Wir werden das Gesetz natürlich anpassen; aber wir werden das Gesetz auf der Grundlage einer Einigung der Verhandlungspartner anpassen. Dies werden wir im nächsten Jahr abbilden; und in diesem Jahr werden wir dafür sorgen, dass die Landesmittel, die zur Verfügung stehen, den Trägern sehr unbürokratisch und schnell zur Verfügung gestellt werden. Die Träger haben sich auch damit einverstanden erklärt, die Zeit nutzen zu wollen, bis sie sich gemeinsam auf eine neue Fördersystematik geeinigt haben. Insofern ist der Vorschlag einer Verdoppelung schlicht und einfach verfrüht und nimmt die Verhandlungen vorweg, die erst geführt werden sollen.
Sie schlagen ebenso vor, dass eine weitere Betreuungszeitkategorie eingeführt werden solle. Diese Diskussion haben wir immer wieder geführt, und damals wie heute ist darauf hinzuweisen, dass die Landesförderung der Kinderbetreuung nicht in direktem Zusammenhang mit der Mindestpersonalbemessung steht. Die Landesförderung erfolgt vielmehr pauschaliert und kindbezogen. Die bereits vorher im Bereich der U-3-Förderung stehenden Betreuungszeitkategorien wurden mit dem Hessischen Kinderförderungsgesetz übernommen, allerdings mit deutlich höheren Förderpauschalen.
Auch das wird in der Diskussion immer wieder vergessen: Die kindbezogene Förderung, die stichtagsbezogene Erfassung von Kindern, war auch vor dem Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes bereits gegeben, nämlich im Bereich der unter Dreijährigen; momentan wird sie auf alle Kinder übertragen. Insofern finde ich, dass wir durchaus aufpassen müssen, nicht tatsächlich das Kind mit dem Bade auszuschütten.
Für Kinder unter drei Jahren haben wir ganz besonders darauf geachtet, dass die Betreuung zweier Kinder in der Kategorie bis 25 Wochenstunden weitgehend der Förderung und Betreuung eines Kindes in der Kategorie über 25 Wochenstunden entspricht, sodass den Trägern kein Nachteil daraus entsteht, einen Platz mit mehr Kindern zu besetzen. Bei allen Diskussionen über das Kinderförderungsgesetz und die Betreuung und Erziehung von Kindern in Kindertagesstätten muss das Kindeswohl immer beachtet werden und im Vordergrund stehen.
Ich bitte immer wieder, darüber nachzudenken, ob die Betreuung von Kindern im Alter von einem Jahr, einem Dreivierteljahr oder eineinhalb Jahren von 50 Stunden in der Woche, also von zehn Stunden am Tag, von montags bis freitags, noch eindrücklich mit dem Kindeswohl zu vereinbaren ist. Diese Frage müssen wir diskutieren. Es geht hier nicht nur um Betreuung; es geht bei all den Punkten, die wir hier vornehmen, auch um das Kindeswohl. Das müssen wir immer sehen.
Insofern werden wir bei der Evaluierung auch die Punkte Kleinkitapauschale und weitere Stichtage – dazu sage ich gleich noch einen Satz – in den Blick nehmen. Ebenso werden wir uns nicht auf den Weg begeben, Tagespflegepersonen, die in der Dispositionsfreiheit der Jugendämter sind, in eine gesetzliche Regelung aufzunehmen, wie Sie das gemacht haben.
Ob es tatsächlich einen zweiten Förder- oder Stichtag geben muss, wird sich auch im Rahmen der Evaluation erweisen. Ich habe ziemlich viele Briefe erhalten, gemäß derer, wenn ich sie alle umsetzen würde, ich eigentlich jeden Tag eines Monats in einen neuen Stichtag umwandeln müsste, da der eine den 15. Januar und der Nächste den 1. Februar, den 1. März, den 15. März, den 15. April, den 20. Juli oder sonst etwas nennt.
Herr Merz, wir werden sehen, ob das, was die Kinder- und Jugendhilfestatistik ergibt, tatsächlich der richtige Zeitpunkt ist. Das haben wir, wenn es darum geht, ob es im Bereich des U-3-Ausbaus, bei dem wir eine besondere Dynamik haben, wofür ich ausgesprochen dankbar bin, noch einmal besondere Hilfestellungen gibt, geregelt. Außerhalb der Systematik des Kinderförderungsgesetzes gibt es einen zweiten Stichtag – zum 15. September eines jeden Jahres, in diesem und im nächsten Jahr –, damit diejenigen freien Träger und Kommunen, die bei dem Ausbau von U-3-Plätzen unglaubliche Anstrengungen unternehmen, nicht eineinhalb Jahre lang auf finanzielle Zuwendungen warten müssen. Das beinhaltet noch einmal ein Volumen von rund 6 Millionen €, geplant für die nächsten zwei Jahre. Das tragen wir außerhalb des Kinderförderungsgesetzes, und das ist eine klare Entlastung für die freien Träger und Kommunen. Aber daraus abzuleiten, dass damit generell ein zweiter Stichtag eingeführt wird, ist nicht unbedingt gegeben, sondern wir warten die Evaluierung ab.
Es gibt in dem Gesetzentwurf durchaus Potenzial, über das sich diskutieren lässt. Nach meiner Auffassung wäre dies jetzt aber viel zu früh, weil die Umsetzungszeiten überhaupt noch nicht gegeben sind. Deswegen ist einiges von dem, was vorgeschlagen worden ist, schlicht und einfach unausgereift. Wir werden dafür sorgen, dass wir die Gesetzesevaluierung aus dem Dialog mit den Verbänden und den Erkenntnissen daraus vornehmen und damit eine gute und fundierte Grundlage für eventuelle Änderungen des Kinderförderungsgesetzes erhalten.
Vielen Dank, Herr Staatsminister Grüttner. – Ich habe jetzt noch einmal eine Wortmeldung des Kollegen Merz von der SPD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege. Sie haben fünf Minuten. Ich bitte Sie, diese auch einzuhalten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Diese werde ich nicht brauchen. Ich will einen einzigen Satz zu dem Kollegen Bocklet sagen. Es geht hier nicht darum, dass mir das gefällt. Das war nun wirklich unter jedem Niveau, einfach so zu tun, als würde die SPD-Fraktion zu meinem persönlichen Wohlgefallen hier einen Gesetzentwurf einbringen.
Ich finde, da haben Sie die Kollegin Wiesmann weit rechts überholt, aber das ist Ihre eigene Verantwortung.
Jetzt zu dem ernsthaften Teil der Debatte. Herr Minister, ich habe mich noch einmal zu Ihrer Bemerkung zu Wort gemeldet, wir würden hinter den Regelungen der Rahmenvereinbarung Integrationsplatz zurückbleiben. Wenn man will, kann man das so sehen. Man kann es auch so sehen, dass wir uns bewusst auf einen Regelungstatbestand beschränkt haben, und zwar auf den, der in der Logik Ihres eigenen Gesetzes liegt.
Ich habe schon letztes Jahr in der Debatte darauf hingewiesen – ich mache es jetzt erneut –, dass wir gemäß der Logik des Gesetzes bei der Berechnung der Gruppengröße unterschiedliche Anrechnungsfaktoren für ein- bis zweijährige, für zwei- bis dreijährige und für drei- bis sechsjährige Kinder haben. Das ist, wenn man will, in Ordnung, weil es da durchaus unterschiedliche Betreuungsbedarfe gibt. Wenn man das aber als logisch und richtig unterstellt, dann wird man bei der Festlegung von Standards für die Berechnung von Gruppengrößen doch die viel bedeutsamere Lebenslage einer Behinderung nicht ausstellen können. Das wäre doch noch viel wichtiger. Deswegen bleiben wir in diesem Punkt in der Logik des Gesetzes. Mit dieser Regelung wird natürlich eine bestimmte Fachkraft-Kind-Relation festgelegt, die in diesem Fall zugunsten der behinderten Kinder ist. Deswegen wird auch ein Teil der Personalsituation hiermit geregelt.
Darauf haben wir bewusst verzichtet. Es liegt in der Zuständigkeit der Kommunalen Spitzenverbände und des Landeswohlfahrtsverbands, die Frage der zusätzlichen Fachkräftestunden zu thematisieren, weil wir das an keiner anderen Stelle im KiföG tun. Wir sind an dieser Stelle in der Logik Ihres Gesetzes geblieben. – Das war es zu Punkt eins.
Punkt zwei. Ich verstehe wirklich nicht, was Sie gegen die Verdoppelung der Pauschalen haben. Ich habe bis dato geglaubt, verstanden zu haben, dass Sie die 10 Millionen € genau auf dieser Geschäftsgrundlage gerechnet haben. Sie hatten auch einmal angekündigt, dass es eine gesetzliche Regelung in diesem Sinne geben wird und geben muss. Der Betrag steht im Gesetz. Wenn man mehr Geld ausgeben will, wird man nicht auf Dauer um den Sachverhalt herumkommen können, dass der derzeitige Förderbetrag, auch nach Ihrer derzeit gewachsenen Einsicht, zu niedrig ist. Deswegen wird er angepasst werden. Wenn Sie mehr als die Hälfte geben wollen, können wir darüber immer konstruktiv reden. Mit mir kann man über mehr Geld für frühkindliche Bildung immer gerne reden. Das ist aber nicht der Punkt.
Letzter Punkt. Herr Minister, zur Frage der längeren Betreuungszeiten. Herr Bocklet, darum geht es und nicht um die Öffnungszeiten. Das ist eine ganz andere Baustelle. Sie stellen es infrage, ob zehn Stunden Betreuung für das Kind richtig sind oder nicht. Darüber kann man reden. Das ist aber nicht der Punkt. Die Tatsache ist, dass nach unseren Erkenntnissen oder nach unserer Deutung der Daten des Statistischen Landesamts ein Drittel aller Kinder solche Betreuungszeiten in Anspruch nimmt. Dafür muss es einen Grund geben. Das ist ein sehr erheblicher Teil. Dafür muss es Gründe geben, die nicht einfach darin liegen, dass Eltern ihre Kinder gerne zehn Stunden lang in eine Einrichtung
abschieben. Das wäre nun wirklich den Eltern, die diese Betreuungszeiten wählen, nicht gerecht geworden. Deswegen gibt es diese Betreuungszeiten, ob wir das jetzt wollen oder gut finden oder nicht.
Der entscheidende Punkt ist und bleibt: Sie haben, und das habe ich im letzten Jahr schon begrüßt, einen höheren Personaleinsatz durch die entsprechende Einführung eines Betreuungsmittelwerts von den Trägern verlangt. Sie haben damit höhere Kosten verursacht. Diesen höheren Kosten steht kein entsprechend erhöhter Finanzierungsbeitrag des Landes gegenüber. Das ist der Punkt. Das haben wir in der Logik Ihres Gesetzes durch eine entsprechende Anpassung der Pauschalen angeglichen. Da folgen wir den Sprüngen, die es vorher bei den Mittelwertpauschalen gab.
Ich sehe nicht, was daran nicht sachgerecht wäre. Ich sehe auch nicht, was durch langes Zuwarten an der Stelle besser oder anders würde. Dieses Delta ist erkennbar, und dieses Delta zwischen gestiegenen Anforderungen, gestiegenen Kosten und gleichbleibender Landesförderung bleibt bestehen. Deswegen gibt es keinen vernünftigen Grund, das jetzt auf die lange Bank zu schieben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Das war eine Punktlandung. Herr Merz, Sie haben es voll ausgeschöpft. – Ich rufe Herrn Kollegen Bocklet auf, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ihnen stehen auch fünf Minuten Redezeit zu.
Herr Kollege Merz, ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen. Wenn ich bei Ihnen den Eindruck erweckt habe, Sie beleidigt zu haben, dann tut mir das leid. Ich konnte das in der Auseinandersetzung nicht erkennen, aber wenn Sie der Meinung sind, ich sei Ihnen zu nahe getreten, dann breche ich mir keinen Zacken aus der Krone, das auch öffentlich zu bedauern. Das war dann so nicht gemeint.
Herr Kollege Merz, dann sind wir uns doch vielleicht auch in einem Punkt einig, wenn wir beide zur Versachlichung beitragen wollen, dass wir dann auch zur Kenntnis nehmen, dass man der einen Regierungsfraktion nicht immer wieder das vorwirft, was sie nie gesagt hat. Vielleicht gelingt es uns beiden dann, auch endlich mit diesem Spielchen aufzuräumen, die GRÜNEN seien an dieser oder jener Stelle umgefallen. Wenn ich Ihnen jedes Mal zitiere, was wir kritisiert haben, und Ihnen dann auch noch jedes Mal zitiere, was wir verändern, dann wiederhole ich es auch noch einmal für das Protokoll: Die Inklusionsfrage, die wir kritisiert haben, wurde zur Zufriedenheit aller geregelt. Ich füge hinzu: Ob es einer weiteren gesetzlichen Regelung bedarf, wollen wir abwarten.
Den Fragen der Öffnungszeiten oder der kleinen Kindergärten, die in Gefahr sind, oder aber den Fragen der Stichtage stehen wir offen gegenüber. Wir haben nur gesagt, dass wir im Unterschied zu Ihnen die Evaluation abwarten wollen. Das ist in der Sache so, wie wir es sehen.
Ansonsten ist die zweite Kritik, dass damals im KiföG die Grundschulkinder nicht bedacht worden sind, durch die neue Landesregierung bereinigt worden.
Wenn wir es heute in dieser Stunde schaffen würden, dass Sie und die SPD zur Kenntnis nehmen, dass die Hauptkritikpunkte der GRÜNEN entweder geregelt sind oder noch angegangen werden, dann können wir uns zukünftig auch diese Spielchen sparen.
Wir wollen niemanden beleidigen. Wir wollen aber auch so sachlich bleiben, dass wir uns auch nicht jedes Mal wieder unwahre Vorwürfe anhören müssen. Ich glaube, dass wir mit dem KiföG auf dem richtigen Weg sind. Wenn wir das alles zur Kenntnis nehmen, wird es auch friedlicher. – Danke.
Wir überweisen den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, Drucks. 19/853, zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss.
Die Geschäftsführer haben sich darauf geeinigt, dass wir nun die Beschlussempfehlungen zu den Petitionen aufrufen.
Nach Mitteilung der Fraktion DIE LINKE sollen folgende Petitionen getrennt abgestimmt werden. Diese rufe ich zunächst auf.
Ich rufe die Beschlussempfehlung zur Petition Nr. 5072/18 auf. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von SPD und DIE LINKE. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.
Ich rufe die Beschlussempfehlung zur Petition Nr. 32/19 auf. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer lehnt sie ab? – Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.
Beschlussempfehlung zur Petition Nr. 273/19. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.
Ich lasse über die Beschlussempfehlung zur Petition Nr. 465/19 abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.
Dann lasse ich über die Beschlussempfehlungen zu den Petitionen im Gesamten abstimmen, Drucks. 19/821. Wer diesen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ
Nun kommen wir zu den Beschlussempfehlungen ohne Aussprache. Sind Sie damit einverstanden, dass ich wieder die Kurzform wähle? – Ich sehe Zustimmung.
Tagesordnungspunkt 49: Beschlussempfehlung und Bericht, Drucks. 19/828 zu 19/391. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.
Tagesordnungspunkt 50: Beschlussempfehlung und Bericht, Drucks. 19/829 zu 19/442. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – SPD, DIE LINKE und FDP. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.
Tagesordnungspunkt 52: Beschlussempfehlung und Bericht, Drucks. 19/831 zu 19/630. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.
Tagesordnungspunkt 53: Beschlussempfehlung und Bericht, Drucks. 19/832 zu 19/698. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – SPD, DIE LINKE und FDP. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.