Protokoll der Sitzung vom 24.06.2015

Und darum geht es.

Dieser Dissens, den Sie hier heroisch versuchen, Herr Kollege Boddenberg, zum neuen Grundsatz zu machen, ist ein Problem für das Land. Wir haben selbst mit den Erzkonservativen bei Ihnen in der Fraktion diskutieren müssen, und wir haben lange gebraucht, bis wir die landesgesetzlichen Regelungen hier in vielen Punkten angepasst haben; aber wir haben uns zum Schluss in der Frage durchgesetzt. Und das ist auch der Unterschied zu den GRÜNEN in Hessen, die bei diesem Thema definitiv brutal gescheitert sind, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Herr Kollege Rentsch, Sie müssen zum Schluss kommen.

Herr Präsident, mein letzter Satz.

(Michael Boddenberg (CDU): Dritter Versuch!)

Erzählen Sie heute nicht wieder die Mär von der Enthaltung. Die Enthaltung gibt es im Bundesrat nicht. Wenn Hessen nicht mitstimmt, stimmt Hessen mit Nein. So sieht es das Grundgesetz an dieser Stelle vor. Sagen Sie dem Parlament hier die Wahrheit. Wenn Sie sich nicht einigen können, wenn sich die GRÜNEN nicht durchsetzen können, ist das in Ordnung, aber dann muss das von diesem Pult aus heute in diesem Parlament auch so genannt werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Kollege Rentsch. – Das Wort hat Frau Abg. Lena Arnoldt, CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in diesem Hause schon des Öfteren über dieses Thema gesprochen. Daher möchte ich eines voranschicken und werde auch nicht müde, es immer wieder zu wiederholen: Hessen ist ein offenes Land. Wir wollen es zukunftsweisend gestalten,

(Günter Rudolph (SPD): Was sagt eigentlich Herr Irmer bei dieser Debatte?)

und wir wollen allen Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, die Chance geben, sich bei uns frei zu entfalten. Das ist Fakt.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Christoph Degen (SPD): Jetzt kommt das große Aber! – Janine Wissler (DIE LINKE): Ihnen glaube ich das sogar!)

Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Koalition, von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, werben wir für ein offenes, diskriminierungsfreies und wertschätzendes Zusammenleben aller Menschen in Hessen.

Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir schon einiges auf den Weg gebracht. Am 31. März 2014 ist das Land Hessen der Koalition gegen Diskriminierung beigetreten.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit setzt Hessen ein klares Zeichen, um der Benachteiligung von Menschen mehr Aufmerksamkeit zu schenken und sich entschieden gegen Diskriminierung zu stellen.

Auch die Hessische Landesregierung hat, mit Staatssekretär Jo Dreiseitel an der Spitze, eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet. Die hat ihre Arbeit bereits aufgenommen und mit dem Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt bereits wichtige Schritte eingeleitet.

(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP) – Timon Gremmels (SPD): Was passiert bis jetzt? Nix!)

Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner ist auch die Bundesregierung einen weiteren Schritt in Richtung Gleichbehandlung und Gerechtigkeit gegangen.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Mürvet Öztürk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

In 23 verschiedenen Gesetzen und Verordnungen sollen die Vorschriften für die Ehe auf die Lebenspartnerschaft ausgedehnt werden. Wir begrüßen diese neuen Regelungen ausdrücklich.

Sehr geehrter Herr Präsident, ich darf aus dem Grundsatzprogramm der CDU Deutschlands zitieren:

Wir respektieren die Entscheidung von Menschen, die in anderen Formen der Partnerschaft ihren Lebensentwurf verwirklichen. Wir erkennen an, dass auch in solchen Beziehungen Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind. Dies gilt nicht nur für nicht-eheliche Partnerschaften zwischen Frauen und Männern. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Wir werben für Toleranz und wenden uns gegen jede Form von Diskriminierung. Eine Gleichstellung mit der Ehe zwischen Mann und Frau als Kern der Familie lehnen wir jedoch ebenso ab wie ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare.

Herr Rentsch, dass Sie mit dieser aktuellen Diskussion politischen Profit erlangen wollen, ist mir schon klar. Aber diese Diskussion – das haben wir eben gehört – wird jetzt teilweise sehr plump und oft nach dem Schwarz-WeißSchema

(Beifall bei der CDU und des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

oder besser nach der Unterscheidung in Gut und Böse geführt. Als gut gilt nur, wer für die völlige Gleichstellung ist. Schon der Hauch einer abweichenden Meinung reicht vielen gefragten oder auch ungefragten Kommentatoren, um das Prädikat „böse“ auszustellen. Dabei ist aber die Welt gar nicht nur schwarz und weiß, sondern auch bunt oder grau.

(Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Ja, sie ist bunt, und genau das gilt auch für viele Fragestellungen – gerade, wenn sie so vielschichtig und komplex sind wie vorliegende.

(Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD) – Christoph Degen (SPD): Aber?)

In der heutigen Debatte geht es aber nicht nur um die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe und um die Beseitigung von Diskriminierung. Für uns geht es auch um die Ehe als wichtiges, in einer langen Verfassungstradition gewachsenes Institut unserer freiheitlichen Verfassung, als wichtiges Institut unserer Gesellschaft. Es geht auch darum, wie man in Deutschland die Ehe definiert. Ist es das gegenseitige Füreinander-Einstehen und die Übernahme von Verantwortung, die den wesentlichen Kern der Ehe und auch der eingetragenen Lebenspartnerschaft ausmachen? Oder beruht sie darüber hinaus auf dem Prinzip der Erhaltung der Gesellschaft durch Fortpflanzung zwischen Mann und Frau?

(Florian Rentsch (FDP): Was sagt das Verfassungsgericht dazu?)

Es geht auch um Liebe.

Die Debatte darüber stützt sich auf eine Historie, die durch gesellschaftliche Erfahrungen und religiöse Einflüsse geprägt wurde. Fest steht: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der Verfassung.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Christoph Degen (SPD))

Genau diese Stellung von Ehe und Familie muss nach unserer Sicht allerdings so gestaltet sein, dass es zu keiner Diskriminierung anderer Lebensformen kommt.

Aber – jetzt kommt das Aber –

(Janine Wissler (DIE LINKE): Leider!)

um ungerechtfertigte Benachteiligungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zu vermeiden, muss es nach unserer Sicht nicht unbedingt erforderlich sein, die Ehe für alle zu öffnen.

Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe kennt einfach keine Konventionen. Es gibt Männer, die lieben Männer. Es gibt Frauen, die lieben Frauen. Diese Tatsache erfreut sich einer stetig wachsenden Toleranz, die sich auch im deutschen Rechtssystem widerspiegelt.

(Timon Gremmels (SPD): Toleranz?)

Schon seit über 14 Jahren können gleichgeschlechtliche Paare auch vor dem Gesetz einen Bund fürs Leben schließen. Gleichgeschlechtlichen Paaren wurde mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft eine eigene Rechtsform zur Verfügung gestellt, und im Laufe der Zeit wurde diese überall dort, wo es sachgerecht erschien, an die Ehe angeglichen.

So etwas gab es bis heute in Irland überhaupt nicht. Das gehört auch dazu, wenn man sich über das Referendum unterhält und es zum Anlass der Diskussion hier nimmt.

(Beifall bei der CDU – Timon Gremmels (SPD): Die haben es gleich richtig gemacht!)

Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist als fester Bestandteil der Lebenswirklichkeit vorbehaltlos in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen. Für mich und für meine Fraktion steht fest: Wenn zwei Menschen füreinander Ver

antwortung übernehmen wollen – wie es so schön heißt: in guten wie in schlechten Zeiten –, dann ist das für uns im höchsten Maße ehrbar und verdient unser aller Respekt und Anerkennung. Diesen Respekt und diese Anerkennung erhalten diese beiden Menschen bereits in vielfältiger Form, egal ob in einer Ehe oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft: beim Unterhaltsrecht, beim Erbrecht, beim Beamtenrecht, beim steuerrechtlichen Ehegattensplitting.

Somit steht für uns fest: Lebenspartner und Eheleute genießen nahezu die gleichen Rechte, und das ist auch gut so.

(Beifall bei der CDU)

Sie sehen: Diese Debatte ist kompliziert. Sie ist umfangreich, und sie wird auch sehr emotional geführt. Eine Entscheidung mit dieser Tragweite kann man nicht übers Knie brechen, und das werden wir als CDU auch so halten.

(Günter Rudolph (SPD): Diese Diskussion gibt es erst seit gestern?)

Es ist weiterhin Fakt, dass eine völlige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften im Koalitionsvertrag auf Bundesebene in dieser Legislaturperiode nicht vorgesehen ist.