Protokoll der Sitzung vom 27.05.2015

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Honka. – Als nächste Rednerin hat sich Frau Kollegin Müller von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hätte ja gerne Herrn Rentsch den Vortritt gelassen, damit es ein bisschen gemischter ist, aber ich denke, in der Frage des Jugendarrestvollzugs sind wir uns mit der FDP – so jedenfalls mein Eindruck von der ersten Diskussion – weitgehend einig.

Wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Jugendarrestvollzugsgesetz sowie den Gesetzentwurf der SPD. Wenn wir heute das Gesetz verabschieden, haben wir eine gesetzliche Grundlage für einen modernen Vollzug geschaffen, der in der Arbeit in Gelnhausen schon praktiziert wird. Seit 2013 wird das, was wir jetzt festschreiben, in der praktischen Arbeit schon umgesetzt, und die gesetzliche Grundlage dafür wird jetzt geschaffen.

Frau Kollegin Hofmann, Sie haben gesagt, Sie waren die Erste. Wir haben es schon einmal diskutiert, Sie waren die Erste, weil Sie sozusagen Anregungen aus NordrheinWestfalen aufgenommen haben. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist aber in einer Arbeitsgruppe aus Praktikern – auch mit anderen Ländern – entstanden, und somit ist ein Musterentwurf entstanden, der wesentlich praxistauglicher ist als das, was Sie vorgelegt haben. Das hat ja auch die Anhörung ergeben.

(Heike Hofmann (SPD): Da haben Sie nicht richtig zugehört!)

Wer jetzt nicht richtig zugehört hat, lassen wir einmal dahingestellt sein. Man kann es ja auch noch einmal nachlesen, es ist aber nicht relevant. – In der Anhörung wurde ausdrücklich gelobt – das hat Herr Honka auch schon gesagt –, dass es Regeln für den Warnschussarrest gibt. Man mag ihn jetzt mögen oder nicht mögen, das ist völlig egal, die Gerichte ordnen den Warnschussarrest an. Deshalb ist es vernünftig, Regeln dafür zu schaffen, wie er in der Praxis ausgeführt wird. Es wird ganz klar geregelt – auch beim Warnschussarrest –, dass die Jugendbewährungshilfe frühzeitig verpflichtend einzubinden ist, was von den Praktikern als unverzichtbar angesehen worden ist. Darüber ist in Ihrem Gesetzentwurf z. B. nichts zu lesen. Auch der verpflichtende Charakter an Lern- und Bildungsangeboten wurde in der Anhörung gelobt, ein reines Angebot wird gerade aufgrund der kurzen Dauer des Aufenthalts im Jugendarrest von vielen Fachleuten als nicht sinnvoll erachtet.

Ein weiterer positiver Aspekt des Regierungsentwurfs gegenüber dem SPD-Entwurf wurde deutlich, was die Selbstständigkeit der Jugendarresteinrichtung betrifft, um die Trennung vom Strafvollzug klar zu verdeutlichen. Auch das wurde im Symposium erörtert, auch in den Stellungnahmen. Arrest ist keine Strafe, sondern der Erziehungsgedanke steht im Vordergrund. Das zieht sich auch durch das gesamte Gesetz, und das ist im Gesetzentwurf der Landesregierung klar geregelt, das Bekenntnis fehlt aber im SPDEntwurf.

Auch mit der Bestellung einer stellvertretenden Fachleitung für die Einrichtung wird die erzieherische Ausgestaltung des Vollzugs noch einmal deutlich gestärkt, auch das eine Anregung aus dem Symposium. Auch das Angebot der Supervision an die Bediensteten fehlt in Ihrem Entwurf. Sie sehen also, eine ganze Reihe von Dingen, die die Ausgestaltung des Arrestes praxistauglicher machen, fehlt bei Ihnen. Deswegen, denke ich, ist es nachvollziehbarer, warum wir gegen Ihren Entwurf stimmen und dem der Landesregierung zustimmen.

Im Entwurf der Landesregierung ist das Ziel des Jugendarrestvollzugs klar definiert. Der Erziehungsgedanke steht im Vordergrund. Den Jugendlichen soll das begangene Unrecht bewusst gemacht werden, auch dessen Folgen und ihre Verantwortung, um die Jugendlichen zu einem eigenverantwortlichen Leben ohne weitere Straftaten zu befähigen.

Zu Beginn des Arrestes wird der Hilfebedarf ermittelt, und in einem Erziehungsplan werden dann die Maßnahmen festgestellt. Aufgrund der kurzen Dauer des Arrestes liegt der Schwerpunkt natürlich auf der Bearbeitung der aktuellen Probleme und Defizite, und es muss gelingen, die Jugendlichen zu motivieren, eine Einstellung ihres Verhaltens herbeizuführen. Ganz wichtig ist natürlich die Vermittlung in weiter gehende Hilfen – das haben Sie gesagt, aber das steht auch im Gesetzentwurf drin –, aber auch die Heranführung an einen geregelten Tagesablauf und die Ausgestaltung der Freizeit, der Umgang mit Regeln und Misserfolgen haben eine hohe Bedeutung im Arrest.

Die Rückfallquoten sind hoch, klar. Deswegen wird aufgrund der Kürze des Arrestes vor einer Einigung grundsätzlich infrage gestellt – Herr Dr. Wilken hat es hier auch noch einmal deutlich gemacht –, ob Jugendarrest eine sinnvolle Maßnahme sein kann oder nicht. Wir sagen Ja, in dem Bewusstsein, dass man die Erwartungen nicht so hochschrauben darf. Das wurde auch in der Anhörung von den Experten deutlich gemacht. Jeder Jugendliche, der auf dem Weg begleitet wird und nicht mehr straffällig wird und dann auch nicht in den Jugendvollzug kommt, sondern nach dem Arrest nicht noch eine weitere Straftat begeht, ist ein Gewinn und ein Erfolg für die Arrestarbeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Das Gesetz bildet den Rahmen. Für die gute Ausgestaltung sorgt die Einrichtung, und wir können heute für eine breite Mehrheit des Gesetzes sorgen und damit der Arbeit einen guten gesetzlichen Rahmen geben. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Müller. – Für die FDP-Fraktion hat sich der Kollege Rentsch zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Müller, ich habe hier auf dem Zettel stehen, dass ich loben soll, dass dieses Gesetz so gut auf einer sachlichen Basis diskutiert worden ist, auch zwischen den Oppositionsfraktionen und der Regierung. Und deshalb sage ich das auch so. Ich fand eigentlich die Stimmung bis zu dieser Debatte relativ sachlich und gut, und ich gebe auch zu, dass die Sozialdemokraten, die bei dem Thema ein Stück Vorreiter waren, eine ganze Reihe von Themen in die Debatte eingebracht haben, die ich für sinnvoll halte. Ich sage auch gleich am Anfang, wir werden dem Entwurf der Regierungsfraktionen zustimmen, aber ich will nicht verhehlen, dass wir auch beim Entwurf der Sozialdemokraten vieles positiv sehen.

Insofern, glaube ich, müssen wir heute gar nicht die Variante wählen, wer was erfunden hat, sondern es war bei diesem Thema eine sachliche Debatte. Aus meiner Sicht war sie auch im Rahmen der Anhörung sehr informativ, und wir haben sehr viel über das Thema Jugendarrestvollzug gelernt, wo aus Sicht der Praktiker Bedarf besteht, noch aktiv zu werden, oder nicht.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Danke schön. – Insofern fand ich dieses Thema eine sehr lehrreiche Erfahrung; denn eines ist klar: Wer in Freiheitsrechte eingreift, muss auch eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen, und der Jugendarrest ist eben ein immenser Freiheitseingriff.

Herr Kollege Wilken, wie meine Vorrednerinnen bin auch ich der Auffassung – und das hat auch die Expertenanhörung unserer Ansicht nach gezeigt –, dass der Erfolg des Jugendarrests definitiv gegeben ist. Natürlich liegt die Erfolgsquote nicht so, wie man sich das wünscht, bei 100 %. Aber die Frage lautet, was wäre, wenn wir den Jugendarrest nicht hätten, und worüber wir dann reden würden.

Bei dem Punkt, dass man eben auch mit jungen Menschen pädagogisch arbeiten kann, ohne dass sie dieser Arbeit entfliehen, weil sie z. B. nicht zu diesen Maßnahmen kommen, ist dieser Jugendarrest eine ganz wichtige Maßnahme. Herr Kollege Honka hat den Warnschussarrest angesprochen – auch das halte ich für richtig, diese Maßnahmen sind im Instrumentenkasten der Justiz notwendig.

Aus meiner persönlichen Erfahrung darf ich sagen, dass ich mich – nur vier Monate – im Rahmen meines Referendariats bei der Jugendstaatsanwaltschaft mit Jugendstrafrecht auseinandersetzen durfte. Ich gebe zu, dass ich häufig mehr als frustriert war, wenn ich mit Jugendlichen zu tun hatte, die in dieser Frage nicht nur relativ uneinsichtig waren, sondern die Akzeptanz staatlichen Handelns an dieser Stelle grundsätzlich infrage gestellt haben. Insofern ist das, was wir hier heute machen, dringend notwendig, um den ganzen Maßnahmen eine rechtliche Grundlage zu verleihen.

(Beifall bei der FDP)

Warum machen wir das? Weil wir der festen Überzeugung sind, dass die persönliche Entwicklung von jungen Menschen in diesem Alter noch zu beeinflussen ist. Wir sollten alles daransetzen, sie in einem Rechtsstaat auf den Pfad der Tugend zurückzubringen, wie man so schön sagt. Erzieherische Mittel können in dieser Frage helfen – Kollege Wilken hat die Quoten genannt –, aber sie helfen eben nicht in jedem Fall, und darüber muss man diskutieren. Auch für diese Menschen brauchen wir etwas, aber das kann nicht im Umkehrschluss bedeuten, dass wir an dieser Stelle den Jugendarrest aussetzen bzw. nicht machen, ganz im Gegenteil: Er ist eine ganz wichtige Maßnahme in dieser Frage.

(Beifall bei der FDP und der Abg. Heike Hofmann (SPD))

Die Anhörung hat klar gezeigt, dass er nie ein Allheilmittel sein wird. Aber er kann in dieser Frage eine Einwirkmöglichkeit sein. Wer sich die Kürze von vier Wochen anschaut, sollte auch nicht davon sprechen, dass wir hier in irgendeiner Form etwas Unmenschliches tun würden, sondern es ist, ganz im Gegenteil, eine wichtige Maßnahme.

Man könnte eine lange Debatte darüber führen, wohin diese Aufgabe eigentlich gehört. Sie gehört eigentlich nicht in staatliche Hände, sie ist an vielen Stellen Aufgabe der Familie bzw. der Eltern. Fakt ist aber auch, dass viele dieser Aufgabe nicht mehr gerecht werden. Deshalb braucht der Staat auch ein erzieherisches Mittel, und insofern sind wir uns wohl an dieser Stelle – vor der Technik – einig, dass wir das brauchen.

Mit Blick auf den Gesetzentwurf der Sozialdemokraten – die Anhörung war da nicht so ganz eindeutig, das muss man auch einmal sagen, dort gab es unterschiedliche Auffassungen darüber, was richtig und was falsch ist –

(Marius Weiß (SPD): Genau, so sieht es aus!)

ist festzuhalten, dass die Frage der Separation aus der Gruppe von Jugendlichen genauso wie Punkt 2, die Frage der Beiratstätigkeit, wie auch Punkt 3, bei dem die SPD nach wie vor davon absieht, Regelungen zum Warnschussarrest in das Gesetz aufzunehmen, Punkte sind, die wir gerne in einem Gesetzentwurf sehen würden. Sie liegen im Gesetzentwurf der Landesregierung vor, weswegen wir ihn an der Stelle für weiter gehend halten und ihm auch zustimmen werden.

Lassen Sie mich zum Abschluss der Debatte vielleicht noch kurz Folgendes sagen: Ich glaube schon, dass uns das Thema weiter beschäftigen wird, weil der Rechtsausschuss mit Sicherheit gerade bei diesem Thema höchste Sorgfalt an den Tag legen sollte. Deshalb war die durchgeführte Anhörung wirklich eine, die uns eher nach vorne gebracht hat. Ich glaube nicht, dass wir bei diesem Thema stehen bleiben werden.

Ich weiß nicht, wie Sie das Thema sehen, Frau Justizministerin, aber aus unserer Sicht werden wir uns weiter damit beschäftigen müssen. Es ist auch gut, wenn sich der Rechtsausschuss bei dieser Frage einmal näher mit den Einrichtungen beschäftigt. Was wir in der Anhörung gehört haben, hat eher Lust auf mehr gemacht. Auf jeden Fall sollten wir uns dem Thema widmen; denn denjenigen, die dort arbeiten, gebührt großer Respekt, weil sie hervorragende Arbeit leisten. Insofern sollten wir dieses Thema heute auch nicht beenden, sondern uns weiter damit beschäftigen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Rentsch. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann. Bitte schön, Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung kann die hessische Justizvollzugsgesetzgebung nun vollendet werden. Der Jugendarrestvollzug und das Gesetz sind der im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschluss der umfangreichen landesrechtlichen Gesetzgebung zum Justizvollzug. In den vergangenen Jahren haben wir hier im Hessischen Landtag bereits vier Gesetze für den Justizvollzug verabschiedet, nämlich im Jahr 2007 zur Jugendstrafe, 2010 zur Erwachsenenstrafe, zur Untersuchungshaft im Jahr 2010 und zuletzt zur Sicherungsverwahrung im Jahr 2013. Nun steht als Schlusspunkt das Jugendarrestvollzugsgesetz an.

Es ist eben schon erwähnt worden, aber ich will es noch einmal sagen: Der Jugendarrestvollzug nimmt zwar nur einen kleinen Teil des Vollzugs ein, er betrifft aber die Gestaltung der Zukunft junger Menschen, die bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Die Zukunft dieser jungen Menschen aber darf uns nicht gleichgültig sein, und es hängt erheblich vom Vollzug des Jugendarrestes ab, in welche Richtung sich die Jugendlichen und Heranwachsenden weiter entwickeln.

Daher sage ich für die Landesregierung, dass es uns wichtig ist, dass zur bestmöglichen Einwirkung auf die Jugendlichen die kurze Arrestdauer von wenigen Tagen bis zu maximal vier Wochen sinnvoll genutzt wird. Unser Engagement nützt nicht nur den jungen Betroffenen, sondern der gesamten Gesellschaft, und niemand kann ein Interesse daran haben, dass sich die Jugendlichen später im Erwachsenenstrafvollzug wiederfinden.

Deshalb kommt es darauf an, eine moderne Konzeption für den Jugendarrestvollzug vorzulegen. Damit haben wir schon 2013 begonnen. Ich will eine ganz beeindruckende Zahl nennen: Nur etwa 10 % derer, die den Jugendarrest abgeleistet haben, werden wegen neuer Straftaten inhaftiert. Ich glaube, diese Zahl beweist, dass der Jugendarrest bei vielen ein so eindrückliches Erlebnis war, dass sie von weiteren Straftaten abgehalten werden.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist ein ganz sensibler Bereich, und deswegen hat die Landesregierung diesen Gesetzentwurf sorgsam vorbereitet. Ich will darauf hinweisen, dass im Mai 2014 eine Länderarbeitsgruppe aus neun Ländern – unter Federführung der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz – einen Musterentwurf vorgelegt hat. Diese neun Länder haben sich auf den Weg zu einheitlichen Regelungen begeben. Da nützt am Ende ein Schnellschuss in Form eines einzelnen Gesetzentwurfes nichts, wenn man diesen Gesetzentwurf unter den Ländern abstimmen will. Eine eigene hessische Arbeitsgruppe hat dann unter Beteiligung von Wissenschaft und Praxis einen Entwurf für ein Hessisches Jugendarrestvollzugsgesetz zusammengestellt. Wir haben ein Symposium durchgeführt, das große Resonanz fand, am 11. Februar die öffentliche Expertenanhörung und dann eine gemeinsame

Sitzung des Rechtsausschusses und des Unterausschusses Justizvollzug.

An dieser Reihenfolge kann man sehen, dass wir uns viel Mühe gegeben haben, alle aus der Praxis einzubeziehen, um eine breite Debatte über den Gesetzentwurf zu führen, der dann – auch das lässt sich an der Debatte erkennen – eine breite Zustimmung gefunden hat.

Am Ende will ich doch noch auf ein paar Unterschiede eingehen, die schon von entscheidender Bedeutung sind und den Entwurf der Landesregierung erheblich von demjenigen der SPD unterscheiden. Die Kollegen Frau Müller und Herr Honka haben es eben schon gesagt: Es geht um die Teilnahmepflicht an Lern- und Bildungsangeboten und eine Mitwirkungspflicht der Jugendlichen an erzieherischen Maßnahmen.

Der SPD-Entwurf sieht bloße Angebote und keine Verpflichtung vor. Wenn man an der Vergangenheit erkennt, dass die aktive Mitwirkung ein erheblicher Bestandteil des Erfolges war, kann man sich nicht auf normale Angebote zurückziehen. Deswegen sage ich ganz deutlich, dass es uns wichtig ist, dass es die Teilnahmepflicht an Lern- und Bildungsangeboten und die Mitwirkungspflicht der Jugendlichen in der kurzen Zeit im Jugendarrest gibt und wir auch darauf hinweisen können.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zweiter Punkt. Bei nur vier Wochen ist ein Wochenende von Freitag, Samstag und Sonntag mit drei Tagen ein langes Wochenende, an dem nichts passiert. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass es am Wochenende Angebote für Jugendliche geben muss. Das unterscheidet unseren eklatant vom SPD-Entwurf. Ich finde es unverantwortbar, bei vier Wochen drei Tage am Wochenende nichts mit den Jugendlichen zu tun. Deswegen ist der Gesetzentwurf der Landesregierung ein viel vielfältigeres Angebot.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Günter Rudolph (SPD): Das wurde bei der Anhörung unterschiedlich gesehen!)

Herr Kollege Rudolph, bei allen Fraktionen gibt es eine breite Zustimmung. Die SPD ist vorgeprescht mit diesem Gesetzentwurf. Das ist ein Thema, bei dem man sich gut einigen kann. Am Ende sind neun Bundesländer daran beteiligt, übrigens auch viele mit SPD-Beteiligung, die auch andere Dinge aufgenommen haben wie den Warnschussarrest.

(Günter Rudolph (SPD): Sie machen sonst auch nicht, was andere machen!)

Wenn die hessische SPD das nicht für nötig hält, hoffe ich, dass dieses Haus die Kraft hat, einen so guten Entwurf am Ende auch ohne die SPD zu beschließen.