Lieber Jörg-Uwe, zunächst einmal zu dem, was du gesagt hast: Ich bin nicht mit allem einverstanden, was du gesagt hast. Das liegt vielleicht in der Natur der Sache. Fakt ist aber, Herr Kollege Hahn hat sich zumindest mit dem KFA befasst. Das merkt man an dem, was du gesagt hast.
Lieber Jörg-Uwe, das geht aber nicht: Die kommunalen Vertreter können nicht sagen, sie klagen, dann kommt ein Urteil, und dann sagt ein Kollege Pipa: Es ist mir letztendlich wurschtegal, wie das Urteil ist, ich will einfach mehr Geld.
Lassen Sie mich ganz kurz etwas dazu sagen, warum ich mich so über die Wortmeldung des Kollegen der SPD aufgeregt habe. Ich bin normalerweise ein ruhiger Mensch.
Herr Kollege Pentz, einen Moment bitte: Sie können in Ihrer Kurzintervention nur den Kollegen Hahn ansprechen.
Ich brauche keine weiteren Belehrungen aus dem Haus. Ich bin jetzt alt genug. – Herr Kollege Pentz, Sie nehmen Stellung zu dem, was Herr Kollege Hahn gesagt hat.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst etwas nachholen: Vielen herzlichen Dank an Frau Goldbach und Herrn Pentz dafür, dass sie interveniert haben – zwischeninterveniert oder nachinterveniert, jedenfalls interveniert. Ich möchte mich auch noch dafür bedanken, dass in der Vorlage des hessischen Finanzministers das Thema Sport zugleich mit den anderen Themen abgeräumt worden ist. Ich glaube, dass das eine kluge Entscheidung war. Wir haben im Haushaltsausschuss darüber auch schon gesprochen.
In aller Bescheidenheit will ich darauf hinweisen, dass ich in der vorletzten Ausschusssitzung die Frage genau so formuliert habe: Herr Finanzminister, stellen Sie sich denn vor, dass Sie den Sport und die anderen Bereiche in einer Art Bedarfsrechnung mit hineinnehmen, aber nicht bei den Pflichten, sondern bei den freiwilligen Aufgaben? – Das ist geschehen. Vielen herzlichen Dank.
Frau Kollegin Goldbach, das mit der Nivellierung können wir nachher bei einem Kaffee noch einmal erörtern.
Es ist völlig egal, wie Sie es formulieren. Ich nehme die Stadt Bad Vilbel als Beispiel. Die Stadt Bad Vilbel hat mit den Stimmen von Tobias Utter und Jörg-Uwe Hahn beschlossen, dass die Gewerbesteuer im nächsten Jahr auf 290 und im übernächsten Jahr auf 280 Punkte gesenkt wird. Die Kommunalaufsicht hat in diesem Punkt Zustimmung signalisiert.
Aber wir haben jetzt einen Nivellierungssatz von 355, und wir müssen die Differenz von 75 Punkten selbst finanzieren, und das macht es uns vielleicht unmöglich.
Das ist der Zwang, den Sie mit dieser praktischen Politik erzeugen. – Vielen Dank, dass ich das noch sagen durfte.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin sehr dankbar, dass wir am heutigen Tag die Gelegenheit nutzen, über den Stand der Beratung über die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs im Plenum des Hessischen Landtags zu diskutieren. Ich habe diesen Punkt, als er das letzte Mal aufgerufen wurde, anders kommentiert, weil wir damals noch ohne die Basis des jetzt erreichten Zwischenstandes, nämlich eines Vorschlags, wie wir die vertikalen Finanzbeziehungen neu ordnen, diskutiert haben. Da haben wir ein bisschen im luftleeren Raum diskutiert.
Verehrter Kollege Hahn, ich bin durchaus dankbar, am Ende der Debatte sprechen zu können. Ich hatte nämlich ein Stück weit die Hoffnung, in die aktuelle Diskussion über das Verfahren und über die Methodik das eine oder andere an Alternativen und Anregungen mitnehmen zu können. Ich habe mich auch bemüht, aufmerksam zuzuhören. Mir sind aber keine Vorschläge nach dem Motto: „Ihr habt das so gerechnet, aber ihr hättet es anders rechnen müssen, dann geht das besser und ist effektiver“, zu Ohren gekommen.
Insofern bin ich nicht unzufrieden mit dem Verlauf der Debatte; denn sie hinterlässt, jedenfalls bei mir, den Eindruck, als ob wir auf einem Weg wären, den weiter zu beschreiten zur sachlogischen Lösung des Problems einen Sinn ergibt.
Lassen Sie mich zwei oder drei Hinweise zu den Punkten geben, die in der Diskussion angesprochen worden sind. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie werden von mir zu keinem Zeitpunkt, bevor wir die Zahlen berechnet haben, irgendwelche öffentlichen oder auch internen Äußerungen gehört haben. Sie werden nicht gehört haben, dass ich irgendwelche Erklärungen zur Höhe der künftigen kommunalen Finanzausstattung abgegeben oder mich irgendwie an Spekulationen beteiligt hätte. Die einzige Vorgabe, die wir gemacht haben, war nämlich, dass sich die Berechnung wortwörtlich an der Entscheidung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen orientiert.
Was den Wortlaut der Entscheidung des Staatsgerichtshofs betrifft: Dazu gehört auch, dass der Staatsgerichtshof in seiner Entscheidung erklärt hat: Ob die kommunale Finanzausstattung mit den 23 % angemessen ist, ob die Kommunen höhere Ansprüche haben oder ob sie im Moment sogar zu viel erhalten, wissen wir nicht. Du, Land, musst eine entsprechende Berechnung vorlegen.
Diese haben wir jetzt vorgelegt, indem wir haarklein alle kommunalen Aufgaben katalogisiert, bewertet, analysiert und am Ende mit den entsprechenden Preisen aus den amtlichen Statistiken versehen haben. Die Auswahl der Aufgaben ist im Konsens erfolgt. Wir haben die Verfahrensweisen im Konsens beschlossen. Das hat auch die Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände im Ausschuss gezeigt.
Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung: Wir hatten, als ich die Obleute vorab über die Inhalte unserer Berechnung unterrichtet habe, verabredet, dass ich im Namen des Ausschusses die Mitarbeiter der Kommunalen Spitzenverbände in der Arbeitsgruppe frage, ob sie, obwohl sie zu dem Zeitpunkt nur eine gute Woche Zeit hatten, bereit seien, sich die Zahlen im Detail anzuschauen, in die Ausschusssitzung zu kommen und mit uns zu diskutieren. Das geschah unter der ausdrücklichen Zusicherung, dass das für alle nur eine vorläufige Bewertung darstellt.
Nun haben sie das gemacht, und alle wussten es. Herr Kummer war sogar dabei. Jetzt trägt er das hier vor und erhebt einen Vorwurf gegenüber dem Land nach dem Motto: Ihr habt die Kommunalen Spitzenverbände nicht ordentlich beteiligt, die konnten das noch nicht einmal ordentlich berechnen. – Verehrter Herr Kollege Kummer, das ist ein Vorgehen, das ich in vornehmer Zurückhaltung als „abenteuerlich“ bezeichnen muss.
Es schimmert immer der Vorwurf durch – bei Jörg-Uwe Hahn ist es ein Gefühl, gestützt auf das Gefühlsleben des Karl-Christian Schelzke; bei Herrn Kummer ist es eine Tatsachenbehauptung –, es sei so lange gerechnet worden, bis es gepasst habe. Ich habe aber in der ganzen Debatte nicht einen Satz zu der Frage gehört, an welchen Stellen wir denn Ihrem Glauben nach gerechnet hätten, bis es gepasst habe. Insofern wäre ich dankbar für das Benennen dieser Stellen.
Der einzige Punkt, an dem Sie etwas Inhaltliches vorgetragen haben, war das Berechnen nach Wirtschaftlichkeitskriterien. Wir haben mit einem Verfahren gearbeitet – dem Korridorverfahren –, das in Thüringen angewandt wurde
Vorsicht, ich sage noch einen Satz dazu –, übrigens von einer Großen Koalition eingeführt, also mit den Stimmen der dortigen Sozialdemokraten. Das sei am Rande erwähnt.
Dieses Korridorverfahren ist vom Verfassungsgericht des Landes Thüringen für verfassungsgemäß erachtet worden. Ich darf Ihnen das vortragen:
Dem Gesetzgeber ist es nicht verwehrt, die Durchschnittskosten auf ihre Angemessenheit zu prüfen, indem er sich an wirtschaftlich arbeitenden Kommunen orientiert. Die von ihm hierbei angewandte Methode eines Korridors hält einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle stand.
Prozentual ist demnach eine Kürzung von ca. 11 % des ungedeckten Finanzbedarfs im pflichtigen eigenen Wirkungskreis übernommen worden... Auch dieser Prozentsatz bietet keine Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Prüfung der Angemessenheit der Kosten orientiert an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Ein Abzug von 11 % ist in Thüringen verfassungsgemäß. Wir haben aus Wirtschaftlichkeits- und Effektivitätserwägungen knapp 9 % Abzug. Ich glaube, wir brauchen an der
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns also gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden in den nächsten Wochen an den Stellen, an denen es einen Diskussionsbedarf gibt, den Diskurs weiter nutzen. Wir haben ein Modell vorgelegt und uns dabei gesagt, wir wollen uns bis in den November hinein Zeit nehmen, um über die Frage der abstrakten Kriterien zu diskutieren.
Eines ist nämlich auch klar – insofern hat Jörg-Uwe Hahn völlig recht –: Viele der betroffenen Kommunalen schauen am Ende sehr genau darauf – das kann man ihnen auch nicht verdenken –, was für ihre Kommune dabei herauskommt. Wenn das feststeht, entscheidet man sich, ob man es gut oder schlecht findet.