Protokoll der Sitzung vom 26.05.2015

Bisher wurde diese Technik vorwiegend bei Personenkontrollen eingesetzt. Künftig soll ihr Einsatz im Rahmen einer dreistufigen Vorgehensweise auch in Situationen der Intervention – etwa anlässlich von Schlägereien oder auch bei Durchsuchungen und Festnahmen – ausgeweitet werden. Die rechtlichen Grundlagen werden, wie gesagt, jetzt mit diesem Gesetzentwurf geschaffen, was wir ausdrücklich begrüßen.

Eine weitere Neuregelung betrifft den Zoll. Mit der Änderung in § 102 HSOG sollen Vollzugskräfte der Zollverwaltung unter den gleichen Voraussetzungen tätig werden können wie Beamte der Länderpolizei und der Bundespolizei. Andere Bundesländer haben dies bereits in ihren Polizeigesetzen geregelt. Wir tun deshalb gut daran, hier gleichzuziehen.

Bereits in der Vergangenheit wurde mehrfach vom BDZ Bezirksverband Hessen eine Schließung dieser Rechtslücke gefordert. Bei einem kürzlich erfolgten Besuch am 28. April im Hessischen Landtag wurde dieser Forderung auch im Gespräch entsprechend Nachdruck verliehen. Vehement haben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Einführung dieser Eilzuständigkeit ausgesprochen.

Die Notwendigkeit kann sich z. B. bei einer Kontrolle der mobilen Kontrollgruppen der Zollverwaltung ergeben, wenn diese exemplarisch einen ermüdeten oder alkoholisierten Auto- bzw. Lkw-Fahrer antreffen und kontrollieren. Bisher konnte die Untersagung der Weiterfahrt nur durch einen herbeigeholten Polizeibeamten des Landes Hessen angeordnet werden. Zukünftig soll diese Maßnahme auch durch Zollbeamte zulässig sein, jedoch nicht von jedem Zollbeamten, sondern nur von jenen, denen auch der Gebrauch von Schusswaffen als Vollzugsbeamten des Bundes gestattet ist – eine weitere sinnvolle Regelung, wie ich finde.

Meine Damen und Herren, eine dritte Regelung betrifft das Hessische Glücksspielgesetz, wobei eine rechtliche Grundlage für eine Umweltlotterie gelegt wird. Diese neue Lotterie wird sich im Spielmodus von anderen Lotterien deutlich unterscheiden und von Lotto Hessen organisiert werden. In Skandinavien wird bereits so gespielt. In Deutschland wird Hessen damit Neuland betreten.

Mit den Überschüssen können wir wichtige Umwelt- und Naturschutzprojekte finanzieren, und um das rechtlich abzusichern, wird der Förderungszweck „Umwelt- und Naturschutz“ im Hessischen Glücksspielgesetz zu ergänzen sein.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Die einzelnen angesprochenen Gesetzesänderungen erscheinen uns insgesamt sinnvoll. Wir unterstützen das Gesetzesvorhaben, und ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. – Besten Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Bauer. – Offensichtlich hat sich das Haus entschlossen, den pünktlichen Anfang des Balls des Sports nicht zu gefährden. Ich habe keine Wortmeldungen. – Aha,

doch noch. Damit erteile ich Herrn Eckert für die SPDFraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bedeutende Gesetze verlangen nach bedeutenden Reden, und deswegen will ich mich heute kurz fassen. Ich glaube, das, was uns hier vorgelegt worden ist, sieht auf den ersten und auch auf den zweiten Blick ein Stück weit wie eine Resterampe aus dem Innenministerium aus. Alles, was gesetzgeberisch abgearbeitet werden musste, hat man jetzt in einem Artikelgesetz zusammengefasst, um sozusagen alles abzuräumen.

In erster Linie – das ist sowohl vom Minister als auch vom Kollegen Bauer angesprochen worden – werden bundesgesetzliche Regelungen behandelt, die jetzt in Landesrecht umgesetzt werden müssen. Das Bundesmeldegesetz, das am 1. November dieses Jahres in Kraft tritt, gibt den Rahmen vor, den wir auszufüllen haben.

Meine Damen und Herren, das Melderecht an sich ist ein sensibles Thema; denn es gibt im Prinzip nichts Sensibleres als die eigenen Daten, die amtlich verwaltet werden. Im BMG werden entsprechende Vorgaben gemacht, um das Vermeiden von Missbrauch, den Datenschutz und andere Themen mehr zu regeln. Das ist dort beschrieben, und das hat einen überaus hohen Stellenwert, was wichtig und notwendig ist. Jemand, der vor seiner Zeit im Hessischen Landtag in Ordnungsbehörden beschäftigt war, weiß aus den Ebenen der Praxis, dass auch in diesem Bereich einige Verbesserungen eingetreten sind, dass z. B. bei den Meldepflichten die Vermieter wieder einbezogen werden; denn nur das verhindert Scheinmeldungen, und damit kann entsprechenden Formen der damit verbundenen Kriminalität begegnet werden.

Ich glaube, das ist einer der unstrittigen Themenbereiche, die mit diesem Gesetzentwurf geregelt werden. Interkommunale Zusammenarbeit und andere Themen mehr werden im Bereich des Melderechts gestreift und sind insoweit eine reine Umsetzung des Bundesrechts.

Der zweite Teil betrifft die Änderungen im HSOG. Das angesprochene Thema der Zuverlässigkeitsprüfung in relevanten Bereichen des Vollzugsdienstes zum Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen ist richtig und notwendig. Ein Beispiel von vielen, die Sie auch in der Begründung aufführen, sind Bedienstete im Bereich des Vergabeverfahrens mit sicherheitsrelevanten Zusammenhängen. Es ist augenscheinlich, dass es notwendig ist, entsprechende Regelungen aufzunehmen, wenn es sie bisher nicht gegeben hat.

Wir haben bisher – das ist ein anderer Komplex in diesem Gesetzentwurf – die Anwendung und Ausweitung der Verwendung der sogenannten Body-Cams in Hessen begrüßt und begleitet, aber immer mit dem kritischen Auge auf den Datenschutz; denn in diesem Bereich bewegen wir uns immer in einem Zwiespalt. Wir stehen den hier vorgelegten Änderungen zu kurzfristigen Tonaufzeichnungen und den in der Begründung zum Gesetzentwurf formulierten Aspekten der Deeskalation, der zusätzlichen Hilfe in schwierigen Situationen für unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten positiv gegenüber.

Ich will an der Stelle aber auch gleich dazusagen, dass wir sehr gespannt sind auf die Stellungnahmen und die Be

schreibungen des Datenschutzbeauftragten und anderer zu dem sehr konkret gefassten Verfahren, wie mit diesen Daten umgegangen wird, wie sie gespeichert werden. Denn man weiß aus der Erfahrung, dass Daten, die auf irgendeinem Chip gespeichert sind und dann gelöscht wurden, noch lange nicht weg sind. Das ist ein Thema, das uns sehr interessiert: wie es sicher gewährleistet sein kann, dass diese Daten, wenn sie gelöscht sind, auch wirklich gelöscht sind.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, hier sollten wir uns von dem Grundsatz Sorgfalt und Genauigkeit in den Beratungen des Ausschusses leiten lassen und im Detail darauf achten, dass wir nicht über das Ziel hinausschießen.

Abschließend zum Glücksspielgesetz mit der Einführung der sogenannten Umweltlotterie. Ja, das haben wir hier immer wieder im Plenum diskutiert. Nur weil Sie sie sozusagen hinten dranhängen, die Summen sich aber insgesamt nicht erhöhen, sind wir natürlich immer wieder in der Diskussion rund um den Verteilungskampf zwischen den verschiedenen Destinatären, wenn es um die Überschüsse geht. Bei den Ausschüttungen haben Sie es dankenswerterweise getrennt. Aber bei den Überschüssen und Ähnlichem mehr muss man genau hinschauen. Denn wenn man eine Umweltlotterie an sich einführt, sagt das nichts darüber, über welche Summen wir reden, was dem Umweltschutz zugutekommt, was das für die anderen Destinatäre aus dem sozialen, dem kulturellen und dem sportlichen Bereich bedeutet. Da bin ich sehr auf das gespannt, was wir im Ausschuss sicherlich dazu hören werden.

Alles in allem – Sie merken, das ist ein Parforceritt durch Verwaltungshandeln der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Meldewesens und des Glücksspielrechts – bin ich sehr gespannt auf die Beratungen über diesen Bauchladen an gesetzgeberischen Vorhaben und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Eckert. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Herr Frömmrich gemeldet.

Herr Vorsitzender, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon mehrfach gesagt worden: Wir haben es hier mit verschiedenen Regelungskomplexen zu tun. Auf der einen Seite gibt es die Änderung des Melderechts, auf der anderen Seite gibt es Fragen, die das HSOG, also das Polizeirecht in Hessen, betreffen. Beim dritten Bereich geht es um Änderungen am Glücksspielrecht.

Der Bund hat von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Meldewesens Gebrauch gemacht und das bisherige Melderechtsrahmengesetz aus dem Jahr 1980 mit den wesentlichen Inhalten der Landesmeldegesetze in einem Bundesmeldegesetz zusammengeführt. Es werden sowohl Rechte und Pflichten von meldepflichtigen Personen als auch Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden geregelt. Das Bundesmeldegesetz tritt am 1. November 2015 in Kraft, und deswegen müssen wir Regelungen zur Ausführung in Hessen treffen.

Da wir hier mit sehr vielen Regelungen zu tun haben, die den Zugriff zu Daten der Meldebehörden betreffen, ist ein besonderer Blick – Kollege Eckert hat es gerade schon gesagt – auf die datenschutzrechtlichen Belange zu werfen. Ich denke, dass wir in der Anhörung ausgiebig Gelegenheit haben werden, den Hessischen Datenschutzbeauftragten zu den getroffenen Regelungen zu befragen.

Ein weiterer Punkt für die Anhörung werden die Stellungnahmen der Kommunalen Spitzenverbände sein. Die bundesrechtlichen Regelungen haben natürlich Auswirkungen auf die Meldebehörden der Städte und Gemeinden. Die Landesregierung ist im Vorblatt zu ihrem Gesetzentwurf auf dieses Thema eingegangen. Ich will aber betonen, dass es sich hierbei um ein Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz handelt. Der mögliche Mehraufwand beim Vollzug des Melderechts entsteht durch die Regelungen des Bundes und nicht durch die Ausführungsregelungen des Landes. Ich denke, dass wir das mit den Kommunalen Spitzenverbänden trefflich diskutieren werden.

Die Änderungen des Bundesmeldegesetzes haben eine Vielzahl an Änderungen anderer Landesgesetze, aber auch an Verordnungen zur Folge. Auch dazu werden Regelungen im vorliegenden Gesetzentwurf getroffen.

Der zweite Teil beschäftigt sich mit dem hessischen Polizeigesetz. Mit den §§ 13a und b des Gesetzentwurfs sollen Regelungen zum Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen sowie zu Veranstaltungen außerhalb des öffentlichen Bereichs getroffen werden. Dazu sollen Regelungen zur Überprüfung der Zuverlässigkeit getroffen werden, soweit das nicht durch das Hessische Sicherheitsüberprüfungsgesetz geregelt ist. Auch das ist sicherlich ein sensibler Bereich. Auch da werden wir uns die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten sehr genau anschauen.

Herr Kollege Eckert hat das gerade eben auch gesagt: Ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass es aufgrund der aktuellen Sicherheitslage bei Großveranstaltungen besonderer Vorkehrungen für die Sicherheit dieser Veranstaltungen bedarf. Deswegen sagen wir, dass man solche Regelungen in diesem Gesetz braucht. Gleichwohl sagen wir aber, dass, wenn man solche Regelungen trifft, sie dem aktuellen Datenschutzrecht natürlich nicht widersprechen dürfen.

Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz von Veranstaltungen außerhalb des öffentlichen Bereichs soll der Datenschutzbeauftragte ausdrücklich gehört werden. Das sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung so vor.

Ein weiterer Aspekt sind die Regelungen hinsichtlich der Body-Cams. Die bestehende Regelung in § 14 Abs. 6 HSOG zum Einsatz der sogenannten Body-Cam soll jetzt noch um eine Regelung zur Aufzeichnung der Tonübertragung ergänzt werden. Der Innenminister hat es gerade schon gesagt: Es hat sich herausgestellt, dass der Einsatz der Body-Cams präventiv wirkt. – Der Einsatz dieser Technik erhöht die Hemmschwelle zum Angriff auf Polizeibeamte. Durch die Speicherung der Tonaufzeichnung soll gerade diese präventive Wirkung verstärkt werden.

Körperlichen Attacken gehen meistens verbale Attacken oder Angriffe voraus. Eine Aufzeichnung der Kommunikation kann dazu führen, dass verbale Attacken und Beleidigungen der Vollzugsbeamten unterbleiben und Solidarisierungseffekte Dritter reduziert werden. Schließlich soll durch die Einführung einer dreistufigen Vorgehensweise, nämlich der kurzfristigen technischen Erfassung, der offe

nen Beobachtung und der Aufzeichnung, auch eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass bei der Body-Cam die sogenannte Pre-Record-Funktion genutzt werden kann.

Kollege Eckert hat es angesprochen: Meines Wissens war das ein ausdrücklicher Wunsch des Datenschutzbeauftragten. Wir würden damit einem Wunsch des Datenschutzbeauftragten nachkommen.

Für uns ist ein weiterer Aspekt sehr wichtig, der mit diesem Gesetz geregelt werden soll. Dabei geht es um die Änderung des Glücksspielgesetzes. Mit der Änderung des Glücksspielgesetzes werden wir die erste Grundlage für die Einführung einer Umweltlotterie in Hessen schaffen. Damit werden wir einen weiteren Aspekt der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und GRÜNEN umsetzen.

Die Überschüsse aus dieser Lotterie werden ausschließlich zum Zwecke der Förderung des Umwelt- und Naturschutzes einzusetzen sein. Kollege Eckert, das betrifft gerade eben nicht die Destinatäre. Denn sie werden ausdrücklich an der Ausschüttung dieser Lotterie nicht teilnehmen. Deswegen würde das Aufkommen aus der Umweltlotterie dem Umwelt- und Naturschutz zugutekommen.

Nach unserer Auffassung wird das ein gutes und wichtiges Signal gerade an die Menschen sein, die sich ehrenamtlich für den Umwelt- und Naturschutz einsetzen. Mit den Überschüssen aus dieser Lotterie werden dann viele wichtige und, ich hoffe, auch nützliche Projekte des Umwelt- und Naturschutzes finanziert werden. Ich glaube, das ist ein guter Tag für die Umwelt und den Umweltschutz in Hessen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es sollen viele Regelungen für viele Bereiche getroffen werden. Ich glaube, dass wir eine umfassende Anhörung zu diesen Bereichen beschließen werden. Eine umfangreiche Anhörung ist auch notwendig, gerade was den Datenschutz angeht. Wir haben das mehrfach angesprochen.

Ich glaube, wir sollten diesen Gesetzentwurf zügig beraten. Denn am 15. November 2015 wird das Bundesgesetz in Kraft treten. Ich glaube, dass wir mit der Umweltlotterie einen guten Schritt nach vorne gehen werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Herr Frömmrich, danke. – Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Herr Schaus zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schon aus formalen Gründen ist der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung mehr als ein großes Ärgernis. Wieder einmal soll das im Schweinsgalopp durch das Parlament gehen, obwohl es sich um unterschiedliche, tief greifende und komplexe Themen handelt, die geregelt werden sollen.

Weil das offensichtlich der Fall ist, hat Pitt von Bebenburg in der „Frankfurter Rundschau“ vom letzten Samstag das

vollkommen richtig kommentiert. Er schrieb, dies sei – Zitat – „ein sehr gemischter politischer Obstsalat“,

um Abgeordneten im Sammelsurium der unverdächtigen Themen eine saure Gurke in den Obstsalat zu legen.

Weiter heißt es – ich zitiere –:

Der Verdacht drängt sich auf, wenn der Gesetzestext unübersichtlich ist und erst auf den allerletzten Drücker als „Eilausfertigung“ eingereicht wird – so wie hier.