Protokoll der Sitzung vom 27.11.2014

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Erst einmal lesen!)

Na ja. Herr Kollege Wagner, mit Verlaub: Die freie Reichsstadt Frankfurt mag wichtig und bedeutend sein mit

einer Anhörung in irgendeinem Ausschuss. Ich möchte im Hessischen Landtag selbst Erkenntnis darüber gewinnen, ob die Freigabe von Cannabis richtig oder falsch ist. Deswegen sollte das der Hessische Landtag tun.

Es gibt verschiedene Facetten, die den Bereich des Innern, den sozialpolitischen oder den rechtspolitischen Bereich betreffen. Mit Verweis auf Ihren Antrag entnehme ich dem, dass er so auszulegen ist, dass es eine Anhörung im Hessischen Landtag geben wird, in der wir all diese Facetten beleuchten und eine Meinungsbildung herbeiführen. Wenn es in diesem Sinne gemeint ist, haben wir gar kein Problem damit, diesen Antrag dringlich zu behandeln.

(Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

Sie sind für eine Anhörung, und vielleicht ist es ja möglich, dass die CDU in sich geht und sagt, das Thema sei richtig und wichtig und müsse beleuchtet werden – nicht nur in Frankfurt, Berlin und New York, sondern auch in Wiesbaden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Rudolph. – Frau Kollegin Dorn, bitte sehr. Bitte entschuldigen Sie, wenn ich noch darauf hinweise – beim Herrn Kollegen Rudolph war ich kurz davor, einzugreifen, deswegen sage ich es an dieser Stelle noch einmal in aller Ruhe und Gelassenheit –: Ich bitte darum, zur Dringlichkeit zu sprechen.

(Günter Rudolph (SPD): Das habe ich doch getan, Herr Präsident! Sie kennen mich doch!)

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zur Dringlichkeit sprechen und verstehe auch nicht, warum dieser Antrag nicht genau unter dieser Debatte aufgerufen wird. Deswegen muss ich diesen einen Satz aus unserem Antrag zitieren, damit auch klar wird, dass es die gleichen Aspekte berührt.

Der Landtag nimmt zur Kenntnis, dass am 5. November 2014 eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages zum Betäubungsmittelrecht stattgefunden hat, dass die Frankfurter Gesundheitsdezernentin am 17. November 2014 die Fachtagung „Cannabis – wir sprechen darüber: Miteinander, sachlich, kontrovers, offen“ veranstaltet hat und dass der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei sich aktuell zu dem Thema geäußert hat.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Das haben wir bereits den Zeitungen entnommen!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, bitte hören Sie zu.

Auf dieser Grundlage beauftragt der Landtag federführend den Rechtspolitischen Ausschuss unter Beteiligung des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses, die gewonnenen Erkenntnisse zu überprüfen und, falls notwendig, ergänzende Fragen im Rahmen einer Anhörung zu vertiefen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Hermann Schaus (DIE LINKE): „Falls notwendig“!)

Ich glaube, Ihnen tut unser Antrag so weh, Sie haben solche Angst, dass Sie Ihren Setzpunkt nicht mehr so deutlich machen können, dass Sie ihn jetzt gerne nicht debattieren würden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Lachen bei der LINKEN)

Und jetzt bitte zur Dringlichkeit.

(Zuruf von der LINKEN: Ein bisschen spät!)

Wir wollen weiterhin diesen Antrag mit debattieren. Ich glaube, ich habe deutlich gemacht, dass er zum einen dringlich ist, weil er in diese Debatte gehört, und zum anderen dazugehört. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf von der LINKEN)

Vielen Dank. – Bitte sehr, Herr Kollege Rock.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch einmal für meine Fraktion deutlich machen, warum wir den Antrag für dringlich halten. Warum er auch in der Debatte verbunden werden sollte, ergibt sich aus dem Sinn selbst, siehe Punkt 4. Dort ist klargestellt, dass durch diesen Antrag über eine Anhörung befunden werden soll. Damit gehört er aktuell in diese Debatte hinein.

Natürlich ist es notwendig, dass sich der Hessische Landtag mit diesem Thema auch in einer Anhörung auseinandersetzt, weil am Ende das Modellprojekt in Frankfurt sicherlich auch auf Landesebene genehmigt werden muss. Daher sind wir auch in der Verantwortung, uns darum zu kümmern. Für uns ist klar, dass es eine Anhörung braucht. Warum hier etwas verschämt so etwas vorgebaut ist, werden wir beim Setzpunkt beraten. Deswegen ist klar, dass dieser Antrag mit den anderen vorliegenden Anträgen zum Setzpunkt der LINKEN beraten werden muss. Das macht Sinn und entspricht auch unserer Geschäftsordnung. – Danke.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Rock.

Wir kommen zur Abstimmung über die Dringlichkeit des Antrags. Ich darf um Handzeichen bitten, wer dafür ist, die Dringlichkeit zu bejahen. – Gegenstimmen? – Dann ist es gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE durch alle anderen Fraktionen so beschlossen. Der Antrag kommt auf die Tagesordnung und wird Tagesordnungspunkt 88.

Ich habe die vier Redner außer der Fraktion DIE LINKE so verstanden, dass beantragt wird, diesen Tagesordnungspunkt mit Tagesordnungspunkt 47 aufzurufen. Dem ist widersprochen worden, deswegen stimmen wir auch darüber ab. Wer dafür ist, dass wir mit Tagesordnungspunkt 47 auch diesen Antrag aufrufen, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Bei Nichtbeteiligung der Fraktion DIE LINKE ist durch den Rest des Hauses beschlossen, dass der Antrag mit Tagesordnungspunkt 47 aufgerufen wird.

Es gibt noch einen Dringlichen Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Entwicklung des ökologischen Landbaus in Hessen, Drucks. 19/1178. Wird hier die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 89 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, Herr Kollege Rudolph,

(Günter Rudolph (SPD): Wir sind großzügig!)

mit Tagesordnungspunkt 46 aufgerufen werden. Dann war es das.

Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 49:

Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle – Drucks. 19/1119 –

Herr Kollege Klose hat sich zu Wort gemeldet, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle des Landes Hessen wird eines der zentralen gesellschaftspolitischen Vorhaben der neuen Landesregierung Realität.

Die Regierungskoalition aus CDU und GRÜNEN im Hessischen Landtag ist auch angetreten, um aktiv gegen Diskriminierung vorzugehen. Wir treten ein für die Gleichberechtigung, die Gleichstellung und insbesondere die Gleichbehandlung aller. Schon in der Präambel unseres Koalitionsvertrags heißt es:

Wir erkennen die Vielfalt der Gesellschaft in unserem Land an und wollen den Bürgerinnen und Bürgern in ihrer Unterschiedlichkeit gleiche Chancen bieten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Wie wichtig uns dieser Bereich ist, zeigt sich nicht nur, aber besonders in der Berufung von Staatssekretär Jo Dreiseitel als Bevollmächtigten für Integration und Antidiskriminierung. Hessen ist außerdem in diesem Jahr mit der Unterschrift des Ministerpräsidenten der Koalition gegen Diskriminierung beigetreten und verpflichtet sich damit auch zu aktivem Handeln. Hessen hat gleichzeitig eine Vielzahl zivilgesellschaftlicher Verbände, die sich bereits seit Jahren in diesem Bereich engagieren. Für diese Arbeit, z. B. im Netzwerk gegen Diskriminierung, möchte ich auch von hier aus herzlichen Dank sagen. Wir wollen das aufnehmen und daran anknüpfen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Mit der Einrichtung der Stelle kommt nun ein weiterer zentraler Baustein schwarz-grüner Antidiskriminierungspolitik hinzu. Die Landesregierung hat bereits im Nachtragshaushalt die Weichen gestellt, damit die vorgesehenen Stellen besetzt werden können und die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle Anfang 2015 real beginnen kann. Und ja, auch wir hätten uns gewünscht, dass Hessen eine solche Stelle noch früher eingerichtet hätte. Dafür hat es aber ganz offensichtlich erst uns GRÜNE in der Landesregierung gebraucht, meine Damen und Herren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Claudia Ravensburg (CDU))

Wir sorgen jetzt in schnellstmöglichem Tempo für echte Hilfe. Übrigens: Sprüche wie der, es sei nur ein Tropfen auf den heißen Stein, verehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD, zeugen da leider nur von Realitätsverweigerung.

Diese Antidiskriminierungsstelle wird im Vergleich der Bundesländer – sowohl was die Stellen als auch was die Sachmittel angeht – eine der am besten ausgestatteten sein. Wenn Sie schon solche Urteile von sich geben, dann werden Sie wenigstens konkret. Flotte Sprüche jedenfalls ersetzen keine Konzepte.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, die GRÜNEN haben das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz noch als Teil der rot-grünen Bundesregierung mit auf den Weg gebracht, auch wenn es, als es dann endlich in Kraft trat, durch die damalige Große Koalition wenig sinnvoll an einigen Punkten verändert wurde. Dieses Gesetz hat endlich dafür gesorgt, dass Gerechtigkeit und Diskriminierungsschutz nicht nur in Sonntagsreden gepredigt, sondern in realem politischem Handeln verankert sind.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Dennoch ist es so, dass Menschen in Deutschland und auch in Hessen diskriminiert werden, jeden Tag, in den verschiedensten Lebensbereichen und aus den verschiedensten sogenannten Gründen. Deshalb hat Ministerpräsident Bouffier für die Koalition bereits in seiner Regierungserklärung zu Beginn der Legislaturperiode festgestellt, dass „eine Politik, die den Menschen die Wahl lässt und Vielfalt als Bereicherung begreift“, einer der Grundpfeiler unserer Politik ist. Diskriminierung, Ausgrenzung und Rassismus haben in Hessen keinen Platz.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Gerhard Merz (SPD))

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade bei der Antidiskriminierungspolitik gehört es auch dazu, ehrlich zu sich selbst zu sein.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Stimmt!)