Lassen Sie uns einen Augenblick über die Sachfragen reden. Es ist beachtlich, dass der Teil des Hauses, der einen wesentlichen Teil der letzten Jahre mit Debatten über die Frage verbracht hat, wie man Menschen, die ein Vermögen haben, künftig höher besteuern kann,
(Norbert Schmitt (SPD): Ich glaube, Sie wissen nicht, wer das bezahlt! Wer bezahlt denn die Grundsteuer?)
Dass auch die Sozialdemokraten ihr Herz für die reichen Kommunen in diesem Land entdeckt haben, ist ebenfalls ein beachtlicher Vorgang. Es ist der billige Versuch, alle, die Kritik am Verfahren geübt haben, irgendwie unter einem Dach zu versammeln und den Eindruck zu erwecken,
Wir haben uns bemüht, in diesem Verfahren extrem transparent zu sein. Wir haben im Mai alle Datensätze den Sozialdemokraten zur Verfügung gestellt – natürlich nicht den Sozialdemokraten, sondern den Spitzenverbänden.
Die Sozialdemokraten hätten sie auch haben können, wenn sie selbst hätten rechnen wollen. Wir haben die Berechnungsparameter vor wenigen Wochen den Beteiligten zur Verfügung gestellt. Es werden alle Daten herausgegeben. Wir haben durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüfen lassen, ob richtig gerechnet worden ist.
Wir kommen zu einem ordentlichen Ergebnis, nämlich dass richtig gerechnet worden ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dann von Tricks zu sprechen, entbehrt nun wirklich jeder Grundlage.
Jetzt kommen wir auf den Punkt. Einer der zentralen Punkte der Diskussion mit den Spitzenverbänden ist das sogenannte Korridorverfahren aus Thüringen. Im Zusammenhang mit dieser statistischen Methode hat uns der Staatsgerichtshof gesagt und ins Stammbuch geschrieben: Ihr habt euch an wirtschaftlich arbeitenden Kommunen zu orientieren.
Dieses Korridorverfahren ist in Thüringen nicht ins Gesetzbuch gefallen. Vielmehr ist es mit den Stimmen der Sozialdemokraten in Thüringen beschlossen worden.
Ja, mit anderen Grundlagen. Es ist mit Thüringer Daten angewandt worden, so, wie wir das Korridorverfahren mit hessischen Daten anwenden.
Herr Kollege Warnecke, die Höhe der Kreis- und Schulumlage spielt für die Angemessenheitsprüfung von Ausgaben im Zusammenhang mit Defiziten absolut keine Rolle.
Auch wenn es schwerfällt, darf ich Ihnen vortragen, was der Thüringer Verfassungsgerichtshof zu dieser Methode entschieden hat. Aufgrund dieser Entscheidung orientieren wir uns an dem Verfahren, das in großer Übereinstimmung der Großen Koalition in Thüringen beschlossen worden ist. Der Verfassungsgerichtshof in Thüringen hat sich nämlich sehr eingehend mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Ich glaube, das müssen Sie an der Stelle akzeptieren.
Da schon unmittelbar nach Veröffentlichung der Zahlen der Erste reflexartig „Klage!“ gerufen hat, muss es die Aufgabe sein, bei der Gestaltung dieses Gesetzes die größtmögliche Wahrscheinlichkeit dafür herbeizuführen, dass ein Anrufen des Staatsgerichtshofs – das ist jedermanns gutes Recht und das gute Recht jeder Kommune – am En
de keinen Erfolg haben wird. Deshalb werden wir uns weiterhin sehr eng an den Vorgaben des Verfassungsgerichts orientieren. Hören Sie, was das Thüringer Verfassungsgericht entschieden hat – ich darf Ihnen das kurz vorlesen –:
Es liegt innerhalb der Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers, dass nur die Aufwendungen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung entsprechen, die innerhalb eines Korridors von 50 bis 100 % der durchschnittlichen Kosten liegen. … Prozentual ist demnach eine Kürzung von ca. 11 % des ungedeckten Finanzbedarfs im pflichtigen eigenen Wirkungskreis übernommen worden … Auch dieser Prozentsatz bietet keine Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Prüfung der Angemessenheit der Kosten orientiert an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
In Thüringen sind 11 % Abzug für verfassungsgemäß erklärt worden. In Hessen beträgt der Korrekturfaktor durch dieses Angemessenheitsverfahren 8,9 %.
Meine Damen und Herren, deshalb gehen wir mit hinlänglicher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass es eine verfassungsrechtlich stabile Regelung ist, und deshalb wenden wir sie an.
Lassen Sie mich einen weiteren Punkt hinzufügen. Wir haben uns jetzt der Aufgabe zu stellen, dafür zu sorgen, dass sich die kommunalen Strukturen in den nächsten Jahren weiter ordentlich entwickeln können. Wir haben die demografische Komponente, die Problematik des ländlichen Raums und die Problemlage der steuerschwachen Kommunen im Entwurf mitberücksichtigt.
Herr Kollege Hahn, das Argument des LFA zieht gar nicht. Beim Länderfinanzausgleich haben wir einen anderen Abzugs- und Korrekturfaktor. Dort haben wir, wie wir wissen, teilweise solche Situationen, dass Ihnen, wenn Sie 1.000 € mehr einnehmen, das System am Ende 1.100 € abzieht. Das ist extrem ungerecht.
Aber unser bisheriger Kommunaler Finanzausgleich ist an manchen Stellen noch ein Stück ungerechter: Es kann doch nicht sein, dass einer steuerschwachen Kommune, die 1.000 € höhere Gewerbesteuereinnahmen hat, diese 1.000 € im Ausgleichssystem abgenommen werden, während eine steuerstarke Kommune von den gleichen 1.000 € Mehreinnahmen nur die Kreisumlage abführt und fast die Hälfte davon im eigenen Haushalt behalten darf.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Güm- bel (SPD) – Weitere Zurufe von der SPD)
Man muss kein Sozialdemokrat sein, um das ungerecht zu finden. Deshalb werden wir diesen Kurs fortsetzen und im Dialog mit den Kommunen auf Argumente hören. Ich hätte es hier unglaublich gern gesehen, wenn die Fragestellung, mehr Geld ins System zu geben, also eine freiwillige Entscheidung des Landes, mehr draufzulegen, behandelt worden wäre. Wir legen mit dem neuen System 400 Millionen € über den errechneten Bedarf hinaus drauf. Wer fordert, noch mehr draufzulegen, der muss hierher treten und die Frage beantworten, wo er dieses zusätzliche Geld hernehmen will. Meine Damen und Herren, wer das nicht tut, verspielt jedwede Glaubwürdigkeit an dieser Stelle.
Lassen Sie mich mit einem Zeitungszitat schließen. Ich bitte um Nachsicht, dass auch ich das einmal so mache. In einem Bericht über die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach wird der dortige – den Sozialdemokraten angehörende – Oberbürgermeister mit den Worten zitiert, selbst im Präsidium des Städtetags herrsche Resignation angesichts des hoch professionellen Entwurfs, den das Land vorgelegt habe.
Ich bedanke mich ausdrücklich für dieses Kompliment für die Arbeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erste Bemerkung. Herr Minister Schäfer, Sie müssten eigentlich inzwischen den Unterschied zwischen Nichtironie und Ironie, die Herr Schneider da zum Ausdruck gebracht hat, verstanden haben.
Da gibt es einen Vorgang aus den Sondierungsgesprächen zwischen Ihnen und uns. Das hat eine bestimmte Welle ausgelöst. Wir haben uns verabredet, zukünftig das Schild „Vorsicht, Ironie!“ hochzuhalten. Ich werde Horst Schneider noch einmal anrufen und ihm sagen, dass er das auch in der Stadtverordnetenversammlung in Offenbach machen soll, damit Sie es verstehen.
(Beifall bei der SPD – Judith Lannert (CDU): Zur Sache, bitte! – Zuruf des Abg. Michael Boddenberg (CDU))
Zweite Bemerkung. Frau Goldbach, ich sage jetzt nichts zu Kermit. Sie wissen, dass das eigentlich eine tragische Figur ist. Denken Sie darüber nach. Der Hinweis, dass nur die Opposition das nicht versteht und kritisiert, ist falsch. Das habe ich versucht nachzuweisen, unter anderem mit diversen Zitaten von CDU-Landräten und Bürgermeistern. Ich will es noch einmal sagen. Um nur einen Hinweis zu geben, der Landrat aus Hersfeld-Rotenburg, Dr. Karl-Ernst Schmidt, CDU, sagt:
Herr Boddenberg, die schwarz-grüne Regierung in Frankfurt hat dazu eine dezidierte Auffassung. Auch der Landkreistag hat dazu eine dezidierte Auffassung. Er sagt:
Der Landkreistag stellt fest, dass der Entwurf des neuen Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) nicht den Vorgaben des Hessischen Staatsgerichtshofs entspricht...
Ich will auch noch Herrn Dr. Arnold erwähnen, der Korrekturen eingefordert hat. Ich bin sehr gespannt, Herr Dr. Arnold, ob Sie sich im laufenden Prozess durchsetzen werden.