Protokoll der Sitzung vom 18.12.2014

(Zurufe von der CDU)

Dann können wir sehen, wie Sie, wie jeder Einzelne von Ihnen dazu steht – hier und dann vor Ort; denn vor Ort wird Ihre Stimmabgabe, die Sie heute vornehmen, eine Rolle spielen.

So viel noch einmal heute hier zur Union. Stehen Sie zu Ihrer alten Meinung, ändern Sie die Politik dieser Landesregierung, oder vertreten Sie vor Ort auch das, was Sie hier exekutieren. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Es ist von der antragstellenden Fraktion beantragt, den Antrag unter Tagesordnungspunkt 46 sofort und namentlich abzustimmen. – Dann verfahren wir so. Ich darf bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Namensaufruf – Abstimmungsliste siehe Anlage)

Hat jetzt jeder anwesende Abgeordnete seine Stimme abgegeben? – Ich sehe keine anderen Meldungen. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.

(Clemens Reif (CDU): Ich kann jetzt schon sagen, es sind 6 Jastimmen! – Norbert Schmitt (SPD): Mit der Tendenz, dass es mehr Nein- als Jastimmen waren!)

Wir haben nun das Ergebnis vorliegen. 102 Abgeordnete haben sich an der Abstimmung beteiligt. Davon haben 6 mit Ja gestimmt, 96 mit Nein. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ansonsten liegt noch Punkt 62, Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/1265, vor. Soll der in den Ausschuss, oder sollen wir jetzt abstimmen? – Abstimmen. Dann bitte ich um das Zeichen, wer dem Antrag zustimmt. – Das sind die Fraktionen von CDU, GRÜNEN, SPD und DIE LINKE. Gegenstimmen? – Die FDP-Fraktion. Dann ist der Antrag somit gegen die Stimmen der FDP-Fraktion mit den Stimmen der sonstigen Fraktionen beschlossen. Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt erledigt.

Bevor wir in die Mittagspause eintreten, darf ich mitteilen, dass der an sich für diesen Zeitpunkt vorgesehene Termin des Präsidenten mit den Ausschussvorsitzenden verschoben wird. Er findet also jetzt nicht statt, sondern zu einem späteren Zeitpunkt.

Damit treten wir in die Mittagspause ein. Es ist jetzt 14:48 Uhr. Es ist eine Stunde Mittagspause vereinbart.

(Günter Rudolph (SPD): 16 Uhr!)

Beginnen wir trotzdem um 16 Uhr? Ist das allgemeine Meinung? – Um 16 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.

(Unterbrechung von 14:49 bis 16:02 Uhr)

Meine Damen und Herren! Wir wollen in der Tagesordnung fortfahren. Diesbezüglich rufe ich Tagesordnungspunkt 3 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes – Drucks. 19/1196 –

Es ist eine Redezeit von siebeneinhalb Minuten pro Fraktion vorgesehen. Er wird von der FDP-Fraktion eingebracht. Das Wort hat der Abg. Lenders.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Hessische Ladenöffnungsgesetz war nicht nur immer wieder Gegenstand politischer Kontroversen, sondern vor allem in diesem Jahr auch Anlass für mehrere gerichtliche Auseinandersetzungen. Derzeit sieht das Hessische Ladenöffnungsgesetz vor, dass Gemeinden aus Anlass von Sonderereignissen in Form von Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen berechtigt sind, die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen freizugeben.

Diese Regelung hat dazu geführt, dass zunehmend Alibimarktgeschehen Platz gegriffen haben, um die auch durch

den Hessischen Verwaltungsgerichtshof als notwendig festgestellte eigene Anziehungskraft für einen beträchtlichen Besucherstrom zu generieren. Meine Damen und Herren, die Unsinnigkeit dieser Regelung zeigt sich insbesondere in zwei Gerichtsurteilen, welche die Stadt Darmstadt betreffen.

Da ist einmal ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zu den Darmstädter verkaufsoffenen Sonntagen vom 27. März und vom 13. Mai. In dem einen Fall hatte der VGH die Veranstaltung bestätigt und das Vorgehen für rechtmäßig erklärt, im anderen Fall des Ostermarktes hingegen die Veranstaltung kassiert, weil sie nicht den Mittelpunkt, sondern nur den Nebeneffekt der Verkaufsöffnung darstellte.

Es hat sich damit gezeigt, dass die geltende Regelung gleichermaßen für die veranstaltenden Kommunen, die Gewerbetreibenden, für die Verbände und die Arbeitnehmer nicht gerade vorteilhaft, in jedem Fall jedoch nicht praktikabel und nicht transparent ist.

Meine Damen und Herren, Sie haben das erkannt: Wir sind deswegen der Auffassung, dass die Regelung zu den Ladenöffnungszeiten anzupassen ist. Wir schlagen daher vor, das Erfordernis eines Sonderereignisses ersatzlos zu streichen.

Dies würde den bei Fortbestand der Regelung sicher zu erwartenden weiteren Gerichtsverfahren, den daraus entstehenden finanziellen Belastungen für alle Beteiligten und den Unsicherheiten für die veranstaltenden Kommunen und die Gewerbetreibenden ein Ende setzen und nachvollziehbare Kriterien für eine Sonntagsöffnung schaffen.

Unser Vorschlag zielt darauf ab, die hessische Gesetzeslage an die Realitätenlage anzupassen und zwischen den Interessen von Verbrauchern, Einzelhändlern und Arbeitnehmern einen fairen und für alle transparenten Ausgleich zu schaffen, ohne dabei den verfassungsrechtlich garantierten Sonntagsschutz in seinem Bestand zu gefährden.

Meine Damen und Herren, gerade in großen Städten wie Frankfurt, Kassel, Darmstadt oder Wiesbaden sollen verkaufsoffene Sonntage zukünftig jedoch nicht nur als Bestandteil des Stadtkerns gemeint sein, sondern auch für einzelne Stadtteile aus der Kommune möglich sein, ohne dass dafür die verkaufsoffenen Sonntage in der Kernstadt dann verbraucht werden. Dies schafft mehr Gerechtigkeit für den Einzelhandel in den Stadtteilen, die nicht im absoluten Innenstadtkern liegen und bei verkaufsoffenen Sonntagen daher derzeit abgekoppelt sind.

(Beifall bei der FDP)

Wir wollen damit die Entscheidungsmöglichkeit der Kommunen stärken, für gerechtere Voraussetzungen gerade für kleine Einzelhandelsbetriebe im Wettbewerb mit Einkaufszentren und vor allem auch mit dem Internethandel sorgen und dem Verbraucher die Gelegenheit geben, weiterhin an einer überschaubaren Anzahl von Sonntagen das besondere Erlebnis des unbeschwerten Einkaufsbummels an einem freien Tag genießen zu können.

Meine Damen und Herren, Sonntage sind auch für Familien höchst interessant. Sie sind aber auch für die Innenstädte lebensnotwendig, um heute wieder ihre Attraktivität unter Beweis zu stellen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel sind gern am Sonntag in ihren Geschäften für ihre Kunden da, weil es ein ganz anderes Arbeiten ist und weil die sich mittlerweile auch gern auf

den Mehrwert, den es dazu in Form von Vergütung oder Freizeit gibt, eingestellt haben.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, unsere Vorschläge stehen im Einklang mit den Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Ladenöffnungsgesetz. Dort hat das Gericht deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber bei der Sonntagsöffnung einen gewissen Spielraum hat, jedoch das Regel-Ausnahme-Verhältnis von Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen unabdingbar in verhältnismäßiger Art und Weise gewährleistet bleiben muss. Es müssen Ausnahmen als solche für die Öffentlichkeit erkennbar bleiben und dürfen nicht auf eine weiter gehende Gleichstellung der Sonn- und Feiertage mit Werktagen in ihre Betriebsamkeit hinauslaufen.

Bei unserer Beurteilung haben wir auch einmal geschaut, was in anderen Bundesländern gängige Praxis ist. Da sind z. B. Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Diese Länder haben auch keine besonderen Erfordernisse an ein Sonderereignis und sind damit durchaus im Sinne einer liberalen Gesetzgebung.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, die Neuregelung bewegt sich zum einen im verfassungsrechtlichen Rahmen und hat zum anderen keine der von Ihnen wahrscheinlich befürchteten Nachteile. Bezüglich der Genehmigungspraxis der zuständigen Behörden durch Rechtsunsicherheit wird der bestehende Flickenteppich in Hessen abgeschafft. Mit der Änderung herrschen endlich Rechtssicherheit und Transparenz bei den Voraussetzungen für die Veranstaltungen an verkaufsoffenen Sonntagen durch den Wegfall des Sonderereignisses.

Insgesamt handelt es sich um eine äußerst moderate Flexibilisierung. Wir hoffen, dass sie der reflexartigen Äußerung zu Sonntagsöffnungszeiten auch etwas entgegenzusetzen hat. Der Gesetzentwurf zur Änderung der hessischen Ladenöffnungszeiten gleicht die bestehenden Konflikte in verhältnismäßiger Art und Weise aus und ist eine transparente Anpassung des Ladenöffnungsgesetzes an die Realitäten.

Ich gehe nicht so weit, in Naivität zu glauben, dass unser Gesetzentwurf bei Ihnen auf große Beliebtheit stoßen wird.

(Florian Rentsch (FDP): Nein, das glaube ich nicht!)

Aber dass eine Anhörung zumindest des Einzelhandels zu diesem Punkt, zu dieser Gesetzgebung wichtig ist, kann hier keiner bezweifeln. Dass nach der Rechtsprechung auch Handlungsbedarf vom Gesetzgeber besteht, das haben uns die Industrie- und Handelskammern bereits bestätigt. Deswegen freue ich mich auf die Anhörung und auf eine kontroverse Diskussion. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Nächste Wortmeldung, Herr Kollege Decker für die SPDFraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für meine Fraktion kann ich die Angelegenheit relativ kurz machen: Wir

lehnen Ihre Gesetzesinitiative für eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten an Sonntagen ab.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Wenn man, wie von der FDP-Fraktion vorgeschlagen, künftig auf die sogenannten Sonderereignisse verzichtet und darüber hinaus stadtteil- und ortsteilbezogene Möglichkeiten vorsieht,

(Florian Rentsch (FDP): Rechtssicherheit!)

dann öffnet man nach unserer Auffassung der Ladenöffnung an Sonntagen Tür und Tor,

(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

von wenigen Feiertagen einmal abgesehen. Wenn ich das für meine Heimatstadt Kassel mit ihren 23 Stadtteilen einmal gedanklich durchspiele, dann komme ich selbst bei einer sehr vorsichtigen Schätzung auf eine veritable Anzahl zusätzlicher Öffnungen an Sonntagen. Das, was für Kassel gilt, gilt gewiss erst recht auch für Frankfurt, es gilt für Darmstadt, Offenbach und für viele andere Städte und Großgemeinden in Hessen gleichermaßen.

Das können Sie auch gerne selbst hochrechnen. Sie werden von alleine schnell auf eine sehr beachtliche Anzahl kommen.