Ich wäre auch mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn ich sehenden Auges in so eine Falle laufen würde. Es macht doch überhaupt keinen Sinn.
Ich komme auch sofort zum Schluss. – Dieses zur jetzigen Genehmigungsphase. Wir warten jetzt ab, was das RP entscheiden wird. Das Nadelöhr ist die kommende Versenkung, der Antrag von K+S und die Frage, ob eine solche Genehmigung ausgesprochen werden kann. Auch hier wird es entsprechende sachliche und rechtliche Prüfungen geben, die dann zu Entscheidungen führen müssen. Auch hier ist uns klar, das wird wahrscheinlich beklagt werden.
Deswegen muss es sauber bearbeitet und abgearbeitet werden – keine Frage. K+S ist es deutliche bewusst, dass hier ein Nadelöhr besteht. Den Plan B mit Lkw irgendwohin oder so, also eine Einleitung, dass man vom Lkw in die Oberweser oder in die Weser kippt, wird ausscheiden. Dazu wird es keine wasserrechtliche Genehmigung von wem auch immer geben, weil das Verschlechterungsverbot gilt.
K+S hat bislang keine Lösung. Es ist Aufgabe eines Unternehmens, Lösungen zu suchen, was sie mit ihren Produktionsabwässern machen. Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, dafür K+S Vorschläge zu machen, sondern K+S muss Vorschläge machen, wie sie es gerne hätten, und wir klären dann, ob es geht. So herum wird ein Schuh daraus. Das ist die rechtliche Voraussetzung für alle Fragen von Genehmigungen.
Wir werden natürlich alle Sachverhalte, alle Gefährdungspotenziale weiterhin genau betrachten. Ich habe bei der Vorstellung des Vier-Phasen-Plans gesagt: Grund- und Trinkwasser sind ein hohes Gut; das dürfen wir nicht aus Spiel setzen. – Dabei bleibt es, meine Damen und Herren. – Danke fürs Zuhören.
Frau Vorsitzende, Frau Ministerin, Frau Erfurth! Hier geht es nicht darum, ob Trinkwasser gefährdet sein könnte und ob das Grundwasser gefährdet sein könnte, sondern Tatsache ist, das Grundwasser ist bereits geschädigt. Das stellt das HLUG unzweifelhaft fest.
Wenn Sie hier sagen, das HLUG habe jetzt noch einmal um ein anderes Gutachten gebeten – es hat lediglich darum gebeten, dass man einen speziellen Trinkwasserbrunnen überprüft, ob dieser überhaupt als solcher noch zulässig ist. Sie tun schon wieder so, als sei eigentlich keine Gefährdung vorhanden, die aber de facto schon festgestellt ist. Das ist der Unterschied in der Wahrnehmung, und ich weiß nicht, wo dieser Unterschied herkommt.
Das hat nichts mit Verschwörungstheorien zu tun. Weder Herr Landau noch Frau Erfurth sind überhaupt auf das HLUG-Gutachten eingegangen. Wir reden hier von Fakten. Diese Fakten können Sie nicht wegreden. Auf der Grundlage dieser Fakten hätte in der Vergangenheit oder jetzt widerrufen werden müssen.
Stattdessen gehen Sie gemeinsam mit dem Unternehmen vor die Presse und stellen Ihren Vier-Phasen-Plan dar, in dem der Fakt der Versenkung Bestandteil von dem ist, was in der Zukunftsvorsorge sein sollte, obwohl Sie jetzt schon wissen, dass dieser Bestandteil rechtswidrig ist. Ich bleibe bei diesem Vorwurf; denn in § 48 des Wasserhaushaltsgesetzes heißt es:
Eine Erlaubnis für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser darf nur erteilt werden, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist.
Sie ist bereits eingetreten. Wir müssen nicht mehr darüber spekulieren, ob sie eintreten wird. Sie ist eingetreten. Das müssen Sie endlich zur Kenntnis nehmen. Und vor diesem Hintergrund müssen Sie handeln. Das heißt, Sie müssen das Grundwasser schützen.
Das sagt das HLUG-Gutachten ganz eindeutig, aber Sie tun es nicht. Wenn ich Sie auffordere, das zu tun, reden Sie von Verschwörungstheorien. Das, was Sie machen, ist jenseits geltenden Rechts.
Wenn vorhin die Rede davon war, warum keiner klagt – die Klagen sind längst erfolgt. Sie müssen einmal die Pressemitteilungen verfolgen. Es gibt Klagen. Natürlich kann man nicht über Sachen klagen, von denen man nicht weiß. Das HLUG-Gutachten ist die ganze Zeit über in der Schublade gehalten worden. Natürlich ist es richtig, dass es das Unternehmen beklagt hat und die Gemeinde es deshalb nicht bekommen konnte.
Frau Ministerin, was hat Sie davon abgehalten, über eine Erkenntnis, die eine Ihnen zugeordnete Behörde gewonnen hat, das Parlament, sprich: den Ausschuss, in einer geschlossenen Sitzung zu informieren?
Frau Ministerin, was hat Sie davon abgehalten und was hält Sie davon ab, aus einem Erkenntniszuwachs die notwendige politische Handlung abzuleiten und genau das endlich in die Tat umzusetzen? Sie sagen: Das Unternehmen hat auf Zeit gespielt. – Ja, das ist richtig. Das Unternehmen hat in der Vergangenheit auf Zeit gespielt, und es spielt in der Gegenwart auf Zeit und wird es auch in Zukunft tun.
Die Frage ist nur, ob Sie mitspielen. Und das haben Sie mit dem „Gemeinsam gehen wir vor die Presse und erklären, das Unternehmen kann nach unserem Plan weiter versenken“ getan. Das haben Sie damit getan und mitgespielt.
Natürlich sind diese Eckpunkte kein entstandener Vertrag. Das muss nach wie vor genehmigt werden. Das ist richtig. Aber Sie haben doch mehr als eine symbolische Handlung vorgenommen, als Sie gemeinsam mit Vertretern dieses Unternehmens vor die Presse getreten sind und gesagt haben: Das ist das, was wir gemeinsam befürworten. – Sie befürworten etwas, von dem Sie seit letztem Sommer wissen, dass es gegen geltendes Recht verstößt. Das müssen Sie mir einmal erklären. Das hat nichts mit Verschwörungstheorien zu tun. Ich frage Sie, warum Sie das tun, auf welcher Grundlage das geschieht und warum Sie hier immer so tun, als ob das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie nicht deutlich gesagt hätte, dass das bereits eingetreten ist. Das sagt nicht nur das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie. Das sagt auch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie.
Sie können es auch in dem nachlesen, was die Universität Leipzig geschrieben hat. Ohne Not, weil das nicht beklagt ist, verweigern Sie nach wie vor die Information, vor welchem Hintergrund das Gutachten der Universität Leipzig zu dem Ergebnis kommt, dass das Grundwasser bereits gefährdet ist. Warum bekommt die Gemeinde Gerstungen diese Information nicht? Das müssen Sie hier auch einmal erklären. Das heißt, Sie setzen den Stil fort, den Sie in der Vergangenheit an den Tag gelegt haben.
Dann sagen Sie, das 3-D-Modell müsste jetzt kommen, und es müsste zeigen, wie das im Untergrund alles ist. Das 3-D-Modell hätte vor zwei Jahren vorliegen müssen. Die Tatsache, dass es nicht gekommen ist, und die Tatsache, dass der Versuch, ein 3-D-Modell zu erstellen, gescheitert ist, ist eindeutig festgestellt. Wir können doch nicht an etwas festhalten, von dem wir seit Jahren wissen, dass es nicht gemacht werden kann. Denn die Voraussetzungen hierfür sind gar nicht gegeben.
Wir haben in eine Vereinbarung, nämlich in die Genehmigung, hineingeschrieben, dass ein 3-D-Modell vorgelegt werden muss. Das ist ein Bestandteil der widerrufbaren Versenkerlaubnis. Dieser Bestandteil ist nicht erfüllt worden. Es ist auch erklärt worden, dass das so nicht wird erfüllt werden können, weil die Grundlagen dafür fehlen. Man braucht dazu Grundlagendaten, die gar nicht da sind.
Einige Sätze noch. – Das ist die Grundlage für die Genehmigung gewesen. Diese Grundlage ist nicht erfüllt worden. Schon allein deshalb hätte sie entzogen werden müssen. Gepaart mit dem, was das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie sagt, wissen wir, dass nicht nachgewiesen werden kann, dass versenkt werden kann, ohne zu beschädigen, weil schon beschädigt worden ist. Wo also bleibt Ihr politisches Handeln aus dieser Erkenntnis heraus?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatsministerin, dass Sie vor einer Herkulesaufgabe stehen, kann, glaube ich, keiner bestreiten, der über Jahre hinweg die Diskussion um Kali + Salz mitgemacht hat. Sie stehen vor einer Aufgabe, bei der es auf der einen Seite um Fragen des Umweltschutzes und auf der anderen Seite um Fragen eines Wirtschaftsunternehmens mit seinen Arbeitsplätzen geht. Dass da die Antworten nicht einfach sind, kann hier keiner bestreiten. Ich will Ihnen durchaus zugestehen, dass Sie in den letzten Monaten das Parlament sehr transparent unterrichtet haben.
Frau Staatsministerin, wir stehen vor dem Problem, dass die Versenkung am Ende nur noch eine Übergangslösung sein kann. Das Problem, dass die Versenkung unter Umständen nicht mehr machbar ist, gibt es schon länger. Das wussten wir.
Ich will eines ausdrücklich sagen: Ja, man kann sagen, Frau Puttrich als Ihre Vorgängerin hätte auch schon handeln müssen.
Das kann man einmal sagen. Der Wirtschaftsminister in dieser Zeit, Dieter Posch, hat z. B. die Alternativen geprüft. Er hat geprüft, ob wir die Haldenabwässer auf die Schiene verlagern können. Er hat geprüft, ob wir sie zum Schienenknotenpunkt Bebra bringen können.
Ich kann Ihnen auch sagen, was die Unternehmen Deutsche Bahn und Kali + Salz, die sich sehr gut kennen, dazu gesagt haben. Da hieß es: Wir haben nicht genug Kapazitäten, nämlich Kesselfahrzeuge, mit denen wir das Problem lösen könnten.
Wenn eine Landesregierung sieht, dass wir in schwieriges Fahrwasser bei der Lösung des Problems mit den Haldenabwässern geraten, dann kann sie die Alternativen nicht weiterverfolgen. Sie kann sich dann, wie Frau Hinz jetzt gesagt hat, auf den Standpunkt stellen: Wir warten immer wieder die Anträge des Unternehmens ab. – Auf der anderen Seite könnte sie sagen: Es interessiert mich gar nicht, ob ich dafür zuständig bin. Ich werde aktiv, weil ich weiß, dass wir in ganz schwieriges Fahrwasser kommen. – Das ist der Unterschied.
Diesen Unterschied haben Sie gerade deutlich gemacht. Ich halte fest: Sie vertreten eher die Einstellung: Ich warte ab, was das Unternehmen an Anträgen stellt, und werde das nach Recht und Gesetz prüfen. – Sie laufen damit genau Gefahr, dass die Zeit am Ende weg ist und dann ein Notstand entsteht. Nachher heißt es dann, die Versenkung sei alternativlos. Sie ist nur dann alternativlos, wenn wir die Zeit verstreichen lassen und die Alternativen nicht rechtzeitig prüfen.
(Beifall der Abg. René Rock und Wolfgang Greilich (FDP) – Torsten Warnecke (SPD): Das hat doch Schwarz-Gelb gemacht!)
Frau Staatsministerin, auch das müssen Sie irgendwann beantworten. Was ist denn eigentlich, wenn das Unternehmen mit der Produktion in Unterbreizbach vom Netz geht? Wir haben bei der Werra immer noch diffuse Einträge. Die werden dann mit der Kaliproduktion überhaupt nichts mehr zu tun haben. Wie werden wir denn dann mit der Werraversalzung umgehen, die überhaupt nichts mit der Produktion zu tun haben wird? Auch darauf muss die Landesregierung irgendwann einmal eine Antwort geben. Das hat dann aber nichts mehr mit dem Unternehmen zu tun. Da können Sie sich keinen schlanken Fuß machen.
Es gibt in diesem Zusammenhang sicherlich viele Fragen. Eine ist, wie die Landesregierung und Frau Staatsministerin Hinz den Bewirtschaftungsplan ausgestalten wollen. Ich bin gespannt, wie sie sich da verhalten werden.
Ich kann Ihnen nur sagen: Es gibt Möglichkeiten. Selbst das, was die Verdampfung anbelangt, muss man weiterhin im Auge haben, auch wenn der Vorschlag von der – in Anführungszeichen – „falschen“ Fraktion gekommen ist. Er ist von der vielleicht nicht richtigen Seite gekommen. Trotzdem muss man solche Dinge im Auge behalten.
Es gibt diejenigen, die uns immer fragen: Was wollt ihr denn? – Ich habe Ihnen in meiner Rede viele Vorschläge gemacht. Sie zu überprüfen kann weder die FDP-Fraktion noch die Fraktion DIE LINKE leisten. Dafür sind wir nicht da. Dafür haben wir nicht die Mittel und auch gar nicht die Kompetenzen. Das ist die Aufgabe der Landesregierung und von niemand anderem.
Herr Kollege Lenders, vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 34 und 60 geschlossen.
Der Antrag, Drucks. 19/1628, und der Dringliche Antrag, Drucks 19/1689, werden dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen.
Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend befristetes Aufenthaltsrecht für Asylsuchende in Ausbildung – humane Lebensperspektive ermöglichen – Fachkräftemangel begegnen – Drucks. 19/1629 –