Wenn wir uns gemeinsam hier und in der Türkei auf den Weg machen, dass diejenigen, die sich gegenseitig bekriegt haben, anfangen, Zusammenleben zu gestalten, dann wird auch Integration hier anders möglich sein, als das in einzelnen Punkten derzeit möglich ist.
Zu den beiden eingangs genannten Dingen möchte ich noch eine konkrete Bemerkung machen. Ich beginne mit dem muttersprachlichen Unterricht. Ich habe den Kultusminister gefragt, der mir sagte, ihm sei nicht eine einzige Anfrage bekannt, der zufolge es Gruppen gäbe, die so etwas gewünscht hätten. Damit ist noch nicht zugesagt, dass wir es einfach so machen können. Aber es muss doch in irgendeiner Weise der Bedarf geklärt sein. Es muss geklärt sein, wo und in welcher Größenordnung das geschehen soll. Da bin ich sehr dafür und würde es sofort unterstützen.
Es muss aber konkret sein; denn nur im Zusammenhang mit zwei, drei Punkten, die genannt sind, wonach alles klappen würde, wenn wir das PKK-Verbot aufgehoben hätten – bitte, da ist mir in diesem Antrag viel zu viel vermischt. Ich ahne, um welche Punkte es darin gehen soll – im Wesentlichen sind das die Punkte 2 und 3 –, da sind wir an der Seite der Betroffenen. Aber bei den anderen Punkten würde ich dringend davor warnen, es alles in einem Antrag und von dieser Stelle aus klären zu wollen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat hat der Kollege Roth recht: Es hätte der Innenminister sprechen können, es hätte der Kultusminister sprechen können, oder jetzt der für Soziales und Integration zuständige Minister. Allerdings würden Sie von allen drei Ministern die gleiche Einschätzung und die gleiche Einstellung hören – das zeichnet im Übrigen die Landesregierung in ihrer Gänze aus, dass sie an dieser Stelle mit einer Stimme spricht.
Deswegen will ich an dieser Stelle durchaus aus der Sichtweise der Verantwortlichkeit des von mir auch vertretenen Integrationsressorts den Schwerpunkt auf die Integration legen, weil ich mit dem Betreff der Gleichstellung der kurdischen Minderheit in diesem Antrag durchaus diesen Ansatzpunkt sehe, wenngleich ich, wenn ich die einzelnen Forderungen betrachte – Herr Roth sagte es bereits –, meine Zweifel habe, ob auf diese Weise das damit formulierte Ziel erreicht werden kann.
Aus diesem Grund will ich an dem Punkt schon noch einmal die Grundzüge unserer Integrationspolitik in Hessen darstellen; denn Integration geht alle an, und deswegen gibt es auch mehrere zu betrachtende Seiten, z. B. die Frage, wie Menschen sich einbringen, die mit Migrationshintergrund zu uns kommen, und auf der anderen Seite, wie die Gesellschaft sie aufnimmt. Bei Integration geht es also um die Gesellschaft als Ganzes, und daran richten wir auch die hessische Integrationspolitik aus.
Unser Verständnis von Integration ist davon geprägt, dass rund ein Viertel der hessischen Bevölkerung einen Migrati
onshintergrund hat, und wir gehen davon aus, dass dieser Anteil steigt. Menschen mit Migrationshintergrund sind allerdings keine homogene Gruppe. In Hessen leben Menschen aus 184 Nationen.
Damit erübrigen sich auch gesonderte Maßnahmen. Vielmehr müssen wir unsere Gesellschaft und ihre Institutionen auf diese Vielfalt einstimmen und ausrichten. Das ist der Grund, weshalb die Landesregierung Integration als einen gesamtgesellschaftlichen Prozess versteht. Grundlage und Maßstab für Integration – das sage ich gerade in dieser Debatte sehr nachdrücklich – ist das Grundgesetz. Es gelten für alle ausnahmslos die Werte und Normen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Das Recht gilt für alle. Es gibt keinen Rabatt für bestimmte Gruppen, und es gibt keine Rosinenpickerei nach dem Motto: Die Meinungsfreiheit gönne ich mir, aber das Rechtsstaatsprinzip brauche ich nicht.
Deswegen ist das Grundgesetz die Klammer, in der das gilt, und die Leitfrage, innerhalb derer sich Integration abspielt. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung hat nur bei Beachtung dieser Grundsätze Bestand und wird keiner Gefahr ausgesetzt. Das ist auch die Verantwortung, die wir gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in Hessen haben, wenn wir Integrationspolitik machen.
Dieses Integrationsverständnis spiegelt sich, wenn wir die hessische Landespolitik betrachten, auch in dem Landesprogramm WIR wider. In ganz Hessen unterstützt WIR das Integrationsmanagement vor Ort, fördert Koordinierungsstellen, innovative Projekte, Integrationslotsen und niedrigschwellige Sprachangebote. Die Förderung richtet sich gerade nicht auf Gruppen bestimmter Herkunft. Im Gegenteil, Projekte werden nur dann gefördert, wenn sie Menschen jedweder Herkunft offenstehen. Das ist unser Weg, Integration in Hessen voranzubringen, und daran halten wir fest, weil uns der Erfolg recht gibt.
Wir suchen dabei stets nach Partnern. Die Vernetzung mit anderen Akteuren der Integrationspolitik ist ein entscheidendes Kriterium für den Erfolg unserer Arbeit. Solche Akteure sind die Kommunen, die Schulen, die Kindergärten, die Familienzentren, es sind die Vereine vor Ort, Stiftungen und natürlich auch die Migrantenorganisationen. Es geht uns dabei stets um die Zusammenarbeit im Sinne des gemeinsamen Erfolgs, um die konkrete Arbeit für Integration. Wir fördern in diesem Sinne die Integrationsarbeit und nicht die Akteure.
Deshalb will ich noch einmal zu Ihrem Antrag zurückkommen. Dieser vorliegende Antrag richtet sich ausschließlich und allein auf eine Bevölkerungsgruppe. In der Gesamtschau muss man feststellen – Kollege Tipi hat es gesagt –, dass manche Forderungen obsolet sind, etwa die Gleichstellung bei der Anerkennung des Gemeinnützigkeitsstatus. Hier gilt gleiches Recht für alle. Eine Gleichstellung ist bereits nach geltendem Recht sichergestellt. Diese Detailfragen und vieles andere mehr können wir gerne im Ausschuss vertiefen.
Vor allem aber folgt dieser Antrag einem Politikansatz, der für meine Begriffe der Integration als gesamtgesellschaftlicher Aufgabe nicht gerecht wird. Er bezieht sich auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe und berücksichtigt daher nicht die Teilhabe und Chance für alle hier lebenden Men
Der Antrag Drucks. 19/1185 wird vereinbarungsgemäß dem Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss überwiesen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer kann nicht oft genug wertgeschätzt und gewürdigt werden. Deswegen haben wir dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt; denn die Bedeutung eines unermüdlichen Einsatzes der Lehrkräfte für den Lern- und Bildungserfolg unserer Schülerinnen und Schüler ist hinlänglich bekannt und darf keinesfalls unterschätzt werden. Viele Studien, nicht nur die Hattie-Studie, die alle im Bildungsbereich Tätigen kennen, haben herausgearbeitet, dass die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer extrem wichtig dafür ist, dass guter Unterricht gelingt und für die individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen als absolute Voraussetzung anzusehen ist.
Genauso muss man anerkennen, dass sich durch gesellschaftliche Entwicklungen die Aufgaben in der Bildungsund Erziehungsarbeit geändert haben und die Bewältigung alltäglicher Probleme heute einen weit höheren Stellenwert einnimmt als vor 20 Jahren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bekannt ist auch, dass sich die Arbeitszeitbelastung der Lehrer nicht nur an der Unterrichtsverpflichtung orientiert. Die liegt gemäß Pflichtstundenverordnung für Lehrerinnen und Lehrer bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres zwischen 25 Stunden an beruflichen Schulen und 29 Stunden an Grundschulen. Der zeitliche Rahmen, der für diese Tätigkeiten anfällt, wird oftmals in der gesellschaftlichen Debatte unter- oder auch manchmal überschätzt, relativiert fernab jeglicher profunder Kenntnisse oder unter Rückbesinnung auf die eigenen, persönlichen Erfahrungen diskutiert, die jeder als Schüler, als Elternteil, als Lehrkraft oder nur als Bekannter eines Betroffenen gesammelt hat.
Vor diesem Hintergrund ist es unseres Erachtens dringend notwendig, die Arbeitsbedingungen und Arbeitsbelastung durch eine unabhängige wissenschaftliche Erhebung fokussiert auf die hessischen Lehrerinnen und Lehrer, für die wir verantwortlich sind, zu untersuchen.
Dabei geht es um mehr als um eine reine statistische Zeiterfassung und Aufsplittung auf einzelne Aufgabenfelder. Dazu gehört auch eine gründliche Analyse bzw. Evaluation der Aufgaben, der Organisationsabläufe, der Herausforderungen und Strukturen. So beschränkt sich bekanntlich das Aufgabenspektrum der Pädagogen nicht allein auf die Erfüllung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung und die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts. Sie umfasst daneben auch Aufgaben wie Vorbereitung von Klassenfahrten, Durchführung von Klassenfahrten, Schulaufführungen, Projekten, Konferenzen, das Vernetzen mit anderen Institutionen wie Jugendämtern oder Therapeuten – etwas, was erheblich zugenommen hat –, Dokumentationsund Beratungsarbeit und nicht zuletzt, wie wir das in anderem Zusammenhang in der letzten Sitzung des Ausschusses ausgiebig diskutiert haben und auch schon in einigen Sitzungen vorher, die Fort- und Weiterbildung, die nach den verbindlichen Vorgaben unseres Schulgesetzes auch in der unterrichtsfreien Zeit zu erfolgen hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die so zu erhebenden Daten können uns künftig als Grundlage dienen, wenn es darum geht, Lehrerinnen und Lehrer von unnötigen Aufgaben zu entlasten, Prozesse zu optimieren. Wir wollen schließlich – wahrscheinlich alle, das hoffe ich doch –, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer vor allem genügend qualitativ hochwertige Zeit für die Bildungsarbeit der Kinder und Jugendlichen haben. Ich kann es nur wiederholen, es ist ein Ergebnis unter anderem der Hattie-Studie: Letztlich kommt es darauf an, dass wir gute Lehrer in den Schulen haben. Das ist die alles entscheidende Grundfrage.
Selbstverständlich hat es in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten bereits Untersuchungen gegeben, die sich mit der Arbeitszeitbelastung beschäftigt haben. Die sind jedoch alle entweder regional zu verorten oder haben sich auf einzelne Aspekte konzentriert, oder sie liegen so lange zurück, dass sie sich in der veränderten Schul- und Arbeitswirklichkeit nicht mehr heranziehen lassen, um die Beurteilung der heutigen Situation zu erlauben.
Ich sage es zum Schluss: Eine Gesellschaft, die für sich in Anspruch nimmt, dass Bildung und Erziehung der zukünftigen Generationen höchste Priorität haben sollen, kann es sich nicht leisten, motivierte und engagierte Lehrkräfte zu verlieren. Deshalb unser Antrag. Ich bitte um Zustimmung. Wir werden es im Ausschuss noch weiter beraten, aber dann sollten wir diese Untersuchung zügig in Auftrag geben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es gibt auch hier im Hohen Hause immer wieder Momente, bei denen ich mich frage, wo ich eigentlich bin. Situationskomik ist die eine Sache, aber was die FDP hier mit diesem Antrag
Verstehen Sie mich nicht falsch, meine Damen und Herren. Inhaltlich ist an diesem Antrag kaum etwas zu bemängeln, außer vielleicht der Kleinigkeit, dass es – auch wenn es die Herren der FDP erstaunen sollte – auch weibliche Schulleiterinnen gibt.
Inhaltlich stimmt es aber: Die hohen Arbeitsbelastungen der Lehrerinnen und Lehrer sind ein großes Problem, ebenso die Verlagerung von Verwaltungstätigkeiten auf das Lehrpersonal sowie die nicht vorhandene Unterstützung bei immer neuen Herausforderungen.
Da ist beispielsweise der inklusive Unterricht zu nennen, die Integration von Flüchtlingskindern, das Aufgreifen neuer pädagogischer Konzepte oder auch die Anforderungen, die Ganztagsschule mit sich bringt. Angesichts all dieser Herausforderungen dürfen Lehrerinnen und Lehrer nicht alleingelassen werden.
Zudem, das wissen wir alle, haben hessische Lehrerinnen und Lehrer im Bundesschnitt mit die längsten Arbeitszeiten. Und dank schwarz-grüner Kürzungspolitik sollen die überwiegend verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer nun auch noch mit einer Nullrunde, was die Beamtenbesoldung betrifft, beschenkt werden.
Aber, liebe FDP, das alles ist doch nichts Neues. Das ist doch ein Resultat Ihrer eigenen Regierungsbeteiligung. Wenn ich in Ihre Reihen schaue, dann sehe ich nur vertraute Gesichter, die auch in den letzten beiden Legislaturperioden schon hier gesessen haben.