Protokoll der Sitzung vom 27.05.2015

Dieser wird zusammen mit Tagesordnungspunkt 9 aufgerufen:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Jugendarrestvollzugsgesetz (HessJAVollzG) – Drucks. 19/1957 zu Drucks.

19/1108 –

Berichterstatter ist Abg. Klein (Freigericht). Ich bitte den Berichterstatter um seinen Bericht. Bitte schön, Herr Kollege Klein, Sie haben das Wort.

(Anhaltende Unruhe)

Ich bitte um etwas mehr Ruhe.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung des Rechtspolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Regelung des Jugendarrestvollzuges in Hessen, Drucks. 19/500, sowie zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 19/1830, mitteilen. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Rechtspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und LINKEN gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung der FDP, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Ich darf auch gleich den Bericht zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Jugendarrestvollzugsgesetz, Drucks. 19/1108, abgeben. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Rechtspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimme der LINKEN bei Enthaltung der SPD, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Kollege Klein. – Bevor ich die erste Rednerin aufrufe, möchte ich auf der Besuchertribüne Frau Henzler, unsere ehemalige Kollegin und ehemalige Staatsministerin, begrüßen. Ganz herzlich willkommen im Landtag.

(Beifall)

Frau Kollegin Hofmann, Sie haben nun das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der SPD zum Jugendarrest sowie den Gesetzentwurf der Landesregierung. Was ist der Jugendarrest? Der Jugendarrest ist keine Strafhaft, sondern ein sogenanntes Zuchtmittel, das für solche Jugendlichen da ist, die für wenige Tage, bis zu vier Wochen, in eine Einrichtung sollen, nachdem sie eine Straftat verübt haben, aber auch für solche jugendlichen Straftäter, die eben noch nicht in eine Strafhaft sollen, sondern – –

(Unruhe – Günter Rudolph (SPD): Frau Präsidentin, sorgen Sie bitte für Ruhe!)

Einen Moment, bitte. Ich bitte um etwas mehr Ruhe. Das gilt auch für die Seite der Regierungsfraktionen. – Frau Kollegin, Sie haben jetzt das Wort.

Der Jugendarrest soll für solche Jugendlichen gelten, die eben nicht in Strafhaft sollen, sondern denen noch einmal eine Chance gegeben werden soll, in einer speziellen Einrichtung, dem Jugendarrest, befähigt zu werden, keine Straftaten mehr zu verüben.

Ich habe Ihnen bei einer der letzten Gesetzeslesungen die Geschichte von Mirko erzählt. Mirko ist solch ein Jugendlicher. Er ist 17 Jahre alt; seine Eltern sind schon früh nicht mehr mit ihm zurechtgekommen. Er hat die Schule geschwänzt und ist straffällig geworden. Später, nach einigen Jugendhilfemaßnahmen, ist er in den Jugendarrest gekommen. Dort hat er einen sehr guten Sozialpädagogen getroffen, der gut mit ihm umgehen konnte. Mirko hat es geschafft, einen Hauptschulabschluss zu machen, und ist mittlerweile Tischlermeister.

Ich habe Ihnen diese Geschichte erzählt, weil es leider in Hessen viele solcher Mirkos gibt. Wir wünschen uns, dass Jugendliche nicht eine solche Entwicklung nehmen. Wenn aber das Kind in den Brunnen gefallen ist, soll in einer solchen Jugendarrestanstalt bestmöglich auf die jugendlichen Straftäter eingewirkt werden. Das ist genau der Ansatz unseres Gesetzentwurfs.

Wir sind sehr stolz darauf, dass die SPD als Erste in diesem Hause einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt hat, nach intensiven Beratungen, angelehnt an den aus Nordrhein-Westfalen. Der Inhalt unseres Gesetzentwurfs besteht aus zwei Bausteinen. Erstens geht es um die individuelle Förderung der Jugendlichen und zweitens um Bildungsangebote. Das geschieht natürlich in einer denkbar knappen Zeit. Wir müssen diese knappe Zeit, die uns zur Verfügung steht – ich habe es schon gesagt, es sind wenige Tage bis zu vier Wochen –, maximal nutzen. Der Vorteil bei jugendlichen Straftätern ist, dass ihre Persönlichkeitsentwicklung noch nicht abgeschlossen ist. Wir können noch auf sie einwirken, am besten multifunktional durch verschiedene Fachprofessionen: durch Sozialarbeiter, durch Sozialpädagogen, durch den allgemeinen Vollzugsdienst und durch Psychologen. Genau durch solch ein Gesamtkonzept verschiedenster Maßnahmen wollen wir im Jugendarrest diese Zeit nutzen, die sehr wertvoll ist.

(Beifall bei der SPD)

Wenn Sie unseren Gesetzentwurf lesen – wir haben ihn auch intensiv beraten –, dann sehen Sie, dass es ein Bündel von Maßnahmen der individuellen Förderung ist. Mit jedem einzelnen Jugendlichen, der im Arrest ankommt, findet ein Zugangsgespräch statt. Es wird ein Förderplan erarbeitet. Uns ist ganz wichtig, dass die Zeit auch an den Tagesrandzeiten, am Abend und am Wochenende genutzt wird. Wir wollen möglichst wenig Leerlauf haben. Wir wollen, dass die Jugendlichen nicht nur mit ihrer Straftat konfrontiert werden, sondern auch mit ihrem eigenen Leben. Sie sollen vor Augen geführt bekommen, welchen Mist sie gebaut haben und wie es mit ihnen weitergehen soll. Sie sollen sich die Frage stellen, ob sie in ihrem Leben weiter nur klauen und Mist bauen wollen oder ob sie eine Ausbildung machen wollen und welche Ressourcen sie ha

ben. Das wollen wir mit diesem Gesetzentwurf im Jugendarrest erreichen.

(Beifall bei der SPD)

Der Jugendarrest soll aus unserer Sicht eine ermahnende und aufrüttelnde Funktion für die jugendlichen Straftäter haben. Was uns auch ganz wichtig ist, die Stärke unseres Gesetzentwurfes: Es reicht nicht, dass wir zwei bis vier Wochen auf diese Jugendlichen einwirken, es muss auch danach noch etwas passieren. Deswegen beinhaltet unser Gesetzentwurf ein umfangreiches Nachsorgekonzept. Wenn der Jugendliche in der Arrestanstalt ist, prüft ein Netzwerk, wie sein Umfeld aussieht. Es wird frühzeitig Kontakt mit dem Jugendamt und mit Jugendhilfeeinrichtungen vor Ort, also aus der Heimat des Jugendlichen, aufgenommen. Es wird geschaut, ob es Sinn macht, dass er mit Bekannten Kontakt hat, oder nicht und wer sich um ihn sorgt, wenn er wieder in Freiheit kommt. Es soll geprüft werden, ob er in eine Wohngruppe überführt wird, wie es mit seinem Schulabschluss aussieht und mit der Ausbildung. Dieses Netzwerk soll dafür sorgen, dass der Jugendliche nach seinem Arrest nicht ins Bodenlose fällt. Das ist ein ganz wichtiger Ansatz und ein wesentlicher Beitrag zur Resozialisierung der Arrestanten.

(Beifall bei der SPD)

In diesem Sinne bitte ich Sie noch einmal eindringlich um Ihre Unterstützung für unseren Gesetzentwurf. Wir wollen, dass Jugendliche wie Mirko eine bessere Zukunft haben. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hofmann. – Als nächster Redner spricht Kollege Dr. Wilken für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Jugendarrest kann nicht funktionieren, Jugendarrest wird nicht funktionieren, egal was für ein Gesetz wir heute beschließen. Das Jugendgerichtsgesetz sieht als Reaktion auf eine Straftat eines Jugendlichen drei verschiedene Interventionsmöglichkeiten vor: Erziehungsmaßnahmen, Zuchtmittel und die Jugendstrafe. Erziehungsmaßregeln für diejenigen, die durch ambulante Maßnahmen erzieherisch zu erreichen sind. Zuchtmittel für die, die eigentlich keine Erziehung brauchen. Jugendstrafe für die, die durch ambulante Maßnahmen nicht mehr zu erreichen sind.

Jugendarrest ist ein vorgesehenes Zuchtmittel, mit dessen Anordnung und Vollzug einem jugendlichen Straftäter eindringlich bewusst werden soll, dass er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat, in dem Sinne, einfach einmal in sich zu gehen. Meine Damen und Herren, Sie alle kennen Jugendliche, die das nicht können, weil sie es nicht gelernt haben oder weil sie aus anderen Gründen nicht dazu in der Lage sind. Das ist das Problem.

Die Idee, dass Jugendarrest pädagogisch nachhaltig wirken kann, können Sie vergessen. Sie können in bis zu vier Wochen, in der Regel reden wir über deutlich kürzere Zeiten, keine nachhaltige Erziehung bewirken. Nicht umsonst beträgt die Mindestdauer der Jugendstrafe sechs Monate.

Man geht davon aus, wenn man jemanden stationär erziehen will, dass man dafür eine gewisse Zeit braucht. Der Betroffene muss erst einmal ankommen und darf nicht gleich mit dem Kopf woanders sein. In einem solch kurzen stationären Rahmen wie dem Jugendarrest kann deshalb fehlende Erziehung nicht nachhaltig nachgeholt werden.

(Beifall bei der LINKEN und der Abg. Heike Hof- mann (SPD))

Deshalb lehnen wir den Jugendarrest ab. Die Rückfallquote im Jugendarrest liegt bei 70 %. Er erzielt nicht die von vielen erhoffte Wirkung. Er kann sie auch nicht erzielen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Wilken. – Als nächster Redner spricht Kollege Honka von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir befinden uns heute in der zweiten Lesung der Gesetzentwürfe zur Regelung des Jugendarrestes ist Hessen. Ich möchte mich insbesondere auf unsere Anhörung beziehen, die wir im Rechtsausschuss in schriftlicher und mündlicher Form durchgeführt haben. Dabei möchte ich mich auf fünf Punkte konzentrieren.

Erstens. Die Frage der Mitwirkungspflicht der Arrestanten. Hierzu gibt es grundsätzlich unterschiedliche Ansichten. Die SPD vertritt die Ansicht, dass es keine Mitwirkungspflichten der Arrestanten geben soll. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sind der Ansicht, dass es eine Mitwirkungspflicht der Arrestanten geben soll und dass dies auch im Gesetz statuiert werden muss. Das ist auch richtig so.

Was Herr Dr. Wilken eben als einen der wenigen wahren Punkte ausgeführt hat, ist, dass die durchschnittliche Verweilzeit im Jugendarrest eine sehr kurze ist, nämlich nur zehn bis elf Tage. Manchmal haben wir sogar nur den Wochenendarrest von nur zwei Tagen zur Verfügung. Gerade diese kurze Zeit muss intensiv genutzt werden, um sich mit den Jugendlichen auseinanderzusetzen, damit die Jugendlichen sich mit der Tat, die sie nach Gelnhausen geführt hat, auseinandersetzen. Es soll nicht so sein, dass das nur ein kleiner Ausflug gewesen ist. Diese Zeit muss aktiv genutzt werden, deswegen brauchen wir eine Mitwirkungspflicht.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei dem zweiten Punkt handelt es sich um einen wesentlichen Unterschied zwischen dem Gesetzentwurf der SPD und dem der Landesregierung. Das ist die Frage der Ausgestaltung des Warnschussarrestes. Man kann lange Debatten darüber führen, ob man ihn haben möchte oder nicht. Auch das haben wir in unserem Haus in der vergangenen Wahlperiode bereits getan. Wir sind der Meinung, dass es richtig ist, dass es den Warnschussarrest als einen weiteren Baustein im Werkzeugkasten des Jugendrichters gibt. Infolgedessen muss es dazu auch entsprechende gesetzliche Regelungen im Vollzug des Jugendarrests geben. Von daher haben wir entsprechende Regelungen in den Gesetzent

wurf der Landesregierung eingeführt. Das ist richtig und gut. Deswegen können wir ihm noch ein zweites Mal zustimmen.

Das Dritte ist die Frage der Absonderung der Arrestanten bei Pflichtverstößen, oder wenn Gefahr für den Jugendlichen vorliegt, dass er vielleicht versucht, sich selbst etwas anzutun. Das ist eine schwierige Situation, und wir sind dann noch in einem anderen schwierigen Spannungsfeld. Wenn aber von einem Jugendlichen wiederholt Regelverstöße ausgehen, muss es Regelungen geben, diesen Jugendlichen abzusondern, wie es im Juristendeutsch und Fachjargon heißt. An der Stelle ist der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion – das muss ich doch sagen – in der Anhörung massiv durchgefallen mit den ersten 72 Stunden, die hineingeschrieben wurden. Sie haben das aber mit Ihrem Änderungsantrag dankenswerterweise korrigiert. Das ist schon einmal gut so, dass Sie das eingesehen haben, denn anders wäre es völlig daneben gewesen. Das wäre ja länger gewesen als das, was im Jugendstrafvollzugsgesetz schon vorhanden ist, also bei den Jugendlichen, die dann viele Monate später oder hoffentlich nie hineingekommen wären. Von daher ist die Regelung der Landesregierung abgestufter, mit ihren geringeren Zeiten klug abgestuft, was es uns in einem dritten Punkt möglich macht, ihr zuzustimmen.

Ein vierter unterschiedlicher Ansatzpunkt sind die Einkaufsmöglichkeiten, die im Jugendarrest gelten oder nicht gelten sollen. Die Landesregierung – und auch da können wir sie mit gutem Gewissen unterstützen vonseiten der CDU-Fraktion – sieht keine Einkaufsmöglichkeiten für die Jugendlichen vor, weil der Jugendarrest ein Raum sein soll, der vom Konsumdruck befreit sein soll. Die Zeit, die dort zur Verfügung steht, soll aktiv genutzt werden, ohne solche Einwirkungsmöglichkeiten. Von daher halten wir es für richtig, dass es keine Einkaufsmöglichkeiten gibt – anders, als es der Gesetzentwurf der SPD vorsieht.

Als letzten Punkt möchte ich noch auf die Frage der Organisationsform eingehen. Dort gibt es erst mal geringere Unterschiede in der Ausführungszeit, und zwar sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung eine organisatorische Herauslösung aus dem bisher bestehenden Konzept des Jugendstrafvollzugs vor, aber weiterhin unter der bewährten Leitung eines Jugendrichters oder einer Jugendrichterin aus dem zuständigen Amtsgericht. Das hat sich in der Vergangenheit sehr bewährt, das kann auch in Zukunft gerne so bleiben, und ich glaube, dass das auch richtig ist.

(Zuruf des Abg. Marius Weiß (SPD))

Insgesamt kann ich daher für meine Fraktion feststellen, dass die schriftliche und mündliche Anhörung ergeben hat, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung vollumfänglich auf große Zustimmung gestoßen ist, sowohl bei der Mehrzahl der Wissenschaftler als auch bei den Praktikern aus Hessen und anderen Bundesländern, die eingeladen waren. Von daher denke ich, dass das ein guter Gesetzentwurf ist. Es war auch ein guter Weg dorthin – durch das Expertensymposium, das es im Vorfeld gegeben hat –, der auch wiederum versucht hat, auswärtige Stimmen und externe Expertisen einzuholen, die dann in den Gesetzentwurf eingeflossen sind, bevor er hier eingebracht wurde.

(Zuruf der Abg. Heike Hofmann (SPD))

Von daher ist an dieser Stelle, Frau Kollegin Hofmann, dieser Ricola-Effekt bei der Frage: „Wer hat den ersten Gesetzentwurf eingebracht?“, falsch; denn Ihr Gesetzent

wurf basiert in weiten Teilen auf dem Gesetz aus dem Land Nordrhein-Westfalen. Wir wollen hier aber Gesetze für Hessen machen, und von daher brauchen wir diesen Wettlauf nicht. Wir brauchen kluge und gescheite Gesetze. In diesem Sinne – da ich das beim Gesetzentwurf der Landesregierung mit gutem Gewissen konstatieren kann – können wir diesem zustimmen, und ich empfehle Ihnen, dasselbe zu tun. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)