber auch sagen: Als ich mich im letzten Jahr einer Knieoperation habe unterziehen müssen, habe ich diese in Heidelberg vornehmen lassen. Ich habe mich damals gefreut, dass ich in dieser Klinik halb Wiesbaden getroffen habe. Anscheinend sind die Leute schon bereit, 100 bis 150 km weit zu fahren, wenn sie vor Ort eine spezielle Operation durchführen lassen wollen. – Frau Wissler, das waren nicht nur Privatversicherte, um Ihre Frage vorwegzunehmen, die ich in Ihren Augen lese, sondern sie waren auch gesetzlich versichert.
(Beifall bei der FDP – Heiterkeit bei der SPD – Ja- nine Wissler (DIE LINKE): Ich habe doch gar nichts gesagt! – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jetzt würde ich mir aber Sorgen machen!)
Frau Wissler, es ist wie beim Fußball, Antizipation ist ein ganz wichtiger Punkt. Das Antizipieren von Spielabläufen wird die deutsche Nationalmannschaft gleich an den Tag legen.
(Beifall bei der FDP – Norbert Schmitt (SPD): Die FDP schwächelt manchmal schon bei Standardsituationen!)
Herr Kollege, das kann sein. Aber wenn wir beim Thema Antizipation musterhaft sind, freut mich das. Vielen Dank.
Um den Gedanken zu Ende zu führen: Menschen sind bereit, für geplante Eingriffe möglicherweise eine höhere Wegstrecke in Kauf zu nehmen, wenn die Qualität stimmt. Dann muss man sich die Frage stellen, ob man in einer Stadt wie Wiesbaden drei große Krankenhäuser braucht. Diese Frage müssen wir uns stellen. Damit wird nämlich auch die Wirtschaftlichkeit jeder anderen Klinik infrage gestellt. Insofern hoffe ich, dass wir dieses Gespräch mit der Landesregierung zielführend führen werden.
Die FDP-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu. – Herr Dr. Spies, Sie bekommen wieder keine Unterstützung von uns, vielleicht klappt es wann anders. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Für die Regierung hat Herr Staatssekretär Dr. Dippel das Wort. Auch bei Regierungsmitgliedern sei erlaubt, zu sagen, dass sie das erste Mal reden. Das tut er heute. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema Krankenhausversorgung und Leistung der Pflege insgesamt wird uns noch viele Jahre beschäftigen und beschäftigen müssen. Ich finde es gut, dass wir unterschiedliche Positionen haben und dass diese deutlich gemacht werden.
Ich will noch einmal stichwortartig das zu beschließende Gesetz skizzieren. Es geht darum, Planungssicherheit für die Investitionsmaßnahmen zu finden. Ab 2016 soll die Entscheidung über die Art und den Zeitpunkt der Investition eigenverantwortlich vor Ort vorgenommen werden. Das ist ein wesentliches Merkmal dieses Gesetzes.
Es gibt einen weiteren Punkt, an dem wir Konzernstrukturen unterstützen. Das ist in den Redebeiträgen auch deutlich geworden. Es ist wichtig, dass man die Finanzmittel bündeln und vor Ort entscheiden kann, wo sie effektiv einzusetzen sind. Damit haben wir auch einen kleinen Anreiz für den Verbund Bildung gegeben.
Es geht auch darum, die Betriebskostenförderung als auch die Investitionskostenförderung nach objektiven Kriterien der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses auszurichten. Das kann man vor Ort am besten bewerten. Ich kann es
Es ist auch angesprochen worden: Wir müssen auf Bundesebene weiter die dicken Bretter bohren, um die Förderung dieser Mittel sicherzustellen. Ich weiß, dass es da noch einiges zu tun gibt. Der Minister gehört dort den entsprechenden Arbeitsgruppen an und wird die hessische Position vertreten.
Die Planungssicherheit wird auch dadurch erhöht, dass der Anspruch auf die Auszahlung der Jahrespauschale zur Finanzierung der förderfähigen Investitionsvorhaben abgetreten werden kann. Das ist ein richtiger Schritt, der auch bei der Diskussion in der Anhörung zum Tragen gekommen ist.
Bei vielen Terminen vor Ort ist mir auch zugetragen worden, dass die Mittel nicht geringer ausfallen als bei der Einzelförderung. Das wird auch nicht so sein, damit man eine Grundlage für die Planung hat. Die Förderung muss auch der Kostenentwicklung angepasst werden.
Was noch gar nicht erwähnt worden ist, oder ich habe es überhört, ist das Sonderprogramm über ca. 120 Millionen €, das wir zusätzlich zum normalen Bauprogramm auf den Weg bringen. Das wird einen Schub bei den Krankenhäusern vor Ort bringen.
Ein weiterer Punkt ist die Mitbestimmung. Sie wird weiter in den Mittelpunkt gerückt. Auch zukünftig wird der Landespflegerat im Landeskrankenhausausschuss vertreten sein. Nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern auch Krankenschwestern und Krankenpfleger sollen Verantwortung übernehmen; denn sie sind an der Basis und wissen, um was es geht. Sie können uns wertvolle Hilfe bei dem gesamten Verfahren geben. Das ist ein ganz wichtiger und wesentlicher Punkt des neuen Gesetzes.
Ein Kritikpunkt, den wir bei den Diskussionen immer wieder gehört haben, ist, dass die Steuerungsmöglichkeiten bei der Krankenhausplanung nicht mehr von Landesseite gegeben sind. Das ist falsch. Es besteht überhaupt keine totale Freiheit, vor Ort das zu tun, was man will. Es ist eine Grenze eingezogen worden.
Ab 10 Millionen € müssen wir eine grundsätzliche Genehmigung vornehmen. Wir haben vor, die Bewilligungen der Pauschalen mit Auflagen und Bedingungen zu verknüpfen. Ich nenne das Thema Hygiene und ich nenne das Thema Qualitätssicherung. Das ist der richtige Weg, um einen Zügel zu haben, mit dem wir weiterlenken können.
Das Thema Versorgungsatlas ist angesprochen worden. Er ist sehr gut angekommen. Ich merke das aufgrund von Reaktionen vor Ort. Er gibt einen Überblick und Bewertungen. Vielleicht kann man auch Kennzahlensysteme entwickeln, um Vergleichbarkeiten herzustellen.
Mein Fazit heißt: Es ist in intelligenter Weise gelungen, unternehmerische Freiheit vor Ort mit notwendiger staatlicher Steuerung zu verknüpfen. Die Krankenhauslandschaft und die Krankenhausträger werden mit diesem Gesetzentwurf gestärkt. Wichtig ist die verlässliche Planungssicherheit, dass die Investitionsmittel zur Verfügung gestellt und noch mehr Eigenverantwortung und Mitbestimmung ermöglicht werden.
Ich kann nur empfehlen, dieses Krankenhausgesetz so zu beschließen. Ich gehe jetzt nicht auf das ein, was Herr Dr. Spies zu den Personalstandards vorgetragen hat. Herr Minister Grüttner hat das während der ersten Lesung schon einmal vorgetragen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann komme ich zur Abstimmung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Verbesserung der Krankenhausversorgung und zur Anerkennung von Leistungen in der Pflege. Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zuzustimmen vermag, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass bei Zustimmung von SPD und DIE LINKE und bei Ablehnung der übrigen Fraktionen des Hauses dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung nicht angenommen worden ist.
Ich lasse den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass nach zweiter Lesung durch Zustimmung der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Ablehnung von SPD und DIE LINKE dieser Gesetzentwurf angenommen worden ist und damit zum Gesetz erhoben wird.
Noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend miserable Finanzsituation des Landes, Drucks. 19/567. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 78 und kann, wenn nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 11 aufgerufen werden. – Das ist der Fall.
Ebenso eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Aufnahme syrischer Flüchtlinge, Drucks. 19/568. Die Dringlichkeit wird bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 79, und wir können ihn, wenn nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 73 aufrufen. – Dem wird auch zugestimmt, dann verfahren wir so.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2013/2014 – Drucks. 19/524 zu Drucks. 19/387 –
sche Leitlinien der Landesregierung weisen Weg zu generationengerechter Haushaltsund Finanzpolitik – Drucks. 19/511 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend miserable Finanzsituation des Landes – Drucks. 19/567 –
Wie Sie wissen, findet die Abstimmung über die Einzelpläne erst nach den Beratungen statt. Wie Sie der Anlage zu Tagesordnungspunkt 11 entnehmen können, beträgt die Redezeit über den gesamten Haushaltsplan zehn Minuten, ohne Begrenzung für die einzelnen Rednerinnen und Redner, d. h. jede Fraktion kann sich die ihr zustehende Redezeit je nach Geschmack aufteilen. Ich werde jetzt die Einzelpläne nicht einzeln aufrufen. – Zunächst erteile ich Herrn Kollegen Decker das Wort zur Berichterstattung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung und des Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2013/2014, Drucks. 19/387.
Die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses lautet: Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD, der LINKEN und der FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, zu den Einzelplänen die nachfolgenden Beschlüsse zu fassen. – Ich erspare mir, diese jetzt vorzutragen, das entnehmen Sie bitte zu den Einzelplänen der Drucksache. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank für die Berichterstattung, Herr Decker. – Meine Damen und Herren, zwei Hinweise: Ich glaube, es ist gerecht, dass wir, wenn wir länger als bis 18 Uhr tagen, die öffentlichen Fernseher im Hause abschalten, damit hier debattiert und nicht draußen gejubelt wird.