Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass es die Aufgabe der Kommunalen Spitzenverbände ist, darauf hinzuweisen, dass die Kommunen nicht – ich zitiere wieder – „eine Summe, die sich an ihrem tatsächlichen Bedarf orientiert“, sondern mehr Geld bekommen wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von Schwarz und Grün, umso unseliger ist es, jetzt schon diese Debatte zu führen. Der Einzige, der in der letzten Woche im Haushaltsausschuss wirklich ehrlich gewesen ist – viele im Raum wissen, dass es mir schwerfällt, ihn zu loben –, ist der Landrat des Main-Kinzig-Kreises, Erich Pipa. Liebe Kolleginnen und Kollegen, er hat nämlich gesagt – ich verkürze das –: Es ist mir eigentlich alles mistegal, ich will am 5. November wissen, was ich für meinen Kreis bekomme. – All das wissen wir doch nicht. Wir wissen nur – –
Lieber Herr Kollege Pentz, sei doch net so uffgerescht. Ich weiß, dass es deine Aufgabe ist, die CDU als Kommunalpartei darzustellen. Das musst du nur anders anlegen: Derjenige, der davon Ahnung hat und der das vorbereitet hat, muss eine Regierungserklärung abgeben. Dann könnt ihr euch darstellen – aber doch nicht so.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD – Janine Wissler (DIE LINKE): Nicht schon wieder eine! – Zurufe der Abg. Michael Boddenberg, Holger Bellino (CDU) und Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Was wäre, wenn ich jetzt mit nur zwei Themenbereichen – man kann sagen, es sind Spiegelstriche; witzigerweise kommen sie nur in der Stellungnahme des Städtetages und in der des Städte- und Gemeindebunds vor – in die Diskussion gehen würde? Der erste Themenbereich ist die Frage, was eigentlich mit dem immerwährenden Bezug auf die Einwohnerzahl ist? Ist das ein gerechtes und angemessenes Kriterium? Ich wette einen hohen Einsatz darauf, dass wir Fachdiskussionen sicherlich mit Thomas Schäfer führen können – aber auch nur mit Thomas Schäfer.
Frau Kollegin Goldbach, der zweite Punkt ist – ich bin fast von meinem Stuhl gefallen, als Sie das gesagt haben –, dass das Land die Kommunen nicht verpflichte, Steuern und Gebühren zu erheben.
Was ist denn mit dem Nivellierungsansatz? Das ist der Zwang gegenüber den Kommunen. Ich rede jetzt nicht vom Rosenmontagserlass,
sondern ich rede vom Nivellierungszwang, der im KFA festgeschrieben ist – das war er zwar vorher schon –, jetzt aber noch einmal kräftig erhöht wird.
Das ist nichts anderes als der Zwang der Kommunen, entsprechende Steuern zu erheben, und zwar in dieser Höhe. Diejenigen, die, wie meine Heimatstadt Bad Vilbel, anders agieren wollen, werden dafür bestraft, wenn sie die Gewerbesteuer unter diesem Satz festlegen.
Das hat doch nichts mit der Erklärung „Wir wollen den Kommunen ihr Selbstbestimmungsrecht lassen“ zu tun, sondern das ist eine selbstherrliche Politik, die ich insbesondere von den GRÜNEN nicht erwartet habe. Sie reden immer schön von der Freiheit der Individuen, aber erzeugen den Zwang für die Kommunen vor Ort. Jetzt komme ich darauf zu sprechen: Deshalb ist dieser Tagesordnungspunkt „KFA", den die CDU – Sie haben schon ein bisschen damit gespielt – gesetzt hat, ein falscher. Ich würde KFA derzeit als „Kein Frieden bei den Ausgaben“ übersetzen.
uns allen als ein moderater, konservativer Sozialdemokrat bekannt, der auch ein Liberaler sein könnte,
wie er jedenfalls selbst manchmal sagt, hat in der vergangenen Woche, am 8. Oktober, im Haushaltsausschuss gesagt: Angesichts des zahlenmäßigen Ergebnisses spricht doch alles dafür, dass man im hessischen Finanzministerium von Anfang an und auf keinen Fall zu einem höheren als zu einem nach der herkömmlichen Methode berechneten Betrag gelangen wollte. Schon vor Monaten gab es auch aus dem Landtag Äußerungen, dass die Kommunen keine höheren Zahlungen zu erwarten haben, und voilà, so kam es dann auch.
Das hat der Sozialdemokrat Karl-Christian Schelzke, der sich manchmal auch als Liberaler bezeichnet, am vergangenen Mittwoch im Haushaltsausschuss gesagt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss gestehen: Da hat er recht.
Ich habe jedenfalls das Gefühl, dass er recht hat. Ich war nicht dabei – wie, glaube ich, fast niemand aus den Reihen der Abgeordneten dabei war –, als die Ideen im Ministerbüro unter der Führung des Finanzministeriums zu Beginn erörtert worden sind. Aber nach der Darstellung, die wir Obleute vorab bekommen hatten, und nachdem ich zu meiner Fraktion nach Stuttgart gefahren war, habe ich genau dieses Gefühl vorgetragen, nach dem Motto: Vorher, als wir noch die „Verbundmasse“ verteilen durften, gab es eine Latte. Diese Latte war X. Jetzt wird gesagt: Legt die
Mit diesem Spruch bin ich in Stuttgart angekommen, und Herr Schelzke hat es jetzt ganz genauso gesagt. Es kann also nicht ganz falsch sein.
Das macht das Problem aus. Sie merken, ich habe bisher noch kein einziges kritisches Wort zu den Berechnungsmethoden gesagt. Wir, die FDP, sind noch nicht so weit, diese Berechnungsmethoden beurteilen zu können, weil uns noch Zahlen, Daten und Fakten fehlen. Deshalb halte ich es auch für billig, sich jetzt hierhin zu stellen und zu sagen: Die Methoden sind falsch. – Ich halte sie übrigens für verfassungsgemäß. Ich weiß nicht, welcher meiner Kollegen aus der Opposition das gesagt hat. Sie sind ohne Frage verfassungsgemäß.
Die Frage ist nur, wo manche Hebel sind, die wir noch nicht durchschauen. Ich habe nur zwei genannt: die Nivellierung auf der einen und der ewige Bezug auf die Einwohner auf der anderen Seite. Ich glaube, es gibt in manchen Bereichen Kriterien, die nicht nur spezifisch auf den Einwohner bezogen werden können.
Eine letzte Frage, die Sie auch noch nicht beantwortet haben, hat Herr Schelzke genannt: Wieso wird der Bezug auf die Einwohner eigentlich bei den kommunalen Ausgaben gemacht – er nennt das kleingerechnete Durchschnittswerte –, und wieso werden die Einnahmen in voller Höhe angerechnet?
Die Antwort ist einfach: damit sich das Land entlastet. Ich habe nur das Gefühl, dass das kein Kriterium für die Berechnung eines KFA ist. Ich habe auch das Gefühl, das könnte vielleicht nicht ganz verfassungsgemäß sein.
Es war schön, dass wir uns wieder einmal über den Kommunalen Finanzausgleich unterhalten haben. Ich bin mir sehr sicher, dass wir jetzt noch einen fundamental vernünftigen Vortrag des Finanzministers hören; aber das hat mit einem Setzpunkt einer Regierungsfraktion nichts zu tun. Si tacuisses. – Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Kollege Hahn. – Wir haben zwei Wortmeldungen zur Kurzintervention vorliegen. Zuerst Frau Kollegin Goldbach.
Sehr geehrter Herr Kollege Hahn, es freut mich sehr, dass Sie alle meine Pressemeldungen lesen; die scheinen gut zu sein.
Ich möchte ganz kurz etwas darauf erwidern, dass Sie mir vorwerfen, ich behauptete, wir würden die Kommunen nicht zu Steuer- und Gebührenerhöhungen zwingen, obwohl dies doch so sei.
Gebühren müssen, wie ich vorhin schon gesagt habe, ihrem Wesen nach kostendeckend gestaltet sein. Das ist das eine. Das andere sind die Nivellierungssätze. Finanzminister Schäfer hat im Haushaltsausschuss ganz deutlich gesagt, dass die Nivellierungssätze nach den tatsächlichen Durchschnittssätzen in Hessen festgelegt wurden – nicht darüber.
Man hätte auch überlegen können, den Bundesdurchschnitt zu nehmen, der wesentlich höher liegt, und sich daran zu orientieren. Stattdessen wurde der Durchschnitt in Hessen genommen.
(Norbert Schmitt (SPD): Sie haben noch nicht einmal den Einwand verstanden! – Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)
Das heißt, es sind die Sätze, die wir tatsächlich schon haben. Das hat nicht nur zur Folge, dass wir damit keine großen Erhöhungen bei den Realsteuerhebesätzen auslösen werden, sondern auch, dass den Kommunen, wenn sie darüber liegen, diese zusätzlichen Einnahmen vollkommen verbleiben und nicht als Ausgleich ins System fließen. Ich denke, auch diese Kritik kann man einfach zurückweisen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Goldbach. – Es gibt noch eine Kurzintervention. Herr Kollege Pentz, CDU-Fraktion.