Deswegen kann man auch nicht von vornherein ausschließen, dass es Chancen für die Gewinnung von heimischen Rohstoffen gibt. Das Ziel, die Gewinnung von unkonventionellem Erdgas – von Schiefergas – in Deutschland komplett zu verbieten, lässt die Auswirkungen auf die Verbraucher völlig außer Acht, aber auch die Möglichkeit, von russischem Gas unabhängig zu werden, oder andere wichtige Faktoren – um nicht zu sagen: Nebenkriegsschauplätze –, um die es immer geht, wenn wir uns über die Energiefrage unterhalten.
Darum gilt es, zu klären, ob die Gasgewinnung in Deutschland ökonomisch und ökologisch machbar ist. Erst wenn wir das geklärt haben, sollten wir sehr weitreichende Entscheidungen treffen. Wer sich in Deutschland wiederholt als fortschrittsfeindliche Kraft präsentiert, führt uns vom Wohlstand – geschaffen von einer Industrienation – weg zu einer Situation, wie wir sie in der Steinzeit hatten.
Wir müssen die Diskussion über die Gewinnung von Erdgas endlich wieder vom Kopf auf die Füße stellen. Ja, es gibt Risiken. Es gilt, sie zu erforschen und zu beachten. Aber die derzeitige Entwicklung beim sogenannten Clean Fracking, bei dem auf Chemikalien weitgehend verzichtet werden kann, macht uns Mut, dass auch in Deutschland eine Anwendung irgendwann möglich und sinnvoll sein kann.
Die Technische Hochschule Mittelhessen forscht über die Technologie für Clean Fracking. Das Erreichte ist sehr bemerkenswert. Dort werden keramische Trägermaterialien als Filter eingesetzt. Das führt am Ende dazu, dass die Flüssigkeiten, die dabei eingesetzt werden, als unbedenklich gelten können.
Frau Dorn, was die Verpressung anbelangt: Wenn z. B. die Verpressung von Kalilauge in Hessen unbedenklich ist, will mir nicht in den Kopf, warum nicht auch jede andere Verpressung unbedenklich erscheint. Den Widerspruch müssen Sie auflösen.
Meine Damen und Herren, Sie müssen sich die Frage stellen: Was ist, wenn wir in der Forschung weiterkommen wollen und es vor allen Dingen hessische Institute sind, die in diesem Bereich forschen, wir diese Forschungsgelder aber streichen, die Forschung also unmöglich machen? Wollen Sie allen Ernstes, selbst wenn wir jegliche Gefahr für Mensch und Umwelt ausschließen können, Fracking, eine unkonventionelle Erdgasförderung in Deutschland, unmöglich machen? Eine Antwort auf diese Frage bleiben Sie schuldig. Das ist Ausdruck einer Geisteshaltung in Deutschland, die einem Angst machen kann.
Dass Sie zu einer generellen Absage neigen, merkt man, wenn man die Stellungnahme der Landesregierung zum Bundesgesetz liest. Dort erklären Sie z. B., neben der Erdgasförderung möge auch die Erdölförderung verboten werden. Sie können natürlich versuchen, sämtliche Alternativen, die es zu erneuerbaren Energien gibt, einfach wegzunuscheln und zu verbieten und damit die erneuerbaren Energien quasi mit der Brechstange zum Erfolg zu führen.
Die Industriebetriebe in Hessen und in Deutschland werden Ihnen das sicherlich nicht danken; die energieintensiven Betriebe werden aus Deutschland abwandern.
Dann schaue ich mir den Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an: Darin wollen Sie – vor allen Dingen im Punkt 1 – den Eindruck erwecken, dass Sie für dieses generelle Verbot eintreten. Dann kommt – zumindest bei mir – ein kleiner Hoffnungsschimmer auf; denn Sie schreiben im zweiten Satz:
Solange Fracking mit nicht kalkulierbaren Risiken für Mensch und Umwelt verbunden ist und insbesondere eine Gefährdung von Grund- und Trinkwasser nicht ausgeschlossen werden kann, …
Das ist eine Einschränkung dessen, was Sie als Totalverbot bezeichnen. Sie selbst machen genau diese Einschränkung, die ich gerade skizziert habe. Wenn man also von der kompletten Unbedenklichkeit einer solchen Methode ausgehen kann, dann machen Sie sich da durchaus etwas locker.
Meine Damen und Herren, da finden wir uns in einem gemeinsamen Kontext mit der Bundesregierung wieder; denn ich glaube, dass selbst die Bundesregierung nichts anderes gesagt und sich schon sehr stark positioniert hat. Dennoch: Es gibt dieses Scheunentor – so haben Sie es genannt; ich würde sagen, es ist eine Hintertür, die sich auch die Bundesregierung zumindest offen lässt. Da haben wohl ein paar Leute mit wirtschaftlichem Sachverstand doch noch eine kleine Tür offen gelassen. Ich bin darum ziemlich froh.
Frau Dorn hat sich darauf konzentriert, ob die Bundesgesetzgebung im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Sie sagen das auch in Punkt 2 Ihres Antrags. Frau Kollegin
Dorn, wenn man sich aber auch dazu die Stellungnahme des Bundesrates zu Gemüte führt, sieht man: Da steht in der Begründung, dass das zustimmungspflichtig ist; es sei geregelt, dass bestimmte Angaben zu genutzten Stoffen innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Antragstellung im Internet zu veröffentlichen sind. Wenn Sie sich auf Fristen zurückziehen und das die offizielle Begründung der Landesregierung ist, warum dieses Gesetz zustimmungspflichtig ist, dann befinden Sie sich auf verdammt dünnem Eis.
Frau Dorn, es macht Ihre Rede nun einmal nicht besser. Sie haben gesagt, Sie möchten gern das Bundesbergrecht ändern. Aus der Nummer sind wir als Land nun mit Sicherheit ganz raus. Das ist nämlich Bundesgesetzgebung, und da haben wir nun einmal überhaupt kein Mitspracherecht.
Ich kann das verstehen und habe einigermaßen Sympathie dafür, dass auch das Land bei dieser Gesetzgebung ein gehöriges Stück mitreden will. Aber mit solch einer Argumentation kommen wir nicht weiter.
Man muss kein Freund des Frackings sein. Wenn man aber immer sämtliche Technologien und sämtlichen Fortschritt ausschließen will – –
Wenn Sie den Reden meiner beiden Kollegen einmal aufmerksam zuhören würden, dann würden Sie erkennen, dass wir Ihnen z. B. ganz klar sagen: Wir müssen in die Speichertechnologie investieren, wir müssen auch dort in die Forschung investieren. Es macht einfach keinen Sinn, weiterhin nur die erneuerbaren Energien zu forcieren, ohne dass wir sie überhaupt nutzen können.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Ich will nur sagen, wer von vornherein neue Technologien ausschließt, der versündigt sich an unserem Wirtschaftswachstum, an
Vielen Dank, Herr Kollege Lenders. – Das Wort hat als Nächster Herr Abg. Landau für die Fraktion der CDU. Bitte sehr.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf einmal tauchte in den Medienberichten das sogenannte Explorationsgebiet Adler South auf, und Nordhessen, woher ich komme, befand sich zeitgleich zu großen Teilen in einem Erdgasfördergebiet. Viele in Nordhessen, auch die politischen Menschen, die übers Fernsehen Nachrichten aus den USA über Fracking schon einmal am Rande zur Notiz genommen hatten, waren dann der Meinung, man müsse sich mit diesem Thema näher beschäftigen. Dieses Sich-näherBeschäftigen mit dem Thema Fracking auch in Nordhessen brachte im Ergebnis viele Bürgerinitiativen, viel Unruhe in der Bevölkerung und große Besorgnis darüber, was zukünftig möglicherweise mit Heilquellen und mit Trinkwasserschutzgebieten sei.
Ich muss sagen, es gab am Anfang auch viel Fehlinformation. Ich erinnere da an dieses YouTube-Video mit dem brennenden Wasserhahn, bei dem sich dann doch herausgestellt hat, dass es mit Fracking gar nichts zu tun hat, sondern mit erdbodennahen Methanvorkommen. So war seinerzeit der Stil, wie man mit diesem Thema umgehen wollte. Was wir allerdings in Wiesbaden sehr bald erkannt haben: dass wir die Besorgnis der Bevölkerung ernst nehmen und eine Antwort darauf finden müssen.
Deshalb haben wir uns auch auf den Weg gemacht, vor allen Dingen nachdem ein Aufsuchungsantrag der Firma – ich verwechsele immer die drei Buchstaben – BNK oder BKN
also: BNK – einging. Frau Dorn hat erwähnt, dass wir uns mit diesem Aufsuchungsauftrag auseinandersetzen mussten und dass wir versucht haben – wenn ich „wir“ sage, meine ich die Landesregierung –, zu dem damaligen Zeitpunkt ein weiteres Fortschreiten einer Planung zu verhindern. Am Ende haben wir vor Gericht gestanden. Frau Dorn, ich gebe Ihnen absolut recht, es waren glückliche Umstände und es war Verhandlungsgeschick dafür ausschlaggebend, dass wir mit einer Art Vergleich vom Platz gegangen sind. Es hätte auch anders kommen können, und dann hätten wir vielleicht schon jetzt die ersten negativen Auswirkungen. Das war sozusagen die Vorgeschichte, warum diese Landesregierung im Bundesrat mit einer Initiative tätig geworden ist bzw. Initiativen anderer Bundesländer unterstützt hat, die alle in die gleiche Richtung zielten: Fracking rechtssicher untersagen zu können.
Herr Lenders, wir haben völlig zu Recht immer gesagt: Wir halten es gegenwärtig für mit so vielen Risiken verbunden, dass wir da nicht weiter voranschreiten wollen. – Wir haben aber auch immer ganz klar gesagt, es könnte durchaus ein Zeitpunkt kommen – die Technik schreitet voran –, an dem man einmal darüber nachdenken kann,
dieses Verfahren anzuwenden. Aber derzeit sehen wir keine Möglichkeit – deshalb die Initiativen im Bundesrat.
Nun hat die Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks einen Gesetzentwurf mit dem sperrigen Namen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie“ vorgelegt. Frau Dorn, ich gebe Ihnen recht: Man spricht immerhin schon einmal von einer Risikotechnologie. Allerdings täuscht der Gesetzentwurf inhaltlich ein entsprechendes Vorgehen im Bezug auf die Anwendung eben dieser Risikotechnologie vor: Diese Risikotechnologie soll nach dem Willen der Bundesregierung nur teilweise verboten bzw. lediglich unter strengen Auflagen eingeschränkt werden. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen von wasser- und naturschutzrechtlichen – nicht bergrechtlichen – Vorschriften und ein grundsätzliches Verbot in vielen Gebieten wie Naturschutzgebieten, Nationalparks usw. vor.
In unkonventionellen Lagerstätten sollen der Forschung dienende Erprobungsmaßnahmen möglich sein. Viele sagen, das ist sozusagen der Einstieg in eine spätere und von uns derzeit nicht gewünschte kommerzielle Nutzung, die von einer unabhängigen Expertenkommission zu begleiten ist und einer Genehmigung bedarf. Es soll nach diesem Gesetzentwurf auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend vorgeschrieben werden. In diesen Punkten sind die Positionen von Hessen und der Bundesregierung eigentlich gleich.
Aber die Position der Bundesregierung trifft nicht alle Gesichtspunkte unserer Position. Vor diesem Hintergrund ist es interessant, dass die verschiedenen damit befassten Bundesratsausschüsse zu Recht und aus gutem Grund insgesamt 34 Änderungsempfehlungen – ich habe sie mir durchgelesen – vorgelegt haben; denn der Gesetzentwurf des Bundes regelt einige offene Fragen zwar im Sinne der hessischen Position, bleibt dabei aber in wesentlichen Punkten hinter der Stärke der hessischen Position zurück.