Protokoll der Sitzung vom 28.05.2015

(Präsident Norbert Kartmann übernimmt den Vor- sitz.)

Wir kritisieren zuerst einmal, dass die Bundesregierung keine Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes durch die Länder sieht. Auch hierauf ist bereits eingegangen worden. Wir sehen das anders.

(Timon Gremmels (SPD): Wie Herr Altmaier, das gibt es doch nicht! Klären Sie das mit Ihrem Kanzleramt, Herr Landau!)

Frau Dr. Hendricks hat bei der Einbringung des Gesetzentwurfs ausgeführt, dass sie von einem Frackingverbot im Bergrecht absehe, da es sich vorrangig um Trinkwasserschutz handle und somit eine Regelung im Wasserhaushaltsrecht zielführender sei. Das ignoriert z. B. die seismischen Gefahren, die von diesem Verfahren ausgehen können. Insofern ist unser Ansatz mit dem Bergrecht eigentlich schon der bessere.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die von der Bundesregierung vorgesehenen Verbotszonen für Frackingmaßnahmen sind richtig, aber sie sind aus hessischer Sicht nicht weitgehend genug. Zum Beispiel sollten auch Badegewässer und Mineralwasservorkommen in das Verbot einbezogen werden.

(Timon Gremmels (SPD): Mineralwasservorkommen können die Länder selbst regeln!)

Wir haben ja eine Länderöffnungsklausel; da können wir weitere formulieren; das ist völlig richtig. Aber es macht Sinn – darauf wollte ich hinaus, Herr Gremmels –, eine bundeseinheitliche Regelung zu machen; denn auch Sie trinken möglicherweise Mineralwasser aus einem anderen Bundesland.

(Timon Gremmels (SPD): Das haben Sie bei der Windkraft auch nicht gemacht!)

Viel diskutieren kann man auch über die Festlegung einer Grenze von 3.000 m, die ausschließlich für Fördervorhaben von Schiefer- und Kohleflözgas gelten soll und eben ein fachfremdes Kriterium darstellt. Eine solche Festlegung ist willkürlich, und die Geologie richtet sich nicht nach Metermaßen, sondern hier geht es letztlich darum und muss es darum gehen, wie porös bzw. dicht Gesteinsschichten sind. Insofern ist der Gesetzentwurf nicht ganz hilfreich.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In Schiefer-, Ton- und Mergelgestein sind die zu fördernden Gase so stark gebunden, dass sie mit einfachen Bohrungen nicht gewonnen werden können. Zur Förderung unkonventioneller Gasvorkommen sind erstens eine größere Zahl an Bohrungen und zweitens große Mengen an FrackFluiden nötig. Die Entsorgung des sogenannten Flow-back aus eben diesen eingesetzten Chemikalien und dem belasteten Lagerstättenwasser stellt ein großes Problem dar, das im Gesetzentwurf bislang ungenügend thematisiert worden ist. Zwar erteilt er wassergefährdenden Frack-Flüssigkeiten eine Absage, verzichtet jedoch auf einen Negativkatalog, über den die Verwendung human- und ökotoxischer Substanzen verboten werden könnte.

Selbstverständlich gibt es auch Argumente für Fracking. Forschungen und mehr Unabhängigkeit von Energieexporten sind solche. Man kann sich natürlich auch fragen, ob die von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe prognostizierten 1,3 Millionen m3 Gas, die in Deutschland theoretisch förderfähig sind und für maximal 15 Jahre den Bedarf decken könnten, den Begriff der Energiesicherheit zulassen. Bisher deckt das sandsteinlagerstättengefrackte Gas etwa 0,8 % des deutschen Energiebedarfs. Mit Schiefergas könnte es immerhin auf 2 % ansteigen. Ich stelle die Frage: Sind so viele Risiken, von denen wir heute wissen und ausgehen müssen, für eine Übergangstechnologie mit geringen mengenmäßigen Anteilen an Fördervolumen vertretbar?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Hessen sagt hierzu mit Blick auf die derzeit nicht auszuschließenden Risiken: Nein.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nachzulesen ist dies im Koalitionsvertrag, wo es ganz klar heißt:

Die Landesregierung lehnt die Förderung von Schiefergas aus tieferen Gesteinsschichten, das sogenannte Fracking, ab. Dies geschieht auf der Grundlage, dass Gesundheits- und Umweltrisiken nicht ausgeschlossen werden können.

Etwas anders ist die Haltung des Landes Niedersachsen.

(Timon Gremmels (SPD): Und wer ist da Juniorpartner?)

Das Land verfügt über 95 % der deutschen Erdgasförderung und über hohe Einnahmen aus den Förderzinsen. Wenn der Niedersächsische Ministerpräsident Weil aber im Bundesrat Folgendes sagt: Konventionelles Fracking ist prinzipiell beherrschbar, – auch wenn er einräumt, dass man sich mehr an den bestehenden Risiken orientieren müsse; das unkonventionelle Fracking sei dagegen eine neue Technologie mit einem ganz anderen Gefährdungspotenzial und vielen offenen Grundsatzfragen –, dann lässt das aufhorchen. Eigentlich ist das, was Herr Weil vorgetragen hat, eine Argumentation für den von Hessen geforderten bergrechtlichen Verbotstatbestand für Erdgasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten.

Die Bundesumweltministerin hat in der Bundesratssitzung vom 8. Mai selbst Folgendes gesagt:

Persönlich … habe ich große Zweifel, ob unkonventionelles Fracking in Deutschland betriebswirtschaftlich erfolgreich betrieben werden kann und ob wir es unter … energiewirtschaftlichen Gründen brauchen.

(Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist absolut richtig!)

Wenn wir in die Energiewende eingetreten sind, wenn wir gesagt haben: „Wir streben ab 2050 eine CO2-freie Gesellschaft an“, dann ist es, glaube ich, die verkehrte Antwort, das Letzte an Kohlenwasserstoffen aus der Erde herauszupressen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Timon Gremmels (SPD)

Eine aktuelle Umfrage von „Infratest dimap“ vom 29. April sagt:

61 % der Befragten fordern ein vollständiges Verbot von Fracking.

Herr Kollege, denken Sie bitte an die Redezeit.

Zwei Sätze noch. – Der Vollständigkeit halber: Die CDUAnhänger fordern dies nur zu 58 %.

Zum letzten Satz. Frau Dr. Hendricks hat im Bundesrat verlauten lassen, man sei noch nicht am Ende der Debatte angelangt. Das wollen wir in Hessen auch hoffen und bitten die Landesregierung, die deutliche hessische Position weiterhin mit allem Nachdruck zu vertreten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Frau Abg. Schott für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn Sie wirklich ein bundesweites Frackingverbot durchsetzen möchten, dann tun die Vertreterinnen und Vertreter der Länder im Bundesrat gut daran, den vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung zu verändern. Was in der schwarzgelben Bundesregierung nicht gelungen ist, schafft die Große Koalition mit Leichtigkeit. Die federführenden SPD-Ministerien haben ein Fracking-Ermöglichungsgesetz vorgelegt und kein Verbot.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn es um das Einknicken vor der Großindustrie geht, ist auf die SPD eben leider Verlass.

(Timon Gremmels (SPD): Nein, das stimmt nicht!)

Fracking schädigt und gefährdet Boden-, Grund- und Oberflächenwasser sowie die Luft bereits beim normalen Betriebsablauf, d. h. auch ohne irgendwelche Unfälle oder Störfälle. Bereits unser Antrag vom 21.08.2013 sah deshalb vor, dass sich das Land initiativ im Bundesrat einsetzen soll, in das Bundesbergbaugesetz ein Verbot von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas aufzunehmen. Ich zitiere aus der Begründung:

Fracking schädigt und gefährdet Boden-, Grund- und Oberflächenwasser … bereits bei normalem Betriebsablauf … „die Gefährdung der oberflächennahen Wasservorkommen“ [kann] nicht ausgeschlossen werden … Risiken und negative Auswirkungen sind insbesondere: Die Verunreinigung des Grundwassers bzw. des Trinkwassers durch Chemikalien, Methan oder Lagerstättenwasser … Der bei der Förderung anfallende Flow-back aus Lagerstättenwasser und Frack-Flüssigkeit, welcher neben Chemikalien des Frack-Vorgangs häufig [unter anderem] radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält. Die Entsorgung ist ungeklärt…

Insbesondere in Nordhessen haben wir schon reichlich genug Entsorgungsprobleme mit Gewässern; und die Widersprüche, die die grüne Fraktion an der Stelle hat, würde ich hier gern noch einmal unterstreichen. Darüber sollten Sie intern noch einmal beraten.

(Beifall bei der LINKEN)

Die inhaltlich gleiche Argumentation findet sich auch in der Empfehlung des Bundesratsausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Dieser Empfehlung ist der Bundesrat bei der Abstimmung am 08.05. aber bekanntlich nicht gefolgt. Das ist das Problem. Ein generelles Verbot von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen enthält der vorgeschlagene § 49a des Bundesberggesetzes nicht mehr. In § 49a steht:

Verboten ist das Aufbrechen von Schiefer-, Tonoder Mergelgestein oder Kohleflözgestein unter hydraulischem Druck zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas.

Nun fehlt das Verbot von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl. Was ebenfalls fehlt, ist das Verbot von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von sogenanntem Tight-Gas. Es wird überhaupt nicht mehr erwähnt; beides kommt an der Stelle nicht vor. Zur Erinnerung: Tight-Gase sind Gase in unkonventionellen Lagerstätten, die ohne Fracking nicht gefördert werden können. Darauf komme ich später noch einmal zurück. Die Inkon

sequenz dieses Vorschlags des Bundesrats ergibt sich bereits aus dessen eigenen Ausführungen zur Änderung des Wasserrechts.

So heißt es in der Begründung des Vorschlags zu § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WHG:

Mit der sogenannten Fracking-Technologie können sowohl Erdgas wie auch Erdöl erschlossen werden. Die mit der Fracking-Technologie verbundenen Gefährdungen des Grundwassers gehen von Erdgas und Erdöl gleichermaßen aus. Daher ist eine Gleichbehandlung geboten.

Dann sollte man das auch tun.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn die mit dem Fracking verbundenen Gefährdungen des Grundwassers gleichermaßen beim Bergbau von Erdgas und Erdöl ausgehen, dann muss ein Verbot von Fracking konsequenterweise für beide Kohlenwasserstoffe gelten.

Der Vorschlag des Bundesrats ist daher nicht toll, so wie uns die Hessische Landesregierung in ihrem Antrag vorgaukelt, sondern eigentlich fahrlässig.