Ich denke auch an das Treiben auf Baustellen, wo Subunternehmen tätig sind, wo Arbeitnehmern der Lohn vorenthalten wurde, oft solchen aus osteuropäischen Ländern, wo dann auch der Zoll tätig wurde, kontrollierte, aber leider in aller Regel nicht die Verursacher der Ausbeutung von Menschen antraf, sondern nur die, die zufällig vor Ort da waren. Ich hätte mir dieses engagierte Eintreten für eine ordentliche Entlohnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch in diesen Fällen gewünscht, wie Sie es jetzt hier getan haben.
Ja, die Einführung des Mindestlohnes war in diesem unserem Lande über viele Jahre umstritten. Wenn 3,6 Millionen Arbeitnehmer davon profitieren, ist das schon ein Erfolg. Es ist wie bei jedem Gesetz, wenn Sie einen Paradigmenwechsel machen, wenn Sie etwas verändern. Es gibt natürlich Dinge, die man verändern muss.
Und noch einmal zum Zoll: Wenn es solche Einzelfälle gibt – und sie gibt es –, dann müssen sie abgestellt werden. Dann ist es das aber auch. Dann sollten Sie das nicht zum Regelmaßstab machen, wie Minijobs kontrolliert werden. Dass eine Kontrolle stattfinden muss, zeigt leider die Praxis. Unterhalten Sie sich einmal mit Personalräten und Gewerkschaften, wie Missbrauch mit Arbeitnehmern betrieben wird, um Notsituationen auszunutzen. Wenn es der FDP um die Sache geht, dann sind wir gerne bereit, nach einer angemessenen Zeit, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, darüber zu reden, was man verändern muss.
Ein Ansatz kann sein, Bagatellgrenzen einzuführen. Das ist der richtige Weg. Aber das, was Sie hier betreiben, ist Populismus. Selbst wenn Ihnen das 0,5 Prozentpunkte bei einer Umfrage bringt, den Menschen hilft es nicht. Deshalb war der Ansatz falsch. So darf man mit der Not von Menschen nicht umgehen. – Vielen Dank.
Inzwischen eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Entschuldigung des Hessischen Ministerpräsidenten bei den Beschäftigten des Universitätsklinikums Gießen und Marburg unverzichtbar, Drucks. 19/2022. – Die Dringlichkeit wird bejaht. Dann wird dieser Dringliche Antrag Ta
Außerdem eingegangen ist ein weiterer Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend keine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, Drucks. 19/2023. – Auch hier wird die Dringlichkeit bejaht, und dieser Dringliche Entschließungsantrag wird Tagesordnungspunkt 84. Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir den Dringlichen Entschließungsantrag betreffend keine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung nun gemeinsam auf die Tagesordnung gehoben haben, beantrage ich im Namen unserer Fraktion, diesen Antrag heute am Schluss der Plenarsitzung als letzten Tagesordnungspunkt zu behandeln. Nachdem das Bundeskabinett dieser Tage einen erneuten Anlauf zu einem Datenausspähgesetz beschlossen hat, hat sich sofort der hessische Innenminister Beuth als zuständiger Minister innerhalb der Landesregierung zu Wort gemeldet und das Datenausspähgesetz als wichtiges Instrument und einen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet.
Gleichzeitig haben die GRÜNEN in einer Presseerklärung – im Übrigen als Reaktion auf eine Presseerklärung von uns – Kritik an diesem Vorgehen des Ministers Beuth geäußert.
Herr Kollege Schaus, ich bitte Sie noch einmal, nur die Dringlichkeit zu begründen und ansonsten auf eine sachliche Erörterung des Antrags zu verzichten.
Frau Präsidentin, genau das ist der Punkt. Unser Antrag ist deshalb dringlich, weil der hessische Innenminister sich sofort für die Landesregierung geäußert hat und die Bürgerinnen und Bürger in Hessen ein dringliches Recht haben, jetzt zu wissen, wie sich die Landesregierung, die in dieser Frage offensichtlich gespalten ist, im Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat verhalten wird. Deshalb muss das
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch diese sogenannte Einbringungsrede durch den Kollegen Schaus hat gezeigt, dass es zwar sinnvoll ist, über dieses wichtige Thema zu diskutieren, aber nicht, dass wir es heute tun müssen.
Herr Kollege Schaus, Sie hatten ja die größten Schwierigkeiten, zu begründen, warum das heute gemacht werden muss, ein Thema, das uns natürlich gerade auch aufgrund der aktuellen Vorkommnisse umtreiben muss,
ein Thema, das aber in erster Linie in Berlin entschieden wird. Dort sind auch schon die entsprechenden Dinge in Gang gesetzt worden. Dass sich der hessische Innenminister dazu äußert, das ist letzten Endes seine Pflicht, dafür wird er auch bezahlt, zu sagen, wie er dazu steht. Aber dass sich der Hessische Landtag in dieser Hektik, die Sie von den LINKEN verbreiten wollen, heute damit befassen muss, das ist nicht nachvollziehbar.
Das Einzige, was uns daran wundert, ist, dass Sie, Herr Schaus, so lange gebraucht haben, um den Versuch zu unternehmen, das hier auf die Tagesordnung zu bringen.
Aber anscheinend kann da Ihre Geschäftsstelle noch etwas an Geschwindigkeit drauflegen. Wir sehen hier keine Notwendigkeit, das heute zu diskutieren. Es ist nichts Neues. Wir haben uns in der Koalition darüber ausgetauscht, als wir den Koalitionsvertrag geschrieben haben. Das ist ja alles nachlesbar, sodass wir uns auf die Debatte freuen; aber wir machen das nicht heute, sondern, wenn es notwendig ist, in der nächsten Plenarrunde.
Frau Präsidentin! Ich weiß auch nicht, warum SchwarzGrün Angst vor der Debatte über die Vorratsdatenspeicherung hat.
Sie haben uns gestern das Schauspiel geliefert – es war alles abgekaspert –, dass Sie vermeintliche Differenzen so darstellen. Die SPD hat bei dem Thema, wie Sie wissen und wie auch täglich zu lesen ist, durchaus auch unterschiedliche Positionen, ob das einen jetzt erfreut oder nicht. Es gibt einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, nicht nur aus Teilen der SPD. Sie sind auch beteiligt, glaube ich. Es gab einen Kompromiss zwischen Justizminister und Innenminister.
Deswegen sollten wir die Diskussion zu einem Thema, das ansteht, durchaus führen. Dass Sie Zeit brauchen, kann ich nachvollziehen, aber das ist kein Argument. Deswegen finden wir es gut und richtig, heute am Ende der Plenardebatte diese Diskussion zu führen. Wir bekommen das in das Zeitbudget des Landtags hinein.
Aber dass das Thema wichtig ist, ist unstrittig. Dass man sich unterschiedlich dazu positionieren kann, ist das gute Recht aller Parteien. Aber den Mumm zu haben, sich hier und heute dazu zu positionieren, ist das Mindeste. Wenn Schwarz-Grün nicht den Mumm dazu hat, Herr Kollege Fraktionsvorsitzender Wagner, finde ich das mehr als ein Armutszeugnis.
Deswegen, Herr Wirtschaftsminister: Sie sagen doch sonst auch immer, Sie würden keine Diskussion scheuen – machen wir es heute am Ende der Tagesordnung.
Jetzt wollen wir einmal die hellseherischen Fähigkeiten des Kollegen Rudolph testen. – Das Wort hat der Kollege Wagner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.