Das ist die elementarste Grundbedingung für Halden. Sie verschweigen, dass jede weitere Aufhaldung kontraproduktiv ist; denn jeder Kubikmeter Halde mehr erhöht das Haldenabwasser. Nur ein Versatz des Abraums verhindert mehr Abwasser. Sie fordern die Einhaltung des Verschlechterungsverbots. Das ist nichts anderes als die Forderung, dass geltendes Recht angewendet werden muss. Das sollte für jedes Unternehmen in diesem Land und erst recht für die Landesregierung selbstverständlich sein.
Sie bleiben im Unkonkreten und feiern sich dafür, dass die überwiegend grünen Umweltminister sich darauf geeinigt haben, so zu tun, als wären die Probleme im Jahr 2021 andere als heute und leichter lösbar. Nichts von alledem stimmt. Die Europäische Kommission wird sich auf dieses Spiel nicht einlassen. Sie sprechen immer wieder davon, dass aufgrund diffuser Einträge Werra und Weser ohnehin kurzfristig keinen guten ökologischen Zustand erreichen können. Dabei reklamiert die Europäische Kommission bereits jetzt, dass die deutschen Behörden keine Maßnahmen nennen, die geeignet sind, um die diffusen Belastungen der Oberflächengewässer durch das verschmutzte Grundwasser zu reduzieren. Die Kommission geht noch weiter und sagt, obwohl das Grundwasser aufgrund der Versenkung noch über Jahrzehnte mit Salz belastet sein mag, sind Maßnahmen denkbar, um die Flüsse besser vor diffusen Einträgen aus dem Grundwasser zu schützen.
Frau Ministerin, Sie gefährden die Flüsse, Sie gefährden das Grundwasser, Sie gefährden die Gesundheit der Menschen in der Kaliregion, und Sie gefährden die Arbeitsplätze. Geben Sie diese Politik des fröhlichen Reigens mit K+S zugunsten klarer Linien auf, an die sich das Unternehmen zu halten hat. Lassen Sie sich nicht erpressen.
Je länger K+S so weiterwursteln darf, umso weniger lohnen sich, betriebswirtschaftlich gesehen, große Investitionen. Am Ende stehen die Kalikumpel ohne Arbeit und die öffentliche Hand mit Abfallmengen für eine tausendjährige Entsorgung da. Wollen Sie das wirklich verantworten, Frau Ministerin? Schaffen Sie jetzt Klarheit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schott. – Die Formulierung „kindlicher Trotzkopf“ ist nicht so schlimm. Das ist mehr in der Art und Weise wie Bibi Blocksberg. Wir müssen uns hier nicht wegen allem erregen. Da sich die Ministerin selbst nicht darüber erregt, sagen wir: „Hex, hex!“ – Die Staatsministerin Hinz hat das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt schlimmere Vorwürfe, finde ich. Auf jeden Fall möchte ich zunächst einmal feststellen, dass das Thema nicht fröhlich ist,
die Beschäftigung mit dem Thema nicht fröhlich ist. Vielmehr bringe ich eher schwierige Stunden damit zu, mit K+S zu verhandeln. Ich will auch nicht verhehlen, dass es nicht besonders fröhlich war, mit meinen Kolleginnen und Kollegen in der Flussgebietsgemeinschaft zu einer Einigung zu kommen.
Wir waren erfolgreich, trotz aller Unkenrufe. Ich darf daran erinnern, dass noch um die Jahreswende – von den LINKEN sowieso, aber auch von der SPD – immer warnende Stimmen kamen und gefragt wurde, ob man denn in der Flussgebietsgemeinschaft zu einer Einigung kommen und Hessen am Ende nicht allein dastehe werde.
Das bedeutet, dass wir gegenüber der EU gemeinsam auftreten und deutlich machen können, dass wir den Bewirtschaftungsplan von 2015 bis 2021 mit diesen Werten nicht nur beschlossen haben, sondern auch mit konkreten Maßnahmen hinterlegt haben. Das wurde jetzt vor allen Dingen von der EU eingefordert, weil es um die zweite Bewirtschaftungsperiode geht.
Die Maßnahmen, die für die zweite Bewirtschaftungsperiode hinterlegt sind, sind genau die Maßnahmen des VierPhasen-Plans. Daher weiß ich gar nicht, warum hier einige sagen: „Das ist alles nichts, und der steht nicht mehr im Raum“. Auf der Grundlage des Vier-Phasen-Plans ist entschieden worden, was jetzt in der FGG für die zweite Bewirtschaftungsperiode beschlossen wurde. Das ist ein Erfolg, finde ich.
Wir haben jetzt für Gerstungen sogar noch zu besseren Werten angehalten, die im Jahr 2021 realistisch eingehalten werden können, weil bereits Pilotverfahren begonnen wurden, was die Haldenabdeckung angeht.
Über das Jahr 2021 hinaus – das will ich deutlich sagen – sind für die Zielerreichung im Jahre 2027 natürlich mehrere Optionen möglich. Diese Maßnahmenoptionen muss K+S jetzt prüfen. Die FGG mischt sich nicht in unternehmerische Entscheidungen ein. Das ist völlig klar. Sie müssen aber alle geprüft werden, und wir werden K+S auch nicht auslassen, damit diese Optionen geprüft werden. Nur derjenige, der den Bewirtschaftungsplan in der Prognose
genau liest, sieht, dass diese Prüfungen auf dem aufsetzen, was wir für den Vier-Phasen-Plan als Alternativprüfung bereits erstellt haben. Deswegen werden am Ende des Tages, ab 2021, diese Entscheidungen getroffen werden müssen: Was ist realistisch erreichbar? Was ist technisch umsetzbar? Was ist zumutbar, und was ist verhältnismäßig? – Dazu sage ich Ihnen schon jetzt: Es wird der optimierte Vier-Phasen-Plan sein, weil das die realistischste Variante aller Varianten ist, die in diesem Bewirtschaftungsplan überhaupt drinsteht.
Meine Damen und Herren, ein Wünsch-dir-was hilft nicht. Das sage ich Ihnen noch einmal ganz deutlich. Es gibt verschiedene Optionen. Diese müssen natürlich noch einmal geprüft werden, und K+S muss, nicht nur gegenüber Hessen und dem runden Tisch, sondern auch gegenüber der FGG, noch einmal deutlich machen, was geht, was nicht geht und was auf welcher Grundlage geht. Wer aber noch immer darauf setzt, dass man im Jahre 2021 und in den folgenden Jahren überlegen kann, ob man Einlassmöglichkeiten schaffen kann, die vielleicht ab 2026 oder 2027 greifen, wird nie einen guten Zustand erreichen, weder im Jahr 2027, im Jahr 2030 noch im Jahre 2033. Das ist doch jedem schon jetzt klar, und das muss auch jedem klar sein.
Wichtig ist, dass in dem Maßnahmenprogramm steht, dass das Land Hessen in Abstimmung mit dem Unternehmen einen konkreten Maßnahmen- und Zeitplan vorlegt, aus dem die Planung, die Genehmigung und die bauliche Umsetzung hervorgehen. Das heißt: Das Land Hessen hat hier die Verantwortung und nimmt K+S natürlich mit in die Verantwortung, was die Genehmigungsvoraussetzungen angeht. K+S kann sich nicht, um das noch einmal deutlich zu sagen, darauf ausruhen, dass man mit einem Land Eckpunkte verabredet, sondern K+S muss Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen. Für eine Versenkerlaubnis muss jetzt das 3-D-Modell fertiggestellt werden. Das wird im April auch dem Umweltausschuss vorgestellt, und natürlich müssen weitere Genehmigungen und Pilotversuche in Richtung Haldenmanagement erstellt werden. Das ist doch alles völlig klar, und da lassen wir K+S nicht aus. Was aber nicht geht, meine Damen und Herren von der SPD – das will ich an dieser Stelle noch einmal sagen –, ist,
dass Sie grundsätzlich sagen, Sie unterstützten, dass man in Werra und Weser Verbesserungen bekomme, Ihre Position aber je nachdem, ob Herr Warnecke, Herr Gremmels oder Herr Frankenberger redet, völlig unterschiedlich ist.
Ja, ich denke an die Redezeit. – Lesen Sie einmal in den Protokollen des Umweltausschusses nach, was Herr Warnecke in der letzten Sitzung gesagt hat.
(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Die Reden passen immer noch besser zusammen als Ihre Pressemeldungen! – Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)
Manchmal ist der Weg von Kassel nach Wiesbaden anscheinend so weit, dass sich auch in Reden zum selben Thema die Gewichte verschieben, wie ich gehört habe. Das ist dann auch ein bisschen erstaunlich. Ich würde mich freuen, wenn wir bei dem Thema weiterhin eng zusammenblieben. Nur wenn wir in Hessen gegenüber dem Unternehmen eng zusammenbleiben, dann wird auch das Unternehmen seine Verpflichtungen wahrnehmen, und zwar in Verantwortung für die eigenen Arbeitsplätze und die ökologischen Erfordernisse. Wir unterstützen das Unternehmen gern. Aber das Unternehmen muss auch wissen, wer den Rahmen setzt. Dass der Rahmen gesetzt ist, sehen Sie am Bewirtschaftungsplan. – Herzlichen Dank.
Ich teile Ihnen noch mit, dass ein Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend soziale Berufe in Hessen aufwerten, Drucks. 19/1789, verteilt wurde. Die Dringlichkeit wird bejaht? – Dann wird er Tagesordnungspunkt 62 und kann nach Tagesordnungspunkt 52, der Aktuellen Stunde, aufgerufen und, falls niemand widerspricht, an den entsprechenden Ausschuss überwiesen werden.
Antrag der Fraktion der CDU betreffend eine Aktuelle Stunde (Erweiterter Hessischer Gesundheitspakt – wichtiger Impuls für eine gute flächendeckende medizi- nische und pflegerische Versorgung in Hessen) – Drucks. 19/1762 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die medizinische Versorgung muss für alle, unabhängig vom Wohnort, gut zugänglich sein. Der zweite Pakt zur Sicherstellung der Versorgung ist hierfür ein wichtiger Impuls. Wir danken allen Beteiligten und unserem Gesundheitsminister für die Weiterentwicklung dieses wichtigen Gesundheitspaktes.
Schon der erste Pakt 2012 hat die ambulante Versorgung im ländlichen Raum nachhaltig verbessert. 50 Praxisstandorte wurden erhalten oder neu geschaffen. Die Starthilfe betrug bis zu 50.000 €, die Förderung betrug insgesamt 1,5 Millionen €. Wenn eine hausärztliche Praxis pro Quartal
1.000 Patienten betreut und jeder zweite Patient die Praxis mehrmals im Jahr besuchte, haben bereits 100.000 Menschen von dieser Förderung profitiert.
Vor dem Gesundheitspakt gab es nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung in einem Kreis sechs benachbarte Gemeinden ohne Arztsitz. Diese extreme Mangelversorgung konnte bereits behoben werden. Aber wir sind damit nicht zufrieden; es besteht weiterer Handlungsbedarf.
Daher wird der Gesundheitspakt bis 2018 fortgesetzt und inhaltlich weiterentwickelt. Es wurden neue Partner gefunden; insgesamt stehen 4 Millionen € zur Verfügung.
Worin bestehen nun die Neuerungen? Die Nachwuchsmediziner werden für eine ärztliche Tätigkeit auf dem Land motiviert. In der Famulatur erhalten sie vom Land 600 € monatlich, wenn sie in der Landarztpraxis absolviert wird. Hier entsteht der erste Kontakt zwischen den Studierenden und den Patienten. Insofern ist dies auch prägend.