Wir haben darüber hinaus eine ganze Reihe weiterer Vorschläge gemacht, z. B. die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, die Ausweitung des Wahlrechts auf Nicht-EUAusländer sowie die Übernahme dieser Regelung in die HKO. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Vorschläge eine deutliche Stärkung der direkten Demokratie darstellen
und die repräsentative Demokratie tatsächlich und wirksam dadurch gestärkt wird. Wir freuen uns auch bei diesen Gesetzentwürfen auf eine vor uns stehende Sachverständigenanhörung und die öffentliche Debatte zu mehr Demokratie.
Herr Präsident! Herr Kollege Rock, wir liegen gut in der Zeit. Deswegen: alles entspannt. Zunächst einmal zum Verfahren, da noch nicht alle verstanden haben, wie das normalerweise abläuft. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung wurde eingebracht, und sofort gibt es schon einen Änderungsantrag von den Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das finde ich sehr interessant.
Offensichtlich hat die Regierung vergessen, etwas zum Kurbeitrag und zum Tourismusbeitrag in den Gesetzentwurf mit einzufügen. Deswegen macht man sofort einen Änderungsantrag. Ja, die Praktiken ändern sich. Aber gut, mittlerweile sind wir einiges gewohnt.
Herr Bauer, dass Sie die Praktiken nicht beherrschen, ist mir schon klar. Das erwarte ich auch nicht.
Im Gegensatz zur Regierung und zum Innenminister ist das für uns nicht der große Wurf. Ein wichtiger Punkt ist die Absenkung der Quoren beim Bürgerentscheid. Meine Damen und Herren, das war schon in der letzten Wahlperiode ein Thema im Landtag. Es gab damals einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Wir sehen beim Bürgerentscheid Änderungsbedarf bei den größeren Gebietskörperschaften mit bis zu 100.000 Einwohnern – Rechtslage zurzeit: ein Quorum von 25 %. Ihr Gesetzentwurf sieht 20 % vor, unser Entwurf aus der letzten Wahlperiode sieht 15 % vor. Bei über 100.000 Einwohnern ist ebenfalls eine Senkung vorgesehen: bei Ihrem Entwurf auf 15 %; wir haben damals 10 % gefordert; denn die Anonymität der Großstadt macht dieses Instrument – das zeigen die bisher durchgeführten Bürgerentscheide – praktisch wertlos.
Deswegen müssen die Zahlen gesenkt werden. Das werden wir uns im Rahmen der Anhörung noch einmal anschauen. Herr Kollege Hahn, bei aller Wertschätzung des Städtetages und des amtierenden Präsidenten: Man muss nicht jede Äußerung des Städtetages übernehmen, was die nicht wollen. Insofern werden wir uns das in Ruhe anschauen.
Meine Damen und Herren, es ist mehrfach angesprochen worden: Die Formulierung im Zusammenhang mit dem Kommunalwahlgesetz: „Bei der Aufstellung sollen nach Möglichkeit Frauen und Männer gleichermaßen berück
sichtigt werden“, mag nett gemeint sein. Aber das Nice-toHave reicht an der Stelle nicht aus – da helfen auch die Versuche nicht, das etwas ausführlicher zu erklären; denn diese Formulierung wird überhaupt keine Wirkung und Bindung entfalten. Man kann es mit Quoten regeln. Das haben einzelne Parteien gemacht. Dann bleibt immer noch die Unwägbarkeit, dass der Wähler bzw. die Wählerin das Recht hat, über Kumulieren und Panaschieren die Liste zu verändern, wovon übrigens von Kommunalwahl zu Kommunalwahl immer mehr Gebrauch gemacht wird. Insofern: Die Formulierung hätten Sie sich sparen können. Die hätte den gleichen Effekt gehabt wie die jetzige; denn das ist gar nichts.
Ein Punkt, den wir völlig anders sehen als Sie – er ist auch angesprochen worden –, ist die Erhöhung der Einwohnergrenzzahl bei der Ehrenamtlichkeit des Bürgermeisters von 1.500 auf 5.000. Das kann – vielleicht ist es von Ihnen so gemeint – ein Signal für eine weitere Gebiets- oder Funktionalreform sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich halte es für völlig fatal, bei dieser komplexen Verwaltungsmaterie, die immer schwieriger wird, einem ehrenamtlichen Bürgermeister eine Kommune mit 5.000 Einwohnern anzuvertrauen und damit die Verantwortung auf die Fachbereichsebene zu delegieren. Möglicherweise wollen Sie kleine Gebietskörperschaften. Ich finde, da sind Ansätze wie interkommunale Zusammenarbeit durchaus der richtige Weg. Aber wenn Sie die Anzahl kleinerer Kommunen reduzieren wollen, dann sollten Sie es offen und ehrlich sagen. Dieses Instrument werden wir jedenfalls ganz kritisch begleiten. Ich glaube nicht, dass das unsere Zustimmung finden wird.
(Beifall bei der SPD – Staatssekretär Mark Wein- meister: Sie haben es sich doch nicht einmal ange- hört!)
Wir sehen aber auch die Probleme. Wir wollen auch, dass der politische Repräsentant die Verantwortung trägt. Wir haben viele Gemeinden im ländlichen Beritt, die zwischen 3.000 und 5.000 Einwohnern haben. Deswegen ist das ein Problem, und deswegen ist das der falsche Ansatz. Wir müssen fragen: Wie können wir auch im ländlichen Raum mit gewählten Bürgermeistern soziale und gelebte Demokratie praktizieren? Wer einerseits die Direktwahl postuliert, darf andererseits dieses Instrument nicht aushöhlen.
Dazu, dass die Gebietskörperschaften zukünftig einen Bürgerentscheid auf den Weg bringen können, kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Mit diesem Instrument sollte man nach unserer Auffassung aber eher vorsichtig umgehen. Es kann nicht sein, dass dies entscheidungsunfreundliche Kommunalpolitiker an die Bürger delegieren. Die Summe von einzelnen Bürgerinteressen ist noch kein Gemeinwohl. Das gilt auch für die Durchführung von Bürgerentscheiden. Die Beispiele aus Hamburg hinken, weil das eine Vermengung eines Landes- mit Kommunalparlamenten ist. Deswegen sind Vergleiche mit Hamburg an
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir, die SPD, werden – das will ich ankündigen – auf jeden Fall Änderungsanträge in das Gesetzgebungsverfahren einbringen. Was uns fehlt, ist etwa die Verankerung von mehr Partizipation von Senioren. Warum gibt es keine regelhafte Verankerung von Seniorenbeiräten? – Wir wollen, dass Senioren Mitbestimmungsrechte bekommen. Wir wollen, dass die Ausgestaltung vor Ort entsprechend geregelt wird. Der Hinweis, dass Magistrate möglicherweise schon die Seniorenvertretungen seien, ist in der Praxis nicht immer falsch, aber wir wollen es anders regeln.
Das Gleiche gilt für Kinder- und Jugendpartizipation. Die Ausgestaltung würden wir gern den Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen vor Ort überlassen. Wir wollen für Senioren und junge Menschen in der Kommunalpolitik mehr Rechte. Mehr Verantwortung heißt aber auch mehr Engagement. Das fehlt bei Ihrem Gesetzentwurf völlig. Wir werden dies auf jeden Fall aufgreifen.
Die GRÜNEN haben in der letzten Wahlperiode den Ansatz unterstützt – wir finden dies zwar schade, aber das ist wie bei anderen Punkten, da kommt nichts mehr –, auch für hauptamtliche Magistratsmitglieder Teilzeitarbeit zu ermöglichen.
Herr Kollege Rentsch, das muss man nicht teilen, aber es ist ein Ansinnen, das vermehrt auf uns zukommen wird. Da es in aller Regel Frauen betrifft, kann man das aus Ihrer Sicht ignorieren, aber man muss Ihre Auffassung nicht teilen, was ich nicht tue. – Wir werden diese Initiative wieder aufgreifen. Das werden keine massenhaften Fälle sein, aber das kann man mit einer gesetzlichen Regelung einfach lösen.
Ich will einen weiteren Punkt ansprechen, den hier bisher noch keiner angesprochen hat und den wir für wichtig halten. Diesen werden Sie ablehnen, aber das macht nichts; deswegen wird es ja nicht falsch. Wir werden im Rahmen der Anhörung auch deutlich machen, dass wir uns sehr gut eine Wiedereinführung der 3-%-Sperrklausel vorstellen könnten.
Diese Idee ist nicht neu; sie wird derzeit von der rot-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen in den parlamentarischen Geschäftsgang eingebracht.
Das ist eher ein Thema für die größeren Gebietskörperschaften. In den Städten haben wir teilweise elf, zwölf oder 13 Wählergruppen, und da reicht ein Prozentsatz von 0,9 %, um ein Stadtverordnetenmandat zu erreichen. Das sind wirklich Einzelinteressen; da muss man sich schon fragen, ob das in der Form so sein muss. Nach den uns vorliegenden Unterlagen aus Nordrhein-Westfalen ist es verfassungsrechtlich möglich, so etwas zu verankern.
Ich finde, die Zersplitterung gerade in großen Gebietskörperschaften ist nicht nur zielführend, weil man nicht jedes Einzelinteresse teilen muss; und die Einzelinteressen ergeben noch kein Gesamtwohl. Das können wir anhand von Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt und anderen Städten be
stätigen. Insofern, glaube ich, wird es auch ein Punkt in der Anhörung sein, die wir sowohl mündlich als auch schriftlich machen werden, und dann werden wir am Schluss zu bewerten haben: Können wir dieser Gesetzesänderung zustimmen? – Sie bietet jedenfalls genügend inhaltlichen Sprengstoff. Sie bietet genügend Ansätze, aber sie geht nicht weit genug. Deshalb werden wir dabei gern behilflich sein. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf mit Änderungen kommunalrechtlicher Vorschriften vorgelegt. Wenn ich die Debatte richtig verfolgt habe, dann gehen sie den einen zu weit, und den anderen sind sie nicht ausreichend. Daher liegt der Entwurf der Landesregierung wohl genau in der Mitte; und ich darf für unsere Fraktion feststellen: Dann ist es wohl auch ein ganz guter Entwurf, der maßvolle Regelungen und eine Weiterentwicklung der Hessischen Gemeindeordnung vorsieht.
Ein wichtiger Punkt – das stand bei vielen Reden im Mittelpunkt – ist die vorgesehene Erleichterung von Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene. Es hilft schon ein Blick auf andere Bundesländer, bei denen auch nicht der Notstand ausgebrochen ist, weil man dort die Quoren abgesenkt hat. In Bayern gibt es schon längst degressive Staffelregelungen; und es ist mir nicht bekannt, dass sozusagen das Abendland untergegangen sein soll. In NordrheinWestfalen ist es ähnlich; Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben niedrigere Quoren als wir in Hessen.
Der Minister hat sehr deutlich gemacht, dass sich bei 414 von insgesamt 426 Städten und Gemeinden in Hessen überhaupt nichts ändert. Ich denke, es ist durchaus eine Möglichkeit, die Bürger bei entsprechenden Entscheidungen mehr mitwirken zu lassen. Wenn man für Kommunen mit einer Einwohnerzahl zwischen 50.000 und 100.000 das Zustimmungsquorum auf 20 % und für Kommunen mit über 100.000 Einwohnern auf 15 % absenkt, dann ist das ein maßvoller Vorschlag, mit dem wir uns in Hessen auf einen guten, moderaten Weg begeben. Meine Damen und Herren, die Lebenswirklichkeit zeigt doch, dass es in Großstädten geradezu schwierig ist, für ein bestimmtes Thema genügend Bürger zu interessieren. Die persönliche Betroffenheit ist für alle Einwohner seltener gegeben als in kleinen Gemeinden.
Wir freuen uns, dass dieser Gesetzentwurf einen Vorschlag aufgreift, wie ihn auch CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Koalitionsvertrag vereinbart haben, nämlich die Schaffung der Möglichkeit, dass auch den Gemeindevertretungen die Initiative für Bürgerentscheide offensteht. In manchen Gemeinden gab es den Wunsch danach, und die meisten Bundesländer haben bereits eine solche Regelung. Von daher ist es sinnvoll, das auch in Hessen einzuführen. Deshalb ist es meines Erachtens sinnvoll, dass das Quorum zur Einleitung recht hoch angesetzt ist, nämlich mit zwei
Drittel der gesetzlichen Zahl der Mandatsträger. So bleibt die Versuchung gering, die Entscheidung über unangenehme Themen auf die Bürgerschaft abzuwälzen.
Ein zweiter wichtiger Änderungsbereich, über den wir uns sehr freuen, ist die Unterstützung von freiwilligen Zusammenschlüssen von Städten und Gemeinden durch eine partielle Entschuldung der Kernhaushalte. Angesichts der Folgen der demografischen Entwicklung und der Tatsache, dass wir in Hessen rund 220 Kommunen haben, die weniger als 7.500 Einwohner zählen, werden freiwillige Zusammenschlüsse zur effektiven Bewältigung der Daseinsfürsorge in vielen Fällen sinnvoll sein. Dagegen bestehen vor Ort häufig emotionale Widerstände. Deshalb ist es richtig, dass man nicht nur, wie schon jetzt praktiziert, mit dem Kompetenzzentrum für Interkommunale Zusammenarbeit freiwillige Kooperationen besonders fördert, sondern bis hin zur freiwilligen Fusion vonseiten der Landesregierung auch finanziell versucht, solche Prozesse schmackhaft zu machen.
Ich glaube, dass die freien Mittel aus dem Kommunalen Schutzschirm in Höhe von gut 27 Millionen € gut angelegt sind, um die freiwillige Bereitschaft, zusammenzugehen, entsprechend zu unterstützen. Wenn ein solcher Prozess angestoßen wird, dann machen auch Folgeregelungen durchaus ihren Sinn, dass man z. B. bei bevorstehenden Zusammenschlüssen die turnusgemäße Wahl von Bürgermeistern bis zu einem Jahr verschieben kann. Ich glaube, dass es auch dann Sinn macht, wenn man sich gerade unter dem Aspekt der freiwilligen Zusammenarbeit von Kommunen irgendwann die Frage stellt: Was passiert mit einer kleinen Kommune, die in einer größeren aufgeht? Braucht die dann noch einen hauptamtlichen Bürgermeister, oder kann man es der Gemeinde selbst überlassen, zu entscheiden, dass eine solche Person dieses Amt ehrenamtlich ausführt? – Dazu kann ich dem Kollegen Rudolph zurufen: In Bayern ist es üblich, dass die Bürgermeister bis zu 5.000 Einwohnern ehrenamtlich arbeiten. Dann muss man beschließen, dass sie hauptamtliche Bürgermeister werden sollen.