Normalerweise gebe ich Schreiben, die ich an eine Firma schreibe, nicht einfach heraus. Ich werde Ihre Frage aber zum Anlass nehmen, nachzufragen, wo die Antwort bleibt, um dann zu schauen, inwieweit man weiter aktiv werden kann.
Es ist wie immer das Grundproblem, dass Entscheidungen zu solchen Fragen nicht in der Politik getroffen werden, sondern von Unternehmen. Uns bleibt oft nicht viel anderes übrig, als zu appellieren. Besondere Wünsche auf irgendeine Unterstützung – von der Firma für irgendwelche anderen Bereiche – sind ebenfalls nicht an uns herangetragen worden.
Insofern werde ich noch einmal nachfragen. Sehen Sie es mir bitte nach: Die Korrespondenz aus meinem Minister
büro geht selbstverständlich nicht überallhin. Den wesentlichen Inhalt des Schreibens habe ich Ihnen vorgetragen.
Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie geschrieben haben und jetzt noch einmal nachfragen wollen, jedoch aus Ihrer Sicht weitere Möglichkeiten, sich für den Erhalt des Standortes und der Zahl der Arbeitsplätze einzusetzen, nicht sehen?
Das ist nicht unbedingt gesagt. Es gibt durchaus Situationen, wo Firmen beispielsweise sagen, dass sie eine bestimmte Überbrückung brauchen, dass es um eine Bürgschaft geht oder man ihnen sonst wie behilflich sein kann. Das setzt voraus, dass ein solches Kommunikationsangebot von unserer Seite auch wahrgenommen wird. So wie ich das einschätze – das ist nur eine Ferndiagnose aufgrund von Zeitungslektüre –, ist das eher die Entscheidung in einem eher großen Unternehmen mit vielen Niederlassungen. Da geht es nicht um eine Firma an einem Ort in einem Besitz. Beispielsweise hätte sich ein Familienunternehmer schon längst gemeldet. Da bin ich mir sicher.
Wie bewertet sie die Arbeit des Fördervereins „Freunde und Förderer des Wildparks Tiergarten Weilburg e. V.“ für den Tierpark des Forstamts Weilburg?
Herr Abg. Eckert, die Unterstützung, die dem staatlichen Wildpark Tiergarten Weilburg durch das ehrenamtliche Engagement des Fördervereins Freunde und Förderer des Wildparks Tiergarten Weilburg zugutekommt, ist nachhaltig sehr wertvoll und ergänzt die Arbeit des Wildparks in vielfältiger Form.
Frau Ministerin, außer dass Sie meine Einschätzung teilen: Wie unterstützt konkret die Landesregierung diese Arbeit, weil sie unmittelbar der staatlichen Einrichtung Forstamt Weilburg zugutekommt?
Ich habe im Moment nicht im Kopf, ob wir den Wildpark materiell fördern. Das müsste ich Ihnen nachreichen. Ich weiß nur, dass wir derzeit hier, ausgelöst durch einen Rechnungshofbericht, eine Diskussion haben – ich weiß nicht, ob Sie darauf anspielen –, dass auf der einen Seite die Amtsleiter der Forstämter nicht mehr im Vorstand sein sollen. Bei den Wildparks insgesamt sind die Satzungen inzwischen verändert worden.
Es gibt nach wie vor eine Diskussion um den kostenfreien Eintritt für Fördervereinsmitglieder in Wildparks. Das hat bislang so stattgefunden. Der Rechnungshof hat dies moniert. Zumindest bei der Alten Fasanerie gab es jetzt eine Satzungsänderung, dass die Fördermitglieder nur die Hälfte des Eintrittsgeldes für eine Jahreskarte bezahlen müssen. Das heißt, es gibt auch für die Fördermitglieder einen Anreiz, Fördermitglied zu sein.
Der Verein Wildpark Weilburg hat diese Satzungsänderung noch nicht vollzogen. Es gibt seitens des Landes die Notwendigkeit, mit dem Förderverein darüber weiter zu diskutieren, weil das Monitum des Rechnungshofs im Raum steht. Der andere Verein hat sich daran gehalten, dass mit dem Rechnungshof eine Vereinbarung getroffen wurde, wie man dem Rechnung tragen kann – auf der einen Seite dem Monitum und auf der anderen Seite der Möglichkeit, die Fördervereinsmitglieder zu unterstützen.
Im Kellerwald ist es so, dass die Fördervereinsmitglieder keinerlei Rechte haben, schon vorher nicht, auch jetzt nicht. Ich hoffe, dass wir auch beim Wildpark Weilburg zu einer gütlichen Einigung kommen.
Würden Sie mir zusammengefasst zustimmen – wenn die Landesregierung schon immer postuliert, dass das Ehrenamt wichtig ist –, dass es deswegen ein richtiger und notwendiger Schritt auch durch diese Unterstützung der Mitglieder wäre, damit sie werbend für diesen Verein und damit für diesen Tierpark eintreten, sich nicht vom Grundgedanken, das sei mit 3,50 € getan, leiten zu lassen, sondern dieses Ehrenamt durch freien Eintritt oder die Halbierung des Eintritts zu unterstützen?
Das Angebot, dass wir weiterhin die Hälfte des Eintrittsgeldes erstatten, ist gegeben. Das halte ich auch für sinnvoll, da man so den Fördervereinsmitgliedern im Sinne der Unterstützung des Ehrenamts eine Erleichterung gibt. Das ist für den Wildpark gut, das ist aber auch eine Anerkennung für diejenigen, die ehrenamtlich arbeiten. Gleichzeitig wissen Sie, wir haben den Rechnungshofbericht und müssen agieren. Ich hoffe, dass Sie uns darin unterstützen, dass wir zu einer Einigung kommen.
Wie viele Schulen insgesamt und wie viele Gymnasien haben sich, unterschieden nach den verschiedenen Modelltypen und den jeweiligen Jahrgängen, für eine Rückkehr von G 8 zu G 9 entschieden?
Herr Abg. Greilich, ich gebe Ihnen den Sachstandsbericht mit Stand vom 11. Juli 2014. Danach haben 50 Schulen in ihren Gremien entsprechende Beschlüsse für die Mitnahme laufender Jahrgänge getroffen. Es wurden anonymisierte Befragungen an 50 Schulen durchgeführt, das bedeutet gleichzeitig: für 75 Jahrgänge. Das verteilt sich wie folgt: 29 Gymnasien mit insgesamt 41 Jahrgängen, zwei Mittelstufengymnasien mit insgesamt drei Jahrgängen und 19 kooperative Gesamtschulen mit insgesamt 28 Jahrgängen.
Ausgezählt sind 49 dieser 50 Schulen bzw. 72 dieser 75 Jahrgänge. Danach ist das Gesamtergebnis so, dass bei G 8 38 Jahrgänge bleiben, zu G 9 komplett wechseln aufgrund einstimmiger Beschlüsse zehn Jahrgänge; und die Möglichkeit der Einrichtung paralleler G-8/G-9-Klassen ergibt sich für 24 Jahrgänge.
Aufgeteilt nach den Schulformen sieht das wie folgt aus: Im Gymnasium bleiben 24 Jahrgänge bei G 8, für 16 Jahrgänge ergibt sich die Möglichkeit paralleler G-8- und G9-Klassen, ein Jahrgang wechselt komplett zu G 9, in der Summe 41 Jahrgänge. Für die Mittelstufengymnasien: Zwei Jahrgänge bieten parallel G-8/G-9-Klassen an; ein Jahrgang wechselt komplett zu G 9, also drei Jahrgänge. An den kooperativen Gesamtschulen bleiben 14 Jahrgänge bei G 8, für sechs Jahrgänge ergibt sich die Möglichkeit, parallele G-8/G-9-Klassen anzubieten, und acht Jahrgänge wechseln komplett zu G 9, in der Summe also 28 Jahrgänge.
Ich darf noch hinzufügen: Die durchschnittliche Beteiligung der Eltern an der anonymisierten Befragung beträgt nach derzeitigem Stand 84,9 %.
Herr Kultusminister, ist absehbar, ob sich die anonymisierte Befragung und deren Ergebnisse in den tatsächlichen Anmeldezahlen auch widerspiegeln?
Herr Abg. Degen, das kann von vornherein nur für den Fall der Parallelität von G-8- und G-9-Klassen zutreffen. Da läuft im Moment das Anmeldeverfahren. Dazu haben wir deshalb zurzeit noch keinen umfassenden Überblick.
Entspricht es dem Kenntnisstand der Landesregierung, dass laut einem Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin des Bundessozialministeriums bei der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Sport-, Musik- und Fastnachtsvereine sowie Kirchengruppen und Feuerwehren nicht Adressaten der Regelung seien?
Herr Abgeordneter, das genannte Schreiben, das aufgrund einzelner Formulierungen, die Sie eben zu Recht wiedergegeben haben, für einige Irritationen gesorgt hat, hat dazu geführt, dass ich mich an das Bundesministerium gewandt habe, um die Klarstellung bei den Formulierungen zu erfragen, weil es dem Schutzzweck des Bundeskinderschutzgesetzes nicht entsprechen würde, wenn es eine Unterscheidung innerhalb der freien Träger gibt.
Es gibt bisher noch keine entsprechende Antwort und Klarstellung des Bundesministeriums. Sobald die mich erreicht hat und ich weitere Informationen habe, bin ich gerne bereit, Sie zu informieren.