Protokoll der Sitzung vom 27.11.2014

(Michael Siebel (SPD): Noch schöner wäre es, wenn das auch Herr Bouffier sagen würde! – Günter Rudolph (SPD): Ja, was sagt denn Herr Bouffier dazu?)

Aber der Ministerpräsident des Landes Hessen hat mit der Landesregierung und der zuständigen Umweltministerin gemeinsam dafür gesorgt, dass in Hessen kein Fracking stattfindet, und die Firma BNK zurückgewiesen. In Hessen wird gehandelt und nicht nur geredet.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Oh!)

Ich komme dann zu dem Gesetzentwurf, den die Bundesumweltministerin in Abstimmung mit dem Wirtschaftsminister und dem Kanzleramt vorgelegt hat. Leider entspricht der Gesetzentwurf nicht dem, was Hessen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg in den Bundesrat eingebracht haben. Wir wollen, dass Fracking rechtssicher verboten wird. In dem Gesetzentwurf werden so viele Hintertürchen geöffnet, dass sie gleichsam wie Scheunentore jedem das Durchlaufen möglich machen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Fracking soll grundsätzlich oberhalb von 3.000 m verboten sein; darunter ist dann jegliche Rohstoffgewinnung erlaubt, und zwar unabhängig davon, welche geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse dort sind. Das ist durchaus ein Problem, auch für das Grundwasser unterhalb von 3.000 m. Da wird aber gar nicht nach den geologischen Gegebenheiten geschaut.

Fracking, das ist gut, soll nicht in Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten stattfinden. Damit ist aber klar: Jenseits dieser Gebiete, die geschützt werden sollen, kann eigentlich alles erlaubt werden. Diese Art von Fracking wollen wir nicht. Wir wollen auch nicht solche Hintertüren. Wir sagen ganz klar: Fracking in nicht konventionellen Lagerstätten wollen wir in Hessen nicht haben. – Ich gehe davon aus, dass Sie auch dabei bleiben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lebhafte Zurufe von der SPD)

Es ist auch verrückt, dass neuerdings eine Kommission darüber befinden soll und nicht die Behörden, ob Fracking möglich ist oder nicht.

(Lebhafte Zurufe des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Wenn die Kommission mehrheitlich entscheidet, dass es möglich ist, dann soll sogar schon die kommerzielle Nutzung möglich sein.

(Timon Gremmels (SPD): Das ist falsch!)

Also, liebe Leute, das ist jenseits des Eckpunktepapiers. Das ist eine Abschwächung des Eckpunktepapiers, das im Sommer vorgelegt wurde. Das haben wir auch schon als nicht hinreichend betrachtet.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zudem muss man natürlich berücksichtigen, dass die Entsorgung des Flow-back bei Frackvorgängen mit dem Einsatz umwelttoxischer Chemikalien nicht auszuschließende Risiken birgt und deshalb nicht zu verantworten ist.

(Lebhafte Zurufe des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Darüber findet man in dem Gesetzentwurf auch nichts. Was ich besonders problematisch finde: Frau Hendricks, die Bundesumweltministerin, hat in dem Eckpunktepapier festgehalten, dass dieser Gesetzentwurf, den sie erarbeitet, bis 2021 befristet ist und dann neu überprüft wird. Auch davon ist in dem Gesetzentwurf keine Rede mehr.

(Timon Gremmels (SPD): Der Gesetzentwurf kann jederzeit geändert werden!)

Meine Damen und Herren, an dem Gesetzentwurf muss so viel geändert werden, dass man eigentlich gleich einen neuen schreiben kann.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ti- mon Gremmels (SPD): Machen Sie es doch!)

Frau Ministerin, ich darf Sie an die Redezeit erinnern.

Ein letzter Satz noch.

(Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Ganz besonders dramatisch finde ich, dass nur über das Wasserhaushaltsrecht Fracking angegangen werden soll. An das Bergrecht traut sich die Bundesregierung überhaupt nicht heran.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Wir sind auf Ihren Vorschlag gespannt!)

Wir wollen, dass das Berggesetz so geändert wird, dass es den Anforderungen entspricht, die man braucht, um Fracking rechtssicher zu verbieten, wenn es Umweltgefahren birgt.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Ei, ei, ei!)

Vielen Dank, Frau Ministerin Hinz. – Damit ist auch diese Aktuelle Stunde abgehalten.

Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, darf ich noch feststellen: Noch eingegangen ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Urteil des Bundesverwaltungsgerichts begrenzt Sonntagsarbeit – herbe Niederlage für die Landesregierung, Drucks. 19/1173. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 86 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 84 aufgerufen werden.

Außerdem eingegangen ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend Abschaffung des Solidaritäts

zuschlags, Drucks. 19/1176. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 87. Die Redezeit beträgt fünf Minuten. Der Antrag soll dem Haushaltsausschuss überwiesen werden.

Weiterhin eingegangen ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Alkohol- und Suchtprävention stärken, Druck. 19/1177. Wird die Dringlichkeit bejaht?

(Wortmeldung des Abg. Hermann Schaus (DIE LIN- KE))

Herr Kollege Schaus.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wende mich bei diesem Antrag sowohl gegen die Dringlichkeit als auch gegen die mögliche Zuordnung in der Debatte um die Anhörung zur Drogenpolitik. Der Antrag, der von den Koalitionsfraktionen eingebracht wird, steht unter dem Titel „Alkohol- und Suchtprävention stärken“. Aus dem gesamten Text geht in keinster Weise hervor, dass dies ein Dringlicher Antrag ist, der unbedingt beraten werden muss. Er befasst sich mit der Suchthilfe und der Suchtprävention. Das sind keine neuen Themen, das sind alte Themen. Es ist ganz klar, was hier versucht werden soll, nämlich der Kontroverse, die es innerhalb der Regierungsfraktionen im Hinblick auf die Entkriminalisierung der Drogenpolitik gibt, einen Riegel vorzuschieben und einen entsprechenden Abfangjäger, wie wir sagen, vorzunehmen.

(Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das steht doch im letzten Absatz!)

Ja, ja, den letzten Absatz habe ich auch gelesen. – Meine Damen und Herren, wir hatten in der letzten Ältestenratssitzung – so viel kann ich sagen – eine spannende Debatte darüber, ob unser Antrag zu Risiken der Entkriminalisierung von Drogenpolitik im Sozialpolitischen Ausschuss oder im Rechtspolitischen Ausschuss behandelt werden soll. Die Koalitionsfraktionen haben sich durchgesetzt, er wird an den Rechtspolitischen Ausschuss überwiesen.

In dem letzten Absatz des Antrags der Regierungsfraktionen steht, er solle sowohl an den Rechtspolitischen Ausschuss als auch an den Sozialpolitischen Ausschuss, wo er eigentlich von der Thematik her auch hingehört, überwiesen werden.

Kollege Schaus, sprechen Sie bitte zur Dringlichkeit.

Herr Präsident, ich rede zur Dringlichkeit. – Dass Sie in dieser Debatte zur Entkriminalisierung der Drogenpolitik keine Stellung beziehen wollen, ist angesichts der Debatte, die Sie in Frankfurt losgetreten haben, zu durchsichtig. Deswegen lehnen wir sowohl die Dringlichkeit als auch die mögliche Zuordnung zu den Anträgen der LINKEN und der FDP, die klar eine Anhörung fordern, ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank. – Zur Dringlichkeit, Herr Kollege Bellino.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist bedauerlich, dass dieses ernste Thema, das nicht von den regierungstragenden Fraktionen auf die heutige Tagesordnung gesetzt wurde, sondern von der Opposition, zu einer solch lächerlichen Geschäftsordnungsdebatte führt, wie der Kollege Schaus sie eröffnet hat.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Mathias Wagner (Tau- nus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Da darf ich dann schon feststellen, dass wir etwas souveräner sind, wenn ich an den Antrag denke, den Sie heute noch eingereicht haben, zu dem wir gesagt haben: Na gut, dann debattieren wir das noch am Ende der Tagesordnung.

Wir sagen, dass der Punkt dringlich ist und es verdient, mit diesem Setzpunkt der LINKEN gemeinsam besprochen und beschlossen zu werden. Er ist dringlich, weil er gerade auch in Punkt 4 Bezug nimmt auf das, was Sie debattieren wollen, nämlich die Frage, ob wir eine Anhörung durchführen sollen.

Wir haben im Bundestag eine sehr vernünftige Anhörung gehabt. Wir sind der Meinung, wir lesen erst einmal nach, was dort beschlossen wurde, um uns dann intensiv mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Wenn ich sage „auseinandersetzen“, dann meine ich damit nicht nur heute in der Debatte, sondern auch in den Ausschüssen. Wir haben gesagt, wie im Ältestenrat besprochen, dass die Anträge an den Rechtsausschuss und an den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss überwiesen werden sollen. Insofern sind alle, die sich für dieses Thema interessieren, dabei. Sie können heute debattieren, Sie können in den Ausschüssen debattieren und sich hoffentlich angemessener mit der Thematik auseinandersetzen, als Sie dies hier aus fadenscheinigen Gründen getan haben.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Rudolph.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn es ungewöhnlich ist: Natürlich ist ein solcher Antrag dringlich, den man auch dem Setzpunkt der Fraktion DIE LINKE zuordnen kann. Darüber findet eine aktuelle Diskussion statt. Ob das nun lächerlich ist, Herr Kollege Bellino – ich finde es eher lächerlich, dass man nicht bereit ist, eine Anhörung zu diesem wichtigen Thema mit seinen verschiedenen Facetten durchzuführen, und sie von der CDU abgelehnt wird. Das finde ich möglicherweise eher lächerlich.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Erst einmal lesen!)