Erstens. Diese Novelle des Kinderförderungsgesetzes behebt ein Problem, das wir ohne das Kinderförderungsgesetz nicht hätten.
Drittens. Das Grundproblem der Verankerung von Standards für die gemeinsame Betreuung, Erziehung und Bildung von behinderten und nicht behinderten Kindern in Kinderbetreuungseinrichtungen im Gesetz wird gar nicht erst angegriffen.
Viertens. Das Grundproblem oder die Grundprobleme mit dem KiföG werden natürlich auch durch diese Novelle nicht behoben, das ist auch nicht Absicht. Der Grundansatz des KiföG war, ist und bleibt falsch, um den Kollegen Bocklet aus einem früheren Leben zu zitieren. Das KiföG war, ist und bleibt ein falsches Gesetz, ein schlechtes Gesetz.
Jetzt der Reihe nach. Das war die leichte Fassung für diejenigen unter uns, die zusammenhängende Texte schwer verstehen.
Zum ersten Punkt. Die Umstellung beim Finanzierungsmechanismus, die bei der Verabschiedung des KiföG stattgefunden hat, nämlich die Umstellung auf eine platzbezogene Finanzierung, fälschlicherweise immer wieder „kindbezogene Finanzierung“ genannt, hat in Verbindung mit der Verweigerung von Standards für die gemeinsame Betreuung, Erziehung und Bildung von behinderten und nicht behinderten Kindern in unseren Einrichtungen zu dem Problem geführt, um dessen Beseitigung es jetzt geht. Bei einfacher Fortschreibung der Rahmenvereinbarung Einzelintegration wäre das Problem entstanden – auch darauf ist im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens immer wieder hingewiesen worden –, dass den Trägern bzw. den Einrichtungen fünf Grundpauschalen bei Aufnahme von behinderten Kindern gefehlt hätten, einfach aufgrund der Tatsache, dass die höchste zulässige Platzzahl um fünf reduziert worden wäre. Es hätten also fünf Grundpauschalen gefehlt, ein Verlust, der durch die Inklusionspauschale ganz deutlich
Vor allen Dingen deshalb sind die Verhandlungen über die Rahmenvereinbarung Integrationsplatz zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden auf der einen Seite und der Liga der freien Wohlfahrtsverbände auf der anderen Seite ins Stocken und an den Rand des Scheiterns geraten, weil dies genau der Punkt ist, an dem sich die Kommunen, aber auch die Wohlfahrtsverbände geweigert haben, für die Kosten, für die finanziellen Folgen aus dieser Regelung bzw. aus dem Fehlen dieser Regelung geradezustehen.
Nachdem wir immer und immer wieder gedrängt haben, auch in diesem Haus, haben Sie irgendwann auch einmal die Notbremse gezogen und gesagt: „Ja, wir werden für die Folgen dessen, was wir mit unserem Gesetz verursacht haben, einstehen,“ – das hätten Sie von vornherein tun sollen, ich wiederhole es – „wir werden sozusagen mit 10 Millionen € eintreten unter der Voraussetzung, dass es zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung Integrationsplatz kommt.“ So weit, so umständlich, und nicht wirklich gut. Man hätte sich diesen ganzen Umweg sparen können, indem man von vornherein das getan hätte, was ich unter Punkt drei noch anführen werde.
Die zweite Frage lautet, ob die Lösung mit diesem Gesetz nun zureichend ist oder nicht. Auf den ersten Blick erscheint es in der Tat als ein fairer Kompromiss oder als Kompromiss zwischen zwei Ansätzen, deren einen wir nicht teilen – das ist der platzbezogene Teil –, und der Pauschalfinanzierung, die wir ursprünglich in unserem Gesetzentwurf bevorzugt hatten, wenn Sie sich erinnern. Wir hatten gesagt, wir werden diese 10 Millionen € rechnerisch auf die Integrationspauschale umlegen. Das hätte auch unserer Philosophie der Pauschalen, der gruppenbezogenen Finanzierung, eher entsprochen.
Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Hessische Landkreistag einen Vorschlag gemacht hat, der uns nicht uninteressant zu sein schien, nämlich eine betreuungszeitbezogene Komponente mit einzubringen. Das erschien uns nicht uninteressant, und wir hatten erwogen, das selbst zum Gegenstand eines Änderungsantrags zu machen. Da sich aber abgezeichnet hat, dass Sie das aufnehmen würden, haben wir davon Abstand genommen. Wir werden diesen Punkt im weiteren Verfahren der Anhörung sehr intensiv überprüfen, weil diese scheinbar plausible Lösung auf den zweiten Blick ein paar Pferdefüße zu haben scheint. Wenn man nämlich ein paar Modellrechnungen anstellt, kommt man zu der Schlussfolgerung, dass, insbesondere je höher die Betreuungszeit ist, umso geringer der Effekt ist, der eintritt. Anders ausgedrückt: Das, was Sie jetzt via Grundpauschale und via betreuungszeitbezogener Pauschale bzw. einzelplatzbezogenen Pauschalen drauflegen, wird praktisch durch die Verluste aufgefressen, die aus den verringerten Grundpauschalen entstehen.
Ich will Ihnen das einmal vorrechnen: Für ein Betreuungsangebot im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen bei einer Betreuungszeit von mehr als 35 Stunden beträgt sozusagen per Saldo der Zugewinn eines Trägers oder einer Einrichtung ganze 100 €. Wenn man dann unterstellt, dass die Inklusionspauschale eigentlich zur Verbesserung der Qualität gedacht ist – Sie werden ja nicht müde, es auch als Qualitätspauschale mit anzupreisen –, wird man sagen können, dass 100 € für eine Qualitätspauschale nicht wirklich viel ist.
Hinzu kommt, dass natürlich die Versuchung – da das KiföG, wie zu betonen ich nicht müde werde, eine betriebswirtschaftliche Optimierungsrechnung nahelegt – für den einen oder anderen Träger entsteht: Ich werde jetzt fünf behinderte Kinder in einer Einrichtung aufnehmen, dann bin ich bei 25, und ich kann sozusagen diesen Effekt, von dem ich gerade gesprochen habe, kompensieren oder vielleicht sogar überkompensieren. – Dann allerdings sind wir wieder relativ dicht an der alten Situation der integrativen Gruppen, die mit der Rahmenvereinbarung Integrationsplatz 1999 überwunden war; denn diese Rahmenvereinbarung Integrationsplatz war nun in der Tat ein Meilenstein in der Inklusionsdebatte, das war ein Paradigmenwechsel in der Debatte über die Behandlung von nicht behinderten und behinderten Kindern im Bereich der Erziehung und Bildung, ein Paradigmenwechsel, auf den wir im Bereich der Schulen nach wie vor leider vergeblich warten und übrigens auch beim Bildungsgipfel leider vergeblich gewartet haben.
Meine Damen und Herren, dritter Punkt. Ich wiederhole, dass ein Gesetz im Zeitalter der UN-Behindertenrechtskonvention, in dem keine Standards für die gemeinsame Betreuung, Erziehung und Bildung von behinderten und nicht behinderten Kindern festgelegt werden, nicht zeitgemäß ist. Ein Kollege von den GRÜNEN hat das drastischer ausgedrückt. Ich habe es vorhin schon einmal ähnlich zitiert und muss es hier nicht wiederholen. Es steht im Evangelium von Markus.
Der allerletzte Satz, Herr Präsident. – Dieses Gesetz greift keinen der grundlegenden Mängel des KiföG an. Es ist nach wie vor ein bürokratisches, ein betriebswirtschaftliches und kein pädagogisches Gesetz. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann es zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung kurz machen; denn er ist, wie der Minister ausgeführt hat, die Umsetzung eines langen Diskussionsprozesses. Ob die Umsetzung gelungen ist, damit können wir uns in der Anhörung intensiv auseinandersetzen. Das werden wir tun.
Politisch möchte ich bemerken: Für mich sind die 10 Millionen €, die die Landesregierung im Bereich Inklusion zusätzlich ausgibt, eine freiwillige Leistung des Landes, die das Land für die Kommunen obendrauf packt, deren gesetzliche Aufgabe es gewesen wäre. Das dient der Befriedung der Landschaft, und das dient vor allem den betroffenen Familien, die sowieso schon eine hohe Herausforde
Ich hätte mir gewünscht, dass mit dieser freiwilligen Leistung des Landes ein Qualitätsschub verbunden gewesen wäre. Das war mit der kommunalen Familie so nicht zu vereinbaren. Von daher muss man jetzt damit leben. Man muss auch damit zufrieden sein, dass eine Debatte damit beendet ist, die von manchen Trägern sehr kontrovers geführt worden ist. Ich möchte für mich ausdrücklich sagen, dass sie an der Grenze des Zumutbaren geführt worden ist. Die Befriedung wird jetzt wohl durch den Gesetzentwurf herbeigeführt. Das werden wir in der Anhörung genau beobachten.
Der zweite Teil des Gesetzes betrifft die Nachvollziehung eines Verwaltungsproblems. Auch hier werden wir in der Anhörung schauen, ob die gesetzlichen Regelungen, die die Landesregierung vorschlägt, dem auch wirklich Abhilfe schaffen. Von daher kann ich es an der Stelle kurz machen.
Wir können uns im Grundsatz mit den Regelungen anfreunden. Wir werden schauen, ob die vorgeschlagenen Regelungen des Gesetzes zum Verwaltungsvollzug von den Beteiligten als angemessen beurteilt werden. Die Haltung zum Kinderförderungsgesetz unterscheidet uns deutlich von der Einstellung der SPD. Das brauche ich an dieser Stelle um diese Uhrzeit nicht zu wiederholen. Die Debatte wird sich im Landtag aber an anderer Stelle sicherlich wiederholen. Dann haben wir vielleicht mehr Enthusiasmus, sie zu führen, als jetzt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist erfreulich, dass die Landesregierung wenigstens eine der falschen Entscheidungen leicht korrigiert und die Pauschalen für Kinder mit Behinderungen differenzieren und erhöhen will. Genau dies war bereits in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf der SPD vom 16.09.2014 vorgeschlagen worden. Dieser Vorschlag entspricht der Logik des KiföG, mit kindbezogenen Pauschalen zu arbeiten, die nach der Dauer der Betreuungszeit differenziert sind. Warum es allerdings keine weiteren Kategorien für diejenigen Kinder gibt, die mehr als 45 Stunden in den Kitas sind, bleibt das Geheimnis der Landesregierung.
Diese Notwendigkeit besteht für die Eltern offensichtlich und kostet die Träger mehr Geld für Personal. Bedauerlich finden wir auch, dass die Pauschalen nur bis zum Schuleintritt gezahlt werden sollen, da die Betreuung von Schulkindern überhaupt nicht in trockenen Tüchern ist, sondern unter der inkonsequenten Haltung zwischen Abbau der Horte und fehlenden Ganztagsschulen leidet. Auch deshalb wird der heutige Gesetzesvorschlag das KiföG insgesamt nicht besser machen.
Die erfreulichere Nachricht kam vom Bundesverfassungsgericht, das die bereits absehbare Entscheidung gefällt hat, die Einführung des Erziehungsgeldes – im Folgenden von
Der Bund hätte es überhaupt nicht einführen dürfen. Dass Sie darüber nicht begeistert sind, wo Sie das immer so begleitet haben, während wir das hier debattiert haben, kann ich verstehen. Aber es ist nun einmal so.
Der Bund hätte es überhaupt nicht einführen dürfen, da das Betreuungsgeld nicht für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, auch über Ländergrenzen hinaus, erforderlich sei. Es habe keine Auswirkungen auf Lebenswelt und Arbeit.
Meine Damen und Herren, zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse taugt die Herdprämie überhaupt nicht. Sie ermöglicht Mitnahmeeffekte für Gutverdienende, die ihr Kind in einer privaten Betreuung haben. Sie verhindert, dass Geringverdienerinnen und -verdiener ihr Kind in eine Kindertageseinrichtung geben, da sie auf die 150 € angewiesen sind.
Somit wird gerade den Kindern die Kindertagesbetreuung vorenthalten, für deren Entwicklung sie besonders wichtig wäre. Der Widerstand gegen die Einführung der Herdprämie war groß. Es war bekannt, dass dies einen ungünstigen Effekt haben wird. Wir brauchen uns nur die Ergebnisse aus den skandinavischen Ländern anzusehen. Dort wurde festgestellt, dass Frauen mit geringer Bildung, niedrigem Einkommen und Migrationshintergrund beim Betreuungsgeld überrepräsentiert sind. Das kann doch nicht das sein, was wir wollen.
Das Gericht hat der Bundesregierung nicht einmal Übergangsvorschriften aufgetragen. So kann sie diese Leistung einstellen und ein Kitaförderungsprogramm daraus machen. Mehr als 800 Millionen € pro Jahr werden hier als Leistungen ausgeschüttet. Dazu kommen die Kosten für Verwaltung. Damit kann im Kitabereich echt noch etwas bewegt werden. Es wäre der Weg frei für einen qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung, wie es bereits der Deutsche Städte- und Gemeindebund gefordert hat, und dem sollten wir jetzt dringend nachkommen.
Wir brauchen auf Bundesebene ein Kitaqualitätsgesetz für bessere Standards in der Kinderbetreuung, und wir brauchen eine bessere Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Erziehungs- und Sozialdienst. Dies wird aber nur dann möglich sein, wenn das Geld dorthin kommt, wo es hin soll, nämlich zu den Kommunen. Eine vernünftige Kinderbetreuung muss möglich sein, ohne dass die verschuldeten Kommunen weiter Gebühren und Steuern erhöhen sowie Leistungen kürzen und versagen müssen. Nur dann wird das gehen.
Auch den nicht verschuldeten Kommunen müssen wir auftragen, für eine gute Kitabetreuung zu sorgen. Ich will am aktuellen Beispiel einer real existierenden hessischen Kommune aufzeigen, wie vor Ort gerechnet wird, um mit den Zahlen umzugehen.
Die Kommune hat bisher, also ohne KiföG, für ihre sieben Einrichtungen 3.170 Fachkraftstunden eingesetzt. Der
KiföG-Standard kommt für die Gemeinde überhaupt nicht infrage, da das zu wenig wäre. Wenn sie auf den KiföGStandard noch etwas drauflegt, um einen Puffer für Urlaub, Krankheit und Fortbildung zu haben, sozusagen KiföG plus, dann sind es 2.668 Fachkraftstunden. Die Gemeinde sieht dies aber nicht als ausreichend an und sattelt noch einmal 5 % drauf. Ein Zuschlag, den die Kitas fordern, bringt die Zahl auf 2.992 Stunden.
Das heißt, ohne ein Kind weniger sind es 178 Stunden, mehr als 5 % weniger als jetzt, und das, obwohl der KiföGStandard weit überschritten wurde. Genau in diese Richtung zu denken und zu handeln zwingen Sie die Kommunen. Sie haben immer gesagt, Sie wollen das nicht. Aber Sie haben ein Gesetz gemacht, das dies ermöglicht. Wir wissen genau: Wenn es per Gesetz möglich ist, wird es irgendwann auch zur Realität. Deswegen hätte man es so gar nicht machen dürfen.