Die Passagierzahlen des Flughafens Frankfurt haben im Jahr 2014 die Grenze von 60 Millionen Passagieren fast erreicht. Der Fraport-Vorstand hat – das wurde schon erwähnt – zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die für das Jahr 2021 ein Aufkommen von 68 Millionen bzw. von 73 Millionen Passagieren prognostizieren. Das hat, wie wir wissen, den Vorstand der Fraport AG dazu bewogen, dem Aufsichtsrat als Beschlussvorschlag den Bau des Terminals 3 ab 2015 vorzulegen. Der Aufsichtsrat hat diesem Vorschlag bereits zugestimmt.
Das führt mich zu dem Antrag der Kollegen von der FDP. Ich möchte Sie an dieser Stelle klar auffordern, eines zu unterlassen: Hören Sie auf, der Landesregierung vorzuwerfen, sich in unzulässiger Weise in unternehmerische Entscheidungen der Fraport AG im Zusammenhang mit dem Bau des Terminals 3 einzumischen.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Günter Rudolph (SPD) und Hermann Schaus (DIE LINKE) – Anhaltende Zurufe von der FDP)
Ich will Ihnen Folgendes sagen: Die Fraport AG hat einen Vorstand, sie hat einen Aufsichtsrat, und sie hat Anteilseigner. Nach dem Aktiengesetz – darüber haben wir uns schon ein paar Mal unterhalten – sind Vorstand und Aufsichtsrat der Fraport AG unabhängig. Sie sind auch nicht weisungsgebunden. Sie sind allein dem Wohl des Unternehmens verantwortlich und verpflichtet. Das sagt das Aktiengesetz.
Herr Kollege Rock, ich habe aber im gesamten Aktienrecht keine Verfügung des Gesetzgebers gefunden, die es einem Anteilseigner einer Aktiengesellschaft verbietet, sich ein objektives Bild über die Unternehmenspolitik,
die Entscheidungen und deren Gründe und die Prognosen, die dazu abgegeben worden sind, zu verschaffen. Nichts anderes ist hier beabsichtigt, und nichts anderes findet hier seinen Fortgang.
Vor diesem Hintergrund, nämlich einem privat finanzierten Investitionsvolumen von über 2 Milliarden €, aber auch den vorhandenen Sorgen über die Auswirkungen des geplanten Baus des Terminals 3, die die Möglichkeit zusätzlicher Lärmbelastungen anbelangen, ist dieser Vorgang nachvollziehbar. Deshalb steht im Koalitionsvertrag, die Koalitionspartner halten „eine Bedarfsprüfung des Bauvorhabens für erforderlich“. Liebe Freunde von der FDP, das ist kein Misstrauensvotum gegen den Vorstand.
Es ist die Wahrnehmung unserer Verantwortung, die Wahrnehmung der Verantwortung der Landesregierung, aber auch dieses Parlaments, als bedeutendem Anteilseigner an dem Flughafen in Frankfurt. Deswegen steht auch im Koalitionsvertrag, dass „so lange wie möglich mit ökonomisch vertretbaren und für die Region verträglicheren Alternativen zum Bau des Terminals 3“ auf steigende Fluggastzahlen reagiert werden soll.
Wir haben uns in diesem Zusammenhang bei der Formulierung des Koalitionsvertrags eine Menge Gedanken gemacht. Ich möchte festhalten, dass beide Fraktionen darin übereinstimmen, dass wir in der Ausübung unserer Verantwortung für unser Land Folgendes für zwingend erforderlich halten: die Sorge für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens Frankfurt als Wirtschaftsmotor der Region, darüber hinaus aber auch die Sorge um eine weitestgehende Minimierung des Fluglärms und der Belastung der Menschen dort.
Beides ist wichtig, und beides bestimmt die Arbeit dieser schwarz-grünen Koalition. Genau das steht in unserem Antrag, den wir eingebracht haben, um noch einmal deutlich zu machen: Seit Dezember 2014 hat sich nichts geändert. Wir werden gemeinsam dafür sorgen, dass der Flughafen dort wettbewerbsfähig ist. Wir werden aber auch alles daransetzen, die Lärmbelastung für die Menschen so weit wie möglich zu minimieren. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Arnold. – Für eine Kurzintervention hat sich Kollege Rentsch zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege Rentsch. Sie haben zwei Minuten Zeit.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Arnold, das war ein beachtlicher Spagat, den Sie hier ausgeführt haben. Er war so breit, dass er kaum von einem einzigen Menschen durchzuführen ist. Es ist eine sportliche Leistung, den Eindruck zu vermitteln, die Union will auf der einen Seite weiterhin das Terminal 3, auf der anderen Seite Schwarz-Grün und dazwischen noch diesen Antrag, der ein deutliches Misstrauensvotum gegenüber der Geschäftsführung der Fraport AG ist. Das ist vom Grundsatz her spannend.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD – Dr. Walter Arnold (CDU): Das ist Ihre Auslegung! – Zurufe von der SPD)
Das ist nicht meine Auslegung. – Ich habe den Antrag gelesen und das gehört, was Herr Kaufmann gesagt hat, der sich sozusagen immer am äußeren Rand der rechtlich zulässigen Möglichkeiten bewegt, sich als Aufsichtsratsmitglied hier zu äußern. Das müssen aber am Ende Sie entscheiden; denn Sie haben Herrn Kaufmann in diese Aufgabe entsendet.
Herr Kollege Arnold, mir geht es um die Tatsache, dass wir Ihnen das nicht durchgehen lassen. Wenn wir Lust dazu haben und wenn wir der Auffassung sind, wir können dort ein Stück der Problemlösung herbeiführen, werden wir das in jeder Plenarsitzung hier thematisieren.
Sie haben § 76 Abs. 1 Aktiengesetz gemeint. Danach führt der Vorstand die Geschäfte mit den Sorgfaltspflichten, die ihm auferlegt werden, nach eigenem Ermessen. Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan, das diese Aufgaben zu überprüfen und zu überwachen hat. Natürlich haben auch die Anteilseigner Interessen. Dazu wollen wir jetzt kommen.
Welche Funktion hat Herr Al-Wazir in dieser Sache? Herr Al-Wazir ist für die Luftaufsicht zuständig. Die rechtliche Frage nach der Luftaufsicht stellt sich hier aber nicht. Nach der Geschäftsordnung und der Geschäftsverteilung der Hessischen Landesregierung ist einzig und allein der Finanzminister für die Beteiligung des Landes Hessen zuständig.
Kollege Arnold, das wissen Sie ganz genau, weil Sie einmal Staatssekretär in diesem Ministerium waren. Sie wissen aus diesem Grund auch, dass Herr Al-Wazir nach der Geschäftsverteilung überhaupt keine Grundlage dafür hat – ich kann mich nicht daran erinnern, dass es zu diesem Punkt einen Kabinettsbeschluss gegeben hat –, hier ein aus Steuergeldern finanziertes Gutachten auf den Weg zu bringen, das einzig und allein dazu dient, grüne Interessen ins Schaufenster zu stellen, nach dem Motto: Wir haben alles getan.
Frau Präsidentin, das ist mein letzter Satz. – Dass dafür die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zur Kasse gebeten werden, ist nicht nur in der Sache eine Unverschämtheit. Es steht auch der Geschäftsverteilung der Hessischen Landesregierung entgegen.
Gern, ein letzter Satz. – Wenn diese Investition am Land vorbeigehen sollte, wäre das für das Land ein Riesenschaden. Herr Kollege Arnold, Sie lassen sehenden Auges zu, dass das passiert. Das ist der Unterschied.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich war gerade im Begriff, Ihnen meine Wortmeldung abzugeben. Insofern herzlichen Dank dafür, dass Sie meinen Wunsch ermöglichen, zu erwidern.
Sich hinter den Geschäftsverteilungsplan zurückzuziehen, halte ich für schwach. Sie wissen, dass der hessische Wirtschaftsminister für die Belange des Flughafens im Moment eine ganze Menge tut, was den Lärmschutz anbelangt und was gerade auch das von mir erwähnte Bündnis anbelangt. Aber es geht auch um die Wettbewerbsfähigkeit und um das, was Sie – leider singulär – interessiert.
Ich bin sehr überzeugt davon, dass das, wenn der Minister hier zur Frage spricht, ob die von der Fraport AG vorgelegten Gutachten dann tatsächlich die entsprechende Entscheidung tragen – wovon man zunächst einmal ausgehen muss und wozu man sicherlich sagen kann, dass wir das überprüfen –, in einer klaren Koalitionsabsprache und im Kabinett so diskutiert wurde und dass er sich mit Fug und Recht um diese Fragen kümmert. Da brauchen wir beide uns keine Sorgen zu machen.
Eines sage ich noch an dieser Stelle: Sie können das Thema „Wie wichtig ist uns der Flughafen Frankfurt?“ hier gern jederzeit vortragen. Das werden wir gern mit Ihnen ausdiskutieren. Wir werden Ihnen auch gern unsere Argumente dazu sagen, warum wir das eine oder andere Vorgehen der Landesregierung mittragen, weil wir das angesichts einer so hohen Investitionssumme für höchst verantwortungsvoll halten. Lassen Sie uns abwarten, was diese Überprüfung bringt; dann können wir gern Weiteres diskutieren. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Arnold. – Als nächster Redner hat sich Kollege Weiß von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt schon ein paar Mal gehört, dass wir heute eigentlich gar nichts mehr zu entscheiden haben. Von daher will ich die Möglichkeit ergreifen, einmal zu betrachten, was für ein Verhalten diese Koalition, besonders der grüne Teil, beim Umgang mit dem T 3 in den letzten Monaten an den Tag gelegt hat. Zuerst muss ich feststellen, dass nicht ein einziger Termin, der von Herrn Al-Wazir im Zusammenhang mit dem Flughafen bis jetzt angekündigt wurde, eingehalten wurde.
Das geht bei den Lärmpausen los, über die wir morgen noch ausgiebig reden werden. Dazu hieß es erst: Die Fluglärmkommission soll bis Ende des Jahres entscheiden. – Das hat sie nicht getan; es ist Ihre Schuld, dass sie es nicht getan hat.