Protokoll der Sitzung vom 27.05.2015

Schließlich: Durch die Zusammenfassung des bisherigen Ingenieurkammergesetzes und des Architekten- und Stadtplanergesetzes in einem Gesetz wird das gesamte hessische Ingenieurrecht einschließlich der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der Ingenieurkammer übersichtlicher.

Mit der Novellierung des Hessischen Ingenieurgesetzes wird das vorhandene innovativ-schöpferische Potenzial der Ingenieure, für die wir hier die Rahmenbedingungen setzen, noch besser gefördert, was letztlich auch im Interesse des Wirtschaftsstandorts Hessen sinnvoll ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Uns geht es darum, den nachhaltigen Wettbewerb, die Qualität und die Innovationen zu stärken. Genau hier setzen auch die geplanten gesetzlichen Änderungen ein. Wir schaffen einen verlässlichen, einfachen und transparenten gesetzlichen Rahmen für die Ausbildung und die berufliche Praxis. Das stärkt im Übrigen auch das Vertrauen der

Kundschaft in die Arbeit der Ingenieurinnen und Ingenieure.

Das neue Gesetz leistet darüber hinaus einen innovativen Beitrag zur Erleichterung der internationalen Arbeitskräftemobilität. Das ist, auch mit Blick auf den Fachkräftemangel in Hessen, eine wichtige Maßnahme. Die vorgesehenen Änderungen werden nämlich dazu beitragen, dass talentierte Arbeitskräfte aus dem Ausland eine bessere Chance auf dem Arbeitsmarkt in Hessen haben. Der Gesetzentwurf ist, wie bereits angeklungen, auch in enger Abstimmung mit den Verbänden sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Kammern – Herr Prof. Dr. Meißner ist heute freundlicherweise zugegen – und der Wissenschaft entstanden.

Ich bin deshalb sicher, dass dieser Gesetzentwurf, der nach allzu langer Zeit endlich das Licht der Welt erblickt – das würde ich auch sagen –, eine breite Unterstützung im Hessischen Landtag erfahren wird. Ich freue mich auf die bevorstehenden Anhörungen und auf die Debatte mit Ihnen im Ausschuss und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Kollege Klose. – Das Wort hat der Wirtschaftsminister, Staatsminister Al-Wazir.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuallererst möchte ich kurz auf die Frage „Fraktionsgesetz oder nicht“ eingehen. Es ist doch kein Geheimnis, dass wir alle – im Ministerium und in den Fraktionen – seit Jahren über die Frage reden, wie wir eine Novellierung des Ingenieurkammerrechts hinbekommen und was deren Inhalte sind.

Eigentlich ist es, wenn ich das einmal so sagen darf, eine Serviceleistung. Wenn wir uns anschauen, welche Anhörungsfristen ein Kabinettsverfahren hat und welche Anhörungsfristen dann noch einmal der Landtag setzen kann, finden wir, es ist eigentlich im Interesse der Arbeit in den Fraktionen und auch der Arbeit im Ausschuss, dass die beiden Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf hier eingebracht haben: Dann haben wir in der Sommerpause genügend Zeit, um uns in der Tiefe mit diesen Fragen beschäftigen zu können.

(Heike Habermann (SPD): Die gehen jetzt schon alle!)

Das liegt jetzt aber nicht daran, dass die alle Ingenieure werden wollen. Guten Hunger.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Denke mal über deine Rede nach! – Vizepräsidentin Ursula Hammann übernimmt den Vorsitz.)

Frau Kollegin Wissler, es gibt im Hessischen Landtag die Legende, ich weiß nicht, ob sie stimmt, dass zu ganz früherer Zeit, vor vielen Jahrzehnten, nicht nur Reden der Regierungsfraktionen, sondern sogar Reden der Oppositionsfraktionen im Ministerium entstanden sein sollen.

(Peter Stephan (CDU): Das müssen wir wieder einführen!)

Das ist aber total gefährlich, weil die irgendwann einmal vertauscht wurden, und keiner hat es gemerkt. Insofern legen alle Abgeordneten weiterhin Wert darauf, dass sie selbst entscheiden, was sie im Landtag sagen. Ich glaube, dass unsere Gemeinsamkeit an diesem Punkt jetzt nicht künstlich minimiert werden sollte, sondern wir haben ein Interesse daran, dass wir im Ausschuss eine ordentliche Anhörung machen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Ingenieurgesetz wird mit diesem Gesetzentwurf erstens modernisiert und veränderten Gegebenheiten angepasst. Der Wandel bei den entsprechenden Studienabschlüssen ist schon angesprochen worden.

Zweitens wird das nationale Recht an EU-Recht angepasst.

Drittens haben wir es mit etlichen Änderungen und Verbesserungen zu tun, die sich aus der täglichen Praxis der Ingenieurkammer und der Architekten und Stadtplanerkammer ergeben haben. Das hört sich spröde an, ist aber aus wirtschaftspolitischer Sicht sehr wichtig.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht also um ein Paket sinnvoller Maßnahmen, die aus mehreren Gründen zur Qualität des Berufsstands und damit zur Attraktivität des Wirtschaftsstandorts beitragen. Ich will ausdrücklich sagen: Es geht im Kern um Markenschutz für diesen Beruf. Ich glaube, dass uns klar sein muss, dass wir den notwendigen gesetzlichen Rahmen schaffen müssen, weil es den Studienabschluss des Diplom-Ingenieurs heute an fast keiner Hochschule mehr gibt, sondern wir haben eine Flut von Studiengängen. Wir haben inzwischen weit mehr als 2.000 verschiedene akkreditierte Studiengänge, die irgendwo das Wort „Ingenieur“ beinhalten, sodass selbst Fachleute nicht mehr sagen können, was der Inhalt so manches Studiengangs ist. Deswegen ist ganz klar: Das ist Markenschutz, um den Ingenieurberuf zu stärken.

Der Gesetzentwurf enthält erstens eindeutige Mindestanforderungen für einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Er sagt ausdrücklich, dass man neuen Entwicklungen nicht im Wege stehen möchte, aber es ist klar, man soll sich darauf verlassen können, dass dort, wo „Ingenieur“ draufsteht, auch Ingenieur drinsteckt, z. B. durch eine bestimmte Anzahl von Punkten, die im Studium erreicht werden mussten.

Zweitens wollen wir das, angesichts der Niederlassungsund Dienstleistungsfreiheit in der EU und der Berufsqualifizierungsrichtlinie, natürlich auch in unser Berufsrecht übertragen. Wir haben es gegenüber der Vorgängerrichtlinie mit Lockerungen bei der beruflichen Anerkennung zu tun. Und ich will Ihnen sagen, das finde ich grundsätzlich gut. Allerdings ist klar: Bisweilen ist die Sorge entstanden, dass die vergleichsweise hohen Standards in Deutschland unterlaufen werden könnten. Ich will ausdrücklich hinzufügen und betonen, dass wir allen Grund haben, EU-weit alle Möglichkeit auszuschöpfen, das große Potenzial mobiler Fachkräfte zu nutzen. Das ist übrigens auch für Absolventen von Hochschulen in Deutschland eine Chance, für Ingenieure, die in Deutschland aktiv sind und einmal für eine gewisse Zeit im Ausland arbeiten wollen. Das geht nicht nur in eine Richtung; das geht in verschiedene Richtungen. Ich will ausdrücklich nicht den Eindruck erwecken, als seien die Standards überall um uns herum niedriger. Aber wir müssen natürlich schauen, dass es sich bei den auswärtigen Ingenieurinnen und Ingenieuren wirklich um denselben

Beruf oder dieselbe Tätigkeit handelt, wenn sie diese Bezeichnung hier verwenden und sich niederlassen möchten. Deswegen, finde ich, trägt auch dies zur Qualitätssicherung des Ingenieurberufs bei.

Letzter Punkt aus meiner Sicht für heute. Ich glaube, dass es zu einer Verbesserung der Wettbewerbsstandards beiträgt, wenn es die Möglichkeit gibt, bei der Ingenieurkammer Hessen eine zusätzliche Berufsqualifikation nach außen hin sichtbar zu machen. Wer fachlich qualifiziert ist, darf sich dann Fachingenieurin oder Fachingenieur mit dem Zusatz „Ingenieurkammer Hessen“ nennen. Das ist bis jetzt im föderalen Berufsrecht der Länder ein Novum, für das es aber aus unserer Sicht entsprechenden Bedarf gibt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich auf die Anhörung im Ausschuss.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Wir auch!)

Wir werden genügend Zeit haben, weil es einen Gesetzentwurf der Fraktionen gibt; der Ausschuss tagt auch gleich, sodass wir uns mit der Frage auseinandersetzen können, wie viel Zeit wir uns für die Anhörung geben. – Sehr herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Al-Wazir. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen wir diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Tagesordnungspunkte vor, die wir vor der Mittagspause erledigen wollen. Ich möchte Sie aber noch auf zwei Dinge aufmerksam machen:

Wir haben nun eine Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Diese findet in Sitzungsraum 510 W statt.

Dann möchte ich Ihre Aufmerksamkeit noch auf die Ausstellungseröffnung lenken, die jetzt in der Mittagspause stattfindet. Es ist die Ausstellung „200 Jahre Turnplatz in Hessen – Friedrich-Ludwig-Weidig-Ausstellung“.

Damit sind wir jetzt am Ende und treten in die Mittagspause ein. Wir haben eine Mittagspause von zwei Stunden verabredet. Deshalb sehen wir uns um 15:06 Uhr wieder.

(Günter Rudolph (SPD): 15:15 Uhr!)

15:15 Uhr wurde eben von der Opposition beantragt. Herr Rudolph, ich glaube, Sie haben das Einverständnis aller.

(Unterbrechung von 13:06 bis 15:15 Uhr)

Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die Sitzung nach der Mittagspause fort.

Noch eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Folgetreffen

zum Energiegipfel 2011, Drucks. 19/2014. – Die Dringlichkeit wird bejaht. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 81 und kann gemeinsam mit den Tagesordnungspunkten 51, 77 und 78 zu diesem Thema aufgerufen werden.

Wir steigen in die Tagesordnung ein. Ich rufe Tagesordnungspunkt 51 auf:

Antrag der Fraktion der FDP betreffend Energiewende in der Sackgasse – Bürgerenergiegipfel einrichten – Drucks. 19/1988 –

zusammen mit Tagesordnungspunkt 77:

Dringlicher Antrag der Abg. Gremmels, Frankenberger, Barth, Eckert, Grüger, Weiß (SPD) und Fraktion betreffend Transparenz und Beteiligung weiterhin Voraussetzung für das Gelingen – Bürgerinitiativen am Energiegipfel beteiligen – Drucks. 19/2009 –

und Tagesordnungspunkt 78:

Dringlicher Entschließungsantrag der Abg. Gremmels, Frankenberger, Barth, Eckert, Grüger, Weiß (SPD) und Fraktion betreffend Novelle des Kraft-WärmeKopplungsgesetzes (KWKG) – Drucks. 19/2010 –

sowie den soeben aufgenommenen Tagesordnungspunkt 81:

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Folgetreffen zum Energiegipfel 2011 – Drucks. 19/2014 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten. Als Erster spricht Kollege Rock, FDP-Fraktion.