Protokoll der Sitzung vom 27.11.2014

Vielen Dank, Kollege Decker. – Das Wort hat der Abg. Boddenberg, Fraktionsvorsitzender der CDU.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass ich dazu spreche, hat mehrere Gründe. Der Wesentliche ist der, dass ich mich durchaus dazu bekenne, seinerzeit noch als wirtschaftspolitischer Sprecher in dieser Frage nicht nur eine klare Haltung gehabt zu haben, sondern für die auch innerhalb der CDU-Landtagsfraktion seinerzeit gestritten zu haben. Die hatte mit einer ganzen Reihe von Themen zu tun, die in dem Zusammenhang diskutiert werden müssen.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Grundgesetzwidrig!)

Wir haben zunächst einmal bei der Frage der Beschäftigung ins Grundgesetz zu schauen und festzustellen, dass der Sonntag und die Feiertage grundsätzlich schützenswerte Tage sind. Das ist doch keine Frage, über die wir streiten müssen.

(Beifall bei der CDU – Günter Rudolph (SPD): Sie haben es doch damals gemacht! – Weitere Zurufe von der SPD – Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Herr Kollege Schäfer-Gümbel, wir haben aber gleichermaßen neben daraus resultierenden berechtigten Ansprüchen beispielsweise der Kirchen, der Vereine, der Kulturschaffenden, die sich häufig völlig zu Recht darauf berufen, eine ganze Reihe von Veränderungen in dieser Gesellschaft, vor denen ich jedenfalls seinerzeit und auch bis heute und weiterhin nicht die Augen verschließen werde.

Ich erinnere mich sehr wohl daran. Nehmen wir einmal die Videotheken, nehmen wir einmal die öffentlichen Bibliotheken und die Callcenter. Ich bleibe bei einem dieser drei Beispiele, den Videotheken. Die haben seinerzeit nicht ganz zu Unrecht gesagt, dass sie möglicherweise existenzielle Probleme bekommen, wenn sie nicht eine kleine Öffnung am Sonntag erfahren.

Jetzt weiß ich auch – wir reden heute über die Frage der Beschäftigten und nicht über die Eigentümer dieser Betriebe –, das ist ein anderes Gesetz, über das man sicherlich demnächst wird reden müssen. Aber wir reden, wie ich finde, über wirklich existenzielle Fragen.

Ich komme, wie Sie wissen, aus dem Nahrungsmittelhandwerk. Ich könnte als kleines Stichwort die sonntägliche Bäckerei nehmen. Heute machen viele Bäckereien, die sonntags öffnen, an diesem Sonntag in diesen wenigen Stunden 30 % ihres Wochenumsatzes.

(Zuruf der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE) – Präsident Norbert Kartmann übernimmt den Vorsitz.)

Wenn sie das nicht hätten, würde es sie heute nicht mehr geben. Ich finde, es ist ein berechtigter Anspruch, dass man darüber diskutiert und als Gesetzgeber reagiert, und

zwar nicht nur wegen der betroffenen Arbeitgeber und Unternehmen, sondern auch wegen der Beschäftigten, um die es uns in der Union immer gleichermaßen in solchem Zusammenhang geht.

(Beifall bei der CDU)

Insofern will ich ausdrücklich sagen:

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Es mag Sie ja befriedigen, dass das Gericht jetzt so entschieden hat. Das ist – das wird der Herr Staatssekretär gleich sagen – für uns selbstverständlich Anlass, sehr schnell und kurzfristig zu reagieren. Aber dass ich darüber jubeln soll, weil Sie das gern hätten, das werde ich Ihnen ersparen, und zwar genau vor dem Hintergrund, den ich gerade angesprochen habe. Ich möchte nämlich darüber reden, was das für die betroffenen Betriebe im Wettbewerb bedeutet.

Vielleicht darf man an der Stelle auch sagen: Ich möchte in keiner Gesellschaft leben, in der man demnächst nur noch auf Knöpfe drückt und auf der Internet-Homepage großer Versanddienstleister seine Waren bestellt und zugestellt bekommt. Ich möchte ein pulsierendes Leben möglichst an sieben Tagen dort, wo es entsprechenden berechtigten Bedarf gibt, aber jedenfalls nicht so tun, als seien die Einzelhändler mit den fünf oder sechs Tagen, die sie Öffnungszeiten haben, durch die Bank zufriedenzustellen.

Herr Gremmels, in diesem Wettbewerb des Jahres 2014 geht es sehr viel anders zu als in manchen Köpfen von Sozialdemokraten, die sich am heutigen Tage einmal kurzfristig freuen dürfen, die ich aber herzlich einlade, Herr Schäfer-Gümbel, mit uns über die Folgen dieser Urteilsfindung zu sprechen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das Wort hat Herr Abg. Bocklet für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Richtig glücklich war die Rede auch nicht!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten die Diskussion im Jahr 2011 und auch jetzt im März 2014. Wir haben damals schon als GRÜNE festgestellt, der Sonntag ist für uns ein gesetzlich geschützter Tag der Ruhe und Erholung. Das soll er auch bleiben. Ich glaube, darüber gibt es auch in diesem Saal kaum Dissens.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Nein?)

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem ersten Urteil und – weil Berufung eingelegt wurde, zu der gestern die Entscheidung ergangen ist – im Berufungsurteil noch einmal festgestellt und, wie wir finden, sehr gut hergeleitet, dass dieser Tag nicht nur die Religionsfreiheit fördert und schützt, sondern auch die physische und psychische Regeneration und damit zur körperlichen Unversehrtheit beiträgt.

Das Gericht hat sogar einen Bezug zur Menschenwürde hergestellt. Ich kann nur noch einmal sagen, in diesem

Punkt sind wir mit dem Urteil einer Meinung. Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN danken für dieses Urteil.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Urteil, darüber bin ich sehr dankbar, wird nun umgesetzt. Das hat das Sozialministerium schon sehr früh gesagt. Die betroffenen Betriebe werden darüber unterrichtet. Das Urteil, wie es ergangen ist, wird umgesetzt. Das finden wir richtig. Nun gilt es, die Begründung in Ruhe anzuschauen.

Richtig ist, dass Regelungen betroffen sind, die auch andere Bundesländer betreffen. Ich gehe davon aus, dass es tatsächlich eine Frage wird, wie bestimmte Zulassungen von der Bundesgesetzgebung neu geregelt werden. Aber ich kann nur das sagen, was gesagt worden ist, dass das Gericht die Wünsche der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber dem Schutz der Sonntagsruhe abgewogen und dann eine klare Aussage getroffen hat. Das gilt es klar zu akzeptieren.

Nun ist die Frage, welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Die Lebensrealitäten sind nun einmal komplex. Aus der Begründung wurde bereits zitiert. Pferdewetten in Frankfurt sind möglich, Lottoannahmestellen sind nicht möglich. Eis und Getränke können nach wie vor hergestellt werden.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Es muss begründet werden!)

Andere Dinge bleiben untersagt. So bleibt es. Sie sehen, die Lebensrealität ist komplex. Es gilt, sich der Frage zu stellen, welche Realitäten wir nun auch tatsächlich rechtlich anerkennen, sprich: welche Ausnahmen tatsächlich noch gewünscht sind, welche Ausnahmen nach wie vor noch verboten bleiben sollen und welche Sonntagsruhe wir haben. Diese Diskussion werden wir weiterführen. Es nutzt doch nichts, jetzt mit Ihrer unheiligen Allianz zwischen Sozialisten auf der einen Seite und der katholischen Kirche andererseits zu sagen: Jetzt haben wir einen Frieden mit diesem Urteil.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Unheilige Allianz?)

Dieses Urteil ist doch bestenfalls ein Zwischenstand. Es kann doch nur eine Zwischenlösung sein. Wir haben ganz viele Probleme, die sich jetzt noch stellen werden. Was ist sonntags möglich und was nicht? Es hilft uns doch jetzt nicht, einmal zu sagen: Herr Schaus, die Freude, die Sie empfinden, ist nur etwa zwölf Sekunden von Halbwertzeit,

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Sie wirken sehr verwirrend in Ihrem Beitrag!)

weil Sie sich schon morgen der Frage stellen müssen, wie wir mit bestimmten anderen Lebensrealitäten umgehen. Und dieser Frage werden wir uns klug abwägend hinwenden. Ich bin mir sicher, wir werden auch zu einer klugen Lösung kommen.

Ich habe klar und unmissverständlich gemacht, was die Position der GRÜNEN ist, dass wir die Sonntagsruhe als ein hohes wichtiges Gut betrachten, dass wir das Urteil, wie das Gericht es abgewogen hat, für richtig finden, dass Hessen das umsetzt. Wir stehen aber trotzdem bei aller Freude, die Sie empfinden, vor der Frage, wie wir nun mit den Lebensrealitäten in unserem Land umgehen. Das gilt es nun, zukünftig zu beachten. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die nächste Wortmeldung stammt von Herrn Kollegen Rock für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, sehr geehrten Damen und Herren! Die Sonntagsruhe ist in der christlichen Tradition fest verwurzelt. Dem Vernehmen nach wurde vor mehr als 1.600 Jahren von Kaiser Konstantin auf den Weg gebracht, dass am Sonntag nicht gearbeitet werden soll. Das hat eine tiefe Verwurzelung im gesellschaftlichen Leben, in der Lebensplanung und im Alltag der Menschen in unserem Land. Das ist gut so. Es ist gut, dass es den Sonntag in dieser Form gibt.

(Beifall bei der FDP)

Über was diskutieren wir eigentlich? – Schon das Wort Bedarfsgewerbeverordnung ist schwierig. Es wird hier das Bild aufgebaut, als sei das eine Verordnung gewesen, mit der man den Sonntag hätte komplett umgestalten können, und was hier alles passiert wäre.

Die Fakten sind doch so: 1992 haben 20,6 % der Menschen teilweise oder regelmäßig sonntags gearbeitet. Zehn Jahre später waren es 24,2 % der Menschen. Wieder zehn Jahre später sind es 28 % der Menschen.

Wir haben einfach eine Entwicklung. Diese Entwicklung orientiert sich ein Stück weit am Bedarf, an der Nachfrage und dem, was die Menschen verlangen. Aufgrund dieser Entwicklung hat es eine Steigerung der Sonntagsarbeit gegeben. Die nehmen wir wahr. Die stellen wir fest. Das wird sich auf Dauer nicht verhindert lassen.

(Beifall bei der FDP)

Sie haben davon gesprochen, das sei ein besonderes Urteil, ein ausdifferenziertes Urteil und ein wegweisendes Grundsatzurteil. Meine Einschätzung ist: Nach diesem Urteil sind Pferdewetten weiterhin erlaubt, aber die Bibliothek bleibt zu.

(Beifall bei der FDP)

Jeder muss für sich einschätzen, was daran ein wegweisendes Urteil ist. Dafür gibt es sicherlich juristisch tiefsinnige Begründungen. Das ist keine Frage.

Ein Großteil derer, die betroffen sind, wurde zurückverwiesen. Das betrifft die Brauereien und die Hersteller der alkoholfreien Getränke, der Schaumweine und des Eises. Das muss jetzt alles noch einmal auf den Prüfstand.

Wir haben schon eine erste Wortmeldung von Manfred Stockmann. Er ist als Verbandspräsident für die Call Center zuständig. Er sagt: Das ist ein Schlag in das Gesicht der Verbraucher. – Das muss ich so einfach zur Kenntnis nehmen. Das ist dessen Sicht auf die Dinge.

Er hat auch schon gefordert, dass man sich im Bundestag jetzt mit dem Arbeitszeitgesetz auseinandersetzen soll. Denn es geht darum, welche Dienstleistungen die Bürgerinnen und Bürger auch sonntags noch nachfragen können. Heute hat eben mancher den Wunsch, tagtäglich in einem Call Center anrufen zu können und ein Problem zu lösen.