Protokoll der Sitzung vom 26.11.2014

Ich sage es noch einmal: Eine Reduzierung der Werbung von 20 auf 10 Minuten würde 43 Cent mehr an Haushaltsabgabe bedeuten. Ich glaube, dass das vor dem Hintergrund auch dessen, was wir im Hessischen Landtag einstimmig beschlossen haben, dass wir den Jugendkanal wollen, deutlich macht, dass, wollen wir guten öffentlichrechtlichen Rundfunk, dieser finanziell auch ordentlich ausgestattet sein muss.

Vorletzte Bemerkung. Vor dem Hintergrund der Urteile in Rheinland-Pfalz und Bayern ist mittlerweile juristisch eini

germaßen aufgeklärt, dass die Grundlagen der Rundfunkbeitragsstaatsverträge verfassungskonform sind, und zwar nicht nur im Grundsatz, sondern auch in ihren Einzelheiten. Allerdings gibt es – das weiß die GEZ, das weiß der Hessische Rundfunk – in einigen Bereichen Nachregelungsbedarf. Ich sage ausdrücklich: Ich denke dabei nicht an die Autovermieter und die Filialketten, sondern an Ungerechtigkeiten, die es bei behinderten Menschen gibt. Ich selbst kenne einige Einzelfälle, wo wir einen dringenden Nachregelungsbedarf haben. Dort gibt es Ungerechtigkeiten, die Bestandteil der Evaluation werden müssen. Dafür werden wir uns nachhaltig einsetzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will noch einmal an die gestrige Verleihung des Georg-August-ZinnPreises erinnern. Da haben einige der besten Journalisten unterstrichen, dass aufklärender Journalismus nur möglich ist, wenn Qualität auch mit Ressourcen unterlegt ist. Dies sollten wir immer im Hinterkopf haben: Qualitätsjournalismus findet insbesondere im Hinblick auf Information – das wissen wir alle – im öffentlich-rechtlichen Rundfunk statt. Ich finde, wir sollten das in unseren Erwägungen in Zukunft mit bedenken.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stimmen diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu. Allerdings muss in Zukunft die Qualität erhalten bleiben. Wir haben uns im Rahmen der Obleutebesprechung darauf verständigt, dass wir nach § 14 Abs. 3 der Geschäftsordnung nach dieser ersten Lesung direkt in die zweite Lesung einsteigen werden, was ich hiermit vereinbarungsgemäß beantrage. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der LIN- KEN)

Vielen Dank, Kollege Siebel. – Das Wort hat Frau Abg. Karin Wolff, CDU.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als der neue Rundfunkbeitrag im Jahr 2013 eingeführt wurde, haben die Ministerpräsidenten das unter der Voraussetzung getan, eine Beitragsstabilität erhalten bzw. weiter schaffen zu wollen. Das war richtig. Aber es entstand daraus auch eine gewisse Unsicherheit darüber, ob am Schluss die Einnahmen der Rundfunkanstalten in ähnlicher Höhe sein würden, wie sie das vorher waren, wie groß möglicherweise eine Erhöhung sein würde.

In dieser Ungewissheit waren und sind wir in letzter Konsequenz auch heute noch, und wir waren und sind auch in einer gewissen Unsicherheit darüber, wie die regionale Verteilung der Einnahmen sein wird. Wir wissen inzwischen, dass z. B. Bayern kaum profitiert, wir ein bisschen mehr, aber auch nicht so stark, wie es schon Kollege Siebel gesagt hat. Relativ hat z. B. Berlin sehr viel höhere Einnahmen. Das sagt etwas über die Beitragsehrlichkeit in der Vergangenheit aus. Das zeigt aber, dass eine Ungewissheit bestand und im Rest immer noch besteht, wie die Höhe der Einnahmen tatsächlich sein wird.

Deswegen war eine schnelle Evaluation geplant. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs es trotzdem für richtig gehalten, in diesen

Prozess hinein eine Forderung an die Ministerpräsidenten zu richten, den Beitrag um 73 Cent abzusenken. Ich will durchaus sagen, dass ich dies bedauere, auch wenn natürlich jeder über jeden Cent froh ist, den er nicht ausgeben muss. Allein, die Beträge halten sich in Grenzen.

Wir hätten gerne gehabt, dass erst eine konsolidierte Berechnung vorgelegen hätte. Wir hätten gerne gehabt, dass die Evaluation auch der neuen Regelungen, die in diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingegangen sind, zuvor hätte abgeschlossen werden können. Wir hätten sie dann mit in die Entscheidungsgrundlage darüber nehmen können, ob wir nach einem dann erfolgenden KEF-Bericht die Beiträge tatsächlich ändern oder ob wir Befreiungstatbestände verändern, d. h. ob wir etwa auch Konsequenzen für die Berechnung der beruflich genutzten Kfz ziehen, ob wir Änderungen vornehmen für soziale Einrichtungen und öffentliche Einrichtungen und wie wir Behinderte veranschlagen. Wir hätten auch die Debatte über Sponsoring und Werbung anders führen können als unter den Voraussetzungen, unter denen wir sie jetzt führen können.

Meine Damen und Herren, würden die Länder die volle Absenkung im Sinne der KEF vollziehen, dann hätten wir keine Beitragsstabilität, sondern wir hätten alsbald die Forderung auf dem Tisch gehabt, erneut die Beiträge anzuheben. Insofern ist die Entscheidung richtig, nicht die vollständige Summe abzusenken, sondern dies nur zu einem Teil zu tun. Ob dies reicht, werden wir sehen.

Daher ist es richtig, wie die Ministerpräsidenten an dieser Stelle entschieden haben. Auch richtig ist es, dass die erhöhten Einnahmen nicht die Begehrlichkeit der Landesrundfunkanstalten erhöhen oder befriedigen können, sondern dass sie in die Rücklage eingebracht werden müssen, bis die anderen Entscheidungen getroffen werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, richtig ist auch die zweite Entscheidung, die Finanzausgleichsmasse zugunsten des Saarländischen und des bremischen Rundfunks dezent anzuheben unter der Voraussetzung, dass es damit gelingt, Sondertatbestände und Einzelbeschlüsse in Zukunft vermindern zu helfen.

Der Kollege Siebel hat bereits gesagt, dass wir uns unter den Obleuten sehr einig darüber waren, dass angesichts der bisherigen Beschlusslage dies heute abschließend beraten werden kann. Der Ausschuss hat bereits eine informelle Anhörung stattfinden lassen. Ich gehe davon aus, dass wir mit großer Mehrheit zustimmen können. Wir als CDUFraktion tun dies jedenfalls.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Dr. Wilken, DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fakten sind völlig unstrittig hier im Raum. Deswegen ist diese Debatte im Vergleich zu anderen auch ganz entspannt. Aber leider haben wir an der einen oder anderen Stelle doch noch eine unterschiedliche politische Bewertung.

Es ist korrekt, dass wir vereinbart haben, dass wir bei der Umstellung auf die Haushaltsabgabe evaluieren lassen, ob es bei dieser Umstellung bei der Einkommensneutralität für die Öffentlich-Rechtlichen bleibt. Die Frage ist jetzt: Warum warten wir diese Evaluierung nicht ab, bevor wir Entscheidungen treffen, dass wir die Einnahmen reduzieren? Es ist nicht so, Herr Wintermeyer, dass das dazu führt, dass die Haushalte wesentlich entlastet werden. Es ist aber so, dass diese Entlastung der vielen auf Kosten von kleinen Minderheitengruppen geht, die wir bisher nicht wieder vom Rundfunkbeitrag befreit haben. Das sind große Teile der behinderten Menschen, aber durchaus auch gemeinnützige Vereine, Städte und Kommunen.

Daher plädieren wir dafür, dass wir die Evaluation abwarten und nicht vorschnell unseren Handlungsspielraum reduzieren, auch was die Frage angeht, ob man die Werbeeinnahmen reduzieren kann. Wir werden deswegen hier und heute gegen diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag stimmen, weil er vorschnell viele auf Kosten kleinerer Minderheiten entlastet.

Etwas misslich ist dabei – deswegen will ich das hier ausdrücklich zu Protokoll geben –: Ich stehe dazu, dass die Passage zur Änderung des Privatrundfunks von mir und meiner Fraktion weiterhin mitgetragen wird. Die Gegenstimme gilt zwar formal, aber ich will deutlich sagen, zu dieser Änderung stehen wir nach wie vor. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Kollege Dr. Wilken. – Das Wort hat der Abg. Frömmrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist von allen Rednern angesprochen worden, dass es um einen Regelungskomplex geht, der relativ überschaubar ist. In dem Staatsvertrag, der zum 1. April 2015 seine Gültigkeit entfalten soll, geht es um die Senkung des Rundfunkbeitrages um 48 Cent auf 17,50 €.

Weiterhin ist vorgesehen, die Frage der Finanzausgleichsmasse neu zu regeln. Insbesondere wird das dem Saarland und Radio Bremen zugutekommen.

Der weitere Punkt, der geregelt wird, betrifft das Privatrundfunkgesetz, wo wir im Vorgespräch sehr einhellig der Auffassung waren, dass wir ein deutliches Signal für unsere Regionalfenster setzen wollen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

An einem Punkt will ich auf das eingehen, was der Kollege Wilken gerade gesagt hat. Es hört sich zwar wenig an, wenn man über 48 Cent redet. Aber man sollte sich einmal die Summe vor Augen führen. Wir reden immerhin von insgesamt 420 Millionen € in zwei Jahren. Da kann man zwar von kleinen Summen für den Einzelnen reden. Ich finde aber, 420 Millionen € Entlastung ist schon ein ziemlicher Schluck aus der Pulle.

Deshalb ist die Diskussion, die sich darin verstrickt, nämlich die Frage, die Kollegin Wolff angesprochen hat, eine durchaus richtige. Es ist bei Staatsverträgen immer so, dass

man am Ende zustimmen oder ablehnen kann, und um die Details wird man hier nicht mehr streiten.

Sinnhafter wäre es wahrscheinlich gewesen, zu sagen, wir warten den Evaluationsprozess ab und schauen, wie sich die Entwicklungen darstellen, was die Frage der Beiträge und die Frage z. B. von Anknüpfungstatbeständen angeht, und reden dann darüber, wie man im Bereich der Gebühren tätig wird. Das war nicht gewollt.

Die Ministerpräsidenten haben sich auf ein Verfahren verständigt, den Beitrag um 48 Cent zu senken, danach in den Evaluationsprozess einzusteigen und die Fragen zu begleiten, die noch aus dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag offen sind. Man muss sich immer vor Augen führen, wenn wir z. B. über Anknüpfungspunkte, über die Werbung oder über Freistellung reden – der Kollege Siebel hat es angesprochen –, dass es immer gleich um ordentliche Summen geht.

Man muss im Kopf behalten: Allein bei den Beitragsbefreiungstatbeständen geht es um rund 600 Millionen €. Wenn man über Befreiungstatbestände in der Frage der Pkw der Autovermieter oder der betrieblich genutzten Pkw redet, dann reden wir über eine Summe von 1,2 Milliarden €.

Von daher will ich das ein bisschen einordnen, was der Kollege Wilken gesagt hat, es ginge hier um kleine Beträge. Meine Damen und Herren, mitnichten, es geht hier um ziemliche Summen.

(Zuruf der Abg. Barbara Cárdenas (DIE LINKE))

Deswegen ist es auch richtig, dass wir am Ende eines Evaluationsprozesses diese Diskussion führen und dann darüber entscheiden, in welchem Ausmaß die Gebühren stabil gehalten werden können oder ob es eventuell noch Spielräume für weitere Gebührensenkungen gibt.

Ich will am Ende noch auf die Frage des Privatrundfunkgesetzes eingehen. Ich glaube schon, dass es ein gutes Zeichen ist, dass sich alle Obleute und Fraktionen hier im Grundsatz darauf verständigt haben, diesen Punkt in einem zweiten Artikel an das Gesetz anzuhängen. Als Hessischer Landtag sagen wir gemeinsam, dass wir uns hinter die Regionalfenster stellen, dass wir glauben, dass sie auch für die Anstalten wie SAT.1 und RTL wichtig sind, die in unserem Bundesland ausstrahlen, damit regionales Programm angeboten wird. Ich finde, das ist ein gutes Zeichen.

Wir werden in erster und zweiter Lesung dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Kollege Frömmrich. – Das Wort hat der Abg. Rentsch, Fraktionsvorsitzender der FDP.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Rundfunkänderungsstaatsvertrag und all das, was mit der Veränderung der Gebührensituation zu tun hat, ist ein Thema, das in Deutschland viele beschäftigt hat. Man hat in den letzten Jahren immer wieder gemerkt, dass

die Umstellung für viele auch viele Probleme nach sich gezogen hat.

Lieber Kollege Siebel, ich will nicht in das Lied nach dem Motto einschwenken, der arme öffentliche Rundfunk hat zu wenig Geld. Das ist eine Position, die ich so nicht sehe. Ich glaube, dass wir in diesem Bereich definitiv einen ganz wichtigen Auftrag sehen, nämlich die Information der Menschen in unserem Land auf hohem Niveau. Das kann man an vielen Stellen unterstreichen.

Aber es ist natürlich so, dass alle in den Bereichen, wo sie tätig sind, haushalten müssen. Es gibt in den letzten Jahren viele Beispiele, die Anlass zu Sorge oder Unverständnis gegeben haben. Es geht nicht nur um das „Tagesschau“Studio und andere Einzelbereiche. Man muss sich fragen, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk effizient mit den Geldern der Gebührenzahler umgehen kann.

Deshalb muss man nicht immer gleich in das Lied einsteigen: Alle haben zu wenig Geld. – Die haben eine gute Ausstattung, und die sollen damit auch ein gutes Programm machen.

(Beifall bei der FDP)

Herr Staatsminister Wintermeyer, wir haben hier zwei Inhalte – Kollege Frömmrich hat es gesagt –, die wir jetzt beraten. Das eine ist die Sicherung der Regionalfenster, die für uns wichtig sind. Im Rahmen einer pluralen Meinungsbildung ist es notwendig, dass auch im privaten Rundfunk für regionale Situationen ein Zeitfenster eingeräumt wird. Das haben wir mit dieser Änderung ermöglicht. Vielen Dank an Sie, dass Sie das so unterstützt haben.

Dem zweiten Thema, der Zustimmung zum Staatsvertrag, können sich die Liberalen nicht anschließen. Ich will Ihnen erklären, warum. Diese Gebührensenkung, über die wir diskutieren, ist für mich per se kein negatives Zeichen.

Wenn man sieht – das ist teilweise mit einer anderen Zielrichtung von den Kollegen genannt worden –, welche Ungereimtheiten und welche Ungerechtigkeiten dieser Rundfunkstaatsvertrag an vielen Stellen erzeugt, dann kann man nur feststellen: Es wäre sinnvoller, diesen Staatsvertrag zu korrigieren und diese Ungerechtigkeiten zu eliminieren, anstatt über eine Gebührensenkung in einer so kleinen Höhe zu diskutieren. Das macht wenig Sinn.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE))